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Johanna Gutenberg

Bundesabgeordnete

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1

Sonntag, 27. August 2006, 13:30

[Abstimmung] Gesetz über die Erlangung und den Verlust der alpinischen Staatsbürgerschaft

Bitte stimmen sie über den folgenden Gesetzesentwurf ab:

Zitat


Gesetz über die Erlangung und den Verlust der alpinischen Staatsbürgerschaft

§ 1 Grundsatz
Die Bundesbürgerschaft hat der, der Kantonsbürger eines Kantons ist.

§ 2 Wartezeit
Gibt es keine kantonalen Bestimmungen, so erhält eine Person die Kantonsbürgerschaft spätestens 15 Tage nach Antragsstellung. Hierbei kann die Eintragung im Bundesregister herangezogen werden.

§ 3 Inaktivität
(1) Ist ein Kantonsbürger einen Monat nicht aktiv gewesen, so verliert er seine Kantonsbürgerschaft. Der Kanton hat den Bürger vor Ablauf der Frist nach Satz 1 über die angestrebte Entziehung in Kenntnis zu setzen.
(2) Inaktiv im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich ohne ordnungsgemäße Abmeldung nicht am öffentlichen Leben beteiligt.

§ 4 Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft


Bitte stimmen sie mit Ja, Nein oder Enthaltung.

Derek Skynet

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2

Sonntag, 27. August 2006, 13:58

:ja:
Präsident des Sportbundes von Alpinia
Ex-Haupt-ID
Neben-ID für sportliche Belange

Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

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3

Sonntag, 27. August 2006, 14:05

:ja:
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Johanna Gutenberg

Bundesabgeordnete

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4

Sonntag, 27. August 2006, 21:36

:ja:
Ich stelle damit fest, dass das Gesetz einstimmig angenommen ist, und schließe die Abstimmung.