Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
[Aussprache] Gewerbesteuern
Hiermit eröffne ich die Aussprache über folgenden Antrag:
Ich bitte um Meinungen
Zitat
Ich habe bemerkt, dass der Staat Steuern einnimmt - ich bitte darum, dass in der Bundesversammlung über Steuern debattiert wird. Die derzeitge Steuereinnahme besitzt keine Rechtsgrundlage.
Ich habe auch schon zwei Ideen:
Gewerbesteuer ist dann der Sammelbegriff für Umsatzsteuer und Vermögenssteuer von jeweils 1 %.
Umsatzsteuer auf die jeweiligen Verkäufe (zB wird für 220 GE etwas verkauft, muss der Verkäufer 2,20 Steuern zahlen) - ich hoffe, dass das technisch möglich ist
Vermögenssteuer werden dann Quartalsmäßig auf die jeweilige Größe des Unternehmens (Wert der Errichtung) entrichtet - Beispiel, die Tabelle bei Automobilfabriken sagt bei der kleinsten Version aus, dass das Unternhemen 6900 GE für diese Fabrik zu zahlen hat - 1 % wären dann 69,00 GE pro Quartal
Weiterhin würde ich dieses Gesetz erst ab 01.01.2007 in Kraft treten lassen und mit sofortiger Wirkung derzeitige Steuereinnahmen aussetzen...
Ich bitte um Meinungen
soll ich noch etwas dazu sagen, ich denke, dass meine vorgenannten Ausführungen reichen sollten, oder?
Präsident des Sportbundes von Alpinia
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Meine Meinung dazu ist, dass der Staat durch sein Monopol bei den Gütern wie z.B. Getreide oder Holz genug Einnahmen hat, und daher keine großartigen Steuern bekommen sollte.
Zitat
Original von Johanna Gutenberg
Meine Meinung dazu ist, dass der Staat durch sein Monopol bei den Gütern wie z.B. Getreide oder Holz genug Einnahmen hat, und daher keine großartigen Steuern bekommen sollte.
Durch Steuern kann er die Verkaufskosten senken - was letztendlich auch dem Bürger zu Gute kommen würde...
Denn die Verkaufserlöse sind momentan die einzigen nennenswerten Geldeinnahmen ...
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Derek Skynet« (19. September 2006, 21:49)
Ob sich der Staat das Geld durch die Preise oder durch die Steuern holt, ist im Endeffekt egal.
Der Staat wird langfristig die rohstoffproduzierenden Betriebe natürlich privatisieren.
Momentan gibt es zwar eine recht ausgeglichene Bilanz, jedoch ist für weitere staatliche Aufgaben - Verteidigung, Sozialsystem, Kultur - bislang kein Budget vorhanden. Dafür sollen die Steuern zweckgebunden eingesetzt werden. Zudem: Der Staat verkauft die Rohstoffe zum "Selbstkostenpreis" und macht dabei keinen Gewinn, den er an anderer Stelle investieren könnte.
Momentan gibt es zwar eine recht ausgeglichene Bilanz, jedoch ist für weitere staatliche Aufgaben - Verteidigung, Sozialsystem, Kultur - bislang kein Budget vorhanden. Dafür sollen die Steuern zweckgebunden eingesetzt werden. Zudem: Der Staat verkauft die Rohstoffe zum "Selbstkostenpreis" und macht dabei keinen Gewinn, den er an anderer Stelle investieren könnte.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
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Vielleicht sollte man noch ein Gesetz über die statlichen Betriebe erstellen, wonach der Rohstoff-Verkaufspreis sich ersteinmal nur nach den Produktionskosten und einen vorher festgelegten Anteil an Investitionsrückhalt richtet...
Für andere öffentliche Ausgaben fehlen nämlich noch die Einnahmen...
Edit:: Ich fordere die Exekutive auf, jede weitere Steuererhebung sofort auszusetzen, da dafür keine rechtliche Grundlage besteht!!!!
Für andere öffentliche Ausgaben fehlen nämlich noch die Einnahmen...
Edit:: Ich fordere die Exekutive auf, jede weitere Steuererhebung sofort auszusetzen, da dafür keine rechtliche Grundlage besteht!!!!
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Derek Skynet« (20. September 2006, 17:51)
Was ich an den Steuern auch interessant finde, ist dass sie nur auf Verkäufe erhoben werden, die zwischen Unternehmen stattfinden. Nicht wenn man an den Endverbraucher verkauft. Zumindest nicht so, dass es ersichtlich wäre...
Man könnte auch (soweit das technisch möglich ist, ich weiß es nicht) - verschiedene Steuersätze machen.
0,5 % bei Unternehmen mit HP und BNet-Eintrag
1 % bei Unternehmen mit BNet-Eintrag oder HP
3 % ohne irgendetwas
Die Weitergabe der Steuern an den Endverbraucher erfolgt doch über die letztendliche Preisgestaltung, oder?
0,5 % bei Unternehmen mit HP und BNet-Eintrag
1 % bei Unternehmen mit BNet-Eintrag oder HP
3 % ohne irgendetwas
Die Weitergabe der Steuern an den Endverbraucher erfolgt doch über die letztendliche Preisgestaltung, oder?
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Die Datenbank hat meine Steuern übrigens verhunzt. Ich kann Sie im Adminpanel nicht finden, aber dass zwischendurch was abgebucht wird, sehe ich auch. Ich dachte, die wären kurz nach dem Eingeben verschulckt worden, aber irgendwie sind die wohl noch da... *grummel*
Ich kümmere mich da morgen mal drum. Habe bis ca. Montag kein Internet und auf dem Dienst habe ich keine (naja, kaum
) Zeit.
Ich kümmere mich da morgen mal drum. Habe bis ca. Montag kein Internet und auf dem Dienst habe ich keine (naja, kaum
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Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
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Ist es denn möglich, verschiedene Steursätze einzustellen?
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Zitat
Original von Derek Skynet
Ist es denn möglich, verschiedene Steursätze einzustellen?
Jau.
Clausi von Plausibel
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Zitat
Original von Derek Skynet
Man könnte auch (soweit das technisch möglich ist, ich weiß es nicht) - verschiedene Steuersätze machen.
0,5 % bei Unternehmen mit HP und BNet-Eintrag
1 % bei Unternehmen mit BNet-Eintrag oder HP
3 % ohne irgendetwas
Die Weitergabe der Steuern an den Endverbraucher erfolgt doch über die letztendliche Preisgestaltung, oder?
Dann müsstest du aber eine Behörde schaffen die das kontrolliert.
Außerdem was hat der Staat davon, dass Unternehmen einen Eintrag im BNet oder eine HP haben? Nur deswegen auf Steuern zu verzichten halte ich für sehr fragwürdig.
Für die Schatzkammer (und den Steuern) ist das Schatzkammeramt verantwortlich - hier kann sie ja die BNet-Einträge heranziehen. Der unterscheidliche Steuersatz hat den Gedanken die Unternehmen, welche zur Ausgestaltung betraigen (durch HP und BNet-Einträge) zu belohnen. Mann kann dies auch 3 % Grund-Steuersatz nennen. Dann gibt es halt noch den verminderten Steuersatz 1 und 2.
Was der Staat davon hat: Durch eine ausgestaltete Unternehmerlandschaft wird der SDtaat ausgestaltet. Neben der erhofften Steigerung von Aktivität nach Einführung der Bsecosim ist der Sinn dieser WiSim ja auch den Staat auszugestalten. Nach dem alten Gewerbegesetz ist es sogar noch Pflicht HP und BNet-Eintrag vorzunehmen - einhergehend mit dem Wissen, dass eine Pflicht dazu einfach behindernd ist (viele würde evtl. abgeschreckt werden, wenn sie HP und BNet-Eintrag machen müssten) dürfen weiterhin dies nicht zur Pflicht machen - vielmehr sollten wir die Unternehmer belohnen, die sich derart mit der ausgestaltung auseinandersetz. Außerdem macht es den Staat attraktiver.
Was der Staat davon hat: Durch eine ausgestaltete Unternehmerlandschaft wird der SDtaat ausgestaltet. Neben der erhofften Steigerung von Aktivität nach Einführung der Bsecosim ist der Sinn dieser WiSim ja auch den Staat auszugestalten. Nach dem alten Gewerbegesetz ist es sogar noch Pflicht HP und BNet-Eintrag vorzunehmen - einhergehend mit dem Wissen, dass eine Pflicht dazu einfach behindernd ist (viele würde evtl. abgeschreckt werden, wenn sie HP und BNet-Eintrag machen müssten) dürfen weiterhin dies nicht zur Pflicht machen - vielmehr sollten wir die Unternehmer belohnen, die sich derart mit der ausgestaltung auseinandersetz. Außerdem macht es den Staat attraktiver.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Derek Skynet« (25. September 2006, 12:57)
Vorschlag:
Zitat
Steuergesetz
§ 1 - Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz regelt die Abgaben der Gewerbebetriebe, welche in der Bundesbank angemeldet sind.
§ 2 - Vermögenssteuer
(1) Vermögenssteuer sind Steuern, die auf den Wert des Unternehmens zu entrichten sind. Der Wert des Unternehmen ist der vom Typ und der Größe des Unternehmens abhängige Betrag.
(2) Der Steuersatz beträgt 1 % des nach Absatz 1 ermittelten Wertes.
(3) Der maßgebliche Wert nach Absatz 1 wird am Tage der Steuerfestsetzung festgestellt.
(4) Die Steuerfestsetzung erfolgt frühestens dreißig und spätestens zehn Tage vor Fälligkeit der Zahlung. Erfolgt die Steuerfestsetzung weniger als 10 Tage vor Fälligkeit, so verschiebt sich die Fälligkeit auf 10 Tage nach Steuerfestsetzung.
(5) Fälligkeit der Zahlungen sind der 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10..
(6) Die Zahlung hat innerhalb von sieben Tagen nach Fälligkeit zu erfolgen.
(7) Die zuständige Behörde wird ermächtigt eine Verordnung über die Beitreibung der Vermögenssteuer inklusiver Sanktionsmaßnahmen bei Nichtbefolgung der Steuerzahlung zu erlassen.
§ 3 Umsatzsteuer
(1) Umsatzssteuern sind die Steuern, die auf den Verkauf von Gütern anfallen.
(2) Der Regel-Steuersatz beträgt 3 %.
(3) Die zuständige Behörde wird ermächtigt eine Verordnung über die Absenkung des Regelsteuersatzes zu erlassen. Hierbei hat er die Eintragung des Unternehmens in das Bundesregisters oder eine Homepage oder beides als Tatbestände zur Absenkung des Steuersatzes zu berücksichtigen.
(4) Die Steuern werden automatisch bei jeder Transaktion festgesetzt und fällig. Sie werden sodann einbehalten.
§ 4 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am 01.01.2007 in Kraft.
(2) Die Steuerfestsetzung nach § 2 hat zischen dem 1. und 20. Dezember zu erfolgen.
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Ich will hierbei nur anmerken, dass mir abermals Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wurde - und das ohne Rechtsgrundlage!!!!!
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Ergänzter Vorschlag (Name und § 4 III):
Zitat
Unternehmenssteuergesetz
§ 1 - Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz regelt die Abgaben der Gewerbebetriebe, welche in der Bundesbank angemeldet sind.
§ 2 - Vermögenssteuer
(1) Vermögenssteuer sind Steuern, die auf den Wert des Unternehmens zu entrichten sind. Der Wert des Unternehmen ist der vom Typ und der Größe des Unternehmens abhängige Betrag.
(2) Der Steuersatz beträgt 1 % des nach Absatz 1 ermittelten Wertes.
(3) Der maßgebliche Wert nach Absatz 1 wird am Tage der Steuerfestsetzung festgestellt.
(4) Die Steuerfestsetzung erfolgt frühestens dreißig und spätestens zehn Tage vor Fälligkeit der Zahlung. Erfolgt die Steuerfestsetzung weniger als 10 Tage vor Fälligkeit, so verschiebt sich die Fälligkeit auf 10 Tage nach Steuerfestsetzung.
(5) Fälligkeit der Zahlungen sind der 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10..
(6) Die Zahlung hat innerhalb von sieben Tagen nach Fälligkeit zu erfolgen.
(7) Die zuständige Behörde wird ermächtigt eine Verordnung über die Beitreibung der Vermögenssteuer inklusiver Sanktionsmaßnahmen bei Nichtbefolgung der Steuerzahlung zu erlassen.
§ 3 Umsatzsteuer
(1) Umsatzssteuern sind die Steuern, die auf den Verkauf von Gütern anfallen.
(2) Der Regel-Steuersatz beträgt 3 %.
(3) Die zuständige Behörde wird ermächtigt eine Verordnung über die Absenkung des Regelsteuersatzes zu erlassen. Hierbei hat er die Eintragung des Unternehmens in das Bundesregisters oder eine Homepage oder beides als Tatbestände zur Absenkung des Steuersatzes zu berücksichtigen.
(4) Die Steuern werden automatisch bei jeder Transaktion festgesetzt und fällig. Sie werden sodann einbehalten.
§ 4 Inkrafttreten und Übergangsvorschriften
(1) Dieses Gesetz tritt am 01.01.2007 in Kraft.
(2) Die Steuerfestsetzung nach § 2 hat zischen dem 1. und 20. Dezember zu erfolgen.
(3) Bisher geleistete Umsatzsteuer wird als bisher gleistete Vermögenssteuer angerechnet und von den erstenSteuerzahlungen nach § 2 in Abzug gebracht.
Präsident des Sportbundes von Alpinia
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Derek Skynet« (13. Dezember 2006, 12:32)
Donnerstag, 19. Februar 2026, 22:10
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