Eure Majestät!
Als Neubürger und "Unternehmer" in Form einer Rechtsanwaltskanzlei versuche ich mich rechtschaffend zu verhalten. Nachdem ich mich in den Rechtsvorschriften unseres Landes etwas orientiert habe, ist mir folgender Sachverhalt aufgefallen, die Zweifel an der Einhaltung von Gesetzen unseres Landes aufkommen lassen könnten.
Zahlreiche Unternehmungen verstoßen gg. folgende gesetzliche Bestimmungen des Gewerbegesetzes:
§ 5
Anmelde- und Homepagepflicht
(2) Eine Unternehmung darf nur vom Hofkontrollamt genehmigt werden, wenn es eine erreichbare Homepage nach § 5 (3) gibt.
(3) Die Homepage einer Unternehmung muss Name der Unternehmung, Unternehmensform, alle Eigentümer (bei einer Aktiengesellschaft sind Kleinaktionäre ausgenommen), Höhe des Stammkapitals und den Firmensitz (wahlweise mit Niederlassungen) beinhalten.
(4) Ein Unternehmen verliert seine Zulassung, wenn § 5 (3) nicht mehr erfüllt ist.
Ich ersuche Sie daher, das Hofkontrollamt anzuweisen, die betroffenen, hier nicht explizit aufgeführten Unternehmen auf derartige Verstöße hinzuweisen ggfs. durch Verwaltungshandeln darauf hinzuwirken, das dieses Fehlverhalten abgestellt wird, hilfsweise entsprechend § 5 Abs. 4 zu verfahren. Ansonsten sieht eventuell jemand das Ansehen der Rechtstreue unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger in Gefahr und glaubt selbst, sich an Gesetze nicht unbedingt halten zu müssen.
Hochachtungsvoll
Ihr
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Herbertus Frahmus-Brandus« (11. August 2005, 23:47)