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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Jack Kröger

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1

Montag, 15. August 2005, 21:35

Beschlussantrag 13 / 15.08.2005 / Königliches Versammlungsgesetz

Unsere Majestät hat sich wieder gewogen gefühlt ein Gesetz einzureichen, welches nachfolgend zur Diskussion gebracht wird.

Zitat

Königliches Versammlungsgesetz
vom xx. yyy 2005


§ 1 [Grundlagen]
(1) Jeder hat das Recht, öffentliche zu organisieren und an ihnen teilzunehmen.
(2) Versammlungen im Sinne dieses Gesetzes sind Zusammenkünfte einer Mehrzahl von Personen zum Zwecke der gemeinsamen öffentlichen Meinungskundgebung an Dritte sowie Veranstaltungen mit öffentlichem Festbetrieb.

§ 2 [Anmeldepflicht]
(1) Versammlungen unter freiem Himmel und auf öffentlichem Grund müssen bei der Genehmigungsbehörde mindestens 48 Stunden vor Versammlungsbeginn unter Angabe des Versammlungsgegenstandes angemeldet werden.
(2) Genehmigungsbehörde ist das kommunale Kontrollamt. Existiert diese Behörde nur virtuell, so ist die Genehmigung vorbehaltlich der Bestimmungen aus § 3 nur virtuell einzuholen.

§ 3 [Nichtgenehmigung, Auflagen]
(1) Versammlungen von
a) durch Gesetz oder Verfassung verbotenen Gruppierungen,
b) gegen Gesetz oder Verfassung verstoßende Gruppierungen,
c) rechtskräftig Verurteilten während der Strafbuße,
sind nicht zu genehmigen.
(2) Sieht die Genehmigungsbehörde die öffentliche Sicherheit und Ordnung bereits im Vorfeld der Versammlung gefährdet, kann sie der Versammlung Auflagen machen. Kann die öffentliche Sicherheit und Ordnung mittels Auflagen immer noch nicht gewährleistet werden, so kann die Genehmigungsbehörde die Versammlung untersagen. Gegen die Entscheidung der Genehmigungsbehörde ist das Rechtsmittel des Widerspruches vor dem zuständigen Gericht zulässig.

§ 4 [Pflichten des Veranstalters]
Der Veranstalter hat für eine gewaltfreie, umweltschonende und friedliche Versammlung zu sorgen.

§ 5 [Auflösung einer Versammlung]
(1) Entsteht durch die Versammlung eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, können das Kontrollamt oder die Gendarmerie die Versammlung mit sofortiger Wirkung auflösen.
(2) Wird im Verlauf der Versammlung gegen Strafgesetze verstoßen, die ein Verbrechen oder von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen zum Gegenstand haben, oder wird in der Versammlung zu solchen Straftaten aufgefordert oder angereizt können das Kontrollamt oder die Gendarmerie die Versammlung auflösen. Die Auflösung ist nur zulässig, wenn andere Maßnahmen zur Unterbindung nicht ausreichen.
(3) Sobald eine Versammlung für aufgelöst erklärt ist, haben alle Teilnehmer sich sofort zu entfernen.

§ 6 [Bewaffnungsverbot]
Bei Versammlungen jeder Art dürfen keine Waffen mitgeführt werden.

§ 7 [Ordnungswidrigkeiten]
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine Versammlung nicht anmeldet oder sich an einer nicht angemeldeten Versammlung beteiligt, soweit ihm dies bekannt ist. Die Ordnungswidrigkeit wird mit Bußgeld bis zu 3000 Kronen oder mit Arrest bis zu 14 Tagen geahndet.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer als Versammlungsteilnehmer den Anweisungen des Kontrollamts oder der Gendarmerie nicht nachkommt. Die Ordnungswidrigkeit wird mit Bußgeld bis zu 1500 Kronen bestraft.
(3) Ordnungswidrig handelt, wer sich bewaffnet. Die Ordnungswidrigkeit wird mit Arrest bis zu 21 Tagen geahndet.

§ 8 [Inkrafttreten]

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


Die Diskussion ist eröffnet. Frühst möglicher Abstimmungsbeginn ist am 18.08.2005, die Abstimmung wird aber spätestens am 25.05.2005 eingeleitet.

Dr. Thasco

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2

Donnerstag, 18. August 2005, 10:46

Finde das Gesetz so ok.

Aber:
(1) Jeder hat das Recht, öffentliche zu organisieren und an ihnen teilzunehmen

Da fehlt ein "Versammlungen" nach dem "öffentliche".

Und: Was ist mit Spontanversammlungen?
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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3

Donnerstag, 18. August 2005, 11:47

Ich habe "Aufzüge und Versammlungen" in der Tat vergessen. Copy&Paste-Fehler, würde ich meinen...

Spontanversammlungen mit dem Zwecke der (politischen) öffentlichen Meinungskundgebung sind durch den vorliegenden Gesetzentwurf ausgeschlossen.

Vereinstreffen o.ä. sind ja sowieso verausnahmt, da sie nicht unter freiem Himmel und auf öffentlichem Grund geschehen.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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4

Donnerstag, 18. August 2005, 11:57

Was wäre mit einer Kirchprozession?
Viele Grüße

Dr. Thasco

5

Donnerstag, 18. August 2005, 21:43

Was soll mit ihnen sein? Ich verstehe ja, dass ihnen die Belange der Kirche wichtig sind, aber hier eine Sonderklausel einzubauen ist unnötig. Ich sehe auch Kirchprozessionen durch diesen (guten) Gesetzesvorschlag abgedeckt.
Mit vorzüglichsten Grüßen,

Ihr Ford Prefect

Dr. Thasco

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6

Donnerstag, 18. August 2005, 23:19

Sie meinen also, Exzellenz, dass jegliche Kirchprozession angemeldet werden müsste und von staatlicher Seite dann sogar abgelehnt werden könnte? Wenn das so ist, müsste ich diesen Gesetzesentwurf ablehnen.
Viele Grüße

Dr. Thasco

7

Freitag, 19. August 2005, 00:16

Zitat

Original von Dr. Thasco
Sie meinen also, Exzellenz, dass jegliche Kirchprozession angemeldet werden müsste und von staatlicher Seite dann sogar abgelehnt werden könnte?


Ja, ich meine, dass sogar die Kirche sich an Gesetze halten muss. Ja, ich meine, dass der Kirche nicht das Recht zugestanden werden sollte, sich willkürlich zu versammeln, ohne dass die wichtigeren Interessen des Staates berücksichtigt werden müssen.

Wenn Sie ein Problem mit dem Rechtsstaat haben, hilft Ihnen bestimmt ein freundlicher Beamter beim Ausfüllen des Ausbürgerungsformular, eure Heiligkeit.

Andererseits übersehen Sie aber auch vielleicht nur Paragraph Eins Absatz Zwei. Wenn Sie also nur, salopp gesagt, von einer Kirche in die andere marschieren wollen, steht dieses Gesetz dem nicht im Wege, eure Heiligkeit.
Mit vorzüglichsten Grüßen,

Ihr Ford Prefect

Clausi I. von Alpinia

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8

Freitag, 19. August 2005, 09:54

Wir schließen Uns der Arguzmentation Seiner Exzellenz, des königlichen Richters Ford Prefect, vorbehaltlos an.

Es ist abzuwägen, ob eine Kirchenprozession einer Meinungskundgebung entspricht.
Einen rechtfreien Raum für kirchliches Handeln in der Öffentlichkeit lehnen Wir indessen ab.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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9

Freitag, 19. August 2005, 10:26

Abgesehen davon, dass ich sehr gerne auch hier das Argument bringe, dass die Kirche durch die Verfassung eine besondere Stellung hat, kann es nicht angehen, dass für eine Kirchprozession eine staatliche Genehmigung eingeholt werden muss.

Und wenn ein findiger Beamter, der seiner Exzellenz dem Herrn Richter nahe steht, eine Prozession dann als Festbetrieb empfindet und klagt und seine Exzellenz Herr Ford als Kirchgegner der Klage stattgibt, halte ich das schon für einen massiven Eingriff in die Glaubensfreiheit. Das müsste dann schon genauer definiert werden.

Ich schlage daher vor, den Paragraphen wie folgt zu ändern:

"(2) Versammlungen im Sinne dieses Gesetzes sind Zusammenkünfte einer Mehrzahl von Personen zum Zwecke der gemeinsamen öffentlichen Meinungskundgebung an Dritte sowie Veranstaltungen mit öffentlichem Festbetrieb. Kirchprozessionen sind ausdrücklich davon ausgenommen. "
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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10

Freitag, 19. August 2005, 10:30

Problematisch ist hier, dass eine Legaldefinition des Begriffs "Kirchenprozession" nicht existiert und demnach Auslegungsbedarf besteht; diese Auslegung wird gemäß VwVfG einem "findigen Beamten" zustehen. Das dürfte nicht in Ihrem Interesse sein, Euer Heiligkeit. ;)

Im Übrigen finden Wir es unangebracht, in diesen Hallen Behauptungen über die Integrität Seiner Exzellenz, des Königlichen Richters, aufzustellen, die ihn in einem schlechten Licht erscheinen lassen.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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11

Freitag, 19. August 2005, 10:39

Verzeihung, Eure Majestät, aber seine Exzellenz Herr Perfect hat sich erwiesenermassen als Kirchengegner erwiesen und immerhin auch schon zugegeben, die Staatskirche nicht zu unterstützen. Diese Diskussion noch einmal zu führen, wäre müssig. Es ist lediglich die Würde des Hohen Hauses, die mich inne halten lässt, ein weiteres Abwahlverfahren zu initiieren.

Nichts desto trotz muss im Versammlungsgesetz, sollte es nicht anti-kirchlich gestrickt sein, ein Paragraph rein oder umgeschrieben werden, dass Kirchprozessionen erlaubt sind. Dann halt so:

"(2) Versammlungen im Sinne dieses Gesetzes sind Zusammenkünfte einer Mehrzahl von Personen zum Zwecke der gemeinsamen öffentlichen Meinungskundgebung an Dritte sowie Veranstaltungen mit öffentlichem Festbetrieb. Versammlungen von Religionsgemeinschaften auf öffentlichem Raum zum Zwecke der Ausübung der Religion ohne verbale Meinungskundgebung an Dritte sind ausdrücklich davon ausgenommen."
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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12

Freitag, 19. August 2005, 10:54

Wir werden dies rechtlich prüfen.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

13

Freitag, 19. August 2005, 11:57

Zitat

Original von Dr. Thasco
Abgesehen davon, dass ich sehr gerne auch hier das Argument bringe, dass die Kirche durch die Verfassung eine besondere Stellung hat, kann es nicht angehen, dass für eine Kirchprozession eine staatliche Genehmigung eingeholt werden muss.


Ich verstehe nicht, wie Sie aus jenem inzwischen bekannten Satz der Verfassung eine Narrenfreiheit für die Kirche herauslesen, eure Heiligkeit.
Nebenbei verstehen Sie wohl auch das Gesetz falsch. Sie müssen keine Genehmigung einholen. Sie müssen lediglich die Versammlung anmelden. Dass dieser Anmeldung widersprochen wird, geschieht laut Gesetz nur aus den drei Gründen:
(1) Versammlungen von
a) durch Gesetz oder Verfassung verbotenen Gruppierungen,
b) gegen Gesetz oder Verfassung verstoßende Gruppierungen,
c) rechtskräftig Verurteilten während der Strafbuße,
sind nicht zu genehmigen.
.
Denken Sie, Heiligkeit, dass in absehbarer Zukunft a) die Kirche durch ein Gesetz oder die Verfassung verboten wird? oder b) die Kirche gegen das Gesetz oder gegen die Verfassung verstoßen wird? oder c) nicht genug Mitglieder der Kirche straffrei sind?
Ich glaube es nicht und daher glaube ich auch nicht, dass eine Versammlung der Kirche nicht genehmigt werden würde.

Zitat

Und wenn ein findiger Beamter, der seiner Exzellenz dem Herrn Richter nahe steht, eine Prozession dann als Festbetrieb empfindet und klagt und seine Exzellenz Herr Ford als Kirchgegner der Klage stattgibt, halte ich das schon für einen massiven Eingriff in die Glaubensfreiheit. Das müsste dann schon genauer definiert werden.


Sie sind schon ein lustiger Mensch, eure Heiligkeit. Wenn ich mir dass so durchlese, empfinden Sie es also als "massiven Eingriff in die Glaubensfreiheit", wenn eine Prozession ein "Festbetrieb" genannt wird? Oder haben Sie, eure Heiligkeit, beim fehlgeschlagenen Versuch einen schönen Flame gegen mich zu schreiben, einfach ein bisschen Logik weggelassen? Erinnert mich an was...

Zitat

Ich schlage daher vor, den Paragraphen wie folgt zu ändern:

"(2) Versammlungen im Sinne dieses Gesetzes sind Zusammenkünfte einer Mehrzahl von Personen zum Zwecke der gemeinsamen öffentlichen Meinungskundgebung an Dritte sowie Veranstaltungen mit öffentlichem Festbetrieb. Kirchprozessionen sind ausdrücklich davon ausgenommen. "


Ich schlage vor, wir tun das nicht. Wenn eine Versammlung der Kirche eine Qualität hat, dass sie durch dieses Gesetz nicht genehmigt werden könnte, dann sollte sie auch nicht willkürlich legalisiert werden. Wenn eine Versammlung der Kirche eine Auflage erhält, um die "öffentliche Sicherheit und Ordnung" zu sichern, ist dies auch völlig korrekt so.
Mit vorzüglichsten Grüßen,

Ihr Ford Prefect

Dr. Thasco

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14

Sonntag, 21. August 2005, 11:09

Zitat

Original von Ford Prefect
Ich verstehe nicht, wie Sie aus jenem inzwischen bekannten Satz der Verfassung eine Narrenfreiheit für die Kirche herauslesen, eure Heiligkeit.


Wer spricht von Narrenfreiheit? Die Kirche steht nicht über dem Staat, aber sie ist - wie Sie, Exzellenz immer zu verneinen versucht - nicht nur Bestandteil, sondern eben besonderer Bestandteil des Staates.

Zitat


Nebenbei verstehen Sie wohl auch das Gesetz falsch. Sie müssen keine Genehmigung einholen. Sie müssen lediglich die Versammlung anmelden. Dass dieser Anmeldung widersprochen wird, geschieht laut Gesetz nur aus den drei Gründen: [...]


Das ist ein Argument, das ich gerne gelten lasse. Allerdings spricht das Gesetz hier ja nur davon, dass Versammlungen dieser Gruppierungen _auf jeden Fall_ nicht zu genehmigen sind. Da steht nichts davon, dass es sich _ausschliesslich_ nur um solche Arten handelt.

Zitat


Sie sind schon ein lustiger Mensch, eure Heiligkeit. Wenn ich mir dass so durchlese, empfinden Sie es also als "massiven Eingriff in die Glaubensfreiheit", wenn eine Prozession ein "Festbetrieb" genannt wird?


Nein, es wäre ein Eingriff, wenn dies durch die entsprechende Kontrollbehöre zum Negativum der Kirche ausgelegt werden würde.

Zitat


Ich schlage vor, wir tun das nicht. Wenn eine Versammlung der Kirche eine Qualität hat, dass sie durch dieses Gesetz nicht genehmigt werden könnte, dann sollte sie auch nicht willkürlich legalisiert werden. Wenn eine Versammlung der Kirche eine Auflage erhält, um die "öffentliche Sicherheit und Ordnung" zu sichern, ist dies auch völlig korrekt so.


Es geht einzig und alleine darum, dass a) der religiöse Charakter einer Kirchenprozession nicht durch Formalia blockiert werden darf (was in meinen Augen auch gegen die Verfassung sprechen würde) und b) Willkürlichkeit von Seiten der Beamten ein Riegel vorgesetzt werden muss.
Viele Grüße

Dr. Thasco

15

Sonntag, 21. August 2005, 13:02

Ich bitte Sie, diese Behauptung fallen zu lassen. Die Kirche ist kein Bestandteil des Staates.

Die orthodox-bastardische Kirche ist die alpinische Volkskirche. Sie wird als solche vom Staat unterstützt.

Die Verfassung macht ganz deutlich, dass die Kirche kein Teil des Staats ist. Sie spricht von einer Volkskirche, und davon, dass die Kirche vom Staat unterstützt wird. Also hören Sie bitte auf, sich irgendwelche Sonderrechte einzubilden.

Wenn Sie Willkür von Beamten befürchten, so hat dies nichts mit dem Gesetz hier zu tun. Wir haben ein Gericht, und wenn Sie dieser Institution misstrauen, dann misstrauen Sie der Verfassung und dürfen gerne... achja, das mit dem Ausbürgern hatten wir ja schon.

Und ich sehe sehr wohl, dass Kirchprozessionen durch Formalia blockiert werden können, wenn dies zum Schutze der Allgemeinheit geschieht. Zudem ist die Kirche nun auch nicht mittellos und kann mit sicherheit notfalls ihre (ja ständig vorkommende, das Kirchforum quellt ja nur über davon) Prozessionen auf eigenen Grund verlegen.
Mit vorzüglichsten Grüßen,

Ihr Ford Prefect

Dr. Thasco

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16

Sonntag, 21. August 2005, 18:49

Zitat

Original von Ford Prefect
Ich bitte Sie, diese Behauptung fallen zu lassen. Die Kirche ist kein Bestandteil des Staates.
Die orthodox-bastardische Kirche ist die alpinische Volkskirche. Sie wird als solche vom Staat unterstützt.
Die Verfassung macht ganz deutlich, dass die Kirche kein Teil des Staats ist. Sie spricht von einer Volkskirche, und davon, dass die Kirche vom Staat unterstützt wird. Also hören Sie bitte auf, sich irgendwelche Sonderrechte einzubilden.


Die alpinische Volkskirche hat eine gesonderte Stellung im Staat. Nur dadurch, dass Sie, Exzellenz, dies nicht wollen, wird diese nicht zunichte gemacht. Sie ist absoluter Bestandteil des Staates, gerade weil der Staat sich auf sie stützt. Ohne die Kirche und ihren religiöses Führer, den Heiligen Bastard, wäre das Königreich gar nicht existent. Sie sind neu in Alpinia, daher verzeihe ich Ihnen diese geschichtliche Unkenntnis. :->

Zitat


Wenn Sie Willkür von Beamten befürchten, so hat dies nichts mit dem Gesetz hier zu tun. Wir haben ein Gericht, und wenn Sie dieser Institution misstrauen, dann misstrauen Sie der Verfassung und dürfen gerne... achja, das mit dem Ausbürgern hatten wir ja schon.


Zum einen wüsste ich nicht, wieso ich wegen der kirchenkritischen Haltung eines Unwissenden meine zweite Heimat verlassen sollte? Ich bin hier tiefer verwurzelt, als Sie das sind, Exzellenz.

Zum anderen finde ich es schon wichtig, möglichen Missbrauch im Vorfeld entgegen zu treten. Und das ich hier insbesondere für die Kirche rede, sollte verständlich sein.

Zitat


Und ich sehe sehr wohl, dass Kirchprozessionen durch Formalia blockiert werden können, wenn dies zum Schutze der Allgemeinheit geschieht. Zudem ist die Kirche nun auch nicht mittellos und kann mit sicherheit notfalls ihre (ja ständig vorkommende, das Kirchforum quellt ja nur über davon) Prozessionen auf eigenen Grund verlegen.


Na, dass Sie das so sehen, wundert mich nicht, Exzellenz. :->
Viele Grüße

Dr. Thasco

17

Sonntag, 21. August 2005, 20:17

Zitat

Original von Dr. Thasco
Die alpinische Volkskirche hat eine gesonderte Stellung im Staat.


Teil des Staates wird sie aber dadurch noch lange nicht.

Zitat

Nur dadurch, dass Sie, Exzellenz, dies nicht wollen, wird diese nicht zunichte gemacht.


Stimmt, Ihre Behauptungen sind unwahr, weil sie der Verfassung widersprechen, Heiligkeit.

Zitat

Sie ist absoluter Bestandteil des Staates, gerade weil der Staat sich auf sie stützt.


*lach* Wo soll das denn stehen?
Die Kirche ist nicht Bestandteil des Staats, und erst recht nicht staatstragend. Im Gegenteil wird sie vom Staat unterstützt. Der Staat stützt sich auf eure Bürger und auf ihre Majestät. Und das war's - hier ist kein Platz für die Kirche, die Sie in Ihrer Selbstherrlichkeit verkörpern wollen, Heiligkeit.

Zitat

Ohne die Kirche und ihren religiöses Führer, den Heiligen Bastard, wäre das Königreich gar nicht existent.


Und wissen Sie auch, welche Relevanz das hat, Heiligkeit? Darf ich es Ihnen sagen? Gar keine.


Zitat


Zum einen wüsste ich nicht, wieso ich wegen der kirchenkritischen Haltung eines Unwissenden meine zweite Heimat verlassen sollte?


Weil Sie ja offensichtlich nichts mit einem Rechtsstaat anfangen können. Sie befürchten hier die Küngelei von Beamten, Sie misstrauen dem Rechtssystem und dem in der Verfassung verankerten Rechtsstaat. Was also hält Sie hier?

Zitat


Ich bin hier tiefer verwurzelt, als Sie das sind, Exzellenz.


Das ist außerordentlich schön für Sie, Heiligkeit.

Zitat

Zum anderen finde ich es schon wichtig, möglichen Missbrauch im Vorfeld entgegen zu treten. Und das ich hier insbesondere für die Kirche rede, sollte verständlich sein.


Sehr verständlich. Aber ihre absurden Beamten-Richter-Verschwörungstheorien sind eigentlich Zeitverschwendung und haben schon Qualitäten von news://alt.conspiracy

Zitat


Na, dass Sie das so sehen, wundert mich nicht, Exzellenz. :->

Also ist Ihnen die öffentliche Sicherheit egal - gut zu Wissen. Heiligkeit.
Mit vorzüglichsten Grüßen,

Ihr Ford Prefect

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ford Prefect« (21. August 2005, 20:18)


Clausi I. von Alpinia

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Sonntag, 21. August 2005, 20:42

Die orthodox-bastardische Kirche ist zwar nicht Subjekt der Verfassungsordnung, dennoch hat sie allein durch die Erhebung zur Volkskirche eine besondere Stellung im Staate.

Ich sehe aber keine Benachteiligung der Kirche, wenn ihre Prozessionen (ein undefinierter Begriff, weiterhin) genau wie jede andere Zusammenkunft von Alpiniern behandelt wird.
Sofern willkürliche Benachteiligungen von Kirchenprozessionen auftreten, so bleibt weiterhin die Verfolgung solcher ungesetzlichen Amtsausübung durch die Rechtsprechung.

Des weiteren bitten Wir um einen angemessenen Ton in dieser Diskussion.

Einen Vorschlag zur Klärung des Status' der Kirche habe ich noch: Es wäre sehr vorteilshaft, wenn ein diesbezügliches Gesetz die Aufgaben und Rechte und Pflichten der Kirche umschreiben würde.

Alternativ wäre eine Änderung der Verfassung möglich, in der die Kirche als Staats- und Volksskirche verankert werden würde.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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Montag, 22. August 2005, 10:08

Zitat

Original von Clausi I. von Alpinia
Die orthodox-bastardische Kirche ist zwar nicht Subjekt der Verfassungsordnung, dennoch hat sie allein durch die Erhebung zur Volkskirche eine besondere Stellung im Staate.


Ich danke Eurer Majestät für diese Klarstellung!

Zitat


Ich sehe aber keine Benachteiligung der Kirche, wenn ihre Prozessionen (ein undefinierter Begriff, weiterhin) genau wie jede andere Zusammenkunft von Alpiniern behandelt wird.
Sofern willkürliche Benachteiligungen von Kirchenprozessionen auftreten, so bleibt weiterhin die Verfolgung solcher ungesetzlichen Amtsausübung durch die Rechtsprechung.


So füge ich mich Euren weisen Worten, Majestät.

Zitat


Einen Vorschlag zur Klärung des Status' der Kirche habe ich noch: Es wäre sehr vorteilshaft, wenn ein diesbezügliches Gesetz die Aufgaben und Rechte und Pflichten der Kirche umschreiben würde.
Alternativ wäre eine Änderung der Verfassung möglich, in der die Kirche als Staats- und Volksskirche verankert werden würde.


Dem würde ich meine äußerste Zustimmung geben!
Viele Grüße

Dr. Thasco

20

Mittwoch, 24. August 2005, 15:49

Zitat

Zitat


Einen Vorschlag zur Klärung des Status' der Kirche habe ich noch: Es wäre sehr vorteilshaft, wenn ein diesbezügliches Gesetz die Aufgaben und Rechte und Pflichten der Kirche umschreiben würde.
Alternativ wäre eine Änderung der Verfassung möglich, in der die Kirche als Staats- und Volksskirche verankert werden würde.


Dem würde ich meine äußerste Zustimmung geben!


Ich bin ebenfalls dafür, die Verbindung zwischen Kirche und Staat genauer zu definieren. Das Hickhack mit Ihrer Heiligkeit bringt uns nämlich nicht weiter und ist eigentlich der Volkskammer unangemessen.

Da hätte man eigentlich früher drauf kommen können: Die momentane Rechtslage ist unpräzise und muss verbessert werden.

Sodann sollten wir aber zum Thema der Diskussion zurückkehren können.
Mit vorzüglichsten Grüßen,

Ihr Ford Prefect