Die Kantonsregierung gibt bekannt, dass eine Bürgerzählung gem. § 10 des Mithlander Kantonsbürgerschaftsgesetzes (
MKGB, Link)durchgeführt wird.
Mit dieser Bekanntmachung gilt das Verfahren als eingeleitet.
Die Bürgerzählung beginnt am 10. Mai und endet mit Ablauf des 20. Mai.
In diesem Zeitraum bitte ich alle Kantonsbürger, sich hier zu melden.