Ich bitte die Abgeordneten darum, über folgendes Gesetz abzustimmen:
1. Gesetz zur Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes
§ 1 Änderung
§ 3 Absatz 1 Satz 1 wird mit folgendem Inhalt neu gefasst:
"Gibt es keine kantonalen Bestimmungen, so verliert ein Kantonsbürger seine Kantonsbürgerschaft, wenn er einen Monat nicht aktiv gewesen ist."
§ 2 Inkrafttreten
Die Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetz tritt mit Annahme durch die Bundesversammlung in Kraft.