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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Derek Skynet

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1

Samstag, 7. Oktober 2006, 19:24

Anpassung der Richtlinie des Alpinia-Cups

Die ARL-Richtlinie ist veraltet und wird nicht mehr praktiziert. Es gibt keine Regelungen, wie eine Richtlinie geändert werden sollte. Ich bin aber dafür, dies so demokratisch wie möglich zu gestalten. Sollte es irgendwann mal einen Nachfolger für mich geben, sollte er sich schon an der ARL-Richtlinie halten können, um den Verlauf einer ARL-Saison ordnungsgemäß veranstalten zu können.
Ich habe mir deshalb mal die ARL-Richtlinie vorgenommen und auf den aktuellen Stand gebracht. Die Änderungen sind rot markiert. Sollte es kein Diskussionsbedarf bestehen, würde ich dann die vorgschlagene Fassung auf die HP hochladen.
Ich warte erstaml bis Ende Oktober...

Zitat

ARL-Richtlinie

§ 1
Die ARL wird vom Alpinischen Sportbund veranstaltet.

§ 2
Das Ligapräsidium besteht aus dem Manager der ARL, dem Präsidenten des Alpinischen Sportbundes und dessen Vizepräsidenten.

§ 3
(1) Der Name des teilnehmenden Fußballclubs ist frei wählbar, solange er keine rassistischen Anspielungen o.ä. enthält, oder stark dem Namen eines anderen an der Liga teilnehmenden Vereins ähnelt.
(2) Jeder teilnehmende Fußballclub muss gesetzeskonform im Vereinsregister des Königreiches Alpinia eingetragen sein. Ausgenommen hiervon sind Vereine aus der Freien Stadt Volkby.

§ 4
(1) Eine Saison dauert so lange, bis alle teilnehmenden Teams mindestens zwei Mal gegeneinander gespielt haben.
(2) Während einer laufenden Saison können sich neue Teams anmelden. Sie können jedoch erst in der darauf folgenden Saison in der starten. Die Anzahl der Teams die in der folgenden Saison in der ersten Liga mitspielen, wird in jeder Saison vom Ligapräsidium festgesetzt.
(3) Entsprechend dem VMF-Rahmenterminkalender sind zwei Saisons pro Kalenderjahr durchzuführen. Die erste sollte in den Monaten Januar bis Juni und die zweite Saison in den Monaten Juli bis Dezember statt finden.

§ 5
Ein Sieg gibt 3 Punkte, ein Unentschieden 1 Punkt und eine Niederlage 0 Punkte.

§ 6
(1) Das Ligapräsidium stellt den Spielplan auf und setzt die Spieltermine fest.
(2) Die Setzdaten sind bis zu dem Zeitpunkt anzugeben, welcher im gültigen LMO-Spielplan angegeben ist. Die Uhrzeit sollte bei regulären Spieltagen einheitlich sein.
(3) Treffen die Daten eines Teams nicht ein, verliert die betreffende Mannschaft 0:3 forfait. Falls von beiden Mannschaften die Daten nicht gesetzt werden, lautet das Ergebnis des Spiels 0:0. Es liegt im Ermessen des Ligapräsidiums, ob ein Spiel forfait ausgeht oder nicht.
(4) Die Auswretung erfolgt zum genannten Zeitpunkt automatisch durch das mSw-System. Der Ligamanager sollte Zeitnah die Ergebnisse veröffentlichen.

§ 7
Für den Pokal-Wettbewerb gelten, zusätzlich die Alpinia-Cup-Richtlinien

§ 8
Meister wird das Team, das am Schluss der Saison am meisten Punkte hat. Bei Punktgleichheit zählt die Tordifferenz, dann die Anzahl der erzielten Tore, schließlich der direkte Vergleich.

§ 9
Die Trainer müssen nach dem Spiel die gesetzten Aufstellungsdaten der Gegner einsehen können.

§ 10
Es kann von einem Vereinspräsidenten Protest gegen ein Spielergebnis eingereicht werden. Nach einem Protest entscheidet das Ligapräsidium bei Anhörung aller an der Liga teilnehmenden Vereine über das Ergebnis.

§ 11
Jeder Verein hat 30 Fähigkeitspunkte. Die verteilt entsprechend der Regeln auf die drei Mannschaftsteile. Die Heimmannschaft hat einen Punkt zusätzlich zu ihrem normalen Kontingent.

§ 12
(1) Wenn ein Trainer während 3 Spieltagen nicht gesetzt hat, muss sich das Ligapräsidium nach dem Grund dafür zu erkundigen.
(2) Erfolgt keine Antwort, kann der Verein und der Trainer für die Folgesaison gesperrt werden.

§ 13
(1) Der Meister ist für den Superior-Cup qualifiziert. Darf ein zweites Team zum Superior-Cup, so wird zusätzlich der Vizemeister entsandt. Anschließend der dritte der Liga.
(2) Der Pokalsieger ist für den VMF-Pokal qualifiziert in der Wertigkeit folgen der Finalist und die Halbfinalisten, wobei hier der Halbfinalist, welcher die bessere Tabellenposition inne hatte bevorzugt wird.
(3) Das Ligapräsidium entscheidet letztendlich, welches Team zu den o.g. Wettbewerben geschickt wird.


§ 14
Die Arbeit der Nationalmannschaft darf durch die Liga nicht gefährdet werden.
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Derek Skynet

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2

Donnerstag, 26. Oktober 2006, 16:50

Gibt es irgendwelche Bedenken, dann würde ich sie zum Montag, 30.10.06 als verbindlich erklären...
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Clausi I. von Alpinia

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Donnerstag, 26. Oktober 2006, 18:20

Keine Einwände.
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Derek Skynet

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4

Donnerstag, 14. Juni 2007, 13:08

Nun geht es um die Anpassung der Richtlinie über den Alpinia-Cop

§ 1
Der Pokal wird unter der Schirmherrschaft des SBA als "Alpinia-Cup" ausgetragen.

§ 2
Alle Teams, aus Alpinia und Volkby können teilnehmen.

§ 3
Der Modus bestimmt sich nach der Zahl der Teilnehmer wie folgt:
a) 3 bis 4 Teams: Gruppenspiele mit anschließenden Finale zwischen den ersten und zweiten Plätze.
b) 5 Teams: Gruppenspiele mit anschließendem Halbfinalspiel zwischen dem zweiten und dritten Platz; der Sieger tritt anschließend im Finale gegen den ersten Platz an.
c) 6 Teams: 2 Gruppen zu je 3 Teams. Gruppenspiele mit anschließendem Finale zwischen den beiden Gruppensiegern.
d) 7 Teams: 1 Gruppe zu 3 Teams und 1 Gruppe zu 4 Teams. Gruppensieger und Gruppenzweiter der 4er-Gruppe stehen im Halbfinale. Gruppenzweiter der 3er Gruppe spielt gegen den Gruppendritten der 4er-Gruppe um den einzug ins Halbfinale. Sind drei Teams der 4er-Gruppe im Halbfinale, so spielt der Gruppensieger der 4er-Gruppe gegen den Gruppendritten der 4er-Gruppe, ansonsten spielen die Gruppensieger gegen die Gruppenzweiten der anderen Gruppen.
e) 8 Teams: 2 Gruppen zu je 4 Teams. Gruppenspiele mit anschließendem Halbfinale zwischen den Gruppenersten und Gruppenzweiten Überkreuz.

§ 4
Alle Gruppenspiele werden auf neutralem Boden ausgetragen (beide Teams 30 Setzpunkte). Die Halbfinals (§ 3 b, d und e) und sonstigen Ausscheidungsspiele (§ 3 d) werden bei dem Team ausgetragen, der durchschnittlich Mehr Punkte bzw. ein besseres Torverhältnis aufweist (Durchschnitt = Wert /Anzahl der Spiele), der dann auch Heimrecht (31 Setzpunkte) genießt. Das Finale wird beim Sieger des Vorjahres ausgetragen - sollte er wieder im Finale stehen, genießt er Heimrecht (31 Setzpunkte)

§ 5
Um Terminkollision des Alpinia-Cups mit der AVA und dnr Nationalmannschaften von Volkby und Alpinina zu vermeiden, ist die SBA dazu verpflichtet die Spieltermine mit dem Ligamanager und den Nationaltrainern abzusprechen.


Ich bitte alle Teams aus Alpinia und Volkby sich an der Diskussion zu beteiligen bzw. den Vorschlag "abzunicken". In einer Woche will ich dann darüber abstimmen lassen.
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5

Donnerstag, 14. Juni 2007, 14:23

Könnten die konkreten Änderungen farblich hervorgehoben werden? Das würde einer Meinungsbildung sehr zuträglich sein. ;)

Chefredakteur der A.Z.

Derek Skynet

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6

Donnerstag, 14. Juni 2007, 14:47

:D :

§ 1
Der Pokal wird unter der Schirmherrschaft des SBA als "Alpinia-Cup" ausgetragen.

§ 2
Alle Teams, aus Alpinia und Volkby können teilnehmen.

§ 3
Der Modus bestimmt sich nach der Zahl der Teilnehmer wie folgt:
a) 3 bis 4 Teams: Gruppenspiele mit anschließenden Finale zwischen den ersten und zweiten Plätze.
b) 5 Teams: Gruppenspiele mit anschließendem Halbfinalspiel zwischen dem zweiten und dritten Platz; der Sieger tritt anschließend im Finale gegen den ersten Platz an.
c) 6 Teams: 2 Gruppen zu je 3 Teams. Gruppenspiele mit anschließendem Finale zwischen den beiden Gruppensiegern.
d) 7 Teams: 1 Gruppe zu 3 Teams und 1 Gruppe zu 4 Teams. Gruppensieger und Gruppenzweiter der 4er-Gruppe stehen im Halbfinale. Gruppenzweiter der 3er Gruppe spielt gegen den Gruppendritten der 4er-Gruppe um den einzug ins Halbfinale. Sind drei Teams der 4er-Gruppe im Halbfinale, so spielt der Gruppensieger der 4er-Gruppe gegen den Gruppendritten der 4er-Gruppe, ansonsten spielen die Gruppensieger gegen die Gruppenzweiten der anderen Gruppen.
e) 8 Teams: 2 Gruppen zu je 4 Teams. Gruppenspiele mit anschließendem Halbfinale zwischen den Gruppenersten und Gruppenzweiten Überkreuz.


§ 4
Alle Gruppenspiele werden auf neutralem Boden ausgetragen (beide Teams 30 Setzpunkte). Die Halbfinals (§ 3 b, d und e) und sonstigen Ausscheidungsspiele (§ 3 d) werden bei dem Team ausgetragen, der durchschnittlich Mehr Punkte bzw. ein besseres Torverhältnis aufweist (Durchschnitt = Wert /Anzahl der Spiele), der dann auch Heimrecht (31 Setzpunkte) genießt. Das Finale wird beim Sieger des Vorjahres ausgetragen - sollte er wieder im Finale stehen, genießt er Heimrecht (31 Setzpunkte)
§ 5
Um Terminkollision des Alpinia-Cups mit der AVA und den Nationalmannschaften von Volkby und Alpinina zu vermeiden, ist die SBA dazu verpflichtet die Spieltermine mit dem Ligamanager und den Nationaltrainern abzusprechen.


Und? Schlauer? ;)
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Montag, 25. Juni 2007, 21:25

Also hat keiner der möglichen Pokalteilnehmer etwas dagegen - dann gilt diese Richtlinie für den Pokal 2007/II

§ 1
Der Pokal wird unter der Schirmherrschaft des SBA als "Alpinia-Cup" ausgetragen.

§ 2
Alle Teams, aus Alpinia und Volkby können teilnehmen.

§ 3
Der Modus bestimmt sich nach der Zahl der Teilnehmer wie folgt:
a) 3 bis 4 Teams: Gruppenspiele mit anschließenden Finale zwischen den ersten und zweiten Plätze.
b) 5 Teams: Gruppenspiele mit anschließendem Halbfinalspiel zwischen dem zweiten und dritten Platz; der Sieger tritt anschließend im Finale gegen den ersten Platz an.
c) 6 Teams: 2 Gruppen zu je 3 Teams. Gruppenspiele mit anschließendem Finale zwischen den beiden Gruppensiegern.
d) 7 Teams: 1 Gruppe zu 3 Teams und 1 Gruppe zu 4 Teams. Gruppensieger und Gruppenzweiter der 4er-Gruppe stehen im Halbfinale. Gruppenzweiter der 3er Gruppe spielt gegen den Gruppendritten der 4er-Gruppe um den einzug ins Halbfinale. Sind drei Teams der 4er-Gruppe im Halbfinale, so spielt der Gruppensieger der 4er-Gruppe gegen den Gruppendritten der 4er-Gruppe, ansonsten spielen die Gruppensieger gegen die Gruppenzweiten der anderen Gruppen.
e) 8 Teams: 2 Gruppen zu je 4 Teams. Gruppenspiele mit anschließendem Halbfinale zwischen den Gruppenersten und Gruppenzweiten Überkreuz.

§ 4
Alle Gruppenspiele werden auf neutralem Boden ausgetragen (beide Teams 30 Setzpunkte). Die Halbfinals (§ 3 b, d und e) und sonstigen Ausscheidungsspiele (§ 3 d) werden bei dem Team ausgetragen, der durchschnittlich Mehr Punkte bzw. ein besseres Torverhältnis aufweist (Durchschnitt = Wert /Anzahl der Spiele), der dann auch Heimrecht (31 Setzpunkte) genießt. Das Finale wird beim Sieger des Vorjahres ausgetragen - sollte er wieder im Finale stehen, genießt er Heimrecht (31 Setzpunkte)

§ 5
Um Terminkollision des Alpinia-Cups mit der AVA und dnr Nationalmannschaften von Volkby und Alpinina zu vermeiden, ist die SBA dazu verpflichtet die Spieltermine mit dem Ligamanager und den Nationaltrainern abzusprechen.
Präsident des Sportbundes von Alpinia
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Montag, 2. Juli 2007, 19:46

Bei der Richtlinie fehlen noch ein paar Festlegungen:

§ 1 Schirmherrschaft
Der Pokal wird unter der Schirmherrschaft des SBA als "Alpinia-Cup" ausgetragen.

§ 2 Teilnehmer
Alle Teams, aus Alpinia und Volkby können teilnehmen.

§ 3 Modi
Der Modus bestimmt sich nach der Zahl der Teilnehmer wie folgt:
a) 3 bis 4 Teams: Gruppenspiele mit anschließenden Finale zwischen den ersten und zweiten Plätze.
b) 5 Teams: Gruppenspiele mit anschließendem Halbfinalspiel zwischen dem zweiten und dritten Platz; der Sieger tritt anschließend im Finale gegen den ersten Platz an.
c) 6 Teams: 2 Gruppen zu je 3 Teams. Gruppenspiele mit anschließendem Finale zwischen den beiden Gruppensiegern.
d) 7 Teams: 1 Gruppe zu 3 Teams und 1 Gruppe zu 4 Teams. Gruppensieger und Gruppenzweiter der 4er-Gruppe stehen im Halbfinale. Gruppenzweiter der 3er Gruppe spielt gegen den Gruppendritten der 4er-Gruppe um den einzug ins Halbfinale. Sind drei Teams der 4er-Gruppe im Halbfinale, so spielt der Gruppensieger der 4er-Gruppe gegen den Gruppendritten der 4er-Gruppe, ansonsten spielen die Gruppensieger gegen die Gruppenzweiten der anderen Gruppen.
e) 8 Teams: 2 Gruppen zu je 4 Teams. Gruppenspiele mit anschließendem Halbfinale zwischen den Gruppenersten und Gruppenzweiten Überkreuz.

§ 4 Spielorte
Alle Gruppenspiele werden auf neutralem Boden ausgetragen (beide Teams 30 Setzpunkte). Die Halbfinals (§ 3 b, d und e) und sonstigen Ausscheidungsspiele (§ 3 d) werden bei dem Team ausgetragen, der durchschnittlich Mehr Punkte bzw. ein besseres Torverhältnis aufweist (Durchschnitt = Wert /Anzahl der Spiele), der dann auch Heimrecht (31 Setzpunkte) genießt. Das Finale wird beim Sieger des Vorjahres ausgetragen - sollte er wieder im Finale stehen, genießt er Heimrecht (31 Setzpunkte).

§ 5 Sanktionen für Gruppenspiele
Setzt in einem Gruppenspiel ein Team nicht, so gewinnt das andere Team 3-zu-0 forfait. Setzen beide nicht, wird es Unentschieden 0-zu0 gewertert.

§ 6 Zusätzliche KO-Daten
Bei KO-Spielen sind neben den normalen Setzdaten auch die Verlängerungsdaten (10 SP) und die Elfmeterdaten (Torawrt und Schütze jeweils 5 mal "Rechts", "links" oder "mitte") abzugeben. Hat eins der beiden Teams die zusätzlichen Setzdaten nicht abgegeben und werden sie benötigt, so gewinnt das andere Team mit einen Tor Vorsprung. Endet ein KO-Runden-Spiel Unentschieden, so findet eine Verlängerung statt, in welcher beide Teams 10 SP auf die drei Mannschaftteile verteilen. Anschließend werden die abzugebenden Elfmeterdaten berücksichtigt.

§ 7 Terminabreden
Um Terminkollision des Alpinia-Cups mit der AVA und dnr Nationalmannschaften von Volkby und Alpinina zu vermeiden, ist die SBA dazu verpflichtet die Spieltermine mit dem Ligamanager und den Nationaltrainern abzusprechen.
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