Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
Anpassung der Richtlinie des Alpinia-Cups
Die ARL-Richtlinie ist veraltet und wird nicht mehr praktiziert. Es gibt keine Regelungen, wie eine Richtlinie geändert werden sollte. Ich bin aber dafür, dies so demokratisch wie möglich zu gestalten. Sollte es irgendwann mal einen Nachfolger für mich geben, sollte er sich schon an der ARL-Richtlinie halten können, um den Verlauf einer ARL-Saison ordnungsgemäß veranstalten zu können.
Ich habe mir deshalb mal die ARL-Richtlinie vorgenommen und auf den aktuellen Stand gebracht. Die Änderungen sind rot markiert. Sollte es kein Diskussionsbedarf bestehen, würde ich dann die vorgschlagene Fassung auf die HP hochladen.
Ich warte erstaml bis Ende Oktober...
Ich habe mir deshalb mal die ARL-Richtlinie vorgenommen und auf den aktuellen Stand gebracht. Die Änderungen sind rot markiert. Sollte es kein Diskussionsbedarf bestehen, würde ich dann die vorgschlagene Fassung auf die HP hochladen.
Ich warte erstaml bis Ende Oktober...
Zitat
ARL-Richtlinie
§ 1
Die ARL wird vom Alpinischen Sportbund veranstaltet.
§ 2
Das Ligapräsidium besteht aus dem Manager der ARL, dem Präsidenten des Alpinischen Sportbundes und dessen Vizepräsidenten.
§ 3
(1) Der Name des teilnehmenden Fußballclubs ist frei wählbar, solange er keine rassistischen Anspielungen o.ä. enthält, oder stark dem Namen eines anderen an der Liga teilnehmenden Vereins ähnelt.
(2) Jeder teilnehmende Fußballclub muss gesetzeskonform im Vereinsregister des Königreiches Alpinia eingetragen sein. Ausgenommen hiervon sind Vereine aus der Freien Stadt Volkby.
§ 4
(1) Eine Saison dauert so lange, bis alle teilnehmenden Teams mindestens zwei Mal gegeneinander gespielt haben.
(2) Während einer laufenden Saison können sich neue Teams anmelden. Sie können jedoch erst in der darauf folgenden Saison in der starten. Die Anzahl der Teams die in der folgenden Saison in der ersten Liga mitspielen, wird in jeder Saison vom Ligapräsidium festgesetzt.
(3) Entsprechend dem VMF-Rahmenterminkalender sind zwei Saisons pro Kalenderjahr durchzuführen. Die erste sollte in den Monaten Januar bis Juni und die zweite Saison in den Monaten Juli bis Dezember statt finden.
§ 5
Ein Sieg gibt 3 Punkte, ein Unentschieden 1 Punkt und eine Niederlage 0 Punkte.
§ 6
(1) Das Ligapräsidium stellt den Spielplan auf und setzt die Spieltermine fest.
(2) Die Setzdaten sind bis zu dem Zeitpunkt anzugeben, welcher im gültigen LMO-Spielplan angegeben ist. Die Uhrzeit sollte bei regulären Spieltagen einheitlich sein.
(3) Treffen die Daten eines Teams nicht ein, verliert die betreffende Mannschaft 0:3 forfait. Falls von beiden Mannschaften die Daten nicht gesetzt werden, lautet das Ergebnis des Spiels 0:0. Es liegt im Ermessen des Ligapräsidiums, ob ein Spiel forfait ausgeht oder nicht.
(4) Die Auswretung erfolgt zum genannten Zeitpunkt automatisch durch das mSw-System. Der Ligamanager sollte Zeitnah die Ergebnisse veröffentlichen.
§ 7
Für den Pokal-Wettbewerb gelten, zusätzlich die Alpinia-Cup-Richtlinien
§ 8
Meister wird das Team, das am Schluss der Saison am meisten Punkte hat. Bei Punktgleichheit zählt die Tordifferenz, dann die Anzahl der erzielten Tore, schließlich der direkte Vergleich.
§ 9
Die Trainer müssen nach dem Spiel die gesetzten Aufstellungsdaten der Gegner einsehen können.
§ 10
Es kann von einem Vereinspräsidenten Protest gegen ein Spielergebnis eingereicht werden. Nach einem Protest entscheidet das Ligapräsidium bei Anhörung aller an der Liga teilnehmenden Vereine über das Ergebnis.
§ 11
Jeder Verein hat 30 Fähigkeitspunkte. Die verteilt entsprechend der Regeln auf die drei Mannschaftsteile. Die Heimmannschaft hat einen Punkt zusätzlich zu ihrem normalen Kontingent.
§ 12
(1) Wenn ein Trainer während 3 Spieltagen nicht gesetzt hat, muss sich das Ligapräsidium nach dem Grund dafür zu erkundigen.
(2) Erfolgt keine Antwort, kann der Verein und der Trainer für die Folgesaison gesperrt werden.
§ 13
(1) Der Meister ist für den Superior-Cup qualifiziert. Darf ein zweites Team zum Superior-Cup, so wird zusätzlich der Vizemeister entsandt. Anschließend der dritte der Liga.
(2) Der Pokalsieger ist für den VMF-Pokal qualifiziert in der Wertigkeit folgen der Finalist und die Halbfinalisten, wobei hier der Halbfinalist, welcher die bessere Tabellenposition inne hatte bevorzugt wird.
(3) Das Ligapräsidium entscheidet letztendlich, welches Team zu den o.g. Wettbewerben geschickt wird.
§ 14
Die Arbeit der Nationalmannschaft darf durch die Liga nicht gefährdet werden.
Präsident des Sportbundes von Alpinia
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Neben-ID für sportliche Belange
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Gibt es irgendwelche Bedenken, dann würde ich sie zum Montag, 30.10.06 als verbindlich erklären...
Präsident des Sportbundes von Alpinia
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Keine Einwände.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
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Nun geht es um die Anpassung der Richtlinie über den Alpinia-Cop
Ich bitte alle Teams aus Alpinia und Volkby sich an der Diskussion zu beteiligen bzw. den Vorschlag "abzunicken". In einer Woche will ich dann darüber abstimmen lassen.
Ich bitte alle Teams aus Alpinia und Volkby sich an der Diskussion zu beteiligen bzw. den Vorschlag "abzunicken". In einer Woche will ich dann darüber abstimmen lassen.
Präsident des Sportbundes von Alpinia
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Und? Schlauer?

Präsident des Sportbundes von Alpinia
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Also hat keiner der möglichen Pokalteilnehmer etwas dagegen - dann gilt diese Richtlinie für den Pokal 2007/II
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Bei der Richtlinie fehlen noch ein paar Festlegungen:
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Sonntag, 24. August 2025, 16:17
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