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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Stephan Muzik

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Sonntag, 22. Juli 2007, 14:33

Bundeszwang Rantaplan (II-05)

Gem. Artikel ( Absatz 4 Satz 2 der alpinischen Verfassung in Verbindung mit dem 2. Titel des Gesetzes über die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen beantrage ich die Ausführung des Bundeszwanges für die Bundesstadt Rantaplan.

Begründung:
Die Bundeststadt Rantaplan hat seit geraumer Zeit keinen Bürgermeister und bislang auch keine Verfassung erlassen - es ist auch nicht absehbar, dass dies in naher Zukunft geändert wird.

Als Beauftragter zur Durchführung der Bundesversammlungswahl bereite ich aktuell die Wahl vor und will gem. des Wahlgesetzes das Wählerverzeichnis erstellen.

Im Bürgernetz ist eine Personen verzeichnet, bei denen die Bundesbürgerschaft zweifelhaft erscheint. Da die Bundesbürgerschaft gem. der Alpinischen Verfassung Bürger erhalten, die eine Kantonsbürgerschaft haben, ist der Status der Kantonsbürgerschaft zu klären, was in die Zuständigkeit der Bundesstadt fallen würde, was durch Bundeszwang an die Bundesverwaltung verschoben werden würde.

Eine Überprüfung des Status der Kantonsbürgerschaft von Rantaplan ist folgendenm Fall notwendig:
Isaak Wilhelm II

Ich hoffe auf ein schnelles Verfahren, damit am 01. August die Wahl ausgerufen werden kann. Gem. Wahlgesetz ist am 05. August das Whlervrezcihnis zu schließen - bis dahin sollte der status obiger Person geklärt sein.
Bundeskanzler
Bundesversammlungspräsident
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Stephan Muzik

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Dienstag, 24. Juli 2007, 20:24

Hallo?
Bundeskanzler
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Clausi I. von Alpinia

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3

Dienstag, 24. Juli 2007, 21:01

Ich begrüße diesen Vorschlag.
Clausi von Plausibel
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Stephan Muzik

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Donnerstag, 26. Juli 2007, 12:27

Abstimmung wurde eingeleitet:

Bundeszwang Rantaplan (II-05)

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