Gem. Artikel 8 Absatz 4 Satz 2 der alpinischen Verfassung in Verbindung mit dem 2. Titel des Gesetzes über die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen soll die die Ausführung des Bundeszwanges für die Bundesstadt Rantaplan erfolgen.
Die Aussprache fand hier statt:
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Ich bitte abzustimmen mit
Ja,
Nein oder
Enthaltung
Die Abstimmung dauert bis einschließlich 31.07.2007 - außer es wurde vorher ein unumstößliches Ergebnis erreicht.