Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
Bundesversammlungswahl August 2007
Sehr geehrte Frau Hénry!
Als Beauftragter zur Durchführung der Bundesversammlungswahl bereite ich aktuell die Wahl vor und will gem. des Wahlgesetzes das Wählerverzeichnis erstellen.
Im Bürgernetz sind zwei Personen verzeichnet, bei denen die Bundesbürgerschaft zweifelhaft erscheint. Da die Bundesbürgerschaft gem. der Alpinischen Verfassung Bürger erhalten, die eine Kantonsbürgerschaft haben, ist der Status der Kantonsbürgerschaft zu klären, was in Ihrer Zuständigkeit fällt.
Ich bitte um Überprüfung des Status der Kantonsbürgerschaft von Alpemand in folgenden zwei Fällen:
mizi
Nikolaus Gregorius
Bitte klären Sie dabei, inwiefern der Tatbestand der "einfachen Erklärung", welche in Alpemand gem. Art. IV Absatz 2 der hiesigen Verfassung als Voraussetzung für den Erhalt der Kontnsbürgerschaft gilt, erfüllt wird durch die Eintragung ins Bürgernetz (ohne Meldung im Forum).
Sollten Sie zu dem Ergebnis kommen, das die obigen beiden Personen (und vielleicht auch weitere) nicht Bürger des Kantons Alpemand sind, veranlassen Sie bitte die Löschung der beiden Personen bei der zuständigen Behörde.
Als Beauftragter zur Durchführung der Bundesversammlungswahl bereite ich aktuell die Wahl vor und will gem. des Wahlgesetzes das Wählerverzeichnis erstellen.
Im Bürgernetz sind zwei Personen verzeichnet, bei denen die Bundesbürgerschaft zweifelhaft erscheint. Da die Bundesbürgerschaft gem. der Alpinischen Verfassung Bürger erhalten, die eine Kantonsbürgerschaft haben, ist der Status der Kantonsbürgerschaft zu klären, was in Ihrer Zuständigkeit fällt.
Ich bitte um Überprüfung des Status der Kantonsbürgerschaft von Alpemand in folgenden zwei Fällen:
mizi
Nikolaus Gregorius
Bitte klären Sie dabei, inwiefern der Tatbestand der "einfachen Erklärung", welche in Alpemand gem. Art. IV Absatz 2 der hiesigen Verfassung als Voraussetzung für den Erhalt der Kontnsbürgerschaft gilt, erfüllt wird durch die Eintragung ins Bürgernetz (ohne Meldung im Forum).
Sollten Sie zu dem Ergebnis kommen, das die obigen beiden Personen (und vielleicht auch weitere) nicht Bürger des Kantons Alpemand sind, veranlassen Sie bitte die Löschung der beiden Personen bei der zuständigen Behörde.
MfG
- Bundesversammlungswahlbeauftragter -
Stephan Muzik
- Bundesversammlungswahlbeauftragter -
Stephan Muzik
Bundeskanzler
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat
Da die Anweisung nicht befolgt wird - wird beabsichtigt Bundeszwang über den Kanton Alpemand auszuüben.
Bundeskanzler
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat
Frage:
Wie soll eine Bundesversammlungswahl durchgeführt werden, wenn das Register bekanntlich falsch ist - aber niemand die bekannten Fehler rechtmäßig behebt?
Wie soll eine Bundesversammlungswahl durchgeführt werden, wenn das Register bekanntlich falsch ist - aber niemand die bekannten Fehler rechtmäßig behebt?
Bundeskanzler
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat
Im Grunde ist allein der Bund für das Bundesregister zuständig - müssen die Kantone überhaupt beteiligt werden, wenn ein dortiger Eintrag gelöscht wird? Bisherige Rechtspraxis war es ja, dass eine Staatsbürgerschaft erst als gültig beantragt anzusehen ist, wenn eine Vorstellung im Forum stattgefunden hat.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Richtig. Und ich bin auch durchaus der Meinung, dass das so bleiben sollte.
Zitat
Original von Clausi I. von Alpinia
... Bisherige Rechtspraxis war es ja, dass eine Staatsbürgerschaft erst als gültig beantragt anzusehen ist, wenn eine Vorstellung im Forum stattgefunden hat.
Rechtspraxis ohne rechtliche Grundlage - das Staatsbürgerschaftsgesetz hat hier keine abschließende Regelung, welche herangezogen werden könnte, wenn die Kantone keine Regelung haben - Alpemand hat die Kantonsbürgerschaft in Art. IV der Kantonsverfassung niedergelegt - und dort ist es auch nicht einfach mit dem Forum zu erklären.
Deswegen habe ich aufgefordert zu klären, inwiefern der Tatbestand der "einfachen Erklärung", welche in Alpemand gem. Art. IV Absatz 2 der hiesigen Verfassung als Voraussetzung für den Erhalt der Kontnsbürgerschaft gilt, erfüllt wird durch die Eintragung ins Bürgernetz (ohne Meldung im Forum).
Da dies durch (hoffentlich nur) vorrübergehende Inaktivität der zuständigen Kantonsbehörde nicht fristgerecht geklärt werden kann, wollte ich als Bundesvizekanzler durch Bundeszwang diese Geschichte im vorliegenden Fall klären - anschließend wäre der Bundeszwang natürlich aufgehoben worden (kraft Gesetz), da die geforderte Handlung durch den Bund erledigt wurde - nun kann der Bund bei negativem Abstimmungsausgang nicht eingreifen und wir haben eine Zuständigkeitslücke.
Bundeskanzler
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat
Zitat
Original von Stephan Muzik
Deswegen habe ich aufgefordert zu klären, inwiefern der Tatbestand der "einfachen Erklärung", welche in Alpemand gem. Art. IV Absatz 2 der hiesigen Verfassung als Voraussetzung für den Erhalt der Kontnsbürgerschaft gilt, erfüllt wird durch die Eintragung ins Bürgernetz (ohne Meldung im Forum).
Sie können davon ausgehen, dass der Gesetzgeber keinen Automatismus durch die Eintragung in das Bundesregister im Sinne hatte, als er explizit diese Formulierung ("einfache Erklärung") gewählt hat.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Zitat
Original von Clausi I. von Alpinia
Zitat
Original von Stephan Muzik
Deswegen habe ich aufgefordert zu klären, inwiefern der Tatbestand der "einfachen Erklärung", welche in Alpemand gem. Art. IV Absatz 2 der hiesigen Verfassung als Voraussetzung für den Erhalt der Kontnsbürgerschaft gilt, erfüllt wird durch die Eintragung ins Bürgernetz (ohne Meldung im Forum).
Sie können davon ausgehen, dass der Gesetzgeber keinen Automatismus durch die Eintragung in das Bundesregister im Sinne hatte, als er explizit diese Formulierung ("einfache Erklärung") gewählt hat.
Ich gehe aber nicht von Vermutungen aus. Ohne schriftliche Fixierung und ohne zuständige Behörde, die den Status der beiden genannten Personen klärt, wird es nicht möglich sein die Angelegenheit zu klären. Schauen Sie sich doch § 2 StaBüG an - dort ist eine ähnliche schwammige Regelung....
Bundeskanzler
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat
Ich habe damit keineswegs behauptet, es wäre eine Vermutung. Es ist so, das darf ich auch als kantonales Oberhaupt betonen.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Zitat
Original von Clausi I. von Alpinia
...Es ist so, das darf ich auch als kantonales Oberhaupt betonen.
Eine Behauptung ohne rechtliche Qualität bzw. Inhalt - Gem. Art. VII Abs. 1 der kantonalen Verfassung obliegt der Premierministerin die Verwaltung - da sie derzeit nicht handelt und ein Bundeszwang nicht errungen wurde, kann ich nichts anderes tun als die derzeitigen zwei Personen, bei welchen keine Hinweise auf Ablehnung der Kantonsbürgerschaft vorliegen als Kantonsbürger zu berücksichtigen. Sollten diese beiden Personen (wider erwarten) Wählen gehen, so ist die Stimme gültig.
Bundeskanzler
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat
Hiermit wird gem. des Wahlgesetzes die Wahl ausgerufen.
Von nun an bis zum Ende der Aufstellung der Wahllisten haben sich alle Personen, welche das aktive Wahlrecht haben, die Möglichkeit, sich zur Wahl für die beiden Sitze des Kantons Alpemand in der Bundesversammlung aufzustellen.
Mangels rechtlicher Regelungen setze ich hiermit das Verfahren hierzu wie folgt fest:
Die berechtigten Personen melden sich entweder hier oder bis zum Ende der Frist der Ausrufung (11.08.07, 19. Uhr) per PN bei mir.
Folgende Personen können sich dabei zur Wahl stellen:
Von nun an bis zum Ende der Aufstellung der Wahllisten haben sich alle Personen, welche das aktive Wahlrecht haben, die Möglichkeit, sich zur Wahl für die beiden Sitze des Kantons Alpemand in der Bundesversammlung aufzustellen.
Mangels rechtlicher Regelungen setze ich hiermit das Verfahren hierzu wie folgt fest:
Die berechtigten Personen melden sich entweder hier oder bis zum Ende der Frist der Ausrufung (11.08.07, 19. Uhr) per PN bei mir.
Folgende Personen können sich dabei zur Wahl stellen:
Bundeskanzler
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat
Die derzeitigen Mandatsinhaber sind übirgens Frau Margot Hénry und Herr Clausi I. von Alpinia.
Haben die beiden kein Interesse mehr?
Haben die beiden kein Interesse mehr?
Bundeskanzler
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat
...
Ich kandidiere.
Ich kandidiere.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Die Wahllisten sind geschlossen.
Folgende Kandidatenliste ist für die beiden Sitze in der Bundesversammlung des Kantons Alpemand maßgeblich:
Folgendes Wählerverzeichnis ist maßgeblich:
Folgende Kandidatenliste ist für die beiden Sitze in der Bundesversammlung des Kantons Alpemand maßgeblich:
Folgendes Wählerverzeichnis ist maßgeblich:
Bundeskanzler
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat
Gem. § 5 des Wahlgesetzes ist Herr Clausi I. von Alpinia gewählt und vertritt aktuell den Kanton alpemand mit beiden Sitzen.
Bundeskanzler
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat
Bundesversammlungspräsident
Mithlander Kantonsrat
Freitag, 27. Juni 2025, 07:01
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