Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
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Beschlussantrag 02 / 31.05.2005 / Gesetz über die Konsolidierung der Staatsfinanzen (KonsolidG)
Zitat
Gesetz über die Konsolidierung der Staatsfinanzen (KonsolidG)
vom 25. Mai 2005
Dieses Gesetz hat zum Zweck, die Staatsfinanzen im Sinne von Artikel 30 Absatz 3 der Verfassung zu reformieren und den Staatsausgaben angemessene Einnahmen entgegen zu stellen:
§ 1
Das „Gesetz über die Erhebung von Steuern und Zöllen“ wird umbenannt in „Königliches Gesetz über die Erhebung von Steuern“.
§ 2
§ 3 des Gesetzes über die Erhebung von Steuern und Zöllen wird wie folgt geändert:
„(1) Gegen ein automatisches Steuerdossier kann binnen einer Woche nach Zugang Widerspruch beim Hofkontrollamt erhoben werden.
(2) Hilft dieses dem Widerspruch nicht ab, steht binnen zwei Wochen nach Zugang des Widerspruchsdossiers der Weg einer Klage beim Königlichen Gerichtshof offen.
(3) Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung, Steuerschulden sind unverzüglich zu begleichen.
(4) Die Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes finden Anwendung, soweit die vorstehenden Regelungen dem nicht entgegenstehen.“
§ 4
(1) § 4 Absatz 2 des Gesetzes über die Erhebung von Steuern und Zöllen wird wie folgt geändert:
„Für jeden Geldeingang auf den Konten einer Person wird eine Geldumsatzsteuer von 12,5 % erhoben. Geldumsatz ist jeder Zahlungseingang auf den Konten.“
(2) § 4 Absatz 3 des Gesetzes über die Erhebung von Steuern und Zöllen wird wie folgt geändert:
“Für das Vermögen (Geldguthaben) auf den Konten einer Person wird für den Teil über 2.500 Kronen 25 % Vermögensteuer erhoben.“
§ 5
(1) § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Erhebung von Steuern und Zöllen wird wie folgt geändert:
„Auf den Gewinn einer Körperschaft, also alle Einnahmen (Zahlungseingänge) abzüglich aller Ausgaben (Zahlungsausgänge) über alle Konten innerhalb eines Kalendermonats, werden 20 % Steuern erhoben.“
(2) § 5 Absatz 3 des Gesetzes über die Erhebung von Steuern und Zöllen wird wie folgt geändert:
“Auf das Vermögen (Geldguthaben) auf den Konten einer Körperschaft werden 12,5 % Vermögensteuer erhoben.“
§ 6
§ 6 des Gesetzes über die Erhebung von Steuern und Zöllen wird gestrichen.
§ 7
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
Unsere Majestät reichte obrigen Antrag ein. Die Diskussion ist hiermit eröffnet. Sie endet frühestens am Freitag den 03.06.2005 um 15.00 Uhr und spätestens 10.06.2005 um 15.00 Uhr in einer Abstimmung.
Mir persönlich fehlen grundlegende Informationen und Unterlagen um über diesen Beschlussvorschlag diskutieren zu können.
Im besagten Vorschlag werden Prozentzahlen angeführt, die sich auf mehr oder minder unbekannte Zahlen beziehen.
Ich sehe das Problem, das über Werte diskutiert wird, zu denen man keinen konkreten Bezug hergestellen kann.
Das wir mit den Staatsfinanzen aktuell defizitär fahren, dürfte jedem bewusst sein; aber wie hoch dieses Defizit ist, muss m.E. zwingend geklärt werden um entsprechende Maßnahmen der Gegenfinanzierung und Festsetzung von zukünftigen Steuerbeträgen (lediglich vereinzelte Beispiele) zu begründen.
Ich erwarte die Vorlage eines Haushaltsplanes und/oder einer Haushaltssatzung. Nur mit genauen Zahlen lässt sich die Notwendigkeit und der Umfang des zu normierenden Rahmens festlegen.
Ich beantrage somit die Aussetzung dieser Diskussion bis zur Vorlage eines entsprechenden Haushaltsplanes.
Im besagten Vorschlag werden Prozentzahlen angeführt, die sich auf mehr oder minder unbekannte Zahlen beziehen.
Ich sehe das Problem, das über Werte diskutiert wird, zu denen man keinen konkreten Bezug hergestellen kann.
Das wir mit den Staatsfinanzen aktuell defizitär fahren, dürfte jedem bewusst sein; aber wie hoch dieses Defizit ist, muss m.E. zwingend geklärt werden um entsprechende Maßnahmen der Gegenfinanzierung und Festsetzung von zukünftigen Steuerbeträgen (lediglich vereinzelte Beispiele) zu begründen.
Ich erwarte die Vorlage eines Haushaltsplanes und/oder einer Haushaltssatzung. Nur mit genauen Zahlen lässt sich die Notwendigkeit und der Umfang des zu normierenden Rahmens festlegen.
Ich beantrage somit die Aussetzung dieser Diskussion bis zur Vorlage eines entsprechenden Haushaltsplanes.
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Für den Haushaltsplan ist - ein Blick in die Verfassung offenbart dies - der Reichskanzler zuständig. Aufgrund der derzeitigen persönlichen Situation von Frau Gutenberg möchte ich anmerken, dass wir sie damit nicht bedrängen sollten.
Einstweilen hier die Aufstellung der aktuellen Situation der Staatsfinanzen:
Anmerkung: Startgelder wurden steuerfrei ausgegeben.
Sie sehen, in wenigen Monaten ist die Staatskasse leer. Die Ausgaben für Sold etc. sind im Gegensatz zu den mickrigen Steuereinnahmen viel zu hoch!
Einstweilen hier die Aufstellung der aktuellen Situation der Staatsfinanzen:
Zitat
Staatshaushalt
Stand: 31.05.2005
Konto Königreich Alpinia (590)
+ 50.000 ¢ (Zuweisung Beginn)
- 6.000 ¢ (Startgeld)
- 5.400 ¢ (Sold Januar 2005)
- 5.620 ¢ (Sold Februar 2005)
- 5.620 ¢ (Sold März 2005)
- 5.620 ¢ (Sold April 2005)
- 5.620 ¢ (Sold Mai 2005)
- 480 ¢ (dzt. unbekannt; Daten durch Forenlöschung verloren)
= 15.640 ¢ (Stand heute)
Konto Lordkanzlei (2837)
+ 50.000 ¢ (Zuweisung Beginn)
+/- 0
= 50.000 ¢ (Stand heute)
Konto Steuerkasse (2838)
+/- 0 (Stand Beginn)
+ 769,50 ¢ (Umsatzsteuer, April 2005)
+ 44,18 ¢ (Gewinnsteuer Unternehmen, April 2005)
+ 162,50 ¢ (Gewinnsteuer Vereine, April 2005)
+ 169,44 ¢ (Vermögenssteuer Personen, April 2005)
+ 218,78 ¢ (Vermögenssteuer Personen, Mai 2005)
+ 96,32 ¢ (Vermögenssteuer Unternehmen, April 2005)
+ 91,54 ¢ (Vermögenssteuer Unternehmen, Mai 2005)
+ 71,88 ¢ (Vermögenssteuer Vereine, April 2005)
+ 68,28 ¢ (Vermögenssteuer Vereine, Mai 2005)
= 1.692,40 ¢ (Stand heute)
Anmerkung: Startgelder wurden steuerfrei ausgegeben.
Sie sehen, in wenigen Monaten ist die Staatskasse leer. Die Ausgaben für Sold etc. sind im Gegensatz zu den mickrigen Steuereinnahmen viel zu hoch!
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Vielen Dank, Eure Majestät.
Diese Unterlagen verdeutlichen der Volkskammer die prikäre finanzielle Situation unseres Königreiches.
Der Haushalt wird alleine durch die Gehälter und die Besoldung aufgezehrt. Ein zu erwartender Rückfluss von durchschnittlich 37,5 % aus dem alpinischen Umlaufvermögen kann und wird den Staatshaushalt nicht entlasten.
Die Zahlen verdeutlichen, dass die Haushaltsmittel binnen kürzester Zeit - ich schätze maximal noch 5 Monate - aufgebraucht sein werden.
Insoweit wird der Vorschlag uns nicht weiter helfen. Es sind weitere Reglementierungen notwendig.
- Ich plädiere für eine deutliche Rückstufung der Soldzahlungen in allen Bereichen und für alle Ämter des öffentlichen Dienstes auf 60 v.H.
- Ich plädiere für die Einführung eines Solidaritätszuschlages in Höhe von 10 v.H. des Gesamtvermögens einer jeden Privatperson zugunsten des Staatshaushaltes - befristet bis zum Zeitpunkt des Eintritts eines ausgeglichenen Staatshaushaltes.
- Ich plädiere für eine Umbuchung von 75 v.H. der Haushaltsmittel aus dem Haushaltstitel 2837 (Konto Lordkanzlei) in den Haushaltstitel 590 (Konto Königreich Alpinia).
- Ich plädiere für die Erstellung eines Gebührenkataloges für behördliche Maßnahmen. In diesen Katalogen muss jede Maßnahme den entsprechenden Verwaltungsaufwändungen gegenübergestellt werden
- Es sind die Voraussetzungen zu schaffen, dass mehr Einnahmen in den Staatshaushalt fließen können. Hier könnte ich mir vorstellen, dass pflichtige Aufgaben eingeführt werden, die jeder Staatsbürger monatlich beziehen bzw. leisten muss.
Soviel von meiner Seite - sicherlich kann ich im Laufe der Diskussion noch weitere Vorschläage unterbreiten.
Diese Unterlagen verdeutlichen der Volkskammer die prikäre finanzielle Situation unseres Königreiches.
Der Haushalt wird alleine durch die Gehälter und die Besoldung aufgezehrt. Ein zu erwartender Rückfluss von durchschnittlich 37,5 % aus dem alpinischen Umlaufvermögen kann und wird den Staatshaushalt nicht entlasten.
Die Zahlen verdeutlichen, dass die Haushaltsmittel binnen kürzester Zeit - ich schätze maximal noch 5 Monate - aufgebraucht sein werden.
Insoweit wird der Vorschlag uns nicht weiter helfen. Es sind weitere Reglementierungen notwendig.
- Ich plädiere für eine deutliche Rückstufung der Soldzahlungen in allen Bereichen und für alle Ämter des öffentlichen Dienstes auf 60 v.H.
- Ich plädiere für die Einführung eines Solidaritätszuschlages in Höhe von 10 v.H. des Gesamtvermögens einer jeden Privatperson zugunsten des Staatshaushaltes - befristet bis zum Zeitpunkt des Eintritts eines ausgeglichenen Staatshaushaltes.
- Ich plädiere für eine Umbuchung von 75 v.H. der Haushaltsmittel aus dem Haushaltstitel 2837 (Konto Lordkanzlei) in den Haushaltstitel 590 (Konto Königreich Alpinia).
- Ich plädiere für die Erstellung eines Gebührenkataloges für behördliche Maßnahmen. In diesen Katalogen muss jede Maßnahme den entsprechenden Verwaltungsaufwändungen gegenübergestellt werden
- Es sind die Voraussetzungen zu schaffen, dass mehr Einnahmen in den Staatshaushalt fließen können. Hier könnte ich mir vorstellen, dass pflichtige Aufgaben eingeführt werden, die jeder Staatsbürger monatlich beziehen bzw. leisten muss.
Soviel von meiner Seite - sicherlich kann ich im Laufe der Diskussion noch weitere Vorschläage unterbreiten.
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Quentin Vaurien« (31. Mai 2005, 20:22)
Zitat
Original von Quentin Vaurien
- Ich plädiere für eine deutliche Rückstufung der Soldzahlungen in allen Bereichen und für alle Ämter des öffentlichen Dienstes auf 60 v.H.
In diesem Zusammenhang bitte ich dieses*

* Das aktuell vorletzte... ;-)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Das ist sehr erfreulich, dass eine entsprechende Maßnahme bereits umgesetzt worden ist.
Wie ich seiner Majestät aber bereits mitgeteilt habe, war mir der Zutritt in das Königliche Archiv bisher nicht gestattet. Der königliche Archivar hat mich nicht passieren lassen.
Wie ich seiner Majestät aber bereits mitgeteilt habe, war mir der Zutritt in das Königliche Archiv bisher nicht gestattet. Der königliche Archivar hat mich nicht passieren lassen.
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
*sim-off*
Das lag daran, dass ich den Rang "Richter" erst erstellt hatte, nachdem das Unterforum mit dem Archiv eingerichtet war. Musste die Leserechte der Benutzergruppen anpassen und habe wohl das Archiv vergessen.
Ich wusste erst gar nicht, was du mit deiner PN gemeint hast. ;-)
*sim-on*
Das lag daran, dass ich den Rang "Richter" erst erstellt hatte, nachdem das Unterforum mit dem Archiv eingerichtet war. Musste die Leserechte der Benutzergruppen anpassen und habe wohl das Archiv vergessen.
Ich wusste erst gar nicht, was du mit deiner PN gemeint hast. ;-)
*sim-on*
Ich bitte um Stellunganhme, warum im Staatshaushalt nicht das gesamte Gedvermögen des Königreiches aufgeführt ist.
Im Dekret über die einmalige Ausgabe von staatlichen Geldmitteln an natürliche und juristische Personen
zur Förderung der Wirtschaftsaktivität vom 22. November 2004, Art. 1 Abs. 1 wird festgehalten, dass das Gesamtvermögen auf 500.000 Kronen festgesetzt werden soll. Weiterhin wird dort festgelegt, dass dem Haushaltstitel 590 100.000 Kronen zugerechnet werden...
Wenn ich mir die Auflistung der Staatsfinanzen ansehe, so ist diese nicht vollständig und verzerrt den Blickwinkel auf die Situation. Diese scheint - angesichts einer Deckungsreserve in Höhe von 400.000 Kronen - weniger angespannt, als dargestellt.
Ich bitte somit nochmals um die Erstellung eines Haushaltsplanes, in welchem alle Werte aufgelistet und entsprechend zugeordnet werden.
M.E. ist die Erstellung eines Haushaltsplanes und einer Haushaltssatzung notwendig und Grundvoraussetzung für das Führen einer Diskussion über die Konsoldiereung der Staatsfinanzen. Die aktuelle Diskussion wird mit entscheidungsfremden Argumenten und realitätsfernen Unterlagen geführt.
So, meine Damen nd Herren, können wir nicht zu einer lösungsorientierten und sinnvollen Konslidierung der Staatsfinanzen kommen.
Im Dekret über die einmalige Ausgabe von staatlichen Geldmitteln an natürliche und juristische Personen
zur Förderung der Wirtschaftsaktivität vom 22. November 2004, Art. 1 Abs. 1 wird festgehalten, dass das Gesamtvermögen auf 500.000 Kronen festgesetzt werden soll. Weiterhin wird dort festgelegt, dass dem Haushaltstitel 590 100.000 Kronen zugerechnet werden...
Wenn ich mir die Auflistung der Staatsfinanzen ansehe, so ist diese nicht vollständig und verzerrt den Blickwinkel auf die Situation. Diese scheint - angesichts einer Deckungsreserve in Höhe von 400.000 Kronen - weniger angespannt, als dargestellt.
Ich bitte somit nochmals um die Erstellung eines Haushaltsplanes, in welchem alle Werte aufgelistet und entsprechend zugeordnet werden.
M.E. ist die Erstellung eines Haushaltsplanes und einer Haushaltssatzung notwendig und Grundvoraussetzung für das Führen einer Diskussion über die Konsoldiereung der Staatsfinanzen. Die aktuelle Diskussion wird mit entscheidungsfremden Argumenten und realitätsfernen Unterlagen geführt.
So, meine Damen nd Herren, können wir nicht zu einer lösungsorientierten und sinnvollen Konslidierung der Staatsfinanzen kommen.
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Quentin Vaurien« (1. Juni 2005, 08:52)
Werte Exzellenz,
Sie mißinterpretieren den Terminus "Geldmenge", wie ihn das entsprechende Startgelddekret nutzt.
Unter der Geldmenge ist nicht das Staatsvermögen zu verstehen, sondern die insgesamt ausgegene Menge an Kronen, die im Umlauf sind bzw. sein können.
Sie werden sicherlich nachvollziehen können, dass der Staat nicht das Geld drucken wird, um seine Finanzen aufzubessern und gleichzeitig der Geldwert ins Bodenlose fällt?
*sim-off*
Die Geldmenge ist quasi ein Instrument, um den Geldwert in Verbindung mit der Aktivität berechnen zu können. Je höher die Geldmenge, desto niedriger der Geldwert. Siehe hier.
*sim-on*
Ich halte es für verantwortungslos und übertrieben, sämtliches Kapital der Staatskasse zuzuweisen. Denn dann würde das Geld nur so hinaus geschmissen und der Staat hätte in der Tat keine Möglichkeit, auf Kapital der Reichbank (als Notenbank) per Kredit zurückzugreifen.
Ihre Anmerkung, dass 100.000 Kronen dem Zentralkonto 590 zugewiesen wurden, möchte ich durch den entsprechend folgenden Absatz 2 von Artikel 4 des Dekretes entkräften. Es war demnach vorgesehen, dass dem Haushalt der Reichbehörden bis zu 50% der Gelder des Zentralkontos zugewiesen werden sollten. Dies ist geschehen.
Ein Nachtrag zur obigen Auflistung des Staatshaushaltes: Am heutigen Tage wurden 2.700 Kronen an Sold ausgezahlt, der haushaltsansatz 590 beläuft sich nunmehr auf 12.970 Kronen. Steuern werden erst im Laufe des Tages eingezogen werden.
Sie sehen, Unsere Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushaltes tragen erste Früchte, die Ausgaben wurden mehr als halbiert.
Ihre Forderung nach einem Haushaltsplan und einer Haushaltssatzung kann ich nur die rechtlichen Bestimmungen des Artikel 30 der Verfassung entgegen setzen. Lesen sie den doch einmal durch!
*sim-off*
Ich bitte zu beachten, dass die staatliche Haushaltswirtschaft des RL hier nur zu Teilen anwendbar ist! Zum einen aus simunlatorischen und zum anderen aus technischen Gründen, wir oben aufgeführt.
*sim-on*
Sie mißinterpretieren den Terminus "Geldmenge", wie ihn das entsprechende Startgelddekret nutzt.
Unter der Geldmenge ist nicht das Staatsvermögen zu verstehen, sondern die insgesamt ausgegene Menge an Kronen, die im Umlauf sind bzw. sein können.
Sie werden sicherlich nachvollziehen können, dass der Staat nicht das Geld drucken wird, um seine Finanzen aufzubessern und gleichzeitig der Geldwert ins Bodenlose fällt?
*sim-off*
Die Geldmenge ist quasi ein Instrument, um den Geldwert in Verbindung mit der Aktivität berechnen zu können. Je höher die Geldmenge, desto niedriger der Geldwert. Siehe hier.
*sim-on*
Ich halte es für verantwortungslos und übertrieben, sämtliches Kapital der Staatskasse zuzuweisen. Denn dann würde das Geld nur so hinaus geschmissen und der Staat hätte in der Tat keine Möglichkeit, auf Kapital der Reichbank (als Notenbank) per Kredit zurückzugreifen.
Ihre Anmerkung, dass 100.000 Kronen dem Zentralkonto 590 zugewiesen wurden, möchte ich durch den entsprechend folgenden Absatz 2 von Artikel 4 des Dekretes entkräften. Es war demnach vorgesehen, dass dem Haushalt der Reichbehörden bis zu 50% der Gelder des Zentralkontos zugewiesen werden sollten. Dies ist geschehen.
Ein Nachtrag zur obigen Auflistung des Staatshaushaltes: Am heutigen Tage wurden 2.700 Kronen an Sold ausgezahlt, der haushaltsansatz 590 beläuft sich nunmehr auf 12.970 Kronen. Steuern werden erst im Laufe des Tages eingezogen werden.
Sie sehen, Unsere Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushaltes tragen erste Früchte, die Ausgaben wurden mehr als halbiert.

Ihre Forderung nach einem Haushaltsplan und einer Haushaltssatzung kann ich nur die rechtlichen Bestimmungen des Artikel 30 der Verfassung entgegen setzen. Lesen sie den doch einmal durch!
*sim-off*
Ich bitte zu beachten, dass die staatliche Haushaltswirtschaft des RL hier nur zu Teilen anwendbar ist! Zum einen aus simunlatorischen und zum anderen aus technischen Gründen, wir oben aufgeführt.
*sim-on*
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Sehr geehrte Majestät,
vorab: Vielen Dank für die prompte Stellungnahme und der Erläuterungen; nunmehr dürften die Intentionen der Dekrete auch transparent und nachvollziehbar nicht nur für mich, sondern für alle Mitglieder der Volkskammer sein.
Dennoch möchte ich anmerken, dass der Haushalt des Königreiches - gleichwohl der Kürzungen - immernoch defizitär verläuft.
Darüber hinaus bleibt mir bei erneuter Betrachtung des Art. 30 der Verfassung zu sagen, dass der Volkskammer ihre verfassungsgemäßen Rechte derzeit nicht gegeben sind: es gibt keinen Haushaltsplan über den beraten und abgestimmt worden ist, die Regelung der Personal- buw. Soldzahlung über ein Dekret seiner Majestät läuft diesem Artikel zudem zuwider.
Meine Forderungen nach einem entsprechenden Plan (die Satzung wäre hier erlässlich) ist absolut begründet.
Ich selbst werde seiner Exzellenz, der Reichskanzlerin, einen Beschlussvorschlag eines Haushaltsplanes vorlegen und hoffe, dass dieser dann so der Volkskammer zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden kann.
vorab: Vielen Dank für die prompte Stellungnahme und der Erläuterungen; nunmehr dürften die Intentionen der Dekrete auch transparent und nachvollziehbar nicht nur für mich, sondern für alle Mitglieder der Volkskammer sein.
Dennoch möchte ich anmerken, dass der Haushalt des Königreiches - gleichwohl der Kürzungen - immernoch defizitär verläuft.
Darüber hinaus bleibt mir bei erneuter Betrachtung des Art. 30 der Verfassung zu sagen, dass der Volkskammer ihre verfassungsgemäßen Rechte derzeit nicht gegeben sind: es gibt keinen Haushaltsplan über den beraten und abgestimmt worden ist, die Regelung der Personal- buw. Soldzahlung über ein Dekret seiner Majestät läuft diesem Artikel zudem zuwider.
Meine Forderungen nach einem entsprechenden Plan (die Satzung wäre hier erlässlich) ist absolut begründet.
Ich selbst werde seiner Exzellenz, der Reichskanzlerin, einen Beschlussvorschlag eines Haushaltsplanes vorlegen und hoffe, dass dieser dann so der Volkskammer zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden kann.
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Der Erlass eines entsprechenden Dekretes ist gesetzlich (man schaue in § 5 des Wirtschaftsgesetzes) vorgesehen und daher rechtmäßig.
Der Reichshaushalt ist auch deswegen defizitär, weil Sie und alle anderen Bürgerinnen und Bürger nicht konsumieren und ihr Geld horten! Würden die - zugegeben spärlich - vorhandenen Möglichkeiten, zu Konsumieren, ausgenutzt, hätte der Staat auch höhere Steuereinnahmen.
Wenn Sie so sehr darauf drängen, einen ausgeglichenen Haushalt zu haben, dann sollte die Vermögenssteuer auf mind. 50% gesetzt werden und der Freibetrag wegfallen!
Der Reichshaushalt ist auch deswegen defizitär, weil Sie und alle anderen Bürgerinnen und Bürger nicht konsumieren und ihr Geld horten! Würden die - zugegeben spärlich - vorhandenen Möglichkeiten, zu Konsumieren, ausgenutzt, hätte der Staat auch höhere Steuereinnahmen.
Wenn Sie so sehr darauf drängen, einen ausgeglichenen Haushalt zu haben, dann sollte die Vermögenssteuer auf mind. 50% gesetzt werden und der Freibetrag wegfallen!

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Warum konsumieren die Bürger wohl nichts????
Von Bier allein kann der Mensch nicht leben.
Von Bier allein kann der Mensch nicht leben.
Meines Wissens gibt es auch ein Hotel - das noch nie in Anspruch genommen wurde - und eine Zeitung, die nicht mehr existiert, aber auch bezahlbar war.
Aber Sie haben Recht, ich müsste ergänzen: "Zudem steht Ihnen frei, selbst ein Unternehmen zu gründen, um den Konsum anzuregen und dem Staat Steuereinnahmen zu verschaffen!"
Aber Sie haben Recht, ich müsste ergänzen: "Zudem steht Ihnen frei, selbst ein Unternehmen zu gründen, um den Konsum anzuregen und dem Staat Steuereinnahmen zu verschaffen!"

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Und da ja meine Supermarkt Idee schon mehrfach aufgenommen wurde, muß ich mir mal was anderes ausdenken. Wie wäre es mit IKEA?
Ich hoffe, dass ich mich nicht in der Annahme irre, wenn ich hier sage, dass Art. 30 der Verfassung durchaus gewichtiger ist, als § 5 des Wirtschaftsgesetzes.
Weitergehend möchte ich hier kund geben, dass ich bereits einige Vorschläge gemacht habe, einen Wirtschaftskreislauf einzuführen, der einen ausgeglichen Staatshaushalt gewährleisten könnte. Diese Diskussion ist allerdings im Sande verlaufen.
Ich beschäftige mich zudem gerade damit, ein Unternehmen zu gründen - aber wie Sie sicherlich wissen, ist eine entsprechende Gründung (und *simoff* Präsentation im Internet *simon*) nicht jedem sofort möglich!
Weitergehend möchte ich hier kund geben, dass ich bereits einige Vorschläge gemacht habe, einen Wirtschaftskreislauf einzuführen, der einen ausgeglichen Staatshaushalt gewährleisten könnte. Diese Diskussion ist allerdings im Sande verlaufen.
Ich beschäftige mich zudem gerade damit, ein Unternehmen zu gründen - aber wie Sie sicherlich wissen, ist eine entsprechende Gründung (und *simoff* Präsentation im Internet *simon*) nicht jedem sofort möglich!
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Ich muss gestehen, dass mir das ganze "zu hoch" ist. Ich verstehe nicht sehr viel von VL-Wirtschaft. Außerdem fehlt mir Zeit, um eine Webpage zu kreieren, wo dann mein Unternehmen sich vorstellt bzw. ich dort Dinge verkaufe. Geschweige denn, dass ich überhaupt Zeit hätte, wirtschaftlich tätig zu sein.
Daher muss ich mich leider aus dieser Diskussion heraushalten.
Daher muss ich mich leider aus dieser Diskussion heraushalten.
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Behauptet hier jemand das Gegenteil?
Zitat
Original von Quentin Vaurien
Ich hoffe, dass ich mich nicht in der Annahme irre, wenn ich hier sage, dass Art. 30 der Verfassung durchaus gewichtiger ist, als § 5 des Wirtschaftsgesetzes.

In § 5 Absatz 1 des Wirtschaftsgesetzes ist das selbe geregelt wie in Artikel 30 Absatz 1 der Verfassung. Der Absatz 2 des § 5 KWiG stellt allenfalls eine Ergänzung dar, wobei die Kontrolle der Volkskammer weiterhin gewahrt bleibt. So what?
*sim-off*
Erkläre mir mal, warum es im RL auch Besoldungsvorschriften etc. gibt und trotzdem alles in den Haushalt muss? Wenn das deiner Meinung nach nicht rechtens ist, hilft nur eine Klage...
*sim-on*
Gibt es nun überhaupt inhaltliche Kritik am Konsoliderungsgesetz?
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Vielleicht! 
Immerhin sprechen wir hier über (Prozent-)Zahlen, die außer Relation zu der tatsächlichen Situation stehen.

Immerhin sprechen wir hier über (Prozent-)Zahlen, die außer Relation zu der tatsächlichen Situation stehen.

MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Ich will dann doch konkret etwas sagen.
Ich bin gegen eine Geldumsatzsteuer in jeglicher Form. Dafür würde ich mich für die Erhöhung der Vermögenssteuer aussprechen, ausserdem für die Senkung des Vermögenssteuereingangssatzes auf 1500 Kronen.
Ich finde es absolut lächerlich, dass Privatpersonen Geldumsatzsteuer zahlen müssen. Bei Firmen leuchtet mir das ein, aber nicht bei Privatpersonen.
Außerdem bin ich dagegen, das soziale einrichtungen, zu denen ich die Kirche zähle, eine Vermögenssteuer per se zahlen müssen. So kann man keine sozialen Projekte fördern.
Ich bin gegen eine Geldumsatzsteuer in jeglicher Form. Dafür würde ich mich für die Erhöhung der Vermögenssteuer aussprechen, ausserdem für die Senkung des Vermögenssteuereingangssatzes auf 1500 Kronen.
Ich finde es absolut lächerlich, dass Privatpersonen Geldumsatzsteuer zahlen müssen. Bei Firmen leuchtet mir das ein, aber nicht bei Privatpersonen.
Außerdem bin ich dagegen, das soziale einrichtungen, zu denen ich die Kirche zähle, eine Vermögenssteuer per se zahlen müssen. So kann man keine sozialen Projekte fördern.
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
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Donnerstag, 26. Juni 2025, 09:11
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