Ich gebe noch weite 48 Stunden Zeit. Danach wird das Hofkontrollamt angewiesen, der bzw. den betroffenen Personen die Staatsbürgerschaft zu entziehen.
Gem. § 3 Abs. 2 des Staatsbürgerschaftsgesetzes haben Personen, denen die Staatsbürgerschaft aufgrund falscher Angaben im Bürgernetz entzogen wird, kein Anrecht auf erneute Erteilung der Staatsbürgerschaft!