Eure Majestät,
ich möchte darauf hinweisen, dass ich es befremdlich finde, dass Ihr den Richter aus seinem Amte entlassen habt. Sind die drei Monate rum? Hat er um die Entlassung gebeten? Wenn ja, wo? Denn soweit ich die Verfassung lese, seid Ihr nicht befugt, den Richter einfach zu entlassen. Bzw. wird dies eben in der Verfassung nicht eindeutig geklärt...
Ich bitte meine Befragung nicht als Tadel zu verstehen, sondern als Einlass, um vor möglichen rechtlichen Konsequenzen zu warnen.