Hiermit erkläre ich mit Verweis auf die Verfassung, namentlich Artikel 6 (3), folgende Tage zu Feiertagen, an denen die Arbeit ruhen soll und jedermann (und -frau) feiern kann, solange er/sie will:
01.01. - Neujahrstag
07.02. - Tag der Einheit (Eintragung auf der int. Weltkarte)
12.11. - Nationalfeiertag (Gründung Alpinias)
23.12. - Tag der Demokratie (Erste Wahl des Parlamentes)
31.12. - Jahresend
Zu gegebenem Anlass werde ich weitere Feiertage erklären, wer will, kann mir Vorschläge machen! (Aber nicht hier im Plenum...)