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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Jack Kröger

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1

Freitag, 7. Februar 2003, 17:07

Entwurf Staatsbürgergesetz

Präambel
Dieses Gesetz regelt den Erhalt, den Entzug, das Erlöschen und die mit Erhalt der Staatsbürgerschaft einhergehenden Pflichten und Verpflichtungen. Dieses Gesetz gilt ausnahmslos für alle Personen, die Staatsbürger werden wollen und für alle Staatsbürger der Demokratischen Republik Alpinia.

§ 1 Recht auf Staatsbürgerschaft

(1) Jede reelle Person darf Staatsbürger der Demokratischen Republik Alpinia werden.
(2) Es ist untersagt, sich mehrmals in Alpinia als Staatsbürger anzumelden.
(3) Es müssen angegeben werden:
a) Providerbasierende E-Mail Adresse, (wird nicht veröffentlicht)
b) der Name, der in der Simulation gewünscht wird, und
c) andere Staatsbürgerschaften in Micronations.
Weitere Angaben sind optional und als solche eindeutig zu kennzeichnen.
(4) Mit Erhalt der Staatsbürgerschaft der Demokratischen Republik Alpinia erhält der Bürger alle Rechte, die in der Verfassung oder anderen Gesetzen oder Verträgen Bürgern der Demokratischen Republik Alpinia zugesprochen wird. Weiters sind auch entsprechend die Pflichten, die durch Erhalt der Staatsbürgerschaft einhergehen, zu beachten.
(5) Jeder Antrag auf Staatsbürgerschaft muss die in Absatz (3) festgelegten Punkte enthalten.

§ 2 Doppelte Staatsbürgerschaften

(1) Doppelte Staatsbürgerschaften sind erlaubt, sofern dies nicht gegen die Gesetze anderer Staaten, in denen die Person ebenfalls beheimatet ist, verstößt.
Die Rechte und Pflichten des Alpiniers dürfen denen in anderen Staaten und den damit verbundenen Aufgaben und Interessen nicht widersprechen.
(2) Absatz (1) gilt für die jeweilige reelle Person, gleichgültig, unter welchen Namen sie in anderen Nationen aktiv ist.

§ 3 Erhalt der Staatsbürgerschaft

(1) Anträge auf Staatsbürgerschaft werden im Forum gestellt. Danach wird der Antrag auf Staatsbürgerschaft vom Innenministerium, einer genauen Prüfung unterzogen.
(2) Jeder Bürger ist mit dem Erhalt der Staatsbürgerschaft gezwungen, sich im Forum den anderen Bürgern vorzustellen.

§ 4 Entzug der Staatsbürgerschaft

(1) Die Staatsbürgerschaft kann aus folgenden Gründen entzogen werden:
a) Verstoß gegen die Verfassung oder die Gesetze der Demokratischen Republik Alpinia,
b) Verstoß gegen Konventionen zum Schutz der Menschenrechte,
c) Staatsschädigendes Verhalten im In- und Ausland,
d) Mehrfachanmeldungen in Alpinia,
e) Versenden von Mailbomben, das Hacken von Webspace und/oder Foren, die mit der Republik in Verbindung gebracht werden.
(2) Über den Entzug entscheidet ein Gericht.
(3) Wurde die Staatsbürgerschaft aus einem der in Absatz (1) genannten Punkte entzogen, so hat die Person jegliches Recht auf eine neue Staatsbürgerschaft verwirkt.

§ 5 Erlöschen der Staatsbürgerschaft

(1) Die Staatsbürgerschaft erlischt bei Verzicht des Staatsbürgers.
(2) Grundsätzlich kann die Staatsbürgerschaft jederzeit neu beantragt werden. Eine Ausnahme hierzu bildet der § 4 dieses Gesetzes.
(3) Nach zweimonatiger Inaktivität erlischt die Staatsbürgerschaft automatisch. Der Staatsbürger ist jedoch eine Woche vor dem planmäßigen Entzug der Staatsbürgerschaft von demselben zu informieren, so dass er die Möglichkeit hat, wieder aktiv zu werden.

§ 6 Mehrfachidentitäten

(1) Mehrfachidentitäten haben denn Sinn, das Leben in Alpinia in den verschieden Bereichen zu bereichern.
(2) Mehrfachidentitäten können nur von Staatsbürgern des der Demokratischen Republik Alpinia beantragt werden. Es muss offen ersichtlich sein, wem die Mehrfachidentität zuzuordnen ist.
(3) Mehrfachidentitäten haben weder aktives noch passives Wahlrecht und dürfen nicht Mitglied einer Partei werden oder eine solche Gründen. Sie dürfen keine politischen Ämter ausüben. Des Weiteren ist es Mehrfachidentitäten untersagt, Vereine oder Organisationen zu gründen.
(4) Die Anzahl der Mehrfachidentitäten ist unbegrenzt, soll sich jedoch nach den verschiedenen Bereichen im öffentlichen Leben der Demokratischen Republik Alpinia richten.
(5) Für Gesetzesverstöße der Mehrfachidentität ist der Inhaber derselben zur Verantwortung zu ziehen.

§ 7 Sonstige Bestimmungen

(1) Regierungsmitglieder dürfen wie der Staatspräsident oder der Kanzler nicht Staatsoberhäupter oder Regierungsmitglieder anderer Micronations sein.
(2) Absatz (1) bezieht sich auf reelle Personen.

§ 8 Begriffsdefinitionen

(1) Jeder Mensch wird in diesem Gesetz unabhängig von seinen micronationalen Aktivitäten als 'reelle Person' bezeichnet.
(2) Als 'Person' wird in diesem Gesetze bezeichnet, wer nicht Staatsbürger ist.

§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Tag der Kundmachung im Forum der Demokratischen Republik Alpinia in Kraft.





Wie gesagt soweit hatte ich das bisher schon mit einigen leuten ausdiskutiert.

Jack Kröger

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2

Sonntag, 9. Februar 2003, 14:05

Hallo?????
Keine Meinungen dazu?

3

Montag, 10. Februar 2003, 19:58

Ich finde das Gesetz sehr gut :)

Zitat

§ 7 Sonstige Bestimmungen (1) Regierungsmitglieder dürfen wie der Staatspräsident oder der Kanzler nicht Staatsoberhäupter oder Regierungsmitglieder anderer Micronations sein.

Es gibt aber schon jetzt Bürger bei denen das der Fall ist, wie ist das denn dann bei denen??
MFG
Alexeasy Joker


Jack Kröger

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4

Montag, 10. Februar 2003, 22:58

ALso ich bin dagegen.
Man kann nicht in 2 Ländern wirkungsvoll politsche Ämter ausfüllen. Eins wird zwangsläufig vernachlässigt.
Da wir das Gesetz als Partei einreichen, stelle ich das aber zur Diskussion. Schließlich soll das Gesetz oder besser der Entwurf von der Partei gestützt werden.

Jack Kröger

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5

Donnerstag, 13. Februar 2003, 22:55

Halloooooooooooooho.

Noch jemand da?
Ich meine ja nur. Oder sollen wir das forum vielleicht schließen?

Joshua Sendler

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6

Freitag, 14. Februar 2003, 14:35

ich sehe für beide seiten vorteile halte es aber nicht für nmötig das zu machen aber mir wärs egal

Zitat

When all else fails, read the directions.

7

Freitag, 14. Februar 2003, 16:48

Zitat

ALso ich bin dagegen.Man kann nicht in 2 Ländern wirkungsvoll politsche Ämter ausfüllen. Eins wird zwangsläufig vernachlässigt.
Da wir das Gesetz als Partei einreichen, stelle ich das aber zur Diskussion. Schließlich soll das Gesetz oder besser der Entwurf von der Partei gestützt werden.

Ich sehe das genauso und stimme desshalb dafür
MFG
Alexeasy Joker


8

Freitag, 14. Februar 2003, 21:14

ich finde das gesetz sehr gut bis darauf das bei einem verstoß die staatsbürgerschaft die entzogen wurde man sie nicht wieder bekommen kann.
ich finde wenn das gericht urteilt sollte es einen zeitraum sagen wo eine anmeldungen unmöglich ist und wenn diese zeit verstrichen ist muss ein neuer antrag auf staatsbürgerschaft gestellt werden der vom gericht oder sonst auch noch geprüft oder von sonst wem aber nur wenn keine schweren vergehen wie hacken oder mailbomben usw. vorliegt
Andreas von Schwarzenberg

Joshua Sendler

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9

Montag, 17. Februar 2003, 19:24

wo steht jertzt was`?????

Zitat

When all else fails, read the directions.

10

Montag, 17. Februar 2003, 19:26

Ich finds auch nicht :D
MFG
Alexeasy Joker


Jack Kröger

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11

Montag, 17. Februar 2003, 23:32

Wie wäre es zum Anfang mal mit einer Diskussion?

Ich kann es natürlich auch so einreichen, aber dann werde ich furchtbar wütend wenn einer dagegen stimmt.

Joshua Sendler

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12

Samstag, 22. Februar 2003, 11:28

ich stimme dafuer
ich sehe nix das mir nicht gefaellt

Zitat

When all else fails, read the directions.