Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
Diskussion über den Vertrag mit Hedonesien
Grundsatzvertrag zwischen der Demokratischen Republik Alpinia und Hedonesia
In diesem Vertrag werden die grundsätzlichen Beziehungen der Vertragspartner festgelegt. Ziel ist eine freundschaftliches Miteinander und die Prävention von Konflikten durch Diplomatie, nicht Agression.
§1 Durch diesen Vertrag erkennen beide unterzeichnende Nationen sich gegenseitig als existent an, und beglaubigen, das sie das Gebiet des jeweils anderen Staates nicht mit militärischen Mitteln angreifen, beziehungsweise eine dritte Partei bei einem Angriff gegen den jeweils anderen Staat nicht unterstützen werden.
§2 Dieses Abkommen verpflichtet keine der unterzeichnenden Nationen, Hilfshandlungen im Angriffsfall eines Dritten einzuräumen. Sämtliche solidarische Aktionen und Spenden basieren auf freiwilliger Basis.
§3 Beide Seiten bemühen sich, mögliche Differenzen auf der Basis von friedlichen Verhandlungen zu schlichten. Sollte dies nicht die gewünschten Erfolge bringen, so kann ein(e) dritte(r) – von beiden Seiten anerkannte – Gemeinschaft oder Staat zur Lösungsfindung oder Beratung/Schlichtung angerufen werden.
§4 Durch Unterzeichnung dieses Übereinkommens erkennen beide Staaten an, das auf dem Gebiet der jeweils anderen Nation keinerlei Aktivitäten von Geheimdiensten oder ähnlichen zulässig sind, die auf offensive, nicht gewünschte Spionage hindeuten können. Sollte hiergegen verstoßen werden, so erlischt der gesamte Vertrag.
§5 Diplomatische Beziehungen werden aufgenommen und soweit möglich werden Botschafter ausgetauscht. Die Botschafter besitzen diplomatische Immunität. Das Botschaftsgelände wird dem Vertragspartner als Staatsgebiet überschrieben, dort gelten Recht und Gesetz des jeweiligen Vertragspartners.
§6 Dieser Vertrag Bedarf der Zustimmung der verantwortlichen Institution beider Nationen. Der Vertrag tritt nach beidseitiger Unterzeichnung und Austausch in Kraft.
§7 Der Vertrag ist unbefristet gültig, kann jedoch mit einer Kündigungsfrist von einem Monat jederzeit durch einen Vertragspartner aufgelöst werden. Anschließend stehen sich beide Staaten als neutral gegenüber.
gibt es irgendwelche Einwände? Besserungsvorschläge?....
In diesem Vertrag werden die grundsätzlichen Beziehungen der Vertragspartner festgelegt. Ziel ist eine freundschaftliches Miteinander und die Prävention von Konflikten durch Diplomatie, nicht Agression.
§1 Durch diesen Vertrag erkennen beide unterzeichnende Nationen sich gegenseitig als existent an, und beglaubigen, das sie das Gebiet des jeweils anderen Staates nicht mit militärischen Mitteln angreifen, beziehungsweise eine dritte Partei bei einem Angriff gegen den jeweils anderen Staat nicht unterstützen werden.
§2 Dieses Abkommen verpflichtet keine der unterzeichnenden Nationen, Hilfshandlungen im Angriffsfall eines Dritten einzuräumen. Sämtliche solidarische Aktionen und Spenden basieren auf freiwilliger Basis.
§3 Beide Seiten bemühen sich, mögliche Differenzen auf der Basis von friedlichen Verhandlungen zu schlichten. Sollte dies nicht die gewünschten Erfolge bringen, so kann ein(e) dritte(r) – von beiden Seiten anerkannte – Gemeinschaft oder Staat zur Lösungsfindung oder Beratung/Schlichtung angerufen werden.
§4 Durch Unterzeichnung dieses Übereinkommens erkennen beide Staaten an, das auf dem Gebiet der jeweils anderen Nation keinerlei Aktivitäten von Geheimdiensten oder ähnlichen zulässig sind, die auf offensive, nicht gewünschte Spionage hindeuten können. Sollte hiergegen verstoßen werden, so erlischt der gesamte Vertrag.
§5 Diplomatische Beziehungen werden aufgenommen und soweit möglich werden Botschafter ausgetauscht. Die Botschafter besitzen diplomatische Immunität. Das Botschaftsgelände wird dem Vertragspartner als Staatsgebiet überschrieben, dort gelten Recht und Gesetz des jeweiligen Vertragspartners.
§6 Dieser Vertrag Bedarf der Zustimmung der verantwortlichen Institution beider Nationen. Der Vertrag tritt nach beidseitiger Unterzeichnung und Austausch in Kraft.
§7 Der Vertrag ist unbefristet gültig, kann jedoch mit einer Kündigungsfrist von einem Monat jederzeit durch einen Vertragspartner aufgelöst werden. Anschließend stehen sich beide Staaten als neutral gegenüber.
gibt es irgendwelche Einwände? Besserungsvorschläge?....
Zitat
When all else fails, read the directions.
Zitat
– von beiden Seiten anerkannte –
Es wäre vielleicht nocht schlecht schon im Vorfeld zu klären, wer diese dritte Instanz ist. Im Kriesenfall ist es dazu meist zu spät.
Es brauch nicht in dem Vertrag drinstehen, aber es sollte sich möglichst schnell auf eine Instanz geeinigt werden.
Zitat
Das Erlöschen ist durch ein internationales Gericht zu bestätigen, sollte einer der Vertragspartner dies wünschen.
Meiner Meinung nach unnötig. Wenn der Vertrag gebrochen wurde ist er sowieso hinfällig. Das braucht nicht erst noch ein Gericht festzustellen.
Zitat
§5 Diplomatische Beziehungen werden aufgenommen und soweit möglich werden Botschafter ausgetauscht. Die Botschafter besitzen diplomatische Immunität. Das Botschaftsgelände wird dem Vertragspartner als Staatsgebiet überschrieben, dort gelten Recht und Gesetz des jeweiligen Vertragspartners.
Der ganze Botschafter Quatsch hat noch in keiner MN richtig funktioniert.
Bin dafür den Paragraphen zu streichen und dem Aussenminister auch zum Chefbotschafter zu machen.
Ich meine der AuMi hat sowieso die ganze Arbeit da muß nicht noch einer zwischenfunken. Außerdem sind die Diplomatischen Beziehungen schon aufgenommen wenn der Vertrag steht. Es kommt dann auf die Pflege und Weiterführung solcher an.
Zustimmung. Ich denke, man kann da ebenfalls ein Gericht hinzuziehen, vielleicht den IGH?
Zitat
Original von Jack Kröger
Es wäre vielleicht nocht schlecht schon im Vorfeld zu klären, wer diese dritte Instanz ist. Im Kriesenfall ist es dazu meist zu spät.
Es brauch nicht in dem Vertrag drinstehen, aber es sollte sich möglichst schnell auf eine Instanz geeinigt werden.
Okay, das stimmt. Streichen wir das.
Zitat
Meiner Meinung nach unnötig. Wenn der Vertrag gebrochen wurde ist er sowieso hinfällig. Das braucht nicht erst noch ein Gericht festzustellen.

Ich glaube, man braucht bei vielen Kontakten die Botschafter in anderen Ländern. Es kann nicht immer so aktive Leute geben, die täglich zehn, zwanzig Foren durchackern nur weil sie Außenminister sind. Botschafter überbringen unsere Nachrichten an die Partner und übermitteln die Antworten an uns zurück.
Zitat
Der ganze Botschafter Quatsch hat noch in keiner MN richtig funktioniert.
Bin dafür den Paragraphen zu streichen und dem Aussenminister auch zum Chefbotschafter zu machen.
Ich meine der AuMi hat sowieso die ganze Arbeit da muß nicht noch einer zwischenfunken.
Zudem sind Botschafter wichtig, um die Gesellschaft der Partnernation kennen zu lernen und die Verbindungen weiter zu festigen. Ein wöchentlicher Besuch des Außenministers oder andere Offizieller ist da nicht genug!

Zitat
Außerdem sind die Diplomatischen Beziehungen schon aufgenommen wenn der Vertrag steht. Es kommt dann auf die Pflege und Weiterführung solcher an./QUOTE]Dann lassen wir das halt so in den Vertrag einfließen.![]()
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Finde den Verag mit den geäusserten Änderungsvorschlägen gut! Allerdings würde ich auch auf einen Botschafter plädieren. Entweder wir simulieren hier Staat oder nicht. Sicherlich ist eine Simulation eingeschränkt zu sehen (das weiss ich auch), daher wäre ich dann auch dafür, dass man einen Botschafter für mehrere Länder hat, aber an und für sich sollte es den Posten schon geben (und ich kenne mindestens zwei Länder, wo das hervorragend praktiziert wird!).
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Zitat
Finde den Verag mit den geäusserten Änderungsvorschlägen gut! Allerdings würde ich auch auf einen Botschafter plädieren. Entweder wir simulieren hier Staat oder nicht. Sicherlich ist eine Simulation eingeschränkt zu sehen (das weiss ich auch), daher wäre ich dann auch dafür, dass man einen Botschafter für mehrere Länder hat, aber an und für sich sollte es den Posten schon geben (und ich kenne mindestens zwei Länder, wo das hervorragend praktiziert wird!).
Also ich bin dafür das der AuMi auch der Chefbotschafter ist. Er kann dann aber Leute die Interesse haben gerne als Botschafter einteilen.
Kleines Beispiel aus Moncao. Machivelli war Botschafter für Bobland. Er hatte nach 4 Monaten Botschafter Zeit ganze 6 Posts zusammenbekommen. Obwohl ich über Icq und Email öfters als einmal pro Woche an Ihn rangetreten bin. Er hat auf diese Weise die Diplomatischen Beziehenungen ernsthaft behindert.
Um sowas zu verhindern, bin ich dafür Leute als Botschafter einzusetzen die das wollen und auch hinterher durchziehen. Es sollte nicht krampfhaft einer gefunden werden der das macht.
Zitat
§5 Diplomatische Beziehungen werden aufgenommen und soweit möglich werden Botschafter ausgetauscht. Die Botschafter besitzen diplomatische Immunität. Das Botschaftsgelände wird dem Vertragspartner als Staatsgebiet überschrieben, dort gelten Recht und Gesetz des jeweiligen Vertragspartners.
In diesem Vertrag steht jetzt soweit möglich.
Von mir aus kann gerne einer der das auch wirklich möchte übernehmen, aber es sollte keiner dazu verdonnert werden das zu machen.
Also lassen wir §5 drin, und ändern den Vertrag wie oben genannt ab, wenn niemand mehr was dagegen hat. Apropos da fällt mir ein. Was für eine Staatsform hat Hedonesia? Sollte das nicht in der Kopfzeile des Vertrages drinstehen?
PS: Die Diskussion über Botschafter und Aussenminister und deren Rechte gehört in die Diskussion über ein Diplomatiegesetz. Wir sollten jetzt beide Verträge den mit Hedonesia und den anderen absegnen, und uns vor weiteren Verträge erst einmal über ein Diplomatie Gesetz einig werden. Wir hatten mal diesbezüglich eine Diskussion angefangen in der wir klären wollten wie wir uns anderen Staaten gegenüber verhalten. Wir sollten dringenst dort anknüpfen.
Stimme mit Herrn Kröger überein! Ich hatte den Aussenminister auch als Chefbotschafter verstanden. Botschafter sollte auch wirklich nur der werden, der es will!
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
der Aussenminister ist sowieso Chef-Botschaftler
und in bin eigetnlich in vielen Ländern kommt auch auf ihre aktivität und attraktivität an(für mich).
und ich werde niemand dazu verdonnern Botschaftler zu werden
Im moment sehe ich es auch nur in zwei Ländern von nöten und für die haben wir direkt oder indirekt jemand der lust hat. (Grafmus=Hedonesien und Alexeasy=Dionysos)
und in bin eigetnlich in vielen Ländern kommt auch auf ihre aktivität und attraktivität an(für mich).
und ich werde niemand dazu verdonnern Botschaftler zu werden
Im moment sehe ich es auch nur in zwei Ländern von nöten und für die haben wir direkt oder indirekt jemand der lust hat. (Grafmus=Hedonesien und Alexeasy=Dionysos)
Zitat
When all else fails, read the directions.
Na wenn das so ist.
Dann kannst du den Vertrag ja noch mal verbessern und hier posten. Aber der sollte dann soweit fertig sein das abgestimmt werden kann.
Dann kannst du den Vertrag ja noch mal verbessern und hier posten. Aber der sollte dann soweit fertig sein das abgestimmt werden kann.
Zitat
Das Botschaftsgelände wird dem Vertragspartner als Staatsgebiet überschrieben, dort gelten Recht und Gesetz des jeweiligen Vertragspartners.
Währe es dann nicht gut wenn jeder Partner im anderen Land ein eigenes kleines Unterverzeichne im Forum bekommt (wie z.B Überbegriff: Botschaften Unterverzeichniss: Botschaft Hedonesia) und umgekehrt.
MFG Cyber WiFi-Minister a.D.
Das Einrichten ist eigentlich kein Problem, aber das hat doch keinen Sinn.
Zitat
Original von cyber
Währe es dann nicht gut wenn jeder Partner im anderen Land ein eigenes kleines Unterverzeichne im Forum bekommt (wie z.B Überbegriff: Botschaften Unterverzeichniss: Botschaft Hedonesia) und umgekehrt.

Der Botschafter sol sich nicht in seiner Botschaft verkriechen, sondern aktiv am Alttagsgeschehen teilhaben, damit er auch was berichten kann.

Sollte so etwas trotdem allgemein gewünscht sein, kann man das auch ohne entsprechende Paragraphen im Vertrag einrichten.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Bin auch eher dafür, dass die Botschafter sich am Staatsgeschehen beteiligen. Ein Extra-Board wirkt sonst so unwirklich... man könnte höchstens überlegen, ob man ein ein Unterforum aufmacht "Diplomatie" oder so, wo man immer die Anfragen an die Botschafter reinschreibt. Aber wirklich wichtig finde ich das nicht.
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Befor wir hier jetzt konkret abschweifen. hat jetzt dazu noch jemand was zu sagen?
Keine Vorschläge mehr?
Dann reiche ich den vertrag in dieser Form zur Abstimmung ein.
Grundsatzvertrag zwischen der Demokratischen Republik Alpinia und Hedonesia
In diesem Vertrag werden die grundsätzlichen Beziehungen der Vertragspartner festgelegt. Ziel ist eine freundschaftliches Miteinander und die Prävention von Konflikten durch Diplomatie, nicht Agression.
§1 Durch diesen Vertrag erkennen beide unterzeichnende Nationen sich gegenseitig als existent an, und beglaubigen, das sie das Gebiet des jeweils anderen Staates nicht mit militärischen Mitteln angreifen, beziehungsweise eine dritte Partei bei einem Angriff gegen den jeweils anderen Staat nicht unterstützen werden.
§2 Dieses Abkommen verpflichtet keine der unterzeichnenden Nationen, Hilfshandlungen im Angriffsfall eines Dritten einzuräumen. Sämtliche solidarische Aktionen und Spenden basieren auf freiwilliger Basis.
§3 Beide Seiten bemühen sich, mögliche Differenzen auf der Basis von friedlichen Verhandlungen zu schlichten. Sollte dies nicht die gewünschten Erfolge bringen, so kann ein(e) dritte(r) – von beiden Seiten anerkannte – Gemeinschaft oder Staat zur Lösungsfindung oder Beratung/Schlichtung angerufen werden.
§4 Durch Unterzeichnung dieses Übereinkommens erkennen beide Staaten an, das auf dem Gebiet der jeweils anderen Nation keinerlei Aktivitäten von Geheimdiensten oder ähnlichen zulässig sind, die auf offensive, nicht gewünschte Spionage hindeuten können. Sollte hiergegen verstoßen werden, so erlischt der gesamte Vertrag.
§5 Diplomatische Beziehungen werden aufgenommen und soweit möglich werden Botschafter ausgetauscht. Die Botschafter besitzen diplomatische Immunität. Das Botschaftsgelände wird dem Vertragspartner als Staatsgebiet überschrieben, dort gelten Recht und Gesetz des jeweiligen Vertragspartners.
§6 Dieser Vertrag Bedarf der Zustimmung der verantwortlichen Institution beider Nationen. Der Vertrag tritt nach beidseitiger Unterzeichnung und Austausch in Kraft.
§7 Der Vertrag ist unbefristet gültig, kann jedoch mit einer Kündigungsfrist von einem Monat jederzeit durch einen Vertragspartner aufgelöst werden. Anschließend stehen sich beide Staaten als neutral gegenüber.
Dann reiche ich den vertrag in dieser Form zur Abstimmung ein.
Grundsatzvertrag zwischen der Demokratischen Republik Alpinia und Hedonesia
In diesem Vertrag werden die grundsätzlichen Beziehungen der Vertragspartner festgelegt. Ziel ist eine freundschaftliches Miteinander und die Prävention von Konflikten durch Diplomatie, nicht Agression.
§1 Durch diesen Vertrag erkennen beide unterzeichnende Nationen sich gegenseitig als existent an, und beglaubigen, das sie das Gebiet des jeweils anderen Staates nicht mit militärischen Mitteln angreifen, beziehungsweise eine dritte Partei bei einem Angriff gegen den jeweils anderen Staat nicht unterstützen werden.
§2 Dieses Abkommen verpflichtet keine der unterzeichnenden Nationen, Hilfshandlungen im Angriffsfall eines Dritten einzuräumen. Sämtliche solidarische Aktionen und Spenden basieren auf freiwilliger Basis.
§3 Beide Seiten bemühen sich, mögliche Differenzen auf der Basis von friedlichen Verhandlungen zu schlichten. Sollte dies nicht die gewünschten Erfolge bringen, so kann ein(e) dritte(r) – von beiden Seiten anerkannte – Gemeinschaft oder Staat zur Lösungsfindung oder Beratung/Schlichtung angerufen werden.
§4 Durch Unterzeichnung dieses Übereinkommens erkennen beide Staaten an, das auf dem Gebiet der jeweils anderen Nation keinerlei Aktivitäten von Geheimdiensten oder ähnlichen zulässig sind, die auf offensive, nicht gewünschte Spionage hindeuten können. Sollte hiergegen verstoßen werden, so erlischt der gesamte Vertrag.
§5 Diplomatische Beziehungen werden aufgenommen und soweit möglich werden Botschafter ausgetauscht. Die Botschafter besitzen diplomatische Immunität. Das Botschaftsgelände wird dem Vertragspartner als Staatsgebiet überschrieben, dort gelten Recht und Gesetz des jeweiligen Vertragspartners.
§6 Dieser Vertrag Bedarf der Zustimmung der verantwortlichen Institution beider Nationen. Der Vertrag tritt nach beidseitiger Unterzeichnung und Austausch in Kraft.
§7 Der Vertrag ist unbefristet gültig, kann jedoch mit einer Kündigungsfrist von einem Monat jederzeit durch einen Vertragspartner aufgelöst werden. Anschließend stehen sich beide Staaten als neutral gegenüber.
Samstag, 25. April 2026, 04:19
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