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Dr. Thasco

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1

Donnerstag, 6. März 2003, 00:42

Präsidentenwahl

Mal ne Frage: Wer ruft eigentlich die Präsidentenwahl aus? Ich persönlich würde sagen, dass ich das als Gerichtspräsident machen sollte. Und mich dann um einen unabhängigen Wahlleiter bemühen müsste... oder?
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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2

Donnerstag, 6. März 2003, 15:01

Zitat

Original von Lord_Thasco
Mal ne Frage: Wer ruft eigentlich die Präsidentenwahl aus? Ich persönlich würde sagen, dass ich das als Gerichtspräsident machen sollte. Und mich dann um einen unabhängigen Wahlleiter bemühen müsste... oder?
Schauns doch ins Wahlgesetz ab §25. ;)
Ein Wahlamt muss gefunden werden und das ist wohl nicht explizit irgendwo beheimatet... Ich kann das übernehmen, habe schon ein Wahlscript installiert. :)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

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3

Donnerstag, 6. März 2003, 15:17

Zitat

Original von Clausi von Plausibel
Schauns doch ins Wahlgesetz ab §25. ;)


Jaja, ist mir bekannt. :) Aber wer ruft die Wahl aus? In Paragraph 27 steht nur:

Zitat


§27
Kandidaturen für das Amt des Staatspräsidenten sind dem Wahlamt der Demokratischen Republik mindestens eine Woche vor Beginn der Wahl öffentlich anzuzeigen. Ausnahmen kann das Parlament durch Beschluss festlegen


Ich würde sagen, dass ich die Wahl ausrufe und dann das Wahlamt in Form Ihres Scripts loslegen kann. Was meinen Sie?
Viele Grüße

Dr. Thasco

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4

Donnerstag, 6. März 2003, 15:20

Zitat

Original von Lord_Thasco
Jaja, ist mir bekannt. :) Aber wer ruft die Wahl aus? In Paragraph 27 steht nur:

Zitat


§27
Kandidaturen für das Amt des Staatspräsidenten sind dem Wahlamt der Demokratischen Republik mindestens eine Woche vor Beginn der Wahl öffentlich anzuzeigen. Ausnahmen kann das Parlament durch Beschluss festlegen


Ich würde sagen, dass ich die Wahl ausrufe und dann das Wahlamt in Form Ihres Scripts loslegen kann. Was meinen Sie?
Naja, das Wahlamt ist ja die dafür zuständige Institution. Es muss nur irgendwo festgeschrieben sein, wer das Wahlamt leitet bzw. wem es untersteht. ;)
Aber der Gerichtspräsident sollte das nicht machen, könnte ja sein, dass da jemand rechtl. Widerspruch einlegen will... :D
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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5

Donnerstag, 6. März 2003, 15:24

Hmm... ok, das ist was dran. :) Dann würd ich sagen, bestimmen Sie mal ein Wahlamt. :D Sie haben ja jetzt als Staatspräsident die Möglichkeit, einen Innenminister zu erlassen, der sich darum kümmern kann.

Mir fällt allerdings auf, dass die ganzen Wahlen sehr dichtgedrängt jetzt kommen...

Ach ja: Herr von Plausibel, wäre die Annahme der neuen verfassung nicht ein Artikel bei bovigo wert? :)
Viele Grüße

Dr. Thasco

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6

Donnerstag, 6. März 2003, 16:08

Zitat

Original von Lord_Thasco
Hmm... ok, das ist was dran. :) Dann würd ich sagen, bestimmen Sie mal ein Wahlamt. :D Sie haben ja jetzt als Staatspräsident die Möglichkeit, einen Innenminister zu erlassen, der sich darum kümmern kann.
Gut, werde ich machen. Da Herr Guerin bis dahin nicht wieder da sein wird, werde ich jemanden kommissarisch ernennen. ;)

Zitat

Mir fällt allerdings auf, dass die ganzen Wahlen sehr dichtgedrängt jetzt kommen...
Theoretisch kann man beide Wahlen zusammen packen. ;)

Zitat

Ach ja: Herr von Plausibel, wäre die Annahme der neuen verfassung nicht ein Artikel bei bovigo wert? :)
Wollte ich schon posten, gab aber techn. Probleme mit Bovigo... Ich versuchs nochmal. :)
Clausi von Plausibel
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