Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
Zitat
Da sprichst du wahr. Auch wenn der Vertrag noch nicht gilt, müssten wir ihn zur späteren Erfüllung wiedermal ändern...
Ich wollte nur drauf hinweisen. Die Arbeit könnten wir uns sparen.
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Aber wenn jemandem das nicht gefällt (in Art. 37), dann soll er es sagen. Ich kleb' nicht an meinem Stuhl
Das weiß ich. Ich habe keine Probs. Aber wir könnten ja schon mal nach einem Ausschau halten der das nach dir macht. Irgentwie müssen wir ja die zeit überbrücken bis du wieder darfst.
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Schau mal ins Staatsarchiv, da ist noch die alte Geschäftsordnung. Wenn man die Ämterbetitelung austauscht, wäre die doch ideal!
Ich werd sie mir anschauen. ich denke das gehört hier im weiteren nicht rein. Sollte nur ein geistiger Vermerk für die Zukunft sein.
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PS: Hast Freiland auch mal wieder inkognito besucht?
Wie meinst du das?
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Naja, das blöde ist halt die konstutuierende Sitzung, die beim lezten Mal tagelang kein Ende finden wollte... Eine Geschäftsordnung haben wir damals trotzdem nicht zusammen bekommen.
Ich habe in deinem Entwurf folgendes gefunden.
(4) Der Staatspräsident hat das neuen Parlament innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntmachung der Wahlergebnisse einzuberufen. Mit Einberufung des neuen Parlamentes endet die Wahlperiode des vorherigen Parlamentes.
Ich interretier das so. Wahl zuende Sitzung wird einberufen. Sitzung beginnt und gleichzeitig die Amtszeit.
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Naja, der Gerichtshof sollte wegen der symbolischen "Unabhängigkeit" von den anderen Gewalten an einen anderen Ort...
Sieht aus als hätte ich die Mehrheit gegen mich.
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Naja, alle Jahre wieder, nicht?
Naja wenn wieder mal was nicht klappt, erinnere mich dran dich zu erinnern ne neue Verfassung zu machen.

So, dann werde ich auch mal meine Meinung kundtun. Sollte irgendetwas bereits erwähnt worden sein, bitte ich meine Wiederholung zu entschuldigen, da ich die anderen Antworten noch nicht gelesen habe. Einige Sachen betreffen auch den "alten" Teil der Verfassung, ich dachte wenn wir sie sowieso ändern, können wir das auch verbessern.
Dies sollte allerdings dann auch noch durch Gesetze näher geregelt werden bzw. durch eine
Verfassungklausel über dieses Amt.
Ich hoffe, mich verständlich ausgedrückt zu haben.
nur den Präsidenten dazu ermächtigt. Das sollte auf jeden Fall eindeutig formuliert werden.
Ministerpräsident.
Weitere Dinge, die mir noch aufgefallen sind:
1. Wie wird das Veto des Präsidenten definiert? Wie kann es umgangen werden?
2. Ansonsten bin ich sehr zufrieden damit und hoffe, das wir schon bald wieder verfassungskonform agieren können.
Müsste es nicht alle Bürger heißen? Ausländer haben doch z.B. kein Wahlrecht, etc.
Zitat
Art. 2 Grundrechte
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Wir wollen das Eigentum ja jetzt nicht vergessen...
Zitat
(2) Jeder hat das Recht auf Freiheit, Leben und Sicherheit.
Ein können reicht.
Zitat
Art. 3 Staatsgebiet und -symbole
(7) Weitere Staatssymbole können können durch eine Volksabstimmung festgelegt werden.
Auch wenn einige es wohl nicht mögen: Ich werde hier nochmals auf die Schweiz verweisen, die hierbei eine meiner Meinung nach vorbildliche Lösung gefunden hat. In der Verfassung würde dabei die zweite Alternative,
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Art. 5 Streitkräfte
, gewählt. Dies würde dazu führen, dass alle Bürger ständig bewaffnet sind und z.B. eine Woche im Jahr im militärischen Training verbringen. Dies führt zu einer sehr guten Verteidigung ohne das man sich um einen allzu hohen Verteidigungsetat Sorgen machen muss. Diese "Bürgerwehr" wird allerdings von einem Oberbefehlshaber geleitet, der dann den Titel eines Generals oder etwas ähnlichen innehat. Dieser muss die Verteidgung organisieren und ist für alles militärische zuständig. Ich halte dies für eine sinnvolle Lösung, insbesondere da eine solche Armee zwangsläufig nur zur Verteidigung dienen kann.
Zitat
Die Demokratische Republik Alpinia ist ein pazifistischer Staat und unterhält keine Armee. Er verpflichtet sich, keine Angriffskriege zu führen. Im Konfliktfall ist jeder Bürger verpflichtet, den Staat aktiv zu verteidigen. Die Organisation wird hierbei durch die Regierung geleitet.
Dies sollte allerdings dann auch noch durch Gesetze näher geregelt werden bzw. durch eine
Verfassungklausel über dieses Amt.
Ich hoffe, mich verständlich ausgedrückt zu haben.
Ich stelle hiermit nochmal die Überlegung an, diesen Zeitraum zu reduzieren oder eine Trennung zwischen aktivem und passivem Wahlrecht einzuführen. Ich denke, dass bereits eine 10-tägige Staatsbürgerschaft fürs aktive Wahlrecht reicht und dass die 3 Wochen nur fürs passive beibehalten werden sollten.
Zitat
Art. 7 - Wahlen und Abstimmungen
(1) Wahlberechtigt sind alle Bürger Alpinias, die ihren Wohnsitz zum Wahlbeginn seit mehr als einundzwanzig Tagen in Alpinia haben.
Das würde ich komplett verbieten, ansonsten haben wir hier die 1A-Diktatur-Klausel.
Zitat
Art. 10 Amtsverbote
(2) Das Amt des Staatspräsidenten ist ohne Zustimmung des Parlamentes mit keinen anderen Amt des Staates vereinbar.
siehe letzter Punkt.
Zitat
Art. 11 Befugnisse
Dem Staatspräsidenten obliegt es:
2. das Parlament einzuberufen und aufzulösen
Würde bei Annahme meines Vorschlages bzgl. eines Generals oder so wegfallen.
Zitat
6. den Oberbefehl über die Streitkräfte auszuüben;
Dieser muss Neuwahlen ausschreiben.
Zitat
Art. 13 Vertreter
(2) Die Befugnisse gehen automatisch auf den Vertreter über, sobald sich der Staatspräsident sechs Tage nicht mehr gemeldet hat.
Fehler korrigiert.
Zitat
Art. 15 Amtseid
(1) Beim Antritt seines Amtes leistet der Staatspräsident vor dem Parlament folgenden Eid:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle der Demokratischen Republik Alpinia und ihren Bewohnern widmen, ihren Nutzen mehren, Schaden von ihr wenden, die Verfassung und die Gesetze der (streichen) wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde."
Er ernennt und entläßt die Minister.
Zitat
Art. 17 Konstituierung; Amtsperiode
(2) Der Staatspräsident ernennt und entbindet die Minister auf Vorschlag des Ministerpräsidenten.
Bitte die Rechtschreibfehler bei "konstruktives Misstrauensvotum" beseitigen!
Zitat
(4) Durch ein kontruktives Mißtrauensvotum des Parlamentes mit gleichzeitiger Nennung eines Nachfolgers kann der Ministerpräsident abgewählt werden. Zur Annahme eines konstruktiven Mißtrauensvorums ist die absolute Mehrheit der anwesenden Parlamentsabgeordneten nötig.
Nicht vor der ganzen Bevölkerung?
Zitat
Art. 18 Verantwortlichkeit
(1) Der Ministerpräsident gibt die Richtlinien der Politik vor und trägt hierfür vor dem Parlament die Verantwortung.
Ich finde zwei Wochen sehr lang.
Zitat
ABSCHNITT V - Die Legislative
Art. 22 Das Parlament
(3) Im Falle einer Auflösung des Parlamentes haben Neuwahlen spätestens vierzehn Tage nach der Auflösung zu erfolgen.
Und was machen wir, wenn wir kein Gericht haben?
Zitat
(6) Der Staatspräsident kann das Parlament bei festgestellter Inaktivität auflösen.
(6a) Die Inaktivität muß durch den Hauptgerichtshof vorher auf Antrag festgestellt worden sein.
(6b) Sollte das Gericht nicht innerhalb von 72 Stunden einer Prüfung eines Antrages zur Feststellung der Inaktivität bewusst nachgehen, so kann der Staatspräsident die Inaktivität des Gerichtes feststellen und das Parlament auflösen.
Die Macht die der Parlamentspräsident erhält geht mir etwas zu weit. Er wird zwangsläufig der Mehrheitspartei angehören und kann durch seine Befugnisse bewusst die Arbeit der Opposition beeinträchtigen.
Zitat
Art. 23 Parlamentspräsident
Solange wir keine WiSim haben ist dieser Artikel glaube ich hinfällig.
Zitat
Art. 26 Budgetrecht
Weiter oben steht aber, dass das Parlament nicht selber den Krieg erklärt, sondern
Zitat
Art. 27 Erklärung des Kriegszustandes, Friedensschluss
(1) Das Parlament ist berechtigt mit der Mehrheit seiner Stimmen jedem Staate den Krieg zu erklären und Frieden zu schließen. Der Staatspräsident verfügt über ein Vetorecht.
nur den Präsidenten dazu ermächtigt. Das sollte auf jeden Fall eindeutig formuliert werden.
Der heißt
Zitat
Art. 28 Gesetzgebung
(1) Die Gesetzgebungsinitiative ...beim Minisetrpräsidenten
Ministerpräsident.
Der Ministerpräsident ist doch auch Abgeordneter.
Zitat
(2) Jeder Abgeordnete hat das Recht, Gesetzesentwürfe und Anträge einzubringen.
(3) Der Ministerpräsident hat das Recht, Gesetzesentwürfe und Anträge einzubringen.
Es sollte hier die benötigte Mehrheit erwähnt werden.
Zitat
Art. 28 Gesetzgebung
Dann ist die Judikative aber von der Legislative abhängig...
Zitat
Art. 32 Aufbau
(1) Die Richter werden vom Staatspräsidenten nach Wahl durch das Parlament ernannt. Durch Mehrheitsbeschluss des Parlamentes kann ein Richter seines Amtes enthoben werden.
Ein Angeklagter solle aber auf Befangenheit der Richter plädieren können. Wird ihm rechtgegeben, muss der Richter ausgetauscht werden.
Zitat
Art. 34 Grundsätzliches
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden
Ämter werden ausgeübt, nicht ausgeführt.
Zitat
(2) In Alpinia herrscht Gewaltenteilung, niemand darf als Mitglied der Judikative gleichzeitig ein Amt in Legislative und oder Exekutive ausführen.
Weitere Dinge, die mir noch aufgefallen sind:
1. Wie wird das Veto des Präsidenten definiert? Wie kann es umgangen werden?
2. Ansonsten bin ich sehr zufrieden damit und hoffe, das wir schon bald wieder verfassungskonform agieren können.
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Ich persönlich spreche mich gegen die Aufteilung Staatspräsident und Ministerpräsident aus, weiss aber schon, dass ich da wohl alleine sein werde. Aber wir haben ganz bewusst das Ding zusammengelegt, weil wir einfach nicht genügend Leute für die Unterteilung haben.
Ansonsten denke ich schon, dass der Staatspräsident als "Wahrer der Verfassung" bei Verfassungsfragen Vetorecht haben sollte und die Möglichkeit besitzen sollte, das Parlament auflösen. Das müsste vielleicht genauer geregelt werden...
Ansonsten denke ich schon, dass der Staatspräsident als "Wahrer der Verfassung" bei Verfassungsfragen Vetorecht haben sollte und die Möglichkeit besitzen sollte, das Parlament auflösen. Das müsste vielleicht genauer geregelt werden...
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Zitat
Original von Zar Richard III.
Müsste es nicht alle Bürger heißen? Ausländer haben doch z.B. kein Wahlrecht, etc.
Zitat
Art. 2 Grundrechte
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Mit diesem Artikel ist meiner Meinung eher gemeint, das keiner (auch Ausländer) durch ein Gesetz diskrimiert oder benachteiligt werden dürfen. Das also alle auch vor Gericht die gleichen Rechte haben. Ich halte dies für wichtig. Deswegen würde ich dieses Artikel so lassen. Würde sonst noch einer nach Alpinia kommen?
Zitat
Original von Zar Richard III.
Auch wenn einige es wohl nicht mögen: Ich werde hier nochmals auf die Schweiz verweisen, die hierbei eine meiner Meinung nach vorbildliche Lösung gefunden hat. In der Verfassung würde dabei die zweite Alternative,
Zitat
Art. 5 Streitkräfte
, gewählt. Dies würde dazu führen, dass alle Bürger ständig bewaffnet sind und z.B. eine Woche im Jahr im militärischen Training verbringen. Dies führt zu einer sehr guten Verteidigung ohne das man sich um einen allzu hohen Verteidigungsetat Sorgen machen muss. Diese "Bürgerwehr" wird allerdings von einem Oberbefehlshaber geleitet, der dann den Titel eines Generals oder etwas ähnlichen innehat. Dieser muss die Verteidgung organisieren und ist für alles militärische zuständig. Ich halte dies für eine sinnvolle Lösung, insbesondere da eine solche Armee zwangsläufig nur zur Verteidigung dienen kann.
Zitat
Die Demokratische Republik Alpinia ist ein pazifistischer Staat und unterhält keine Armee. Er verpflichtet sich, keine Angriffskriege zu führen. Im Konfliktfall ist jeder Bürger verpflichtet, den Staat aktiv zu verteidigen. Die Organisation wird hierbei durch die Regierung geleitet.
Dies sollte allerdings dann auch noch durch Gesetze näher geregelt werden bzw. durch eine
Verfassungklausel über dieses Amt.
Ich hoffe, mich verständlich ausgedrückt zu haben.
Das ist ja alles ganz interessant, aber ich bezweifle das das klappt. Eine Armee/Bürgerwehr kann doch nciht nur aus Infantire besetehen. Von wem werden die Transportfahrzeuge der Bürgerwehr beaufsichtigt? Ich weiß von einem Aufsichtspersonal. Könnte man dieses Aufsichtspersonal nicht auch als Teil ener Armee ansehen?
P.S. Im weiteren bin ich auch für einen Gerichtshof in Brexen.
Sorry, dass die Antworten erst jetzt kommen, mein Compu ist zweimal mittendrin (einmal beim Abschlussatz) abgestürzt, da hatte ich erstmal keine Lust mehr...






- CUT -



Ausserdem kann der Staatspräsident trotzdem kein Amt in der Judikative haben, siehe Verfassung. Wenn jemand die Mehrheit im Parlament hat, kann er die ganze Verfassung ändern.

Ausserdem gibt es ja den Interimsparlamentspräsidenten, da fehlt keiner Institution was!



*tz* Soll das heißen, die Regelung wäre sogar ein Nachteil?
Zitat
Original von Jack Kröger
Zitat
Aber wenn jemandem das nicht gefällt (in Art. 37), dann soll er es sagen. Ich kleb' nicht an meinem Stuhl
Das weiß ich. Ich habe keine Probs. Aber wir könnten ja schon mal nach einem Ausschau halten der das nach dir macht. Irgentwie müssen wir ja die zeit überbrücken bis du wieder darfst.

Naja, die hatten dort vor kurzem eine Diskussion über genau diese Thematik. Ron Tacitus hat ja die 2. Barnstorviaresolution unterzeichnet, ohne das Parlament zu informieren...
Zitat
Zitat
PS: Hast Freiland auch mal wieder inkognito besucht?
Wie meinst du das?

Da interpretierst du genau richtig.
Zitat
Zitat
Naja, das blöde ist halt die konstutuierende Sitzung, die beim lezten Mal tagelang kein Ende finden wollte... Eine Geschäftsordnung haben wir damals trotzdem nicht zusammen bekommen.
Ich habe in deinem Entwurf folgendes gefunden.
Zitat
[...]
Ich interretier das so. Wahl zuende Sitzung wird einberufen. Sitzung beginnt und gleichzeitig die Amtszeit.

Sieht so aus...
Zitat
Zitat
Naja, der Gerichtshof sollte wegen der symbolischen "Unabhängigkeit" von den anderen Gewalten an einen anderen Ort...
Sieht aus als hätte ich die Mehrheit gegen mich.

Ich überleg mir das lieber...
Zitat
Zitat
Naja, alle Jahre wieder, nicht?
Naja wenn wieder mal was nicht klappt, erinnere mich dran dich zu erinnern ne neue Verfassung zu machen.![]()

- CUT -
Zitat
Original von Zar Richard III.
So, dann werde ich auch mal meine Meinung kundtun. Sollte irgendetwas bereits erwähnt worden sein, bitte ich meine Wiederholung zu entschuldigen, da ich die anderen Antworten noch nicht gelesen habe.
Okay...
Zitat
Wir wollen das Eigentum ja jetzt nicht vergessen...
Zitat
(2) Jeder hat das Recht auf Freiheit, Leben und Sicherheit.

Jojo...
Zitat
Ein können reicht.
Zitat
Art. 3 Staatsgebiet und -symbole
(7) Weitere Staatssymbole können können durch eine Volksabstimmung festgelegt werden.
Das wäre doch das selbe wie Version 2, nur dass der general die Verteidigung leitet... Die Idee hat was, aber ich würde kein neues Amt schaffen sondern dem Staatspräsidenten diese Aufgaben geben.
Zitat
Auch wenn einige es wohl nicht mögen: Ich werde hier nochmals auf die Schweiz verweisen, die hierbei eine meiner Meinung nach vorbildliche Lösung gefunden hat. In der Verfassung würde dabei die zweite Alternative [...] gewählt. Dies würde dazu führen, dass alle Bürger ständig bewaffnet sind und z.B. eine Woche im Jahr im militärischen Training verbringen. Dies führt zu einer sehr guten Verteidigung ohne das man sich um einen allzu hohen Verteidigungsetat Sorgen machen muss. Diese "Bürgerwehr" wird allerdings von einem Oberbefehlshaber geleitet, der dann den Titel eines Generals oder etwas ähnlichen innehat. Dieser muss die Verteidgung organisieren und ist für alles militärische zuständig. Ich halte dies für eine sinnvolle Lösung, insbesondere da eine solche Armee zwangsläufig nur zur Verteidigung dienen kann.
Zitat
Art. 5 Streitkräfte
Dies sollte allerdings dann auch noch durch Gesetze näher geregelt werden bzw. durch eine
Verfassungklausel über dieses Amt.
Ich hoffe, mich verständlich ausgedrückt zu haben.

Wenns soweit kommt, dann ist in Alpinia die Korruption überall...
Zitat
Das würde ich komplett verbieten, ansonsten haben wir hier die 1A-Diktatur-Klausel.
Zitat
Art. 10 Amtsverbote
(2) Das Amt des Staatspräsidenten ist ohne Zustimmung des Parlamentes mit keinen anderen Amt des Staates vereinbar.

Ausserdem kann der Staatspräsident trotzdem kein Amt in der Judikative haben, siehe Verfassung. Wenn jemand die Mehrheit im Parlament hat, kann er die ganze Verfassung ändern.
Siehe bisherige Diskussion...
Zitat
siehe letzter Punkt.
Zitat
Art. 11 Befugnisse
Dem Staatspräsidenten obliegt es:
2. das Parlament einzuberufen und aufzulösen
Bei meinem gegenvorschlag aber nicht...
Zitat
Würde bei Annahme meines Vorschlages bzgl. eines Generals oder so wegfallen.
Zitat
6. den Oberbefehl über die Streitkräfte auszuüben;

Wieso? Was denn, wenn der Staatspräsident nach 8 Tagen wiederkommt?
Zitat
Dieser muss Neuwahlen ausschreiben.
Zitat
Art. 13 Vertreter
(2) Die Befugnisse gehen automatisch auf den Vertreter über, sobald sich der Staatspräsident sechs Tage nicht mehr gemeldet hat.

*tz tz*
Zitat
Fehler korrigiert.
Zitat
Art. 15 Amtseid
(1) Beim Antritt seines Amtes leistet der Staatspräsident vor dem Parlament folgenden Eid:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle der Demokratischen Republik Alpinia und ihren Bewohnern widmen, ihren Nutzen mehren, Schaden von ihr wenden, die Verfassung und die Gesetze der (streichen) wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde."
Nei, er entbindet die Mnister von ihrem Amtseid und entlässt sie gleichzeitig.
Zitat
Er ernennt und entläßt die Minister.
Zitat
Art. 17 Konstituierung; Amtsperiode
(2) Der Staatspräsident ernennt und entbindet die Minister auf Vorschlag des Ministerpräsidenten.

*tz tz tz*
Zitat
Bitte die Rechtschreibfehler bei "konstruktives Misstrauensvotum" beseitigen!
Zitat
(4) Durch ein kontruktives Mißtrauensvotum des Parlamentes mit gleichzeitiger Nennung eines Nachfolgers kann der Ministerpräsident abgewählt werden. Zur Annahme eines konstruktiven Mißtrauensvorums ist die absolute Mehrheit der anwesenden Parlamentsabgeordneten nötig.
Zitat
Nicht vor der ganzen Bevölkerung?[/qutoe]Nein, denn der Minisetrpräsident wird ja vom Parlament gewählt.
Zitat
Art. 18 Verantwortlichkeit
(1) Der Ministerpräsident gibt die Richtlinien der Politik vor und trägt hierfür vor dem Parlament die Verantwortung.
Aber es muss Zeit für Wahlkampf bleiben, meinst du nicht?
Zitat
Ich finde zwei Wochen sehr lang.
Zitat
ABSCHNITT V - Die Legislative
Art. 22 Das Parlament
(3) Im Falle einer Auflösung des Parlamentes haben Neuwahlen spätestens vierzehn Tage nach der Auflösung zu erfolgen.
Dann haben wir den Präsidenten. Das Gericht ist dann bewusst einem Antrag nicht nachgegangen, weil es das nicht konnte.
Zitat
Und was machen wir, wenn wir kein Gericht haben?
Zitat
(6) Der Staatspräsident kann das Parlament bei festgestellter Inaktivität auflösen.
(6a) Die Inaktivität muß durch den Hauptgerichtshof vorher auf Antrag festgestellt worden sein.
(6b) Sollte das Gericht nicht innerhalb von 72 Stunden einer Prüfung eines Antrages zur Feststellung der Inaktivität bewusst nachgehen, so kann der Staatspräsident die Inaktivität des Gerichtes feststellen und das Parlament auflösen.
Welche Befugnisse denn? Der PP leitet die Sitzungen des Parlamentes und übt das Hausrecht im Parlamentsforum aus (sprich: hat dort Moderatorenrechte). Wenn er aber die Stellvertretung des Staatspräsidenten übernimmt, dann kann er sein PP-Amt (inklusive Parlamentsamt) nicht ausführen, das macht der Interimspräsi...
Zitat
Die Macht die der Parlamentspräsident erhält geht mir etwas zu weit. Er wird zwangsläufig der Mehrheitspartei angehören und kann durch seine Befugnisse bewusst die Arbeit der Opposition beeinträchtigen.
Zitat
Art. 23 Parlamentspräsident
Zitat
Solange wir keine WiSim haben ist dieser Artikel glaube ich hinfällig.]
Zitat
Art. 26 Budgetrecht
Zitat
Das denke ich nicht. Man kann schon jetzt den Entwurf und das Zustandekommen eines Haushaltes simulieren. Vor allem die "Übung" ist wichtig, damit wir bei einer WiSim nicht "alt" aussehen... 
*schluchz* Darf sich der alte Staatspräsident nicht mal ein wenig die Arbeit erleichtern?
Zitat
Weiter oben steht aber, dass das Parlament nicht selber den Krieg erklärt, sondern
Zitat
Art. 27 Erklärung des Kriegszustandes, Friedensschluss
(1) Das Parlament ist berechtigt mit der Mehrheit seiner Stimmen jedem Staate den Krieg zu erklären und Frieden zu schließen. Der Staatspräsident verfügt über ein Vetorecht.
nur den Präsidenten dazu ermächtigt. Das sollte auf jeden Fall eindeutig formuliert werden.
Dieser Artikel ist aus der aktuellen Verfassung übernommen. Aber natürlich muss der umformuliert werden: " Das Parlament ist berechtigt mit der Mehrheit seiner Stimmen den Staatspräsidenten zu ermächtigen, einem Staate den Krieg zu erklären und Frieden zu schließen." 
*tz tz tz tz*
Zitat
Der heißt
Zitat
Art. 28 Gesetzgebung
(1) Die Gesetzgebungsinitiative ...beim Minisetrpräsidenten
Ministerpräsident.
Nicht zwingend. Ansonsten hat die Regierung durch ihn ja sicherlich auch den einen oder anderen Vorschlag.
Zitat
Der Ministerpräsident ist doch auch Abgeordneter.
Zitat
(2) Jeder Abgeordnete hat das Recht, Gesetzesentwürfe und Anträge einzubringen.
(3) Der Ministerpräsident hat das Recht, Gesetzesentwürfe und Anträge einzubringen.
Siehe Art. 25...
Zitat
Es sollte hier die benötigte Mehrheit erwähnt werden.
Zitat
Art. 28 Gesetzgebung
Sowieso. Das Parlament wählt zuallererst die Richter und erlässt vor allem Gesetze, die die Arbeit des Gerichtes direkt betreffen. Aber auf die Urteilsverkündung kann sie direkt keinen Einfluss nehmen, das ist richterliche Unabhängigkeit. 
Zitat
Dann ist die Judikative aber von der Legislative abhängig...
Zitat
Art. 32 Aufbau
(1) Die Richter werden vom Staatspräsidenten nach Wahl durch das Parlament ernannt. Durch Mehrheitsbeschluss des Parlamentes kann ein Richter seines Amtes enthoben werden.
Schau mal in die geplante Verfahrensordnung des gerichtes.
Zitat
Ein Angeklagter solle aber auf Befangenheit der Richter plädieren können. Wird ihm rechtgegeben, muss der Richter ausgetauscht werden.
Zitat
Art. 34 Grundsätzliches
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden
Okay, auch wenn ich beides als richtig sehe...
Zitat
Ämter werden ausgeübt, nicht ausgeführt.
Zitat
(2) In Alpinia herrscht Gewaltenteilung, niemand darf als Mitglied der Judikative gleichzeitig ein Amt in Legislative und oder Exekutive ausführen.
Zitat
1. Wie wird das Veto des Präsidenten definiert? Wie kann es umgangen werden?
- CUT -
Aber jetzt haben wir jemanden, der nicht mehr "Mädchen für Alles" sein will bzw. eine zu große Machtkonzentration.
Zitat
Original von Lord_Thasco
Ich persönlich spreche mich gegen die Aufteilung Staatspräsident und Ministerpräsident aus, weiss aber schon, dass ich da wohl alleine sein werde. Aber wir haben ganz bewusst das Ding zusammengelegt, weil wir einfach nicht genügend Leute für die Unterteilung haben.
Er hat doch zwei "Möglichkeiten": Bei einer "missglückten" Vertrauensfrage durch den Ministerpräsidenten und bei Inaktivität...
Zitat
Ansonsten denke ich schon, dass der Staatspräsident als "Wahrer der Verfassung" bei Verfassungsfragen Vetorecht haben sollte und die Möglichkeit besitzen sollte, das Parlament auflösen. Das müsste vielleicht genauer geregelt werden...
- CUT -
Also, das müsste aber in einen anderen Thread.
Zitat
Original von Georg von Modamien
Das ist ja alles ganz interessant, aber ich bezweifle das das klappt. Eine Armee/Bürgerwehr kann doch nciht nur aus Infantire besetehen. Von wem werden die Transportfahrzeuge der Bürgerwehr beaufsichtigt? Ich weiß von einem Aufsichtspersonal. Könnte man dieses Aufsichtspersonal nicht auch als Teil ener Armee ansehen?
Da zeichnet sich ja eine Mehrheit ab..
Zitat
P.S. Im weiteren bin ich auch für einen Gerichtshof in Brexen.
- ENDE -
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
So jetzt will ich, wie angekündigt, auch mal.
Erst mal: Tolle Arbeit Clausi. Wirklich gut.
Dann zur konstuktiven Kritik:
Abschnitt 1:
Art. 2 Absatz 3
ich würde das so formulieren: Gesellschaften können durch ein Urteil vom Obersten Gericht aufgelöst werden, wenn sie staatsfeindlich sind.
Art. 5
Ich bin für die zweite Variante.
Allerdings steckt in der ersten ein Tippfehler: es muss HEER uns nicht HERR heißen.
Art. 7 Absatz 4
Ich hab ja noch keine Wahl mitgemacht, aber wie funzt das, dass die geheim bleiben?
Abschnitt 4:
wo ist der?
Abschnitt 5:
Allg.
Ich finde es sollte festgehalten erden, dass das Parlament, wenn es neu zusammen tritt, einen neuen Ministerrpäsidenten wählt.
Abschnitt 6:
Art. 30 Absatz 3
Ich finde, das gehört unter Grundrechte.
Art. 34 Absatz 3
Jeder sollte auch das Recht auf rechtlichen Beistand haben, wenn nötig, einen Pflichtverteidiger.
Abschnitt 7
Art. 35 Absatz 1
...jeder, der seinen ersten Wohnsitz in Alpinia hat...
So das wars.
Im übrigen bin ich auch der Meinung, dass der oberste Gerichtshof in Brexen sein sollte.
Im RL ist der Bundesgerichtshof ja auch nicht in Berlin, sondern in Karlsruhe.
Ach ja: Wenn Clausi sich nicht zur Verfügung stellt, wäre ich durchaus bereit mich zur Wahl als Staatpräsident aufstellen zu lassen. Auch wenn das für einen Newbie ziehmlich vermessen aussehen muss, aber man kanns ja mal versuchen!
Erst mal: Tolle Arbeit Clausi. Wirklich gut.
Dann zur konstuktiven Kritik:
Abschnitt 1:
Art. 2 Absatz 3
ich würde das so formulieren: Gesellschaften können durch ein Urteil vom Obersten Gericht aufgelöst werden, wenn sie staatsfeindlich sind.
Art. 5
Ich bin für die zweite Variante.
Allerdings steckt in der ersten ein Tippfehler: es muss HEER uns nicht HERR heißen.

Art. 7 Absatz 4
Ich hab ja noch keine Wahl mitgemacht, aber wie funzt das, dass die geheim bleiben?
Abschnitt 4:
wo ist der?
Abschnitt 5:
Allg.
Ich finde es sollte festgehalten erden, dass das Parlament, wenn es neu zusammen tritt, einen neuen Ministerrpäsidenten wählt.
Abschnitt 6:
Art. 30 Absatz 3
Ich finde, das gehört unter Grundrechte.
Art. 34 Absatz 3
Jeder sollte auch das Recht auf rechtlichen Beistand haben, wenn nötig, einen Pflichtverteidiger.
Abschnitt 7
Art. 35 Absatz 1
...jeder, der seinen ersten Wohnsitz in Alpinia hat...
So das wars.
Im übrigen bin ich auch der Meinung, dass der oberste Gerichtshof in Brexen sein sollte.
Im RL ist der Bundesgerichtshof ja auch nicht in Berlin, sondern in Karlsruhe.
Ach ja: Wenn Clausi sich nicht zur Verfügung stellt, wäre ich durchaus bereit mich zur Wahl als Staatpräsident aufstellen zu lassen. Auch wenn das für einen Newbie ziehmlich vermessen aussehen muss, aber man kanns ja mal versuchen!

[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
*tz* Ich hab damit schon Übung, die letzten beiden Verfassungstexte sind auch mein Basiswerk.
Zitat
Original von Johannes XXIII
So jetzt will ich, wie angekündigt, auch mal.
Erst mal: Tolle Arbeit Clausi. Wirklich gut.

Nee nee, wollt ihr nicht noch etwas für ein Strafgesetzbuch übrig lassen? Ausserdem entscheidet der Hauptgerichtshof darüber sowieso, das ist seine Kompetenz!
Zitat
Abschnitt 1:
Art. 2 Absatz 3
ich würde das so formulieren: Gesellschaften können durch ein Urteil vom Obersten Gericht aufgelöst werden, wenn sie staatsfeindlich sind.
Zitat
Art. 5
Ich bin für die zweite Variante.
Allerdings steckt in der ersten ein Tippfehler: es muss HEER uns nicht HERR heißen.[/qutoe]*olo* Endlich mal jemand, der das auch merkt.
Aber mit welcher Begründung bist du für die zweite Variante?
Schau ins Wahlgesetz...
Zitat
Art. 7 Absatz 4
Ich hab ja noch keine Wahl mitgemacht, aber wie funzt das, dass die geheim bleiben?
Technisch ist das so, dass eine Art Umfragescript genutzt wird, bei dem nicht nachvollzogen werden kann, wer wie gewählt hat.
Zitat
Abschnitt 4:
wo ist der?*tz* Das war der Abschnitt mit dem Sicherheitsrat, den ich dann doch noch gestrichen habe...
Siehe dazu:
Zitat
Abschnitt 5:
Allg.
Ich finde es sollte festgehalten erden, dass das Parlament, wenn es neu zusammen tritt, einen neuen Ministerrpäsidenten wählt.
"Art. 17 Konstituierung; Amtsperiode
(1) Den Ministerpräsidenten wählt das Parlament ohne vorherige Aussprache mit der Stimmenmehrheit seiner Mitglieder in seiner konstituierenden Sitzung."
Ist es ein Grundrecht, dass man kein Recht auf Todesstrafe hat?
Zitat
Abschnitt 6:
Art. 30 Absatz 3
Ich finde, das gehört unter Grundrechte.
Nein, mal im Ernst: Als Grundlage für das judikative Arbeiten ist es an der Stelle mindestens genauso gut plaziert.
Das folgert doch daraus... Ausserdem ist das ja nicht der Weisheit letzter Schluss, wir wollen uns ja nicht nur auf unserer Verfassung ausruhen, das parlament soll auch etwas zu Tun bekommen!
Zitat
Art. 34 Absatz 3
Jeder sollte auch das Recht auf rechtlichen Beistand haben, wenn nötig, einen Pflichtverteidiger.
Nein, das wäre unfair. Jedermann, der seinen Wohnsitz in Alpinia hat, ist Staatsbürger. Ansonsten dürfte er nicht wählen, nicht gewählt werden, keine Vereine gründen etc. Eine Staatsbürgerschaft würde sich nicht lohnen!
Zitat
Abschnitt 7
Art. 35 Absatz 1
...jeder, der seinen ersten Wohnsitz in Alpinia hat...
Ausserdem weißt du ja nicht, wieviele Bürger wir uns dadurch verscherzen würden. Zudem müssten wir das mit den Wohnsitzen dann dauernd kontrollieren...![]()
Das hatte ich in einer früheren, aber "abgestürzten" Veron meienr Antworten auch mit drin...
Zitat
So das wars.
Im übrigen bin ich auch der Meinung, dass der oberste Gerichtshof in Brexen sein sollte.
Im RL ist der Bundesgerichtshof ja auch nicht in Berlin, sondern in Karlsruhe.
Schaun mer mal ob du bis dahin deine sechzig Tage voll haben wirst...
Zitat
Ach ja: Wenn Clausi sich nicht zur Verfügung stellt, wäre ich durchaus bereit mich zur Wahl als Staatpräsident aufstellen zu lassen. Auch wenn das für einen Newbie ziehmlich vermessen aussehen muss, aber man kanns ja mal versuchen!![]()
So, ich werde dann jetzt alle bisherigen Vorschläge in mein Anfangsposting mit einbauen, also nicht wundern wenn plötzlich was anderes da steht!![]()
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Zitat
Das folgert doch daraus... Ausserdem ist das ja nicht der Weisheit letzter Schluss, wir wollen uns ja nicht nur auf unserer Verfassung ausruhen, das parlament soll auch etwas zu Tun bekommen!
Also ich finde aus dem Recht, gehört zu werden folgt nicht das Recht auf jur. Beistand. Also ich finde, dass solte schon mit rein.
60 Tage???
OK! Darüber hab ich nicht nachgedacht. Das werd ich wohl nicht schaffen. Das sind ja Zwei Monate!
Na gut! Aber man wird ja noch träumen dürfen!

[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
So, ich habe meine beiden ersten Posts in diesem Thread editiert, schaut euch meinen Vorschlag bitte noch einmal an.
Alle Änderungen seit dem ersten Vorschlag sind fett hervorgehoben, hoffentlich beißt sich das nicht mit den "Überschriften"...
Alle Änderungen seit dem ersten Vorschlag sind fett hervorgehoben, hoffentlich beißt sich das nicht mit den "Überschriften"...

Und ich finde, dass das in die Gerichtsordnung gehört!
Zitat
Also ich finde aus dem Recht, gehört zu werden folgt nicht das Recht auf jur. Beistand. Also ich finde, dass solte schon mit rein.

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Erstmal sorry für die vielen Verbesserungsvorschläge bei Rechtschreib-, Grammatik-, und Formulierungsfehlern, aber ich denke, gerade die Verfassung sollte da akkurat sein.
Ansonsten verstehe ich Deine Einwände durchaus, werde allerdings nochmal das Amt eines Oberbefehlshabers vorschlagen. Ich weiß nicht, in wie weit das die wirkliche MN-Politik überhaupt betrifft, aber grundsätzlich ist ein Präsident, der auch noch Oberbefehlshaber ist, ein Fiasko. Wenn Ihr jetzt allerdings einwendet, dass wir sowieso niemals einen (Verteidigungs-)Krieg führen werden, akzeptiere ich das natürlich auch. Obwohl dann immer noch die Frage bleibt, wie ich meinen Militärputsch gestalte...
Ansonsten verstehe ich Deine Einwände durchaus, werde allerdings nochmal das Amt eines Oberbefehlshabers vorschlagen. Ich weiß nicht, in wie weit das die wirkliche MN-Politik überhaupt betrifft, aber grundsätzlich ist ein Präsident, der auch noch Oberbefehlshaber ist, ein Fiasko. Wenn Ihr jetzt allerdings einwendet, dass wir sowieso niemals einen (Verteidigungs-)Krieg führen werden, akzeptiere ich das natürlich auch. Obwohl dann immer noch die Frage bleibt, wie ich meinen Militärputsch gestalte...


Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Du und welche Armee?
Zitat
Original von Zar Richard III.
Obwohl dann immer noch die Frage bleibt, wie ich meinen Militärputsch gestalte...![]()
![]()

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Kurzer Hinweis: Die Sache mit dem Pflichtverteidiger steht in der Verfahrensordnung drinne. Sowas gehört meiner Meinung nach auch nicht in eine Verfassung, die ja nur ein "Grundregelwerk", sowas wie ein "Rahmengesetz" bieten soll.

Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Details, Details.
Zitat
Original von Clausi von Plausibel
Du und welche Armee?
Zitat
Original von Zar Richard III.
Obwohl dann immer noch die Frage bleibt, wie ich meinen Militärputsch gestalte...![]()
![]()

War sowieso nicht ernst gemeint, bin doch schließlich Demokrat und Pazifist!
![:]](wcf/images/smilies/pleased.gif)
Wie wäre es denn mit einer ernsthaften Reaktion auf meine Einwände?

Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
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Zitat
Original von Lord_Thasco
Kurzer Hinweis: Die Sache mit dem Pflichtverteidiger steht in der Verfahrensordnung drinne. Sowas gehört meiner Meinung nach auch nicht in eine Verfassung, die ja nur ein "Grundregelwerk", sowas wie ein "Rahmengesetz" bieten soll.
Ich bin trotzdem der Meinung, dass das zu den Grundrechten gehört, also auch in der Verfassung setehen sollte.
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Du orientierst Dich doch sonst so am RL. Steht es etwa im Grundgesetz drin? Ich denke nicht.
Zitat
Original von Johannes XXIII
Zitat
Original von Lord_Thasco
Kurzer Hinweis: Die Sache mit dem Pflichtverteidiger steht in der Verfahrensordnung drinne. Sowas gehört meiner Meinung nach auch nicht in eine Verfassung, die ja nur ein "Grundregelwerk", sowas wie ein "Rahmengesetz" bieten soll.
Ich bin trotzdem der Meinung, dass das zu den Grundrechten gehört, also auch in der Verfassung setehen sollte.
Ich würde Lord Thasco Recht geben, dass so etwas in einer Verfassung nichts zu suchen hat.
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
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*Anm. des gestressten Clausi: Die Verfassung sollte aber nicht zu verschachtelt sein, sondt haben wir nachher nurnoch RL-Juraprofessoren in Alpinia
Zitat
Original von Zar Richard III.
Erstmal sorry für die vielen Verbesserungsvorschläge bei Rechtschreib-, Grammatik-, und Formulierungsfehlern, aber ich denke, gerade die Verfassung sollte da akkurat sein.

Wieso sollte es da Probleme geben? Kriege werden simuliert oder man holt sich die Special Forces ins Boot... Da wird schon niemand dran sterben und ausserdem wollen wir ja nicht zuviele Ämter schaffen...
Zitat
Ansonsten verstehe ich Deine Einwände durchaus, werde allerdings nochmal das Amt eines Oberbefehlshabers vorschlagen. Ich weiß nicht, in wie weit das die wirkliche MN-Politik überhaupt betrifft, aber grundsätzlich ist ein Präsident, der auch noch Oberbefehlshaber ist, ein Fiasko. Wenn Ihr jetzt allerdings einwendet, dass wir sowieso niemals einen (Verteidigungs-)Krieg führen werden, akzeptiere ich das natürlich auch.
Der Staatspräsident ist Oberbefehlshaber und kann meinetwegen einen Offiziersstab zusammen stellen.
Zudem kann gerade dieser General, weil er keinen Eid auf unsere Verfassung leisten muss *derzeit*, gerne Interesse an einem Militärputsch haben...

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Also ich finde die Verfassung so gut. Sie sollte nur alsbald zur Geltung gebracht werden.
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Zitat
Original von Lord_Thasco
Ich persönlich spreche mich gegen die Aufteilung Staatspräsident und Ministerpräsident aus, weiss aber schon, dass ich da wohl alleine sein werde. Aber wir haben ganz bewusst das Ding zusammengelegt, weil wir einfach nicht genügend Leute für die Unterteilung haben.
Ansonsten denke ich schon, dass der Staatspräsident als "Wahrer der Verfassung" bei Verfassungsfragen Vetorecht haben sollte und die Möglichkeit besitzen sollte, das Parlament auflösen. Das müsste vielleicht genauer geregelt werden...
Da bin ich vollkommen auf Ihrer Seite!!
J.B. Lamarck
Es war die Nachtigall und nicht die Lerche
Es war die Nachtigall und nicht die Lerche
es ist schwer zu sagen
weil der bekommt dann schon sher viel macht
wenn er bösartig wäre hätten wir probleme...
weil der bekommt dann schon sher viel macht
wenn er bösartig wäre hätten wir probleme...
Zitat
When all else fails, read the directions.
Montag, 25. August 2025, 18:10
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