Hintergrundbild

Sie sind nicht angemeldet.

Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Jack Kröger

Erleuchteter

Beiträge: 3 061

Wohnort: Rantaplan

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

21

Sonntag, 20. April 2003, 16:20

Zitat

Da sprichst du wahr. Auch wenn der Vertrag noch nicht gilt, müssten wir ihn zur späteren Erfüllung wiedermal ändern...


Ich wollte nur drauf hinweisen. Die Arbeit könnten wir uns sparen.

Zitat

Aber wenn jemandem das nicht gefällt (in Art. 37), dann soll er es sagen. Ich kleb' nicht an meinem Stuhl


Das weiß ich. Ich habe keine Probs. Aber wir könnten ja schon mal nach einem Ausschau halten der das nach dir macht. Irgentwie müssen wir ja die zeit überbrücken bis du wieder darfst.

Zitat

Schau mal ins Staatsarchiv, da ist noch die alte Geschäftsordnung. Wenn man die Ämterbetitelung austauscht, wäre die doch ideal!


Ich werd sie mir anschauen. ich denke das gehört hier im weiteren nicht rein. Sollte nur ein geistiger Vermerk für die Zukunft sein.

Zitat

PS: Hast Freiland auch mal wieder inkognito besucht?


Wie meinst du das?

Zitat

Naja, das blöde ist halt die konstutuierende Sitzung, die beim lezten Mal tagelang kein Ende finden wollte... Eine Geschäftsordnung haben wir damals trotzdem nicht zusammen bekommen.


Ich habe in deinem Entwurf folgendes gefunden.
(4) Der Staatspräsident hat das neuen Parlament innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntmachung der Wahlergebnisse einzuberufen. Mit Einberufung des neuen Parlamentes endet die Wahlperiode des vorherigen Parlamentes.
Ich interretier das so. Wahl zuende Sitzung wird einberufen. Sitzung beginnt und gleichzeitig die Amtszeit.

Zitat

Naja, der Gerichtshof sollte wegen der symbolischen "Unabhängigkeit" von den anderen Gewalten an einen anderen Ort...


Sieht aus als hätte ich die Mehrheit gegen mich.

Zitat

Naja, alle Jahre wieder, nicht?


Naja wenn wieder mal was nicht klappt, erinnere mich dran dich zu erinnern ne neue Verfassung zu machen. :D

Richard Nightingale III.

Verstorbener Freund

Beiträge: 2 098

Wohnort: Brexen, Alpinia

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

22

Sonntag, 20. April 2003, 16:25

So, dann werde ich auch mal meine Meinung kundtun. Sollte irgendetwas bereits erwähnt worden sein, bitte ich meine Wiederholung zu entschuldigen, da ich die anderen Antworten noch nicht gelesen habe. Einige Sachen betreffen auch den "alten" Teil der Verfassung, ich dachte wenn wir sie sowieso ändern, können wir das auch verbessern.

Zitat

Art. 2 Grundrechte
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Müsste es nicht alle Bürger heißen? Ausländer haben doch z.B. kein Wahlrecht, etc.

Zitat

(2) Jeder hat das Recht auf Freiheit, Leben und Sicherheit.
Wir wollen das Eigentum ja jetzt nicht vergessen...

Zitat

Art. 3 Staatsgebiet und -symbole
(7) Weitere Staatssymbole können können durch eine Volksabstimmung festgelegt werden.
Ein können reicht.

Zitat

Art. 5 Streitkräfte
Auch wenn einige es wohl nicht mögen: Ich werde hier nochmals auf die Schweiz verweisen, die hierbei eine meiner Meinung nach vorbildliche Lösung gefunden hat. In der Verfassung würde dabei die zweite Alternative,

Zitat

Die Demokratische Republik Alpinia ist ein pazifistischer Staat und unterhält keine Armee. Er verpflichtet sich, keine Angriffskriege zu führen. Im Konfliktfall ist jeder Bürger verpflichtet, den Staat aktiv zu verteidigen. Die Organisation wird hierbei durch die Regierung geleitet.
, gewählt. Dies würde dazu führen, dass alle Bürger ständig bewaffnet sind und z.B. eine Woche im Jahr im militärischen Training verbringen. Dies führt zu einer sehr guten Verteidigung ohne das man sich um einen allzu hohen Verteidigungsetat Sorgen machen muss. Diese "Bürgerwehr" wird allerdings von einem Oberbefehlshaber geleitet, der dann den Titel eines Generals oder etwas ähnlichen innehat. Dieser muss die Verteidgung organisieren und ist für alles militärische zuständig. Ich halte dies für eine sinnvolle Lösung, insbesondere da eine solche Armee zwangsläufig nur zur Verteidigung dienen kann.
Dies sollte allerdings dann auch noch durch Gesetze näher geregelt werden bzw. durch eine
Verfassungklausel über dieses Amt.
Ich hoffe, mich verständlich ausgedrückt zu haben.

Zitat

Art. 7 - Wahlen und Abstimmungen
(1) Wahlberechtigt sind alle Bürger Alpinias, die ihren Wohnsitz zum Wahlbeginn seit mehr als einundzwanzig Tagen in Alpinia haben.
Ich stelle hiermit nochmal die Überlegung an, diesen Zeitraum zu reduzieren oder eine Trennung zwischen aktivem und passivem Wahlrecht einzuführen. Ich denke, dass bereits eine 10-tägige Staatsbürgerschaft fürs aktive Wahlrecht reicht und dass die 3 Wochen nur fürs passive beibehalten werden sollten.

Zitat

Art. 10 Amtsverbote
(2) Das Amt des Staatspräsidenten ist ohne Zustimmung des Parlamentes mit keinen anderen Amt des Staates vereinbar.
Das würde ich komplett verbieten, ansonsten haben wir hier die 1A-Diktatur-Klausel.

Zitat

Art. 11 Befugnisse
Dem Staatspräsidenten obliegt es:
2. das Parlament einzuberufen und aufzulösen
siehe letzter Punkt.

Zitat

6. den Oberbefehl über die Streitkräfte auszuüben;
Würde bei Annahme meines Vorschlages bzgl. eines Generals oder so wegfallen.

Zitat

Art. 13 Vertreter
(2) Die Befugnisse gehen automatisch auf den Vertreter über, sobald sich der Staatspräsident sechs Tage nicht mehr gemeldet hat.
Dieser muss Neuwahlen ausschreiben.

Zitat

Art. 15 Amtseid
(1) Beim Antritt seines Amtes leistet der Staatspräsident vor dem Parlament folgenden Eid:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle der Demokratischen Republik Alpinia und ihren Bewohnern widmen, ihren Nutzen mehren, Schaden von ihr wenden, die Verfassung und die Gesetze der (streichen) wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde."
Fehler korrigiert.

Zitat

Art. 17 Konstituierung; Amtsperiode
(2) Der Staatspräsident ernennt und entbindet die Minister auf Vorschlag des Ministerpräsidenten.
Er ernennt und entläßt die Minister.

Zitat

(4) Durch ein kontruktives Mißtrauensvotum des Parlamentes mit gleichzeitiger Nennung eines Nachfolgers kann der Ministerpräsident abgewählt werden. Zur Annahme eines konstruktiven Mißtrauensvorums ist die absolute Mehrheit der anwesenden Parlamentsabgeordneten nötig.
Bitte die Rechtschreibfehler bei "konstruktives Misstrauensvotum" beseitigen!

Zitat

Art. 18 Verantwortlichkeit
(1) Der Ministerpräsident gibt die Richtlinien der Politik vor und trägt hierfür vor dem Parlament die Verantwortung.
Nicht vor der ganzen Bevölkerung?

Zitat

ABSCHNITT V - Die Legislative
Art. 22 Das Parlament
(3) Im Falle einer Auflösung des Parlamentes haben Neuwahlen spätestens vierzehn Tage nach der Auflösung zu erfolgen.
Ich finde zwei Wochen sehr lang.

Zitat

(6) Der Staatspräsident kann das Parlament bei festgestellter Inaktivität auflösen.
(6a) Die Inaktivität muß durch den Hauptgerichtshof vorher auf Antrag festgestellt worden sein.
(6b) Sollte das Gericht nicht innerhalb von 72 Stunden einer Prüfung eines Antrages zur Feststellung der Inaktivität bewusst nachgehen, so kann der Staatspräsident die Inaktivität des Gerichtes feststellen und das Parlament auflösen.
Und was machen wir, wenn wir kein Gericht haben?

Zitat

Art. 23 Parlamentspräsident
Die Macht die der Parlamentspräsident erhält geht mir etwas zu weit. Er wird zwangsläufig der Mehrheitspartei angehören und kann durch seine Befugnisse bewusst die Arbeit der Opposition beeinträchtigen.

Zitat

Art. 26 Budgetrecht
Solange wir keine WiSim haben ist dieser Artikel glaube ich hinfällig.

Zitat

Art. 27 Erklärung des Kriegszustandes, Friedensschluss
(1) Das Parlament ist berechtigt mit der Mehrheit seiner Stimmen jedem Staate den Krieg zu erklären und Frieden zu schließen. Der Staatspräsident verfügt über ein Vetorecht.
Weiter oben steht aber, dass das Parlament nicht selber den Krieg erklärt, sondern
nur den Präsidenten dazu ermächtigt. Das sollte auf jeden Fall eindeutig formuliert werden.

Zitat

Art. 28 Gesetzgebung
(1) Die Gesetzgebungsinitiative ...beim Minisetrpräsidenten
Der heißt
Ministerpräsident.

Zitat

(2) Jeder Abgeordnete hat das Recht, Gesetzesentwürfe und Anträge einzubringen.
(3) Der Ministerpräsident hat das Recht, Gesetzesentwürfe und Anträge einzubringen.
Der Ministerpräsident ist doch auch Abgeordneter.

Zitat

Art. 28 Gesetzgebung
Es sollte hier die benötigte Mehrheit erwähnt werden.

Zitat

Art. 32 Aufbau
(1) Die Richter werden vom Staatspräsidenten nach Wahl durch das Parlament ernannt. Durch Mehrheitsbeschluss des Parlamentes kann ein Richter seines Amtes enthoben werden.
Dann ist die Judikative aber von der Legislative abhängig...

Zitat

Art. 34 Grundsätzliches
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden
Ein Angeklagter solle aber auf Befangenheit der Richter plädieren können. Wird ihm rechtgegeben, muss der Richter ausgetauscht werden.

Zitat

(2) In Alpinia herrscht Gewaltenteilung, niemand darf als Mitglied der Judikative gleichzeitig ein Amt in Legislative und oder Exekutive ausführen.
Ämter werden ausgeübt, nicht ausgeführt.

Weitere Dinge, die mir noch aufgefallen sind:

1. Wie wird das Veto des Präsidenten definiert? Wie kann es umgangen werden?

2. Ansonsten bin ich sehr zufrieden damit und hoffe, das wir schon bald wieder verfassungskonform agieren können.
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters

Dr. Thasco

Verdienter Freund

Beiträge: 3 018

Wohnort: Moncao

Guthaben: 208 ¢

  • Nachricht senden

23

Sonntag, 20. April 2003, 16:28

Ich persönlich spreche mich gegen die Aufteilung Staatspräsident und Ministerpräsident aus, weiss aber schon, dass ich da wohl alleine sein werde. Aber wir haben ganz bewusst das Ding zusammengelegt, weil wir einfach nicht genügend Leute für die Unterteilung haben.

Ansonsten denke ich schon, dass der Staatspräsident als "Wahrer der Verfassung" bei Verfassungsfragen Vetorecht haben sollte und die Möglichkeit besitzen sollte, das Parlament auflösen. Das müsste vielleicht genauer geregelt werden...
Viele Grüße

Dr. Thasco

24

Sonntag, 20. April 2003, 19:27

Zitat

Original von Zar Richard III.

Zitat

Art. 2 Grundrechte
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Müsste es nicht alle Bürger heißen? Ausländer haben doch z.B. kein Wahlrecht, etc.

Mit diesem Artikel ist meiner Meinung eher gemeint, das keiner (auch Ausländer) durch ein Gesetz diskrimiert oder benachteiligt werden dürfen. Das also alle auch vor Gericht die gleichen Rechte haben. Ich halte dies für wichtig. Deswegen würde ich dieses Artikel so lassen. Würde sonst noch einer nach Alpinia kommen?

Zitat

Original von Zar Richard III.

Zitat

Art. 5 Streitkräfte
Auch wenn einige es wohl nicht mögen: Ich werde hier nochmals auf die Schweiz verweisen, die hierbei eine meiner Meinung nach vorbildliche Lösung gefunden hat. In der Verfassung würde dabei die zweite Alternative,

Zitat

Die Demokratische Republik Alpinia ist ein pazifistischer Staat und unterhält keine Armee. Er verpflichtet sich, keine Angriffskriege zu führen. Im Konfliktfall ist jeder Bürger verpflichtet, den Staat aktiv zu verteidigen. Die Organisation wird hierbei durch die Regierung geleitet.
, gewählt. Dies würde dazu führen, dass alle Bürger ständig bewaffnet sind und z.B. eine Woche im Jahr im militärischen Training verbringen. Dies führt zu einer sehr guten Verteidigung ohne das man sich um einen allzu hohen Verteidigungsetat Sorgen machen muss. Diese "Bürgerwehr" wird allerdings von einem Oberbefehlshaber geleitet, der dann den Titel eines Generals oder etwas ähnlichen innehat. Dieser muss die Verteidgung organisieren und ist für alles militärische zuständig. Ich halte dies für eine sinnvolle Lösung, insbesondere da eine solche Armee zwangsläufig nur zur Verteidigung dienen kann.
Dies sollte allerdings dann auch noch durch Gesetze näher geregelt werden bzw. durch eine
Verfassungklausel über dieses Amt.
Ich hoffe, mich verständlich ausgedrückt zu haben.

Das ist ja alles ganz interessant, aber ich bezweifle das das klappt. Eine Armee/Bürgerwehr kann doch nciht nur aus Infantire besetehen. Von wem werden die Transportfahrzeuge der Bürgerwehr beaufsichtigt? Ich weiß von einem Aufsichtspersonal. Könnte man dieses Aufsichtspersonal nicht auch als Teil ener Armee ansehen?

P.S. Im weiteren bin ich auch für einen Gerichtshof in Brexen.
Mitglied der Sozialökologische Alternative
Vorstandsvorsitzender der GeokoAG
Vorsitzender des WIST

Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

Beiträge: 9 058

Wohnort: Saint Alpes

Beruf: Souverain

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

25

Sonntag, 20. April 2003, 22:29

Sorry, dass die Antworten erst jetzt kommen, mein Compu ist zweimal mittendrin (einmal beim Abschlussatz) abgestürzt, da hatte ich erstmal keine Lust mehr... :evil: ;(

Zitat

Original von Jack Kröger

Zitat

Aber wenn jemandem das nicht gefällt (in Art. 37), dann soll er es sagen. Ich kleb' nicht an meinem Stuhl

Das weiß ich. Ich habe keine Probs. Aber wir könnten ja schon mal nach einem Ausschau halten der das nach dir macht. Irgentwie müssen wir ja die zeit überbrücken bis du wieder darfst.
*tz* Soll das heißen, die Regelung wäre sogar ein Nachteil? :D

Zitat

Zitat

PS: Hast Freiland auch mal wieder inkognito besucht?

Wie meinst du das?
Naja, die hatten dort vor kurzem eine Diskussion über genau diese Thematik. Ron Tacitus hat ja die 2. Barnstorviaresolution unterzeichnet, ohne das Parlament zu informieren... ;)

Zitat

Zitat

Naja, das blöde ist halt die konstutuierende Sitzung, die beim lezten Mal tagelang kein Ende finden wollte... Eine Geschäftsordnung haben wir damals trotzdem nicht zusammen bekommen.

Ich habe in deinem Entwurf folgendes gefunden.

Zitat

[...]

Ich interretier das so. Wahl zuende Sitzung wird einberufen. Sitzung beginnt und gleichzeitig die Amtszeit.
Da interpretierst du genau richtig. :)

Zitat

Zitat

Naja, der Gerichtshof sollte wegen der symbolischen "Unabhängigkeit" von den anderen Gewalten an einen anderen Ort...

Sieht aus als hätte ich die Mehrheit gegen mich.
Sieht so aus... :D

Zitat

Zitat

Naja, alle Jahre wieder, nicht?

Naja wenn wieder mal was nicht klappt, erinnere mich dran dich zu erinnern ne neue Verfassung zu machen. :D
Ich überleg mir das lieber... :P

- CUT -

Zitat

Original von Zar Richard III.
So, dann werde ich auch mal meine Meinung kundtun. Sollte irgendetwas bereits erwähnt worden sein, bitte ich meine Wiederholung zu entschuldigen, da ich die anderen Antworten noch nicht gelesen habe.

Zitat

Zitat

(2) Jeder hat das Recht auf Freiheit, Leben und Sicherheit.
Wir wollen das Eigentum ja jetzt nicht vergessen...
Okay... ;)

Zitat

Zitat

Art. 3 Staatsgebiet und -symbole
(7) Weitere Staatssymbole können können durch eine Volksabstimmung festgelegt werden.
Ein können reicht.
Jojo...

Zitat

Zitat

Art. 5 Streitkräfte
Auch wenn einige es wohl nicht mögen: Ich werde hier nochmals auf die Schweiz verweisen, die hierbei eine meiner Meinung nach vorbildliche Lösung gefunden hat. In der Verfassung würde dabei die zweite Alternative [...] gewählt. Dies würde dazu führen, dass alle Bürger ständig bewaffnet sind und z.B. eine Woche im Jahr im militärischen Training verbringen. Dies führt zu einer sehr guten Verteidigung ohne das man sich um einen allzu hohen Verteidigungsetat Sorgen machen muss. Diese "Bürgerwehr" wird allerdings von einem Oberbefehlshaber geleitet, der dann den Titel eines Generals oder etwas ähnlichen innehat. Dieser muss die Verteidgung organisieren und ist für alles militärische zuständig. Ich halte dies für eine sinnvolle Lösung, insbesondere da eine solche Armee zwangsläufig nur zur Verteidigung dienen kann.
Dies sollte allerdings dann auch noch durch Gesetze näher geregelt werden bzw. durch eine
Verfassungklausel über dieses Amt.
Ich hoffe, mich verständlich ausgedrückt zu haben.
Das wäre doch das selbe wie Version 2, nur dass der general die Verteidigung leitet... Die Idee hat was, aber ich würde kein neues Amt schaffen sondern dem Staatspräsidenten diese Aufgaben geben. ;)

Zitat

Zitat

Art. 10 Amtsverbote
(2) Das Amt des Staatspräsidenten ist ohne Zustimmung des Parlamentes mit keinen anderen Amt des Staates vereinbar.
Das würde ich komplett verbieten, ansonsten haben wir hier die 1A-Diktatur-Klausel.
Wenns soweit kommt, dann ist in Alpinia die Korruption überall... ;)
Ausserdem kann der Staatspräsident trotzdem kein Amt in der Judikative haben, siehe Verfassung. Wenn jemand die Mehrheit im Parlament hat, kann er die ganze Verfassung ändern.

Zitat

Zitat

Art. 11 Befugnisse
Dem Staatspräsidenten obliegt es:
2. das Parlament einzuberufen und aufzulösen
siehe letzter Punkt.
Siehe bisherige Diskussion...

Zitat

Zitat

6. den Oberbefehl über die Streitkräfte auszuüben;
Würde bei Annahme meines Vorschlages bzgl. eines Generals oder so wegfallen.
Bei meinem gegenvorschlag aber nicht... ;)

Zitat

Zitat

Art. 13 Vertreter
(2) Die Befugnisse gehen automatisch auf den Vertreter über, sobald sich der Staatspräsident sechs Tage nicht mehr gemeldet hat.
Dieser muss Neuwahlen ausschreiben.
Wieso? Was denn, wenn der Staatspräsident nach 8 Tagen wiederkommt? :P Ausserdem gibt es ja den Interimsparlamentspräsidenten, da fehlt keiner Institution was!

Zitat

Zitat

Art. 15 Amtseid
(1) Beim Antritt seines Amtes leistet der Staatspräsident vor dem Parlament folgenden Eid:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle der Demokratischen Republik Alpinia und ihren Bewohnern widmen, ihren Nutzen mehren, Schaden von ihr wenden, die Verfassung und die Gesetze der (streichen) wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde."
Fehler korrigiert.
*tz tz*

Zitat

Zitat

Art. 17 Konstituierung; Amtsperiode
(2) Der Staatspräsident ernennt und entbindet die Minister auf Vorschlag des Ministerpräsidenten.
Er ernennt und entläßt die Minister.
Nei, er entbindet die Mnister von ihrem Amtseid und entlässt sie gleichzeitig. ;)

Zitat

Zitat

(4) Durch ein kontruktives Mißtrauensvotum des Parlamentes mit gleichzeitiger Nennung eines Nachfolgers kann der Ministerpräsident abgewählt werden. Zur Annahme eines konstruktiven Mißtrauensvorums ist die absolute Mehrheit der anwesenden Parlamentsabgeordneten nötig.
Bitte die Rechtschreibfehler bei "konstruktives Misstrauensvotum" beseitigen!
*tz tz tz*

Zitat

Zitat

Art. 18 Verantwortlichkeit
(1) Der Ministerpräsident gibt die Richtlinien der Politik vor und trägt hierfür vor dem Parlament die Verantwortung.
Nicht vor der ganzen Bevölkerung?[/qutoe]Nein, denn der Minisetrpräsident wird ja vom Parlament gewählt. :)

Zitat

Zitat

ABSCHNITT V - Die Legislative
Art. 22 Das Parlament
(3) Im Falle einer Auflösung des Parlamentes haben Neuwahlen spätestens vierzehn Tage nach der Auflösung zu erfolgen.
Ich finde zwei Wochen sehr lang.
Aber es muss Zeit für Wahlkampf bleiben, meinst du nicht?

Zitat

Zitat

(6) Der Staatspräsident kann das Parlament bei festgestellter Inaktivität auflösen.
(6a) Die Inaktivität muß durch den Hauptgerichtshof vorher auf Antrag festgestellt worden sein.
(6b) Sollte das Gericht nicht innerhalb von 72 Stunden einer Prüfung eines Antrages zur Feststellung der Inaktivität bewusst nachgehen, so kann der Staatspräsident die Inaktivität des Gerichtes feststellen und das Parlament auflösen.
Und was machen wir, wenn wir kein Gericht haben?
Dann haben wir den Präsidenten. Das Gericht ist dann bewusst einem Antrag nicht nachgegangen, weil es das nicht konnte. :D

Zitat

Zitat

Art. 23 Parlamentspräsident
Die Macht die der Parlamentspräsident erhält geht mir etwas zu weit. Er wird zwangsläufig der Mehrheitspartei angehören und kann durch seine Befugnisse bewusst die Arbeit der Opposition beeinträchtigen.
Welche Befugnisse denn? Der PP leitet die Sitzungen des Parlamentes und übt das Hausrecht im Parlamentsforum aus (sprich: hat dort Moderatorenrechte). Wenn er aber die Stellvertretung des Staatspräsidenten übernimmt, dann kann er sein PP-Amt (inklusive Parlamentsamt) nicht ausführen, das macht der Interimspräsi...

Zitat

Zitat

Art. 26 Budgetrecht
Solange wir keine WiSim haben ist dieser Artikel glaube ich hinfällig.]

Zitat

Das denke ich nicht. Man kann schon jetzt den Entwurf und das Zustandekommen eines Haushaltes simulieren. Vor allem die "Übung" ist wichtig, damit wir bei einer WiSim nicht "alt" aussehen... 

Zitat

Zitat

Art. 27 Erklärung des Kriegszustandes, Friedensschluss
(1) Das Parlament ist berechtigt mit der Mehrheit seiner Stimmen jedem Staate den Krieg zu erklären und Frieden zu schließen. Der Staatspräsident verfügt über ein Vetorecht.
Weiter oben steht aber, dass das Parlament nicht selber den Krieg erklärt, sondern
nur den Präsidenten dazu ermächtigt. Das sollte auf jeden Fall eindeutig formuliert werden.
*schluchz* Darf sich der alte Staatspräsident nicht mal ein wenig die Arbeit erleichtern? :(
Dieser Artikel ist aus der aktuellen Verfassung übernommen. Aber natürlich muss der umformuliert werden: " Das Parlament ist berechtigt mit der Mehrheit seiner Stimmen den Staatspräsidenten zu ermächtigen, einem Staate den Krieg zu erklären und Frieden zu schließen." 

Zitat

Zitat

Art. 28 Gesetzgebung
(1) Die Gesetzgebungsinitiative ...beim Minisetrpräsidenten
Der heißt
Ministerpräsident.
*tz tz tz tz*

Zitat

Zitat

(2) Jeder Abgeordnete hat das Recht, Gesetzesentwürfe und Anträge einzubringen.
(3) Der Ministerpräsident hat das Recht, Gesetzesentwürfe und Anträge einzubringen.
Der Ministerpräsident ist doch auch Abgeordneter.
Nicht zwingend. Ansonsten hat die Regierung durch ihn ja sicherlich auch den einen oder anderen Vorschlag. ;)

Zitat

Zitat

Art. 28 Gesetzgebung
Es sollte hier die benötigte Mehrheit erwähnt werden.
Siehe Art. 25... :rolleyes:

Zitat

Zitat

Art. 32 Aufbau
(1) Die Richter werden vom Staatspräsidenten nach Wahl durch das Parlament ernannt. Durch Mehrheitsbeschluss des Parlamentes kann ein Richter seines Amtes enthoben werden.
Dann ist die Judikative aber von der Legislative abhängig...
Sowieso. Das Parlament wählt zuallererst die Richter und erlässt vor allem Gesetze, die die Arbeit des Gerichtes direkt betreffen. Aber auf die Urteilsverkündung kann sie direkt keinen Einfluss nehmen, das ist richterliche Unabhängigkeit. 

Zitat

Zitat

Art. 34 Grundsätzliches
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden
Ein Angeklagter solle aber auf Befangenheit der Richter plädieren können. Wird ihm rechtgegeben, muss der Richter ausgetauscht werden.
Schau mal in die geplante Verfahrensordnung des gerichtes. ;)

Zitat

Zitat

(2) In Alpinia herrscht Gewaltenteilung, niemand darf als Mitglied der Judikative gleichzeitig ein Amt in Legislative und oder Exekutive ausführen.
Ämter werden ausgeübt, nicht ausgeführt.
Okay, auch wenn ich beides als richtig sehe... :P

Zitat

1. Wie wird das Veto des Präsidenten definiert? Wie kann es umgangen werden?


- CUT -

Zitat

Original von Lord_Thasco
Ich persönlich spreche mich gegen die Aufteilung Staatspräsident und Ministerpräsident aus, weiss aber schon, dass ich da wohl alleine sein werde. Aber wir haben ganz bewusst das Ding zusammengelegt, weil wir einfach nicht genügend Leute für die Unterteilung haben.
Aber jetzt haben wir jemanden, der nicht mehr "Mädchen für Alles" sein will bzw. eine zu große Machtkonzentration. ;)

Zitat

Ansonsten denke ich schon, dass der Staatspräsident als "Wahrer der Verfassung" bei Verfassungsfragen Vetorecht haben sollte und die Möglichkeit besitzen sollte, das Parlament auflösen. Das müsste vielleicht genauer geregelt werden...
Er hat doch zwei "Möglichkeiten": Bei einer "missglückten" Vertrauensfrage durch den Ministerpräsidenten und bei Inaktivität...

- CUT -

Zitat

Original von Georg von Modamien
Das ist ja alles ganz interessant, aber ich bezweifle das das klappt. Eine Armee/Bürgerwehr kann doch nciht nur aus Infantire besetehen. Von wem werden die Transportfahrzeuge der Bürgerwehr beaufsichtigt? Ich weiß von einem Aufsichtspersonal. Könnte man dieses Aufsichtspersonal nicht auch als Teil ener Armee ansehen?
Also, das müsste aber in einen anderen Thread. ;)

Zitat

P.S. Im weiteren bin ich auch für einen Gerichtshof in Brexen.
Da zeichnet sich ja eine Mehrheit ab.. :D

- ENDE -
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Beiträge: 1 981

Wohnort: Rantaplan

Beruf: Ministerpräsident

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

26

Sonntag, 20. April 2003, 23:39

So jetzt will ich, wie angekündigt, auch mal.
Erst mal: Tolle Arbeit Clausi. Wirklich gut.

Dann zur konstuktiven Kritik:

Abschnitt 1:

Art. 2 Absatz 3
ich würde das so formulieren: Gesellschaften können durch ein Urteil vom Obersten Gericht aufgelöst werden, wenn sie staatsfeindlich sind.

Art. 5
Ich bin für die zweite Variante.
Allerdings steckt in der ersten ein Tippfehler: es muss HEER uns nicht HERR heißen. ;)

Art. 7 Absatz 4
Ich hab ja noch keine Wahl mitgemacht, aber wie funzt das, dass die geheim bleiben?

Abschnitt 4:
wo ist der?

Abschnitt 5:

Allg.
Ich finde es sollte festgehalten erden, dass das Parlament, wenn es neu zusammen tritt, einen neuen Ministerrpäsidenten wählt.

Abschnitt 6:

Art. 30 Absatz 3
Ich finde, das gehört unter Grundrechte.

Art. 34 Absatz 3
Jeder sollte auch das Recht auf rechtlichen Beistand haben, wenn nötig, einen Pflichtverteidiger.

Abschnitt 7

Art. 35 Absatz 1
...jeder, der seinen ersten Wohnsitz in Alpinia hat...

So das wars.
Im übrigen bin ich auch der Meinung, dass der oberste Gerichtshof in Brexen sein sollte.
Im RL ist der Bundesgerichtshof ja auch nicht in Berlin, sondern in Karlsruhe.

Ach ja: Wenn Clausi sich nicht zur Verfügung stellt, wäre ich durchaus bereit mich zur Wahl als Staatpräsident aufstellen zu lassen. Auch wenn das für einen Newbie ziehmlich vermessen aussehen muss, aber man kanns ja mal versuchen! :D
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]

Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

Beiträge: 9 058

Wohnort: Saint Alpes

Beruf: Souverain

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

27

Sonntag, 20. April 2003, 23:56

Zitat

Original von Johannes XXIII
So jetzt will ich, wie angekündigt, auch mal.
Erst mal: Tolle Arbeit Clausi. Wirklich gut.
*tz* Ich hab damit schon Übung, die letzten beiden Verfassungstexte sind auch mein Basiswerk. :D

Zitat


Abschnitt 1:

Art. 2 Absatz 3
ich würde das so formulieren: Gesellschaften können durch ein Urteil vom Obersten Gericht aufgelöst werden, wenn sie staatsfeindlich sind.
Nee nee, wollt ihr nicht noch etwas für ein Strafgesetzbuch übrig lassen? Ausserdem entscheidet der Hauptgerichtshof darüber sowieso, das ist seine Kompetenz!

Zitat

Art. 5
Ich bin für die zweite Variante.
Allerdings steckt in der ersten ein Tippfehler: es muss HEER uns nicht HERR heißen. ;)[/qutoe]*olo* Endlich mal jemand, der das auch merkt. :D
Aber mit welcher Begründung bist du für die zweite Variante?

Zitat

Art. 7 Absatz 4
Ich hab ja noch keine Wahl mitgemacht, aber wie funzt das, dass die geheim bleiben?
Schau ins Wahlgesetz... ;)
Technisch ist das so, dass eine Art Umfragescript genutzt wird, bei dem nicht nachvollzogen werden kann, wer wie gewählt hat.

Zitat

Abschnitt 4:
wo ist der?*tz* Das war der Abschnitt mit dem Sicherheitsrat, den ich dann doch noch gestrichen habe... :D

Zitat

Abschnitt 5:

Allg.
Ich finde es sollte festgehalten erden, dass das Parlament, wenn es neu zusammen tritt, einen neuen Ministerrpäsidenten wählt.
Siehe dazu:
"Art. 17 Konstituierung; Amtsperiode
(1) Den Ministerpräsidenten wählt das Parlament ohne vorherige Aussprache mit der Stimmenmehrheit seiner Mitglieder in seiner konstituierenden Sitzung." ;)

Zitat

Abschnitt 6:

Art. 30 Absatz 3
Ich finde, das gehört unter Grundrechte.
Ist es ein Grundrecht, dass man kein Recht auf Todesstrafe hat? :D
Nein, mal im Ernst: Als Grundlage für das judikative Arbeiten ist es an der Stelle mindestens genauso gut plaziert. :)

Zitat

Art. 34 Absatz 3
Jeder sollte auch das Recht auf rechtlichen Beistand haben, wenn nötig, einen Pflichtverteidiger.
Das folgert doch daraus... Ausserdem ist das ja nicht der Weisheit letzter Schluss, wir wollen uns ja nicht nur auf unserer Verfassung ausruhen, das parlament soll auch etwas zu Tun bekommen!

Zitat

Abschnitt 7

Art. 35 Absatz 1
...jeder, der seinen ersten Wohnsitz in Alpinia hat...
Nein, das wäre unfair. Jedermann, der seinen Wohnsitz in Alpinia hat, ist Staatsbürger. Ansonsten dürfte er nicht wählen, nicht gewählt werden, keine Vereine gründen etc. Eine Staatsbürgerschaft würde sich nicht lohnen!
Ausserdem weißt du ja nicht, wieviele Bürger wir uns dadurch verscherzen würden. Zudem müssten wir das mit den Wohnsitzen dann dauernd kontrollieren... :rolleyes:

Zitat

So das wars.
Im übrigen bin ich auch der Meinung, dass der oberste Gerichtshof in Brexen sein sollte.
Im RL ist der Bundesgerichtshof ja auch nicht in Berlin, sondern in Karlsruhe.
Das hatte ich in einer früheren, aber "abgestürzten" Veron meienr Antworten auch mit drin...

Zitat

Ach ja: Wenn Clausi sich nicht zur Verfügung stellt, wäre ich durchaus bereit mich zur Wahl als Staatpräsident aufstellen zu lassen. Auch wenn das für einen Newbie ziehmlich vermessen aussehen muss, aber man kanns ja mal versuchen! :D
Schaun mer mal ob du bis dahin deine sechzig Tage voll haben wirst... :D

So, ich werde dann jetzt alle bisherigen Vorschläge in mein Anfangsposting mit einbauen, also nicht wundern wenn plötzlich was anderes da steht! ;)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Beiträge: 1 981

Wohnort: Rantaplan

Beruf: Ministerpräsident

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

28

Montag, 21. April 2003, 00:14

Zitat

Das folgert doch daraus... Ausserdem ist das ja nicht der Weisheit letzter Schluss, wir wollen uns ja nicht nur auf unserer Verfassung ausruhen, das parlament soll auch etwas zu Tun bekommen!

Also ich finde aus dem Recht, gehört zu werden folgt nicht das Recht auf jur. Beistand. Also ich finde, dass solte schon mit rein.

60 Tage???
OK! Darüber hab ich nicht nachgedacht. Das werd ich wohl nicht schaffen. Das sind ja Zwei Monate!
Na gut! Aber man wird ja noch träumen dürfen! :D
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]

Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

Beiträge: 9 058

Wohnort: Saint Alpes

Beruf: Souverain

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

29

Montag, 21. April 2003, 01:25

So, ich habe meine beiden ersten Posts in diesem Thread editiert, schaut euch meinen Vorschlag bitte noch einmal an.

Alle Änderungen seit dem ersten Vorschlag sind fett hervorgehoben, hoffentlich beißt sich das nicht mit den "Überschriften"... ;)

Zitat

Also ich finde aus dem Recht, gehört zu werden folgt nicht das Recht auf jur. Beistand. Also ich finde, dass solte schon mit rein.
Und ich finde, dass das in die Gerichtsordnung gehört! :D
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Richard Nightingale III.

Verstorbener Freund

Beiträge: 2 098

Wohnort: Brexen, Alpinia

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

30

Montag, 21. April 2003, 02:19

Erstmal sorry für die vielen Verbesserungsvorschläge bei Rechtschreib-, Grammatik-, und Formulierungsfehlern, aber ich denke, gerade die Verfassung sollte da akkurat sein.
Ansonsten verstehe ich Deine Einwände durchaus, werde allerdings nochmal das Amt eines Oberbefehlshabers vorschlagen. Ich weiß nicht, in wie weit das die wirkliche MN-Politik überhaupt betrifft, aber grundsätzlich ist ein Präsident, der auch noch Oberbefehlshaber ist, ein Fiasko. Wenn Ihr jetzt allerdings einwendet, dass wir sowieso niemals einen (Verteidigungs-)Krieg führen werden, akzeptiere ich das natürlich auch. Obwohl dann immer noch die Frage bleibt, wie ich meinen Militärputsch gestalte... ;) :D
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters

Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

Beiträge: 9 058

Wohnort: Saint Alpes

Beruf: Souverain

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

31

Montag, 21. April 2003, 02:42

Zitat

Original von Zar Richard III.
Obwohl dann immer noch die Frage bleibt, wie ich meinen Militärputsch gestalte... ;) :D
Du und welche Armee? :D
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

Verdienter Freund

Beiträge: 3 018

Wohnort: Moncao

Guthaben: 208 ¢

  • Nachricht senden

32

Montag, 21. April 2003, 09:33

Kurzer Hinweis: Die Sache mit dem Pflichtverteidiger steht in der Verfahrensordnung drinne. Sowas gehört meiner Meinung nach auch nicht in eine Verfassung, die ja nur ein "Grundregelwerk", sowas wie ein "Rahmengesetz" bieten soll. ;)
Viele Grüße

Dr. Thasco

Richard Nightingale III.

Verstorbener Freund

Beiträge: 2 098

Wohnort: Brexen, Alpinia

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

33

Montag, 21. April 2003, 14:04

Zitat

Original von Clausi von Plausibel

Zitat

Original von Zar Richard III.
Obwohl dann immer noch die Frage bleibt, wie ich meinen Militärputsch gestalte... ;) :D
Du und welche Armee? :D
Details, Details. ;)
War sowieso nicht ernst gemeint, bin doch schließlich Demokrat und Pazifist! :]
Wie wäre es denn mit einer ernsthaften Reaktion auf meine Einwände? ;)
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters

Beiträge: 1 981

Wohnort: Rantaplan

Beruf: Ministerpräsident

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

34

Montag, 21. April 2003, 14:11

Zitat

Original von Lord_Thasco
Kurzer Hinweis: Die Sache mit dem Pflichtverteidiger steht in der Verfahrensordnung drinne. Sowas gehört meiner Meinung nach auch nicht in eine Verfassung, die ja nur ein "Grundregelwerk", sowas wie ein "Rahmengesetz" bieten soll.

Ich bin trotzdem der Meinung, dass das zu den Grundrechten gehört, also auch in der Verfassung setehen sollte.
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]

Richard Nightingale III.

Verstorbener Freund

Beiträge: 2 098

Wohnort: Brexen, Alpinia

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

35

Montag, 21. April 2003, 14:17

Zitat

Original von Johannes XXIII

Zitat

Original von Lord_Thasco
Kurzer Hinweis: Die Sache mit dem Pflichtverteidiger steht in der Verfahrensordnung drinne. Sowas gehört meiner Meinung nach auch nicht in eine Verfassung, die ja nur ein "Grundregelwerk", sowas wie ein "Rahmengesetz" bieten soll.

Ich bin trotzdem der Meinung, dass das zu den Grundrechten gehört, also auch in der Verfassung setehen sollte.
Du orientierst Dich doch sonst so am RL. Steht es etwa im Grundgesetz drin? Ich denke nicht.
Ich würde Lord Thasco Recht geben, dass so etwas in einer Verfassung nichts zu suchen hat.
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters

Beiträge: 1 981

Wohnort: Rantaplan

Beruf: Ministerpräsident

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

36

Montag, 21. April 2003, 14:20

OK! OK!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]

Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

Beiträge: 9 058

Wohnort: Saint Alpes

Beruf: Souverain

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

37

Montag, 21. April 2003, 21:26

Zitat

Original von Zar Richard III.
Erstmal sorry für die vielen Verbesserungsvorschläge bei Rechtschreib-, Grammatik-, und Formulierungsfehlern, aber ich denke, gerade die Verfassung sollte da akkurat sein.
*Anm. des gestressten Clausi: Die Verfassung sollte aber nicht zu verschachtelt sein, sondt haben wir nachher nurnoch RL-Juraprofessoren in Alpinia :D*

Zitat

Ansonsten verstehe ich Deine Einwände durchaus, werde allerdings nochmal das Amt eines Oberbefehlshabers vorschlagen. Ich weiß nicht, in wie weit das die wirkliche MN-Politik überhaupt betrifft, aber grundsätzlich ist ein Präsident, der auch noch Oberbefehlshaber ist, ein Fiasko. Wenn Ihr jetzt allerdings einwendet, dass wir sowieso niemals einen (Verteidigungs-)Krieg führen werden, akzeptiere ich das natürlich auch.
Wieso sollte es da Probleme geben? Kriege werden simuliert oder man holt sich die Special Forces ins Boot... Da wird schon niemand dran sterben und ausserdem wollen wir ja nicht zuviele Ämter schaffen...
Der Staatspräsident ist Oberbefehlshaber und kann meinetwegen einen Offiziersstab zusammen stellen.
Zudem kann gerade dieser General, weil er keinen Eid auf unsere Verfassung leisten muss *derzeit*, gerne Interesse an einem Militärputsch haben... :rolleyes:
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Beiträge: 1 981

Wohnort: Rantaplan

Beruf: Ministerpräsident

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

38

Montag, 21. April 2003, 22:53

Also ich finde die Verfassung so gut. Sie sollte nur alsbald zur Geltung gebracht werden.
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]

J.B. Lamarck

Anfänger

Beiträge: 31

Wohnort: Alpiniaculum

Beruf: Historiker

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

39

Montag, 21. April 2003, 23:48

Zitat

Original von Lord_Thasco
Ich persönlich spreche mich gegen die Aufteilung Staatspräsident und Ministerpräsident aus, weiss aber schon, dass ich da wohl alleine sein werde. Aber wir haben ganz bewusst das Ding zusammengelegt, weil wir einfach nicht genügend Leute für die Unterteilung haben.

Ansonsten denke ich schon, dass der Staatspräsident als "Wahrer der Verfassung" bei Verfassungsfragen Vetorecht haben sollte und die Möglichkeit besitzen sollte, das Parlament auflösen. Das müsste vielleicht genauer geregelt werden...



Da bin ich vollkommen auf Ihrer Seite!!
J.B. Lamarck
Es war die Nachtigall und nicht die Lerche

Joshua Sendler

Erleuchteter

Beiträge: 3 423

Wohnort: Brexen

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

40

Montag, 21. April 2003, 23:55

es ist schwer zu sagen
weil der bekommt dann schon sher viel macht
wenn er bösartig wäre hätten wir probleme...

Zitat

When all else fails, read the directions.