Ich bitte die Volksversammlung, den Richter am Hauptgerichtshof zu wählen.
Ich stütze mich hierbei auf folgende Bestimmungen unserer Verfassung:
Art. 32 Aufbau
(1) Die Richter werden vom Staatspräsidenten nach Wahl durch das Parlament ernannt. Durch einen Beschluss mit Zweidrittelmehrheit des Parlamentes kann ein Richter seines Amtes enthoben werden.
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Art. 22 Das Parlament
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(8) [...] Während der parlamentslosen Zeit gilt automatisch der Notstand und die Volksversammlung übernimmt die Aufgaben des Parlamentes.
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Art. 29 Volksbegehren und Volksabstimmung
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(2) Eine Volksabstimmung kann einen Gesetzentwurf, eine Verfassungsänderung, einen Vertragsabschluss oder eine Amtsenthebung beinhalten. (Anm.: Dies wird durch Art. 22 relativiert. Die Volksversammlung ist derzeit zu jedem Beschluss, zu dem das Parlament fähig ist, legitimiert)
[...]
(4) Die Ergebnisse einer Volksabstimmung sind rechtlich einem Beschluss des Parlamentes gleichrangig und bindend.
Einziger Kandidat ist
Dr. Thasco.
Teilnahmeberechtigt ist jeder abstimmungsberechtigte Bürger.
Bitte gehen sie wählen! (verlinkt zum Wahllokal)