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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Dr. Thasco

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1

Dienstag, 3. Juni 2003, 08:26

Eröffnungssitzung des Parlaments

Also, ich bin etwas überrascht: Wieso war die konst. Sitzung ungültig? Der Staatspräsident hat doch die Sitzung einberufen (siehe Freies Forum)! Es steht nichts davon in der Verfassung, dass er die Sitzung leiten muss. Weiterhin bin ich überrascht, dass die Parlamentarier einen Eid ablegen müssen, auch davon steht nichts in der Verfassung?! Oder überlese ich da etwas?
Viele Grüße

Dr. Thasco

Jack Kröger

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2

Dienstag, 3. Juni 2003, 11:04

Zitat

Der Staatspräsident hat doch die Sitzung einberufen (siehe Freies Forum)!


Jup das stimmt.

Zitat

Es steht nichts davon in der Verfassung, dass er die Sitzung leiten muss.


Durch die Versammlung leitet der Palamentspräsident. Der sollte ja gewählt werden.

Zitat

Oder überlese ich da etwas?


Nein tust du nicht. Ich habe einen dementsprecheneden Paragraphen auch nicht gefunden.

Richard Nightingale III.

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3

Dienstag, 3. Juni 2003, 11:16

Ich würde sagen, das war ein klassisches Missverständnis. Ist aber auch egal. Leisten wir halt eben alle schnell den Eid und machen dann weiter.
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4

Dienstag, 3. Juni 2003, 11:27

Warum der Eid?
Viele Grüße

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5

Dienstag, 3. Juni 2003, 12:18

Genau. Solange man mir die Passage nicht zeigt wo das drin steht werde ich keinen leisten.

Laut Verfassung ist das neugewählte Palament mit Verkündung des Ergebnisses und der Mandatsträger arbeitsfähig.

Richard Nightingale III.

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6

Dienstag, 3. Juni 2003, 13:11

Okay, ihr habt Recht.

Vorschlag zur Güte: Clausi wollte die Sitzung des Parlaments selber eröffnen, hat durch die Formulierung Jack verwirrt, woraufhin dieser das gemacht hat. Ist ja auch egal, das neue Parlament tagt jetzt jedenfalls und kann ab sofort einen Parlamentspräsidenten wählen.
Hier eine Grundsatzdiskussion zu führen bringt uns nicht weiter, machen wir uns lieber an die Arbeit.
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7

Dienstag, 3. Juni 2003, 14:28

Zitat

Original von Jack Kröger
Genau. Solange man mir die Passage nicht zeigt wo das drin steht werde ich keinen leisten.
Bitte. In einer Woche verfällt dann dein Mandat... :rolleyes:

Wahlgesetz
§19
Durch Ablegung des in der Verfassung vorgesehenen Eides bekunden sie die Annahme ihrer Wahl.

Zitat

Laut Verfassung ist das neugewählte Palament mit Verkündung des Ergebnisses und der Mandatsträger arbeitsfähig.
Das steht wo? ;)

EDIT: Ich bitte folgendes zu beachten: Link.
Clausi von Plausibel
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Richard Nightingale III.

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8

Dienstag, 3. Juni 2003, 14:40

Okay, Clausi hat also doch Recht, es steht nur nicht in der Verfassung.

Also leisten Josh und Jack noch den Eid und dann können wir endlich zu arbeiten anfangen.

Josh ist allerdings bis wahrscheinlich Freitag nicht da, heißt das, wir müssen solange warten oder können wir ohne ihn anfangen?
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Clausi I. von Alpinia

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9

Dienstag, 3. Juni 2003, 16:07

Zitat

Original von Zar Richard III.
Okay, Clausi hat also doch Recht, es steht nur nicht in der Verfassung.
Habe ich nie bahauptet. In der "letzten" Verfassungsversion gab es aber einen Artikel. der das geregelt hat. Komisch, dass der nicht mehr da ist... ?(

Zitat

Also leisten Josh und Jack noch den Eid und dann können wir endlich zu arbeiten anfangen.
Eben. ;)

Zitat

Josh ist allerdings bis wahrscheinlich Freitag nicht da, heißt das, wir müssen solange warten oder können wir ohne ihn anfangen?
Das ist eigentlich nicht geregelt. Ich denke, er kann sich nachträglich noch melden, solange er das innerhalb der nötigen 7 Tage tut. :)
Clausi von Plausibel
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Dr. Thasco

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10

Dienstag, 3. Juni 2003, 16:30

Zitat

Original von Clausi von Plausibel
Wahlgesetz
§19
Durch Ablegung des in der Verfassung vorgesehenen Eides bekunden sie die Annahme ihrer Wahl


Ui, dann würd ich mal sagen, ist das Gesetz ja Verfassungswidrig, denn in der Verfassung wird kein Eid für Parlamentarier vorgesehen bzw. der Eid in der Verfassung steht nur für den Staatspräsidenten! Da widerspricht sich was, wird woh leine der ersten Amtshandlungen des Parlaments werden. :D
Viele Grüße

Dr. Thasco

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11

Dienstag, 3. Juni 2003, 16:42

Ich las gerade die Verordnung des Staatspräsidenten und muss in meiner Eigenschaft als Richter darauf hinweisen, dass diese nicht Verfassungskonform ist:

Zitat


§2 Der Staatspräsident leitet die konstituierende Sitzung des Parlaments bis zur Wahl eines Parlamentspräsidenten. Er vereidigt die gewählten Parlamentarier, die dadurch ihr vollständiges Mandat erhalten.


Der von der Verfassung vorgeschriebene Eid ist nur für den Staatspräsidenten bestimmt. Ein weiterer Eid ist nicht festgelegt worden. Daher bitte ich den Staatspräsidenten, diesen Teil entweder aus der Verordnung zu streichen oder einen Eid mit hinzuzufügen, der dem der Verfassung ähnelt oder gleicht.
Viele Grüße

Dr. Thasco

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12

Dienstag, 3. Juni 2003, 16:55

Zitat

Original von Dr. Thasco

Zitat

Original von Clausi von Plausibel
Wahlgesetz
§19
Durch Ablegung des in der Verfassung vorgesehenen Eides bekunden sie die Annahme ihrer Wahl


Ui, dann würd ich mal sagen, ist das Gesetz ja Verfassungswidrig, denn in der Verfassung wird kein Eid für Parlamentarier vorgesehen bzw. der Eid in der Verfassung steht nur für den Staatspräsidenten! Da widerspricht sich was, wird woh leine der ersten Amtshandlungen des Parlaments werden. :D
Die Regierungmitglieder sprechen den selben Eid...
Das Parlament wird demnächst sowieso genug zu tun haben, keine Bange.
Clausi von Plausibel
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13

Dienstag, 3. Juni 2003, 18:15

Zitat

Die Regierungmitglieder sprechen den selben Eid...


Laut Verfasung spricht nur der Staatspräsident den Eid.
Für Palamentarier und Regierungsmiglieder ist sowas nicht vorgesehen.

Zitat

Ich las gerade die Verordnung des Staatspräsidenten und muss in meiner Eigenschaft als Richter darauf hinweisen, dass diese nicht Verfassungskonform ist:


Ist nicht nötig. Ich erkenne diese Verordnung nicht an.
Die Sitzung ist ordnungsgemäß einberufen worden, und ist Ordnungsgemäß gestartet. Deßhalb kann der Staatspräsident nicht im nachhinein das Prozedere ändern.



PS: Ich weise nochmal eben kurz auf meinen Beitrag in der Abwesenheitsliste hin. Ich bin frühestens erst Dienstag wieder da. Mir kommt da ein RL Schützenfest in die Quere.

Clausi I. von Alpinia

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14

Dienstag, 3. Juni 2003, 20:00

Zitat

Original von Jack Kröger

Zitat

Die Regierungmitglieder sprechen den selben Eid...

Laut Verfasung spricht nur der Staatspräsident den Eid.
Für Palamentarier und Regierungsmiglieder ist sowas nicht vorgesehen.
Nächstes Mal ruhig die ganze Verfassung lesen, am besten an den richtigen Stellen... :rolleyes:

Zitat

Art. 17
(3) Bei Ernennung leistet jedes Mitglied der Regierung einen Amtseid nach Artikel 15.

Zitat

Ist nicht nötig. Ich erkenne diese Verordnung nicht an.
Die Sitzung ist ordnungsgemäß einberufen worden, und ist Ordnungsgemäß gestartet. Deßhalb kann der Staatspräsident nicht im nachhinein das Prozedere ändern.
Das Prozedere wurde nicht verändert, sondern konkret festgeschrieben! X(
Wenn sie diese Verfügung nicht anerkennen, sollten sie den Gerichtshof anrufen, der sich darum kümmern kann, wenn er mal arbeitsfähig ist.
Bis dahin schreibt die Verfassung jedenfalls eindeutig vor, dass eine präsidiale Anordnung bzw. Verfügung rechtskräftig ist, bis das Parlament diese aufhebt.
Da das Parlament aber auch nicht arbeitsfähig ist, solange nicht alle Parlamentarier vereidigt sind und ein Parlamentspräsidium gewählt ist, sehe ich keinen Grund zur Annahme, wie eine einzelne Person diese Verfügung anzweifeln könnte...
Clausi von Plausibel
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15

Dienstag, 3. Juni 2003, 20:31

Zitat

Original von Jack Kröger
Ist nicht nötig. Ich erkenne diese Verordnung nicht an.
Die Sitzung ist ordnungsgemäß einberufen worden, und ist Ordnungsgemäß gestartet. Deßhalb kann der Staatspräsident nicht im nachhinein das Prozedere ändern.
Ist das denn wirklich nötig? Können wir uns nicht einfach so einigen? Wir wollen doch schließlich alle etwas erreichen und eine solche Blockadetechnik hilft da keinem weiter. Wenn hier eine Unklarheit in den Gesetzen herrscht, sollten wir diese so schnell wie möglich beseitigen statt ewig darauf herumzureiten.
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Dienstag, 3. Juni 2003, 21:17

Zitat

Original von Zar Richard III.
Ist das denn wirklich nötig? Können wir uns nicht einfach so einigen? Wir wollen doch schließlich alle etwas erreichen und eine solche Blockadetechnik hilft da keinem weiter. Wenn hier eine Unklarheit in den Gesetzen herrscht, sollten wir diese so schnell wie möglich beseitigen statt ewig darauf herumzureiten.

Sorry, dass ich mich einfach einmische, aber ich muß dem Zaren da recht geben. Wir sollten uns auf di wichtigen Dinge konzentrieren. und nicht Grundsatzdiskussionen über nebensächliche Dinge halten!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]

Clausi I. von Alpinia

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17

Dienstag, 3. Juni 2003, 21:19

Zitat

Original von Zar Richard III.
Ist das denn wirklich nötig? Können wir uns nicht einfach so einigen? Wir wollen doch schließlich alle etwas erreichen und eine solche Blockadetechnik hilft da keinem weiter. Wenn hier eine Unklarheit in den Gesetzen herrscht, sollten wir diese so schnell wie möglich beseitigen statt ewig darauf herumzureiten.
Deswegen doch die Verfügung...
Ohne Vorgaben kann man keinen geordneten Start einleiten. Ohne Parlamentspräsidenten keine Diksussionen führen. Und ohne Vereidigung einen Verstoß gegen das Wahlgesetz heraufbeschwören.
Auch wenn es in der Verfassung nicht steht, dass die Parlamentarier einen Eid leisten müssen, so sieht es das Wahlgesetz doch vor... :rolleyes:
Clausi von Plausibel
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Dienstag, 3. Juni 2003, 22:05

Ich habe das auch eher auf Jack bezogen.

Komm, Jack, gib Dir einen Ruck und leiste den Eid! :)
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Mittwoch, 4. Juni 2003, 08:54

Zitat

Original von Clausi von Plausibel
Art. 17
(3) Bei Ernennung leistet jedes Mitglied der Regierung einen Amtseid nach Artikel 15.


Ja, das gilt aber nur für Regierunsmitglieder, nicht für Parlamentarier. Ich halte noch mal fest: In der Verfassung ist der Eid für Parlamentarier nicht vorgeschrieben. Die Verordnung will einen Eid festlegenb. Das ist prinzipiell ok, allerdings darf dann kein Verweis in die Verfassung sein, da eben dort kein Eid für Parlamentarier festgelegt ist. Ergo muss der Part in der Verordnung gestrichen werden oder eben der Eid exakt (sprich: wortwörtlich) genannt werden.
Viele Grüße

Dr. Thasco

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20

Mittwoch, 4. Juni 2003, 10:22

Aber im Wahlgesetz steht, dass ein Eid geleistet wird. Dieser ist dort zwar nicht explizit aufgeführt, aber da das Wahlgesetz geltendes Recht ist, muss dieser Eid geleistet werden. Und das Gesetz ist auch nicht verfassungswidrig, da in der Verfassung nirgendwo steht, dass Parlamentarier keinen Eid leisten dürfen. Theoretisch kann jeder jetzt einen x-beliebigen Eid leisten, es ist aber am Einfachsten, den altbekannten zu nehmen.
Ich hoffe, mich verständlich ausgedrückt zu haben.
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