Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
Rechtsformen der Unternehmen
Ich habe mir mal ein paar Gedanken gemacht, zu einem Thema, das auch ohne WiSim wichtig ist. Zur Zeit herscht hier ein Wildwuchs an Unternehmensformen. Sie werden eingesetzt ohne irgendwo genau erklärt oder zugelassen worden zu sein.
§2 Einzelunternehmen
(1) Ein Einzelunternehmen wird von einem(r) eigenverantwortlichen Geschäftsführer/in geleitet und darf nicht mehr als 5 Angestellte beschäftigen..
(2) Ein Eizelunternehmer/in hafte mit seinem/ihrem ganzen Privatvermögen. Die Einzelunternehmung gehört nur einer realen Person.
(3) Eine Einzelunternehmung muss den Namen des Geschäftsführers(in) tragen.
(4) Das erforderliche Stammkapital beträgt 10.000 A$
§3 Kommanditgesellschaft
(1) Teilhaber einer Kommanditgesellschaft sind der Komplementär und die Kommandisten. Der Komplementär haftet mit dem gesamten Privatvermögen. Die Kommandisten haften nur mit ihren Einlagen in der Unternehmung.
(2) Komplementär und Kommandisten können eine juristische Person (Kapitalgesellschaft) oder eine reale Person sein.
(3) Um eine Kommanditgesellschaft zu gründen sind mindestens 2 Personen erforderlich.
(4) Eine Kommanditgesellschaft muss die Abkürzung KG im Namen tragen.
(5) Das erforderliche Stammkapital beträgt 25.000 A$
§4 Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(1) Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine juristische Person, die durch den Geschäftsführer nach außen hin vertreten wird. Eine abweichende Regelung ist in einem notariell beglaubigten Gesellschaftervertrag zu vereinbaren.
(2) Teilhaber einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind Gesellschafter. Diese haften nur in Höhe ihrer Einlagen.
(3) Um eine GmbH gründen zu können ist eine Person erforderlich.
(4) Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss die Abbkürzung GmbH oder eine ähnliche Form im Unternehmensnamen tragen.
(5) Das erforderliche Stammkapital beträgt 30.000 A$.
§5 Aktiengesellschaft/ Enterprise
(1) Eine Aktiengesellschaft ist eine juristische Person, die durch den Vorstand nach außen hin vertretn wird.
(2) Die Aktionäre sind Teilhaber einer Aktiengesellschaft und haften nur mit der Höhe ihrer Aktien.
(3) Um eine Aktiengesellschafte gründen zu können sind mindestens zwei Personen erforderlich, wobei eine Person eine Reale Person sein muss.
(4) Aktiengesellschaften müssen nicht zwingend an einer Börse notiert werden.
(5) Eine Aktiengesellschaft muss die Abkürzung AG, Enterprise oder eine ähnliche Form im Unternehmensnamen tragen.
(6) Das erforderliche Stammkapital beträgt 50.000 A$.
§6 Staaliches Unternehmen
(1) Ein staatliches Unternehmen gehört mindestens zu 51% dem Staat. Desweiteren können auch private oder andere juristische Unternehmen Anteile besitzen.
(2) Staatliche Unternehmen haben den Zweck, Versorgungsengpässe zu beheben und den Wettbewerb in der freien Wirtschaft anzukurbeln.
(3) Staatlichen Unternehmen werden durch den amtierenden Ministerpräsidenten oder durch einen von ihm bestellten Geschäftsführer vertreten.
(4) Staatliche Unternehmen müssen die Abkürzung AS für alpinisches Staatsunternehmen.
§2 Einzelunternehmen
(1) Ein Einzelunternehmen wird von einem(r) eigenverantwortlichen Geschäftsführer/in geleitet und darf nicht mehr als 5 Angestellte beschäftigen..
(2) Ein Eizelunternehmer/in hafte mit seinem/ihrem ganzen Privatvermögen. Die Einzelunternehmung gehört nur einer realen Person.
(3) Eine Einzelunternehmung muss den Namen des Geschäftsführers(in) tragen.
(4) Das erforderliche Stammkapital beträgt 10.000 A$
§3 Kommanditgesellschaft
(1) Teilhaber einer Kommanditgesellschaft sind der Komplementär und die Kommandisten. Der Komplementär haftet mit dem gesamten Privatvermögen. Die Kommandisten haften nur mit ihren Einlagen in der Unternehmung.
(2) Komplementär und Kommandisten können eine juristische Person (Kapitalgesellschaft) oder eine reale Person sein.
(3) Um eine Kommanditgesellschaft zu gründen sind mindestens 2 Personen erforderlich.
(4) Eine Kommanditgesellschaft muss die Abkürzung KG im Namen tragen.
(5) Das erforderliche Stammkapital beträgt 25.000 A$
§4 Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(1) Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine juristische Person, die durch den Geschäftsführer nach außen hin vertreten wird. Eine abweichende Regelung ist in einem notariell beglaubigten Gesellschaftervertrag zu vereinbaren.
(2) Teilhaber einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind Gesellschafter. Diese haften nur in Höhe ihrer Einlagen.
(3) Um eine GmbH gründen zu können ist eine Person erforderlich.
(4) Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss die Abbkürzung GmbH oder eine ähnliche Form im Unternehmensnamen tragen.
(5) Das erforderliche Stammkapital beträgt 30.000 A$.
§5 Aktiengesellschaft/ Enterprise
(1) Eine Aktiengesellschaft ist eine juristische Person, die durch den Vorstand nach außen hin vertretn wird.
(2) Die Aktionäre sind Teilhaber einer Aktiengesellschaft und haften nur mit der Höhe ihrer Aktien.
(3) Um eine Aktiengesellschafte gründen zu können sind mindestens zwei Personen erforderlich, wobei eine Person eine Reale Person sein muss.
(4) Aktiengesellschaften müssen nicht zwingend an einer Börse notiert werden.
(5) Eine Aktiengesellschaft muss die Abkürzung AG, Enterprise oder eine ähnliche Form im Unternehmensnamen tragen.
(6) Das erforderliche Stammkapital beträgt 50.000 A$.
§6 Staaliches Unternehmen
(1) Ein staatliches Unternehmen gehört mindestens zu 51% dem Staat. Desweiteren können auch private oder andere juristische Unternehmen Anteile besitzen.
(2) Staatliche Unternehmen haben den Zweck, Versorgungsengpässe zu beheben und den Wettbewerb in der freien Wirtschaft anzukurbeln.
(3) Staatlichen Unternehmen werden durch den amtierenden Ministerpräsidenten oder durch einen von ihm bestellten Geschäftsführer vertreten.
(4) Staatliche Unternehmen müssen die Abkürzung AS für alpinisches Staatsunternehmen.
Wo hast Du das denn abgeschrieben? Oder stammt das alles von Dir?
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Respekt, gefällt mir! Nur solltest Du Dir für reale Person etwas anderes ausdenken, da dies in den Mns wohl etwas missverständlich ist.
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Zitat
Original von Richard Nightingale III.
Respekt, gefällt mir! Nur solltest Du Dir für reale Person etwas anderes ausdenken, da dies in den Mns wohl etwas missverständlich ist.
Ich hatte heute Ferien .
und es scheiß Wetter.Man kann auch für reale Person virtuell reale Person oder reale Person der micronationalen Welt schreiben.
Irgendwie sowas, damit das eindeutig ist.
Und wieso habt Ihr alle Ferien??? Ich muss morgen wieder in die Schule! (Zum erstenmal seit dem 12.5. und zum vorletzten Mal in meinem Leben)
Und wieso habt Ihr alle Ferien??? Ich muss morgen wieder in die Schule! (Zum erstenmal seit dem 12.5. und zum vorletzten Mal in meinem Leben)
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
ich muss morgen auch wieder zur Schule, aber hab 4 von 6 Stunden ausfall oder Vertretung.
Was ist dann eindeutig in deinen Augen?
Was ist dann eindeutig in deinen Augen?
Keine Ahnung, ist schwer zu sagen. Vielleicht einfach virtuelle Person?
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Ich denke auch, wenn ein Begirff, dann der Begriff "virtuelle Person"!
Denn aufgrund unseres Staatsbürgergesetzes ist es ja durchaus möglich und denkbar, dass eine RL-Person, mehrere Identitäten - sprich: virtuelle Personen - in Alpina "führen" darf.
Aber ansonsten finde ich die Ausführungen interessant und gut gelungen!
EDIT: Ich möchte aber darauf hinweisen, dass sich der Begriff "virtuelle Person" immerhin aus der Simulation ergibt.
Möglicherweise wäre es vernünftig, die im RL genutzten Begrifflichkeiten zu übernehmen.
Dort wird unterschieden zwischen natürliche und juristische Personen!
(Bei Bedarf werde ich dazu morgen noch einmal Stellung nehmen!?)
Denn aufgrund unseres Staatsbürgergesetzes ist es ja durchaus möglich und denkbar, dass eine RL-Person, mehrere Identitäten - sprich: virtuelle Personen - in Alpina "führen" darf.
Aber ansonsten finde ich die Ausführungen interessant und gut gelungen!
EDIT: Ich möchte aber darauf hinweisen, dass sich der Begriff "virtuelle Person" immerhin aus der Simulation ergibt.
Möglicherweise wäre es vernünftig, die im RL genutzten Begrifflichkeiten zu übernehmen.
Dort wird unterschieden zwischen natürliche und juristische Personen!
(Bei Bedarf werde ich dazu morgen noch einmal Stellung nehmen!?)
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Hört sich gut an.
Aber wo ist §1?
Sind die 5 Angestelleten reale Personen oder auch virtuelle?
Aber wo ist §1?
Sind die 5 Angestelleten reale Personen oder auch virtuelle?
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Finde ich gut, besser als reale Person!
Zitat
Original von Quentin Vaurien
Dort wird unterschieden zwischen natürliche und juristische Personen!
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Zitat
Original von Johannes XXIII
Hört sich gut an.
Aber wo ist §1?
Sind die 5 Angestelleten reale Personen oder auch virtuelle?
das kommt auf die Art der Simulations an. Wenn wir die virtuelle Masse der Bürger Alpinias simmulieren, dann können das auch virtuelle Bürger sein.
§1 ist hier unwichtig.
falls ihr wirklich noch §1 wissen wollt
§1 Unternehmensform
Jede Unternehmung, dass in der demokratischen Republik Alpinia wirtschaftet, muss nach einer der nachfolgenden Unternehmensformen spezifiziert werden.
§1 Unternehmensform
Jede Unternehmung, dass in der demokratischen Republik Alpinia wirtschaftet, muss nach einer der nachfolgenden Unternehmensformen spezifiziert werden.
Mittwoch, 18. Februar 2026, 00:39
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