Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
Änderung des Wahlgesetztes.
Ich schlage vor das wir die Inhalte der Verfügung des Staatspräsidenten hier einarbeiten.
Zitat
§1 Der Staatspräsident und die Regierungsmitglieder leisten bei Amtsantritt einen Eid nach Art. 15 der Verfassung.
§2 Parlamentarier leisten bei Amtsantritt folgenden Eid, mit dem sie die Annahme ihres Mandats bekunden:
"Ich, (Name), schwöre, dass ich meine Aufgaben als Parlamentsmitglied gewissenhaft ausführen werde in Einklang mit dem Gesetze."
§3 Alle Mitglieder des soldatischen Berufsstandes leisten folgenden Eid bei Ernenung durch den Staatspräsidenten:
"Ich, (Name), schwöre, dass ich das Volk der Republik Alpinia stets nach Kräften schützen und verteidigen und meine soldatischen Pflichten treu und loyal ausführen werde in Einklang mit dem Gesetze."
§4 Alle sonstigen Staatdiener wie Staatssekretäre und Botschafter leisten bei Ernennung folgenden Eid:
"Ich, (Name), schwöre, dass ich meine Aufgaben als Staatsdiener der alpinischen Republik gewissenhaft ausführen werde in Einklang mit dem Gesetze."
§5 Diese Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Dem Parlament wird empfohlen, diese Verfügung aufrechtzuerhalten, bis ein entsprechendes Gesetz ausgearbeitet wird.
Unser aktuelles Wahlrecht basiert doch sowieso auf einer Notverordnung, da müsste also dringend etwas dran getan werden.
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Ich wollte eigentlich das Wahlgesetzt so übernehmen, und die verordnung mit einbinden. Damit sollte dann alles geregelt sein.
Ich schau noch mal drüber. Ich weiß noch, dass mir eine Kleinigkeit nicht passte, aber ich weiß nicht mehr, was es war.
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Ups, da habe ich wohl etwas ganz vergesse, sorry! Ich sag morgen Bescheid!
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Eine Kleinigkeit:
Seit wann haben wir ein Wahlamt?
Je nachdem, worum es in der Wahl geht, sollten auch 72 Stunden erlaubt sein.
Einmal mehr: Es gibt kein Wahlamt.
Man nennt das auch passives Wahlrecht...
Ich finde dies sehr kompliziert. Grundsätzlich würde ich mich für eine Erst- und
Zweitstimme aussprechen, wie dies in der BRD der Fall ist. Dieses System kommt meinem Ideal
sehr nahe.
Der Eid muss hier genannt werden, der steht nicht in der Verfassung
Und wie wird dann der Nachfolger benannt? Das ist nich angegeben!
Und damit erledigt sich mein letzter Einwand, allerdings finde ich diese Lösung auch sehr
schlecht.
Immer noch kein Wahlamt.
Und nochmal.
s.o.
Lalala.
Nach dieser Änderung will ich mich nicht weiter beschweren.
Zitat
§6
Der Staatspräsident bestimmt den Zeitraum der Wahlen in Absprache mit dem Wahlamt der
Demokratischen Republik und im Rahmen der Gesetze und der Verfassung.
Seit wann haben wir ein Wahlamt?
Zitat
§7
Ein Wahlgang dauert grundsätzlich 120 Stunden. Ausnahmen sind zulässig, dürfen aber 96
Stunden nicht unter- sowie 168 Stunden nicht überschreiten.
Je nachdem, worum es in der Wahl geht, sollten auch 72 Stunden erlaubt sein.
Zitat
§11
Um zur Wahl zugelassen zu werden, muss eine Partei oder Wählervereinigung spätestens zwei
Tage vor Beginn der Wahl eine Liste mit ihren Kandidaten öffentlich dem Wahlamt der
Demokratischen Republik zur Kenntnis geben. Spätere Zulassung ist nicht möglich.
Einmal mehr: Es gibt kein Wahlamt.
Zitat
§12
Eine gültige Liste muss mindestens eine Person umfassen, die das Wählbarkeitsrecht besitzt.
Man nennt das auch passives Wahlrecht...
Zitat
§17
Die Stimmenauszählung erfolgt nach dem "Sainte Laguë/Schepers-Verfahren" basierend auf der
"Jefferson - d`Hondt-Methode". Hierdurch wird die Anzahl der Mandate pro Liste ermittelt.
Die Mandatsverteilung auf den jeweiligen Listen erfolgt nach den höchsten Stimmzahlen der
Kandidaten der jeweiligen Liste. Bekommt eine Liste mehr Mandate als sie Kandidaten
enthält, so werden die nicht zuteilbaren Mandate auf die Personen der anderen Listen
verteilt, fortlaufend nach den Höchstzahlen der Listen und den Stimmzahlen der
Kandidaten/Kandidatinnen.
Ich finde dies sehr kompliziert. Grundsätzlich würde ich mich für eine Erst- und
Zweitstimme aussprechen, wie dies in der BRD der Fall ist. Dieses System kommt meinem Ideal
sehr nahe.
Zitat
§19
Durch Ablegung des in der Verfassung vorgesehenen Eides bekunden sie die Annahme ihrer
Wahl.
Der Eid muss hier genannt werden, der steht nicht in der Verfassung
Zitat
§22
4.Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Partei durch den Hauptgerichtshof
5.Auflösung der Partei ohne Benennung eines Rechtsnachfolgers
Und wie wird dann der Nachfolger benannt? Das ist nich angegeben!
Zitat
§24
Wird eine Partei durch den Hauptgerichtshof für verfassungswidrig erklärt oder löst sich
durch Mitgliedermangel oder auf sonstige Art und Weise auf, ohne eine andere Partei als
Rechtsnachfolger zu benennen, so bleiben die dadurch frei werdenden Mandate für den Rest
der laufenden Legislaturperiode unbesetzt.
Und damit erledigt sich mein letzter Einwand, allerdings finde ich diese Lösung auch sehr
schlecht.
Zitat
§27
Kandidaturen für das Amt des Staatspräsidenten sind dem Wahlamt der Demokratischen Republik
mindestens eine Woche vor Beginn der Wahl öffentlich anzuzeigen. Ausnahmen kann das
Parlament durch Beschluss festlegen.
Immer noch kein Wahlamt.
Zitat
§37
Die Medien Alpinias sind verpflichtet, Wahlwerbung in ihr Informationsangebot aufzunehmen.
Das Wahlamt der Demokratischen Republik hat hierfür ein ausgewogenes Verfahren vorzugeben
und auf dessen Umsetzung zu achten.
Und nochmal.
Zitat
§39
Das Wahlamt der Demokratischen Republik Alpinia hat den Wahlberechtigten ein Wahlformular
zur Verfügung zu stellen.
s.o.
Zitat
§41
Das Wahlamt der Demokratischen Republik hat die Identität des Wählers unabhängig und
losgelöst von seiner eigentlichen Wahlhandlung zu überprüfen.
Zitat
§45
Das offizielle amtliche Endergebnis ist vom Wahlamt der Demokratischen Republik nach
Überprüfung aller Identifikationsdaten und aller Stimmen spätestens drei Tage nach Beendung
der Wahl zu verkünden.
Lalala.
Zitat
§24
Wird eine Partei durch den Hauptgerichtshof für verfassungswidrig erklärt oder löst sich
durch Mitgliedermangel oder auf sonstige Art und Weise auf, ohne eine andere Partei als
Rechtsnachfolger zu benennen, so werden die dadurch frei werdenden Mandate in einer
Nachwahl nach den Bestimmungen des §21a dieser Notverordnung neu besetzt.
Nach dieser Änderung will ich mich nicht weiter beschweren.
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Ich wage es einfach mal, unser komplettes Wahlverfahren in Frage zu stellen und ein Zwei-Stimmen-System wie in Deutschland vorzuschlagen, da dies meiner Meinung nach die gerechteste und demokratischste Form der Wahl ist.
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Schon immer. Ist dem Innenministerium unterstellt. Bisher hat der Staatspräsident aufgrund besserer Koordinationsmöglichkeiten die Aufgaben übernommen.
Zitat
Original von Richard Nightingale III.
Seit wann haben wir ein Wahlamt?
So etwas nent man Gewohnheitsrecht...
Warum?
Zitat
Zitat
§7
Ein Wahlgang dauert grundsätzlich 120 Stunden. Ausnahmen sind zulässig, dürfen aber 96
Stunden nicht unter- sowie 168 Stunden nicht überschreiten.
Je nachdem, worum es in der Wahl geht, sollten auch 72 Stunden erlaubt sein.
Und?
Zitat
Zitat
§12
Eine gültige Liste muss mindestens eine Person umfassen, die das Wählbarkeitsrecht besitzt.
Man nennt das auch passives Wahlrecht...
...und ist logischerweise ein wahsinniger Mehraufwand. Bei unseren Bürgerzahlen ändern sich die Ergebnisse kaum bis gar nicht. Ausserdem haben wir keine Bezirke, in denen Kandidaten direkt gewählt werden. Wozu verkomplizieren?!
Zitat
Zitat
§17
Die Stimmenauszählung erfolgt nach dem "Sainte Laguë/Schepers-Verfahren" basierend auf der
"Jefferson - d`Hondt-Methode". Hierdurch wird die Anzahl der Mandate pro Liste ermittelt.
Die Mandatsverteilung auf den jeweiligen Listen erfolgt nach den höchsten Stimmzahlen der
Kandidaten der jeweiligen Liste. Bekommt eine Liste mehr Mandate als sie Kandidaten
enthält, so werden die nicht zuteilbaren Mandate auf die Personen der anderen Listen
verteilt, fortlaufend nach den Höchstzahlen der Listen und den Stimmzahlen der
Kandidaten/Kandidatinnen.
Ich finde dies sehr kompliziert. Grundsätzlich würde ich mich für eine Erst- und
Zweitstimme aussprechen, wie dies in der BRD der Fall ist. Dieses System kommt meinem Ideal
sehr nahe.
Dann machen sie das doch einfach...
Zitat
Zitat
§19
Durch Ablegung des in der Verfassung vorgesehenen Eides bekunden sie die Annahme ihrer
Wahl.
Der Eid muss hier genannt werden, der steht nicht in der Verfassung

Wenn sie übrigens in der vor-vorigen Verfassung nachschauen, die zu der Zeit galt, als diese Notverordnung verabschiedet wurde, würden sie bemekren, dass es damals diesen Eid gab...
Durch die neue Verfassung gibt es aber keine Notverordnungn mehr.
Toll. Also nächstes Mal bitte nicht unnötiges Zeugs schreiben... Danke.
Zitat
Zitat
§24
Wird eine Partei durch den Hauptgerichtshof für verfassungswidrig erklärt oder löst sich
durch Mitgliedermangel oder auf sonstige Art und Weise auf, ohne eine andere Partei als
Rechtsnachfolger zu benennen, so werden die dadurch frei werdenden Mandate in einer
Nachwahl nach den Bestimmungen des §21a dieser Notverordnung neu besetzt.
Nach dieser Änderung will ich mich nicht weiter beschweren.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Herr von Plausibel, darf ich Sie freundlich darauf hinweisen, dass wir hier ein neues Wahlgesetz diskutieren und das dafür eine alte Notverordnung zwangsläufig überarbeitet werden muss?
Zu Ihren Einwänden:
Vielleicht sollte man das Gewohnheitsrecht vergessen und klar sagen, dass der Staatspräsident diese Aufgabe übernimmt...
Damit es schneller geht. Bei Neuwahlen zum Beispiel. Ist aber nur ein Vorschlag.
Eine reine Formulierungssache. Wir sollten schon die gültige, allgemein verständliche und anerkannte Formulierung nehmen, wenn es sich vermeiden lässt, neue Wörter zu erfinden.
Ich persönlich empfinde dieses Prinzip nicht als kompliziert und es ist auch ohne Bezirke realisierbar, indem man sagt, die 5 Kandidaten mit den meisten Stimmen ziehen ein, wenn dann beispielsweise nur 2 von der SÖA drin sind, diese aber 50% der Stimmen bekommen hat, rückt der erste der Liste, der nicht gewählt ist, nach.
Aber wie gesagt, dies ist meine Meinung, ich würde mich freuen, die Meinung der anderen Abgeordneten dazu zu hören.
Ich habe das offline gemacht und hatte den Eid nicht zur Hand. Übrigens war es keine Kritik an Ihrer Notverordnung sondern einzig und allein der Hinweis, das hier für das neue Gesetz eine Änderung vorgenommen werden muss.
Der Eid lautet übrigens:
Ganz so unnötig war es dann auch wieder nicht.
Zu Ihren Einwänden:
Zitat
Original von Clausi von Plausibel
Schon immer. Ist dem Innenministerium unterstellt. Bisher hat der Staatspräsident aufgrund besserer Koordinationsmöglichkeiten die Aufgaben übernommen.
Zitat
Original von Richard Nightingale III.
Seit wann haben wir ein Wahlamt?
So etwas nent man Gewohnheitsrecht...
Vielleicht sollte man das Gewohnheitsrecht vergessen und klar sagen, dass der Staatspräsident diese Aufgabe übernimmt...
Zitat
Original von Clausi von Plausibel
Warum?
Zitat
Zitat
§7
Ein Wahlgang dauert grundsätzlich 120 Stunden. Ausnahmen sind zulässig, dürfen aber 96
Stunden nicht unter- sowie 168 Stunden nicht überschreiten.
Je nachdem, worum es in der Wahl geht, sollten auch 72 Stunden erlaubt sein.
Damit es schneller geht. Bei Neuwahlen zum Beispiel. Ist aber nur ein Vorschlag.
Zitat
Original von Clausi von Plausibel
Und?
Zitat
Zitat
§12
Eine gültige Liste muss mindestens eine Person umfassen, die das Wählbarkeitsrecht besitzt.
Man nennt das auch passives Wahlrecht...
Eine reine Formulierungssache. Wir sollten schon die gültige, allgemein verständliche und anerkannte Formulierung nehmen, wenn es sich vermeiden lässt, neue Wörter zu erfinden.
Zitat
Original von Clausi von Plausibel
...und ist logischerweise ein wahsinniger Mehraufwand. Bei unseren Bürgerzahlen ändern sich die Ergebnisse kaum bis gar nicht. Ausserdem haben wir keine Bezirke, in denen Kandidaten direkt gewählt werden. Wozu verkomplizieren?!
Zitat
Zitat
§17
Die Stimmenauszählung erfolgt nach dem "Sainte Laguë/Schepers-Verfahren" basierend auf der
"Jefferson - d`Hondt-Methode". Hierdurch wird die Anzahl der Mandate pro Liste ermittelt.
Die Mandatsverteilung auf den jeweiligen Listen erfolgt nach den höchsten Stimmzahlen der
Kandidaten der jeweiligen Liste. Bekommt eine Liste mehr Mandate als sie Kandidaten
enthält, so werden die nicht zuteilbaren Mandate auf die Personen der anderen Listen
verteilt, fortlaufend nach den Höchstzahlen der Listen und den Stimmzahlen der
Kandidaten/Kandidatinnen.
Ich finde dies sehr kompliziert. Grundsätzlich würde ich mich für eine Erst- und
Zweitstimme aussprechen, wie dies in der BRD der Fall ist. Dieses System kommt meinem Ideal
sehr nahe.
Ich persönlich empfinde dieses Prinzip nicht als kompliziert und es ist auch ohne Bezirke realisierbar, indem man sagt, die 5 Kandidaten mit den meisten Stimmen ziehen ein, wenn dann beispielsweise nur 2 von der SÖA drin sind, diese aber 50% der Stimmen bekommen hat, rückt der erste der Liste, der nicht gewählt ist, nach.
Aber wie gesagt, dies ist meine Meinung, ich würde mich freuen, die Meinung der anderen Abgeordneten dazu zu hören.
Zitat
Original von Clausi von Plausibel
Dann machen sie das doch einfach...
Zitat
Zitat
§19
Durch Ablegung des in der Verfassung vorgesehenen Eides bekunden sie die Annahme ihrer
Wahl.
Der Eid muss hier genannt werden, der steht nicht in der Verfassung
Wenn sie übrigens in der vor-vorigen Verfassung nachschauen, die zu der Zeit galt, als diese Notverordnung verabschiedet wurde, würden sie bemekren, dass es damals diesen Eid gab...
Durch die neue Verfassung gibt es aber keine Notverordnungn mehr.
Ich habe das offline gemacht und hatte den Eid nicht zur Hand. Übrigens war es keine Kritik an Ihrer Notverordnung sondern einzig und allein der Hinweis, das hier für das neue Gesetz eine Änderung vorgenommen werden muss.
Der Eid lautet übrigens:
Zitat
Ich, (Name), schwöre, dass ich meine Aufgaben als Parlamentsmitglied gewissenhaft ausführen werde in Einklang mit dem Gesetze.
Zitat
Original von Clausi von Plausibel
Also nächstes Mal bitte nicht unnötiges Zeugs schreiben... Danke.
Ganz so unnötig war es dann auch wieder nicht.
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Werte Palamentarier und Anwesenden die sich an der Diskussion beteiligt haben. Wie sollen wir nun weiter verfahren?
Wir sollten vielleicht über sie Änderung abstimmen!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Sollte das Parlament nicht auf sein fünftes Mitglied warten, damit ein Gleichstand weniger realistisch wird?
Zitat
Original von Johannes XXIII
Wir sollten vielleicht über sie Änderung abstimmen!

Ausserdem würde ich micht sehr freuen, wenn endlich mal jemand seine Meinung zu diese Thema abgeben würde und nicht einfach kritiklos einen der beiden Vorschläge ablehnt bzw. den anderen vorzieht.
Ich wünsche mir Transparenz über die Ansichten unserer Volksvertreter!

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Natürlich warten wir auf den 5 Mann falls es einen gibt.
Sie haben noch bis Sonatg Zeit.
Ich selber werde mich frühestens ab nächste Woche Dienstag wieder voll einbringen können. Bis dahin laufe ich hier etwas auf Sparflamme.
Sie haben noch bis Sonatg Zeit.
Ich selber werde mich frühestens ab nächste Woche Dienstag wieder voll einbringen können. Bis dahin laufe ich hier etwas auf Sparflamme.
Zitat
Original von Richard Nightingale III.
Vielleicht sollte man das Gewohnheitsrecht vergessen und klar sagen, dass der Staatspräsident diese Aufgabe übernimmt...
Oder der Innenminister.
Zitat
Damit es schneller geht. Bei Neuwahlen zum Beispiel. Ist aber nur ein Vorschlag.
Ist ein guter Vorschlag. Sollte man einbauen
Zitat
Eine reine Formulierungssache. Wir sollten schon die gültige, allgemein verständliche und anerkannte Formulierung nehmen, wenn es sich vermeiden lässt, neue Wörter zu erfinden.
Wir sollten uns nicht mit Formulierungen aufhalten!
Zitat
Ich persönlich empfinde dieses Prinzip nicht als kompliziert und es ist auch ohne Bezirke realisierbar, indem man sagt, die 5 Kandidaten mit den meisten Stimmen ziehen ein, wenn dann beispielsweise nur 2 von der SÖA drin sind, diese aber 50% der Stimmen bekommen hat, rückt der erste der Liste, der nicht gewählt ist, nach.
Aber wie gesagt, dies ist meine Meinung, ich würde mich freuen, die Meinung der anderen Abgeordneten dazu zu hören.
Ich stimme Clausi da voll und ganz zu. Ein Zweistimmenwahlrecht ist etwas zu kompliziert für unseren kleinen Staat.
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Hat denn niemand weiteres zu ergänzen?
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Zitat
Original von Eric Deschamps
Hab mir mal das Wahlgesetz durchgeblättert und bin eigentlich auf nichts gestossen, was ich beanstanden könnte.
Vielleicht wäre es mal ratsam die endgültige Version des Wahlgesetz, welches vom Parlament beschlossen werden soll, nochmals hier zu posten.
Allerdings!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Zitat
Vielleicht wäre es mal ratsam die endgültige Version des Wahlgesetz, welches vom Parlament beschlossen werden soll, nochmals hier zu posten.
Das ist eine sehr gute Idee.
Donnerstag, 26. Juni 2025, 01:18
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