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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Jack Kröger

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1

Montag, 30. Juni 2003, 10:35

Änderung des Wahlgesetztes.

Ich schlage vor das wir die Inhalte der Verfügung des Staatspräsidenten hier einarbeiten.

Zitat

§1 Der Staatspräsident und die Regierungsmitglieder leisten bei Amtsantritt einen Eid nach Art. 15 der Verfassung.

§2 Parlamentarier leisten bei Amtsantritt folgenden Eid, mit dem sie die Annahme ihres Mandats bekunden:
"Ich, (Name), schwöre, dass ich meine Aufgaben als Parlamentsmitglied gewissenhaft ausführen werde in Einklang mit dem Gesetze."

§3 Alle Mitglieder des soldatischen Berufsstandes leisten folgenden Eid bei Ernenung durch den Staatspräsidenten:
"Ich, (Name), schwöre, dass ich das Volk der Republik Alpinia stets nach Kräften schützen und verteidigen und meine soldatischen Pflichten treu und loyal ausführen werde in Einklang mit dem Gesetze."

§4 Alle sonstigen Staatdiener wie Staatssekretäre und Botschafter leisten bei Ernennung folgenden Eid:
"Ich, (Name), schwöre, dass ich meine Aufgaben als Staatsdiener der alpinischen Republik gewissenhaft ausführen werde in Einklang mit dem Gesetze."

§5 Diese Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Dem Parlament wird empfohlen, diese Verfügung aufrechtzuerhalten, bis ein entsprechendes Gesetz ausgearbeitet wird.



Richard Nightingale III.

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2

Montag, 30. Juni 2003, 12:15

Unser aktuelles Wahlrecht basiert doch sowieso auf einer Notverordnung, da müsste also dringend etwas dran getan werden.
Ministerpräsident a.D.
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Jack Kröger

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3

Montag, 30. Juni 2003, 12:58

Ich wollte eigentlich das Wahlgesetzt so übernehmen, und die verordnung mit einbinden. Damit sollte dann alles geregelt sein.

Joshua Sendler

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4

Montag, 30. Juni 2003, 13:18

schaut gut aus

Zitat

When all else fails, read the directions.

Richard Nightingale III.

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5

Montag, 30. Juni 2003, 17:38

Ich schau noch mal drüber. Ich weiß noch, dass mir eine Kleinigkeit nicht passte, aber ich weiß nicht mehr, was es war.
Ministerpräsident a.D.
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Jack Kröger

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Donnerstag, 3. Juli 2003, 20:16

Und???

Richard Nightingale III.

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7

Donnerstag, 3. Juli 2003, 22:58

Ups, da habe ich wohl etwas ganz vergesse, sorry! Ich sag morgen Bescheid!
Ministerpräsident a.D.
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Richard Nightingale III.

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8

Freitag, 4. Juli 2003, 13:21

Eine Kleinigkeit:

Zitat


§6
Der Staatspräsident bestimmt den Zeitraum der Wahlen in Absprache mit dem Wahlamt der

Demokratischen Republik und im Rahmen der Gesetze und der Verfassung.

Seit wann haben wir ein Wahlamt?

Zitat


§7
Ein Wahlgang dauert grundsätzlich 120 Stunden. Ausnahmen sind zulässig, dürfen aber 96

Stunden nicht unter- sowie 168 Stunden nicht überschreiten.

Je nachdem, worum es in der Wahl geht, sollten auch 72 Stunden erlaubt sein.

Zitat


§11
Um zur Wahl zugelassen zu werden, muss eine Partei oder Wählervereinigung spätestens zwei

Tage vor Beginn der Wahl eine Liste mit ihren Kandidaten öffentlich dem Wahlamt der

Demokratischen Republik zur Kenntnis geben. Spätere Zulassung ist nicht möglich.

Einmal mehr: Es gibt kein Wahlamt.

Zitat


§12
Eine gültige Liste muss mindestens eine Person umfassen, die das Wählbarkeitsrecht besitzt.

Man nennt das auch passives Wahlrecht...

Zitat


§17
Die Stimmenauszählung erfolgt nach dem "Sainte Laguë/Schepers-Verfahren" basierend auf der

"Jefferson - d`Hondt-Methode". Hierdurch wird die Anzahl der Mandate pro Liste ermittelt.

Die Mandatsverteilung auf den jeweiligen Listen erfolgt nach den höchsten Stimmzahlen der

Kandidaten der jeweiligen Liste. Bekommt eine Liste mehr Mandate als sie Kandidaten

enthält, so werden die nicht zuteilbaren Mandate auf die Personen der anderen Listen

verteilt, fortlaufend nach den Höchstzahlen der Listen und den Stimmzahlen der

Kandidaten/Kandidatinnen.

Ich finde dies sehr kompliziert. Grundsätzlich würde ich mich für eine Erst- und

Zweitstimme aussprechen, wie dies in der BRD der Fall ist. Dieses System kommt meinem Ideal

sehr nahe.

Zitat


§19
Durch Ablegung des in der Verfassung vorgesehenen Eides bekunden sie die Annahme ihrer

Wahl.

Der Eid muss hier genannt werden, der steht nicht in der Verfassung

Zitat


§22
4.Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Partei durch den Hauptgerichtshof
5.Auflösung der Partei ohne Benennung eines Rechtsnachfolgers

Und wie wird dann der Nachfolger benannt? Das ist nich angegeben!

Zitat


§24
Wird eine Partei durch den Hauptgerichtshof für verfassungswidrig erklärt oder löst sich

durch Mitgliedermangel oder auf sonstige Art und Weise auf, ohne eine andere Partei als

Rechtsnachfolger zu benennen, so bleiben die dadurch frei werdenden Mandate für den Rest

der laufenden Legislaturperiode unbesetzt.

Und damit erledigt sich mein letzter Einwand, allerdings finde ich diese Lösung auch sehr

schlecht.

Zitat


§27
Kandidaturen für das Amt des Staatspräsidenten sind dem Wahlamt der Demokratischen Republik

mindestens eine Woche vor Beginn der Wahl öffentlich anzuzeigen. Ausnahmen kann das

Parlament durch Beschluss festlegen.

Immer noch kein Wahlamt.

Zitat


§37
Die Medien Alpinias sind verpflichtet, Wahlwerbung in ihr Informationsangebot aufzunehmen.

Das Wahlamt der Demokratischen Republik hat hierfür ein ausgewogenes Verfahren vorzugeben

und auf dessen Umsetzung zu achten.

Und nochmal.

Zitat


§39
Das Wahlamt der Demokratischen Republik Alpinia hat den Wahlberechtigten ein Wahlformular

zur Verfügung zu stellen.

s.o.

Zitat


§41
Das Wahlamt der Demokratischen Republik hat die Identität des Wählers unabhängig und

losgelöst von seiner eigentlichen Wahlhandlung zu überprüfen.


Zitat


§45
Das offizielle amtliche Endergebnis ist vom Wahlamt der Demokratischen Republik nach

Überprüfung aller Identifikationsdaten und aller Stimmen spätestens drei Tage nach Beendung

der Wahl zu verkünden.

Lalala.

Zitat


§24
Wird eine Partei durch den Hauptgerichtshof für verfassungswidrig erklärt oder löst sich

durch Mitgliedermangel oder auf sonstige Art und Weise auf, ohne eine andere Partei als

Rechtsnachfolger zu benennen, so werden die dadurch frei werdenden Mandate in einer

Nachwahl nach den Bestimmungen des §21a dieser Notverordnung neu besetzt.

Nach dieser Änderung will ich mich nicht weiter beschweren.
Ministerpräsident a.D.
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Richard Nightingale III.

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9

Freitag, 4. Juli 2003, 13:22

Ich wage es einfach mal, unser komplettes Wahlverfahren in Frage zu stellen und ein Zwei-Stimmen-System wie in Deutschland vorzuschlagen, da dies meiner Meinung nach die gerechteste und demokratischste Form der Wahl ist.
Ministerpräsident a.D.
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Clausi I. von Alpinia

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10

Freitag, 4. Juli 2003, 13:34

Zitat

Original von Richard Nightingale III.
Seit wann haben wir ein Wahlamt?
Schon immer. Ist dem Innenministerium unterstellt. Bisher hat der Staatspräsident aufgrund besserer Koordinationsmöglichkeiten die Aufgaben übernommen.

So etwas nent man Gewohnheitsrecht...

Zitat

Zitat


§7
Ein Wahlgang dauert grundsätzlich 120 Stunden. Ausnahmen sind zulässig, dürfen aber 96

Stunden nicht unter- sowie 168 Stunden nicht überschreiten.

Je nachdem, worum es in der Wahl geht, sollten auch 72 Stunden erlaubt sein.
Warum?

Zitat

Zitat


§12
Eine gültige Liste muss mindestens eine Person umfassen, die das Wählbarkeitsrecht besitzt.

Man nennt das auch passives Wahlrecht...
Und?

Zitat

Zitat


§17
Die Stimmenauszählung erfolgt nach dem "Sainte Laguë/Schepers-Verfahren" basierend auf der

"Jefferson - d`Hondt-Methode". Hierdurch wird die Anzahl der Mandate pro Liste ermittelt.

Die Mandatsverteilung auf den jeweiligen Listen erfolgt nach den höchsten Stimmzahlen der

Kandidaten der jeweiligen Liste. Bekommt eine Liste mehr Mandate als sie Kandidaten

enthält, so werden die nicht zuteilbaren Mandate auf die Personen der anderen Listen

verteilt, fortlaufend nach den Höchstzahlen der Listen und den Stimmzahlen der

Kandidaten/Kandidatinnen.

Ich finde dies sehr kompliziert. Grundsätzlich würde ich mich für eine Erst- und

Zweitstimme aussprechen, wie dies in der BRD der Fall ist. Dieses System kommt meinem Ideal

sehr nahe.
...und ist logischerweise ein wahsinniger Mehraufwand. Bei unseren Bürgerzahlen ändern sich die Ergebnisse kaum bis gar nicht. Ausserdem haben wir keine Bezirke, in denen Kandidaten direkt gewählt werden. Wozu verkomplizieren?!

Zitat

Zitat


§19
Durch Ablegung des in der Verfassung vorgesehenen Eides bekunden sie die Annahme ihrer

Wahl.

Der Eid muss hier genannt werden, der steht nicht in der Verfassung
Dann machen sie das doch einfach... :rolleyes:

Wenn sie übrigens in der vor-vorigen Verfassung nachschauen, die zu der Zeit galt, als diese Notverordnung verabschiedet wurde, würden sie bemekren, dass es damals diesen Eid gab...
Durch die neue Verfassung gibt es aber keine Notverordnungn mehr.

Zitat

Zitat


§24
Wird eine Partei durch den Hauptgerichtshof für verfassungswidrig erklärt oder löst sich

durch Mitgliedermangel oder auf sonstige Art und Weise auf, ohne eine andere Partei als

Rechtsnachfolger zu benennen, so werden die dadurch frei werdenden Mandate in einer

Nachwahl nach den Bestimmungen des §21a dieser Notverordnung neu besetzt.

Nach dieser Änderung will ich mich nicht weiter beschweren.
Toll. Also nächstes Mal bitte nicht unnötiges Zeugs schreiben... Danke.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Richard Nightingale III.

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11

Freitag, 4. Juli 2003, 15:10

Herr von Plausibel, darf ich Sie freundlich darauf hinweisen, dass wir hier ein neues Wahlgesetz diskutieren und das dafür eine alte Notverordnung zwangsläufig überarbeitet werden muss?

Zu Ihren Einwänden:

Zitat

Original von Clausi von Plausibel

Zitat

Original von Richard Nightingale III.
Seit wann haben wir ein Wahlamt?
Schon immer. Ist dem Innenministerium unterstellt. Bisher hat der Staatspräsident aufgrund besserer Koordinationsmöglichkeiten die Aufgaben übernommen.

So etwas nent man Gewohnheitsrecht...

Vielleicht sollte man das Gewohnheitsrecht vergessen und klar sagen, dass der Staatspräsident diese Aufgabe übernimmt...

Zitat

Original von Clausi von Plausibel

Zitat

Zitat


§7
Ein Wahlgang dauert grundsätzlich 120 Stunden. Ausnahmen sind zulässig, dürfen aber 96

Stunden nicht unter- sowie 168 Stunden nicht überschreiten.

Je nachdem, worum es in der Wahl geht, sollten auch 72 Stunden erlaubt sein.
Warum?

Damit es schneller geht. Bei Neuwahlen zum Beispiel. Ist aber nur ein Vorschlag.

Zitat

Original von Clausi von Plausibel

Zitat

Zitat


§12
Eine gültige Liste muss mindestens eine Person umfassen, die das Wählbarkeitsrecht besitzt.

Man nennt das auch passives Wahlrecht...
Und?

Eine reine Formulierungssache. Wir sollten schon die gültige, allgemein verständliche und anerkannte Formulierung nehmen, wenn es sich vermeiden lässt, neue Wörter zu erfinden.

Zitat

Original von Clausi von Plausibel

Zitat

Zitat


§17
Die Stimmenauszählung erfolgt nach dem "Sainte Laguë/Schepers-Verfahren" basierend auf der

"Jefferson - d`Hondt-Methode". Hierdurch wird die Anzahl der Mandate pro Liste ermittelt.

Die Mandatsverteilung auf den jeweiligen Listen erfolgt nach den höchsten Stimmzahlen der

Kandidaten der jeweiligen Liste. Bekommt eine Liste mehr Mandate als sie Kandidaten

enthält, so werden die nicht zuteilbaren Mandate auf die Personen der anderen Listen

verteilt, fortlaufend nach den Höchstzahlen der Listen und den Stimmzahlen der

Kandidaten/Kandidatinnen.

Ich finde dies sehr kompliziert. Grundsätzlich würde ich mich für eine Erst- und

Zweitstimme aussprechen, wie dies in der BRD der Fall ist. Dieses System kommt meinem Ideal

sehr nahe.
...und ist logischerweise ein wahsinniger Mehraufwand. Bei unseren Bürgerzahlen ändern sich die Ergebnisse kaum bis gar nicht. Ausserdem haben wir keine Bezirke, in denen Kandidaten direkt gewählt werden. Wozu verkomplizieren?!

Ich persönlich empfinde dieses Prinzip nicht als kompliziert und es ist auch ohne Bezirke realisierbar, indem man sagt, die 5 Kandidaten mit den meisten Stimmen ziehen ein, wenn dann beispielsweise nur 2 von der SÖA drin sind, diese aber 50% der Stimmen bekommen hat, rückt der erste der Liste, der nicht gewählt ist, nach.
Aber wie gesagt, dies ist meine Meinung, ich würde mich freuen, die Meinung der anderen Abgeordneten dazu zu hören.

Zitat

Original von Clausi von Plausibel

Zitat

Zitat


§19
Durch Ablegung des in der Verfassung vorgesehenen Eides bekunden sie die Annahme ihrer

Wahl.

Der Eid muss hier genannt werden, der steht nicht in der Verfassung
Dann machen sie das doch einfach... :rolleyes:

Wenn sie übrigens in der vor-vorigen Verfassung nachschauen, die zu der Zeit galt, als diese Notverordnung verabschiedet wurde, würden sie bemekren, dass es damals diesen Eid gab...
Durch die neue Verfassung gibt es aber keine Notverordnungn mehr.

Ich habe das offline gemacht und hatte den Eid nicht zur Hand. Übrigens war es keine Kritik an Ihrer Notverordnung sondern einzig und allein der Hinweis, das hier für das neue Gesetz eine Änderung vorgenommen werden muss.
Der Eid lautet übrigens:

Zitat


Ich, (Name), schwöre, dass ich meine Aufgaben als Parlamentsmitglied gewissenhaft ausführen werde in Einklang mit dem Gesetze.


Zitat

Original von Clausi von Plausibel
Also nächstes Mal bitte nicht unnötiges Zeugs schreiben... Danke.

Ganz so unnötig war es dann auch wieder nicht.
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Jack Kröger

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12

Freitag, 11. Juli 2003, 17:00

Werte Palamentarier und Anwesenden die sich an der Diskussion beteiligt haben. Wie sollen wir nun weiter verfahren?

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13

Freitag, 11. Juli 2003, 20:39

Wir sollten vielleicht über sie Änderung abstimmen!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]

Clausi I. von Alpinia

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14

Montag, 14. Juli 2003, 19:04

Zitat

Original von Johannes XXIII
Wir sollten vielleicht über sie Änderung abstimmen!
Sollte das Parlament nicht auf sein fünftes Mitglied warten, damit ein Gleichstand weniger realistisch wird? ;)

Ausserdem würde ich micht sehr freuen, wenn endlich mal jemand seine Meinung zu diese Thema abgeben würde und nicht einfach kritiklos einen der beiden Vorschläge ablehnt bzw. den anderen vorzieht.
Ich wünsche mir Transparenz über die Ansichten unserer Volksvertreter! X(
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Jack Kröger

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15

Montag, 14. Juli 2003, 20:26

Natürlich warten wir auf den 5 Mann falls es einen gibt.
Sie haben noch bis Sonatg Zeit.

Ich selber werde mich frühestens ab nächste Woche Dienstag wieder voll einbringen können. Bis dahin laufe ich hier etwas auf Sparflamme.

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16

Montag, 14. Juli 2003, 20:35

Zitat

Original von Richard Nightingale III.
Vielleicht sollte man das Gewohnheitsrecht vergessen und klar sagen, dass der Staatspräsident diese Aufgabe übernimmt...

Oder der Innenminister.

Zitat


Damit es schneller geht. Bei Neuwahlen zum Beispiel. Ist aber nur ein Vorschlag.

Ist ein guter Vorschlag. Sollte man einbauen

Zitat


Eine reine Formulierungssache. Wir sollten schon die gültige, allgemein verständliche und anerkannte Formulierung nehmen, wenn es sich vermeiden lässt, neue Wörter zu erfinden.

Wir sollten uns nicht mit Formulierungen aufhalten!

Zitat


Ich persönlich empfinde dieses Prinzip nicht als kompliziert und es ist auch ohne Bezirke realisierbar, indem man sagt, die 5 Kandidaten mit den meisten Stimmen ziehen ein, wenn dann beispielsweise nur 2 von der SÖA drin sind, diese aber 50% der Stimmen bekommen hat, rückt der erste der Liste, der nicht gewählt ist, nach.
Aber wie gesagt, dies ist meine Meinung, ich würde mich freuen, die Meinung der anderen Abgeordneten dazu zu hören.

Ich stimme Clausi da voll und ganz zu. Ein Zweistimmenwahlrecht ist etwas zu kompliziert für unseren kleinen Staat.
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]

Clausi I. von Alpinia

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17

Donnerstag, 17. Juli 2003, 14:47

Hat denn niemand weiteres zu ergänzen?
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

18

Donnerstag, 17. Juli 2003, 21:51

Hab mir mal das Wahlgesetz durchgeblättert und bin eigentlich auf nichts gestossen, was ich beanstanden könnte.

Vielleicht wäre es mal ratsam die endgültige Version des Wahlgesetz, welches vom Parlament beschlossen werden soll, nochmals hier zu posten.
Eric Deschamps

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19

Freitag, 18. Juli 2003, 16:38

Zitat

Original von Eric Deschamps
Hab mir mal das Wahlgesetz durchgeblättert und bin eigentlich auf nichts gestossen, was ich beanstanden könnte.

Vielleicht wäre es mal ratsam die endgültige Version des Wahlgesetz, welches vom Parlament beschlossen werden soll, nochmals hier zu posten.

Allerdings!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]

Jack Kröger

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20

Montag, 21. Juli 2003, 13:43

Zitat

Vielleicht wäre es mal ratsam die endgültige Version des Wahlgesetz, welches vom Parlament beschlossen werden soll, nochmals hier zu posten.


Das ist eine sehr gute Idee.