Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
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Rederecht
Ich erteile hiermit Georg von Modamien das Rederecht zum Thema "Gewerbegesetz" im Palament.
@Clausi: Kann er so posten oder mußt du ihn erst freischalten?
@Clausi: Kann er so posten oder mußt du ihn erst freischalten?
Vielen Dank Herr Parlamentspräsident.
Ich finde wir sollten unbedingt vor der Einführung der WiSim ein Unternehmensrecht schaffen. Ich habe mir deshalb ein paar Gedanken zum Thema Gewerbegesetz gemacht.
Ich finde wir sollten unbedingt vor der Einführung der WiSim ein Unternehmensrecht schaffen. Ich habe mir deshalb ein paar Gedanken zum Thema Gewerbegesetz gemacht.
Zitat
Gewerbegesetz der demokratischen Republik Alpinia
§1 Unternehmensform
Jede Unternehmung, dass in der demokratischen Republik Alpinia wirtschaftet, muss nach einer der nachfolgenden Unternehmensformen spezifiziert werden.
§2 Einzelunternehmen
(1) Ein Einzelunternehmen wird von einem(r) eigenverantwortlichen Geschäftsführer/in geleitet und darf nicht mehr als 5 Angestellte beschäftigen..
(2) Ein Eizelunternehmer/in hafte mit seinem/ihrem ganzen Privatvermögen. Die Einzelunternehmung gehört nur einer realen Person.
(3) Eine Einzelunternehmung muss den Namen des Geschäftsführers(in) tragen.
(4) Das erforderliche Stammkapital beträgt 10.000 A$
§3 Kommanditgesellschaft
(1) Teilhaber einer Kommanditgesellschaft sind der Komplementär und die Kommandisten. Der Komplementär haftet mit dem gesamten Privatvermögen. Die Kommandisten haften nur mit ihren Einlagen in der Unternehmung.
(2) Komplementär und Kommandisten können eine juristische Person (Kapitalgesellschaft) oder eine natürliche Person sein.
(3) Um eine Kommanditgesellschaft zu gründen sind mindestens 2 Personen erforderlich.
(4) Eine Kommanditgesellschaft muss die Abkürzung KG im Namen tragen.
(5) Das erforderliche Stammkapital beträgt 25.000 A$
§4 Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(1) Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine juristische Person, die durch den Geschäftsführer nach außen hin vertreten wird. Eine abweichende Regelung ist in einem notariell beglaubigten Gesellschaftervertrag zu vereinbaren.
(2) Teilhaber einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind Gesellschafter. Diese haften nur in Höhe ihrer Einlagen.
(3) Um eine GmbH gründen zu können ist mindestens eine Person erforderlich.
(4) Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss die Abbkürzung GmbH oder eine ähnliche Form im Unternehmensnamen tragen.
(5) Das erforderliche Stammkapital beträgt 30.000 A$.
§5 Aktiengesellschaft / Enterprise
(1) Eine Aktiengesellschaft/ Enterprise ist eine juristische Person, die durch den Vorstand nach außen hin vertretn wird.
(2) Die Aktionäre sind Teilhaber einer Aktiengesellschaft und haften nur mit der Höhe ihrer Aktien.
(3) Um eine Aktiengesellschafte gründen zu können sind mindestens zwei Personen erforderlich, wobei eine Person eine natürliche Person sein muss.
(4) Aktiengesellschaften müssen nicht zwingend an einer Börse notiert werden.
(5) Eine Aktiengesellschaft muss die Abkürzung AG, Enterprise oder eine ähnliche Form im Unternehmensnamen tragen.
(6) Das erforderliche Stammkapital beträgt 50.000 A$.
§6 Staaliches Unternehmen
(1) Ein staatliches Unternehmen gehört mindestens zu 51% dem Staat. Desweiteren können auch private oder andere juristische Personen Anteile besitzen.
(2) Staatliche Unternehmen haben den Zweck, Versorgungsengpässe zu beheben und den Wettbewerb in der freien Wirtschaft anzukurbeln.
(3) Staatlichen Unternehmen werden durch den amtierenden Ministerpräsidenten oder durch einen von ihm bestellten Geschäftsführer vertreten.
(4) Staatliche Unternehmen müssen die Abkürzung AS für alpinisches Staatsunternehmen.
§7 Anmelde- und Homepagepflicht
(1) Jedes Unternehmen muss beim Gewerbeamt angemeldet und genehmigt worden sein.
(2) Eine Unternehmung darf nur vom Gewerbeamt genehmigt werden, wenn es eine erreichbare Homepage nach §7(3) gibt.
(3) Die Homepage einer Unternehmung muss Name der Unternehmung, Unternehmensform, alle Eigentümer (bei einer Aktiengesellschaft sind Kleinaktionäre ausgenommen), Höhe des Stammkapitals und den Firmensitz (wahlweise mit Niederlassungen) beinhalten.
(4) Die Homepage einer Kapitalgesellschaft muss außer den in §7 (3) enthaltenden Anforderungen zusätzlich den Gesellschaftervertrag enthalten.
§8 Gültigkeit und Übergangsbestimmungen
(1) Das Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
(2) Die Homepagepflicht muss innerhalb von 21 Tagen nach inkraft treten des Gesetzes erfüllt werden.
(3) Bis zu der Einführung der Wirtschaftssimmulation gelten §2(4), §3(5), §4(5), §5(6) nicht.
Also ich verstehe ja nicht allzu viel von Wirtschaft, aber sieht gut aus!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
In der Regierung gab es keinen Widerstand dagegen.
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
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Ich denke nicht, aber hören wir die Parlamentarier doch einfach an.
Ministerpräsident a.D.
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Ich finde es ziemlich doof, das hinter eine Aktiengesellschaft, Ag stehen soll etc. Ich finde freie Namenswahl und Phantasienamen viel besser.
Zitat
§2 Einzelunternehmen
(1) Ein Einzelunternehmen wird von einem(r) eigenverantwortlichen Geschäftsführer/in geleitet und darf nicht mehr als 5 Angestellte beschäftigen.
Abgesehen von einigen Schreibfehlern

Hat diese Regelung eine bestimmte Absicht?
Eric Deschamps
Zitat
§7 Anmelde- und Homepagepflicht
(3) Die Homepage einer Unternehmung muss Name der Unternehmung, Unternehmensform, alle Eigentümer (bei einer Aktiengesellschaft sind Kleinaktionäre ausgenommen), Höhe des Stammkapitals und den Firmensitz (wahlweise mit Niederlassungen) beinhalten.
Hier würde ich noch hinzufügen, dass bei Kapitalgesellschaften der entsprechende Gesellschaftsvertrag auch auf der Homepage zur Einsicht aufliegt.
Eric Deschamps
Zitat
Original von Eric Deschamps
Zitat
§7 Anmelde- und Homepagepflicht
(3) Die Homepage einer Unternehmung muss Name der Unternehmung, Unternehmensform, alle Eigentümer (bei einer Aktiengesellschaft sind Kleinaktionäre ausgenommen), Höhe des Stammkapitals und den Firmensitz (wahlweise mit Niederlassungen) beinhalten.
Hier würde ich noch hinzufügen, dass bei Kapitalgesellschaften der entsprechende Gesellschaftsvertrag auch auf der Homepage zur Einsicht aufliegt.
Das ist noch ein gutes Stichwort:
(4) Die Homepage einer Kapitalgesellschaft muss außer den in §7 (3) enthaltenden Anforderungen zusätzlich den Gesellschaftervertrag enthalten.
Zitat
Original von Eric Deschamps
Zitat
§2 Einzelunternehmen
(1) Ein Einzelunternehmen wird von einem(r) eigenverantwortlichen Geschäftsführer/in geleitet und darf nicht mehr als 5 Angestellte beschäftigen.
Abgesehen von einigen Schreibfehlernwüßte ich gerne, warum es nur bei den Einzelunternehmen eine Höchstgrenze für Angestellte gibt.
Hat diese Regelung eine bestimmte Absicht?
Einzelunternehmen sollen Steuervorteile bekommen un damit jetzt nich jeder sein Unternehmen zur Einzelunternehmung macht, habe ich diese Regelung eingebaut.
Wenn die Einzelunternehmen Steuervorteile erhalten sollen, worin besteht dann der Reiz für den einzelnen Gewerbetreibenden seinen Betrieb in eine AG, GmbH, KG etc. umzuwandeln.
Da wäre der einzelne Unternehmer ehrlich gesagt dumm, wenn er sein Unternehmen vergrößern will und daher in eine Kapitalgesellschaft umwandelt, wenn er mit einem Einzelunternehmen bessere Konditionen hat.
Also ehrlich gesagt, sehe ich darin einen kleinen Mißstand, der behoben werden sollte.
Da wäre der einzelne Unternehmer ehrlich gesagt dumm, wenn er sein Unternehmen vergrößern will und daher in eine Kapitalgesellschaft umwandelt, wenn er mit einem Einzelunternehmen bessere Konditionen hat.
Also ehrlich gesagt, sehe ich darin einen kleinen Mißstand, der behoben werden sollte.
Eric Deschamps
Zitat
Original von Eric Deschamps
Wenn die Einzelunternehmen Steuervorteile erhalten sollen, worin besteht dann der Reiz für den einzelnen Gewerbetreibenden seinen Betrieb in eine AG, GmbH, KG etc. umzuwandeln.
Da wäre der einzelne Unternehmer ehrlich gesagt dumm, wenn er sein Unternehmen vergrößern will und daher in eine Kapitalgesellschaft umwandelt, wenn er mit einem Einzelunternehmen bessere Konditionen hat.
Also ehrlich gesagt, sehe ich darin einen kleinen Mißstand, der behoben werden sollte.
Der Reiz sein Unternehmen in eine KG oder Kapitalgesellschaft umzuwandeln besteht in der größeren privaten Sicherheit, da hier ja nur mit den Einlagen gehaftet wird.
Ich finde noch immer, das wir die Namensanhängungen weglassen können. Phantasienamen sind viel besser.
Zitat
Original von Georg von Modamien
Zitat
Original von Eric Deschamps
Wenn die Einzelunternehmen Steuervorteile erhalten sollen, worin besteht dann der Reiz für den einzelnen Gewerbetreibenden seinen Betrieb in eine AG, GmbH, KG etc. umzuwandeln.
Da wäre der einzelne Unternehmer ehrlich gesagt dumm, wenn er sein Unternehmen vergrößern will und daher in eine Kapitalgesellschaft umwandelt, wenn er mit einem Einzelunternehmen bessere Konditionen hat.
Also ehrlich gesagt, sehe ich darin einen kleinen Mißstand, der behoben werden sollte.
Der Reiz sein Unternehmen in eine KG oder Kapitalgesellschaft umzuwandeln besteht in der größeren privaten Sicherheit, da hier ja nur mit den Einlagen gehaftet wird.
Ok. Ich stimme dem mal vorbehaltlos zu. Notfalls können ja entsprechende Änderungen bzw. Massnahmen später getroffen werden, wenn die WiSim mal ein Weilchen läuft bzw. wie deren Entwicklung ist.
Eric Deschamps
Zitat
Original von Jack Kröger
Ich finde noch immer, das wir die Namensanhängungen weglassen können. Phantasienamen sind viel besser.
Phantasienamen kannst du ja trotzdem haben. Du mußt ja nur lediglich jeweils den Kürzel der Unternehmensform dranhängen.
Aber wenn du wirklich unbedingt die Unternehmensformen weghaben willst, dann würde ich vorschlagen, dass zumindest auf der Homepage bzw. im Gewerberegister die Unternehmensform in ausgeschriebener Form angeführt ist.
Eric Deschamps
Blutaxt Schädelspalters Laden für Fatasy Artikel AG
Also ich finde das AG oder sonstige Kürzel macht den Namen kaput. Wofür soll das Kürzel eigentlich gut sein?
Also ich finde das AG oder sonstige Kürzel macht den Namen kaput. Wofür soll das Kürzel eigentlich gut sein?
Ich finde den Vorschlag von Herrn Deschamps da sehr gut.
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Ich glaube wir reden etwas aneinander vorbei.
Ich will das in der Leuchtreklame die Küzel nicht drin sein müssen. Das aber auf der Homepage ein Hinweis der Unternehmensform sein muß ist schon klar.
Ich will das in der Leuchtreklame die Küzel nicht drin sein müssen. Das aber auf der Homepage ein Hinweis der Unternehmensform sein muß ist schon klar.
Zitat
Original von Jack Kröger
Ich glaube wir reden etwas aneinander vorbei.
Ich will das in der Leuchtreklame die Küzel nicht drin sein müssen. Das aber auf der Homepage ein Hinweis der Unternehmensform sein muß ist schon klar.
Das meinte er doch.
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
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Freitag, 27. Juni 2025, 01:45
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