Ja, ok, tricky-Sache das.
Artikel 11 spricht nur von Gesetzen, Artiekl 36 vom Veto.
Art. 36 Änderungen und Gültigkeit der Verfassung
(1) Änderungen an dieser Verfassung sind durch Zweidrittelmehrheit des Parlamentes zu beschließen, der Staatspräsident hat ein Veto.
Ok, dann müssen Verfassungsänderungen eben nicht unterzeichnet werden, obwohl das irgendwie komisch ist... ist die Verfassung ja eben eine Art Rahmengesetz.

Aber egal. Sorry for disturbing.