Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
Für den Staatsbürgerschaftsantrag... Der wird ja so nicht an den Innenminister geleitet.
Zitat
Original von Jack Kröger
Ja für den Benutzer, aber nicht für das Innenministerium.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Ohne ein Passwort funzt das Ganze doch gar nicht. Das glaube ich weiß jeder. Allerdings denke ich nicht, das das Innenministerium Zugriff auf mein Passwort haben muß. Die Daten die Angegeben werden müssen sind ja auch die Daten auf die as Innenministerium Zugriff hat.
By the way. Nicht Bürger können nicht ins Staatsarchiv und sich das gesetz angucken um so herauszufinden was man angeben muß.
By the way. Nicht Bürger können nicht ins Staatsarchiv und sich das gesetz angucken um so herauszufinden was man angeben muß.
Können sie schon. Aber sie kennen den Weg nicht...
Zitat
Original von Jack Kröger
By the way. Nicht Bürger können nicht ins Staatsarchiv und sich das gesetz angucken um so herauszufinden was man angeben muß.

Ich habe Joshua schon vor x-Wochen gesagt, er soll ein Pflichtfeld auf dem Staatsbürgerantrag einrichten, dass man das Staatsbürgergesetz gelesen hat und anerkennt...
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Zitat
Original von Clausi von Plausibel
Ich habe Joshua schon vor x-Wochen gesagt, er soll ein Pflichtfeld auf dem Staatsbürgerantrag einrichten, dass man das Staatsbürgergesetz gelesen hat und anerkennt...
Und gleich noch die Verfassung.
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Eigentlich jedes gesetz, da man die ja mit seiner Staatsürgerschaft anerkennt.
Zitat
Original von Clausi von Plausibel
Ich habe Joshua schon vor x-Wochen gesagt, er soll ein Pflichtfeld auf dem Staatsbürgerantrag einrichten, dass man das Staatsbürgergesetz gelesen hat und anerkennt...
HÄ?
ehrlich gesagt habe ich gar nix gehört
Zitat
When all else fails, read the directions.
Dann solltest du dein ICQ-Log nochmal überprüfen.
Zitat
Original von JoshuaSendler
HÄ?
ehrlich gesagt habe ich gar nix gehört

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
hast du bestimm nicht gesagt
Zitat
When all else fails, read the directions.
Um mal wieder auf das thema zurück zu kommen...
ich bin der Meinung, dass man sich beim Innenministerium abmelden sollte, und zwar mit einem begründeten Antrag. Ich kann nicht versprechen, dass ich immer in den Thread gucke.
ich bin der Meinung, dass man sich beim Innenministerium abmelden sollte, und zwar mit einem begründeten Antrag. Ich kann nicht versprechen, dass ich immer in den Thread gucke.
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Hier also nochmals ein neuer Vorschlag:
§ 1: Verwaltung
(1) Für alle Angelegenheiten der Ein- und Auswanderung, der Verlegung von Wohnorten innerhalb des Staatsgebietes sowie für die Bürgerverwaltung ist das Innenministerium der Demokratischen Republik Alpinia zuständig.
§ 2: Erwerb, Pflichtangaben, Verweigerung der Staatsbürgerschaft
(1) Die Staatsbürgerschaft der Demokratischen Republik Alpinia kann jede Realperson erwerben, die sich mit wahrheitsgemäßen Angaben auf der Webseite und im Forum anmeldet.
(2) Eine Realperson, welche die Staatsbürgerschaft der Demokratischen Republik Alpinia beantragt hat, ist verpflichtet sich innerhalb von 48 Stunden im Forum den anderen Staatsbürgern vorzustellen. Sollte sie dies versäumen, ist das Innenministerium berechtigt, die Verleihung der Staatsbürgerschaft zu verweigern.
(3) Es ist untersagt, sich mehrmals in Alpinia als Staatsbürger anzumelden.
(4) Folgende Angaben auf dem Staatsbürgerschaftsantrag sind Pflicht:
• Virtueller Name
• E-Mail Adresse
• Provider basierende E-Mail Adresse *
• Wohnort in Alpinia
• weitere Staatsbürgerschaften *
• andere Identitäten *
(Mit einem * gekennzeichnete Informationen sind nur dem Innenministerium zugänglich.)
(5) Mit Erhalt der Staatsbürgerschaft der Demokratischen Republik Alpinia erhält der Bürger alle Rechte, die in der Verfassung oder anderen Gesetzen oder Verträgen Bürgern der Demokratischen Republik Alpinia zugesprochen wird. Weiters sind auch entsprechend die Pflichten, die durch Erhalt der Staatsbürgerschaft einhergehen, zu beachten.
(6) Werden diese Angaben nicht wahrheitsgemäß gemacht, kann das Innenministerium die Verleihung der Staatsbürgerschaft der Demokratischen Republik Alpinia verweigern. Eine Verweigerung der Staatsbürgerschaft ist ebenso legitim, sofern die beantragende Person eine Gefahr für den Bestand der Republik, die Innere Sicherheit, den sozialen Frieden darstellt oder zur Schädigung der Republik zum Vorteil oder im Auftrag anderer Nationen dient. Dem Betroffenen steht der Weg einer Klage vor dem Hauptgerichtshof offen.
§ 3: Doppelte Staatsbürgerschaft, Mehrfachidentitäten
(1) Doppelte Staatsbürgerschaften sind erlaubt, sofern dies nicht gegen die Gesetze anderer Staaten, in denen die Person ebenfalls beheimatet ist, verstößt.
Die Rechte und Pflichten des Bürgers der Demokratischen Republik Alpinia dürfen denen in anderen Staaten und den damit verbundenen Aufgaben und Interessen nicht widersprechen.
(2) Absatz (1) gilt für die jeweilige reelle Person, gleichgültig, unter welchen Namen sie in anderen Nationen aktiv ist.
(3) Mehrfachidentitäten haben denn Sinn, das Leben in Alpinia in den verschieden Bereichen zu bereichern.
(4) Mehrfachidentitäten können nur von Staatsbürgern der Demokratischen Republik Alpinia beantragt werden. Es muss offen ersichtlich sein, wem die Mehrfachidentität zuzuordnen ist.
(5) Mehrfachidentitäten haben weder aktives noch passives Wahlrecht und dürfen nicht Mitglied einer Partei werden oder eine solche Gründen. Sie dürfen keine politischen Ämter ausüben. Des Weiteren ist es Mehrfachidentitäten untersagt, Vereine oder Organisationen zu gründen.
(6) Die Anzahl der Mehrfachidentitäten ist unbegrenzt, soll sich jedoch nach den verschiedenen Bereichen im öffentlichen Leben der Demokratischen Republik Alpinia richten.
(7) Für Gesetzesverstöße der Mehrfachidentität ist der Inhaber derselben zur Verantwortung zu ziehen.
§ 4: Entzug der Staatsbürgerschaft
(1) Die Staatsbürgerschaft kann aus folgenden Gründen entzogen werden:
a) Verstoß gegen die Verfassung oder die Gesetze der Demokratischen Republik Alpinia,
b) Verstoss gegen die Menschenrechte,
c) Staatsschädigendes Verhalten im In- und Ausland,
d) Mehrfachanmeldungen in Alpinia,
e) Versenden von Mailbomben, das Hacken von Webspace und/oder Foren, die mit der Republik in Verbindung gebracht werden.
f) Falsche Angabe von Daten aus § 2 Absatz (4)
(2) Über den Entzug entscheidet der Hauptgerichtshof.
(3) Wurde die Staatsbürgerschaft aus einem der in Absatz (1) genannten Punkte entzogen, so hat die Person jegliches Recht auf eine neue Staatsbürgerschaft verwirkt.
§ 5: Erlöschen der Staatsbürgerschaft
(1) Die Staatsbürgerschaft erlischt bei Verzicht des Staatsbürgers.
(2) Grundsätzlich kann die Staatsbürgerschaft jederzeit neu beantragt werden. Eine Ausnahme hierzu bildet der § 4 dieses Gesetzes.
(3) Nach einmonatiger Inaktivität erlischt die Staatsbürgerschaft automatisch. Der Staatsbürger ist jedoch eine Woche vor dem planmäßigen Entzug der Staatsbürgerschaft von demselben zu informieren, so dass er die Möglichkeit hat, wieder aktiv zu werden.
Ein Bürger kann seine Staatsbürgerschaft auf Wunsch mit Begründung ruhen lassen. Das Innenministerium ist mind. eine Woche vor Beginn über die Dauer der Ruhephase zu informieren.
§ 6: Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit der Unterschrift des Staatspräsidenten am XX.XX.XXXX in Kraft.
§ 1: Verwaltung
(1) Für alle Angelegenheiten der Ein- und Auswanderung, der Verlegung von Wohnorten innerhalb des Staatsgebietes sowie für die Bürgerverwaltung ist das Innenministerium der Demokratischen Republik Alpinia zuständig.
§ 2: Erwerb, Pflichtangaben, Verweigerung der Staatsbürgerschaft
(1) Die Staatsbürgerschaft der Demokratischen Republik Alpinia kann jede Realperson erwerben, die sich mit wahrheitsgemäßen Angaben auf der Webseite und im Forum anmeldet.
(2) Eine Realperson, welche die Staatsbürgerschaft der Demokratischen Republik Alpinia beantragt hat, ist verpflichtet sich innerhalb von 48 Stunden im Forum den anderen Staatsbürgern vorzustellen. Sollte sie dies versäumen, ist das Innenministerium berechtigt, die Verleihung der Staatsbürgerschaft zu verweigern.
(3) Es ist untersagt, sich mehrmals in Alpinia als Staatsbürger anzumelden.
(4) Folgende Angaben auf dem Staatsbürgerschaftsantrag sind Pflicht:
• Virtueller Name
• E-Mail Adresse
• Provider basierende E-Mail Adresse *
• Wohnort in Alpinia
• weitere Staatsbürgerschaften *
• andere Identitäten *
(Mit einem * gekennzeichnete Informationen sind nur dem Innenministerium zugänglich.)
(5) Mit Erhalt der Staatsbürgerschaft der Demokratischen Republik Alpinia erhält der Bürger alle Rechte, die in der Verfassung oder anderen Gesetzen oder Verträgen Bürgern der Demokratischen Republik Alpinia zugesprochen wird. Weiters sind auch entsprechend die Pflichten, die durch Erhalt der Staatsbürgerschaft einhergehen, zu beachten.
(6) Werden diese Angaben nicht wahrheitsgemäß gemacht, kann das Innenministerium die Verleihung der Staatsbürgerschaft der Demokratischen Republik Alpinia verweigern. Eine Verweigerung der Staatsbürgerschaft ist ebenso legitim, sofern die beantragende Person eine Gefahr für den Bestand der Republik, die Innere Sicherheit, den sozialen Frieden darstellt oder zur Schädigung der Republik zum Vorteil oder im Auftrag anderer Nationen dient. Dem Betroffenen steht der Weg einer Klage vor dem Hauptgerichtshof offen.
§ 3: Doppelte Staatsbürgerschaft, Mehrfachidentitäten
(1) Doppelte Staatsbürgerschaften sind erlaubt, sofern dies nicht gegen die Gesetze anderer Staaten, in denen die Person ebenfalls beheimatet ist, verstößt.
Die Rechte und Pflichten des Bürgers der Demokratischen Republik Alpinia dürfen denen in anderen Staaten und den damit verbundenen Aufgaben und Interessen nicht widersprechen.
(2) Absatz (1) gilt für die jeweilige reelle Person, gleichgültig, unter welchen Namen sie in anderen Nationen aktiv ist.
(3) Mehrfachidentitäten haben denn Sinn, das Leben in Alpinia in den verschieden Bereichen zu bereichern.
(4) Mehrfachidentitäten können nur von Staatsbürgern der Demokratischen Republik Alpinia beantragt werden. Es muss offen ersichtlich sein, wem die Mehrfachidentität zuzuordnen ist.
(5) Mehrfachidentitäten haben weder aktives noch passives Wahlrecht und dürfen nicht Mitglied einer Partei werden oder eine solche Gründen. Sie dürfen keine politischen Ämter ausüben. Des Weiteren ist es Mehrfachidentitäten untersagt, Vereine oder Organisationen zu gründen.
(6) Die Anzahl der Mehrfachidentitäten ist unbegrenzt, soll sich jedoch nach den verschiedenen Bereichen im öffentlichen Leben der Demokratischen Republik Alpinia richten.
(7) Für Gesetzesverstöße der Mehrfachidentität ist der Inhaber derselben zur Verantwortung zu ziehen.
§ 4: Entzug der Staatsbürgerschaft
(1) Die Staatsbürgerschaft kann aus folgenden Gründen entzogen werden:
a) Verstoß gegen die Verfassung oder die Gesetze der Demokratischen Republik Alpinia,
b) Verstoss gegen die Menschenrechte,
c) Staatsschädigendes Verhalten im In- und Ausland,
d) Mehrfachanmeldungen in Alpinia,
e) Versenden von Mailbomben, das Hacken von Webspace und/oder Foren, die mit der Republik in Verbindung gebracht werden.
f) Falsche Angabe von Daten aus § 2 Absatz (4)
(2) Über den Entzug entscheidet der Hauptgerichtshof.
(3) Wurde die Staatsbürgerschaft aus einem der in Absatz (1) genannten Punkte entzogen, so hat die Person jegliches Recht auf eine neue Staatsbürgerschaft verwirkt.
§ 5: Erlöschen der Staatsbürgerschaft
(1) Die Staatsbürgerschaft erlischt bei Verzicht des Staatsbürgers.
(2) Grundsätzlich kann die Staatsbürgerschaft jederzeit neu beantragt werden. Eine Ausnahme hierzu bildet der § 4 dieses Gesetzes.
(3) Nach einmonatiger Inaktivität erlischt die Staatsbürgerschaft automatisch. Der Staatsbürger ist jedoch eine Woche vor dem planmäßigen Entzug der Staatsbürgerschaft von demselben zu informieren, so dass er die Möglichkeit hat, wieder aktiv zu werden.
Ein Bürger kann seine Staatsbürgerschaft auf Wunsch mit Begründung ruhen lassen. Das Innenministerium ist mind. eine Woche vor Beginn über die Dauer der Ruhephase zu informieren.
§ 6: Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit der Unterschrift des Staatspräsidenten am XX.XX.XXXX in Kraft.
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Ich bitte nochmals den Parlamentspräsidenten, falls keine Wortmeldungen mehr erfolgen, das Gesetz zur Abstimmung zu bringen!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Und ich bitte darum, alle Änderungen angemessen zu markieren. Ansonsten wird sich niemand um eine Beantwortung kümmern...
Zitat
Original von Johannes XXIII
Ich bitte nochmals den Parlamentspräsidenten, falls keine Wortmeldungen mehr erfolgen, das Gesetz zur Abstimmung zu bringen!

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
So geändert!
Entschuldige bitte, dass ich übersehen habe, dass beim kopieren eines Textes das b und /b nich übernommen wird!
Entschuldige bitte, dass ich übersehen habe, dass beim kopieren eines Textes das b und /b nich übernommen wird!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Zitat
Original von Johannes XXIII
(3) Nach einmonatiger Inaktivität erlischt die Staatsbürgerschaft automatisch. Der Staatsbürger ist jedoch eine Woche vor dem planmäßigen Entzug der Staatsbürgerschaft von demselben zu informieren, so dass er die Möglichkeit hat, wieder aktiv zu werden.
Ein Bürger kann seine Staatsbürgerschaft auf Wunsch mit Begründung ruhen lassen. Das Innenministerium ist mind. eine Woche vor Beginn über die Dauer der Ruhephase zu informieren.
Gut, ich werde demnächst in einen lebenslangen Urlaub gehen...

Gemerkt? Sobald jemand im Urlaub ist, kann ihm scheinbar niemand mehr... Deswegen: Abwesenheitsschaltung nur für 2 Monate, danach 1 Monat "Inaktivenschonfrist". Macht drei Monate, die Karteileichen maximal die Archive (die Datenbank) verstopfen.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Zitat
Original von Clausi von Plausibel
Gut, ich werde demnächst in einen lebenslangen Urlaub gehen...![]()
Gemerkt? Sobald jemand im Urlaub ist, kann ihm scheinbar niemand mehr... Deswegen: Abwesenheitsschaltung nur für 2 Monate, danach 1 Monat "Inaktivenschonfrist". Macht drei Monate, die Karteileichen maximal die Archive (die Datenbank) verstopfen.
Gut gedacht. Aber was wird dann mit Georg, der deutlich länger weg ist?
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Der hat sich schon vorher abgemeldet.
Zitat
Original von Johannes XXIII
Gut gedacht. Aber was wird dann mit Georg, der deutlich länger weg ist?

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Das ist trotzdem blöd mit den verschiedenen Fristen. Na gut dann gibts halt Leute die Lebenslang im Urlaub sind. Na und? Dadurch ändert sich ja nichts. Und ich glaube kaum das es soviele Karteileichen gibt. Mal abgesehen davon, können wir im Fall der Fälle das Gesetz passend rücken. Aber ansonsten würde ich es so lassen.
Außerdem: Versuch mal einen lebenslangen Urlaub zu begründen!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Okay, sie haben mich beinahe überzeugt. 
Wie wäre es, wenn die Urlaubsschaltung maximal ein Quartal (3 Monate) gilt? Oder ein halbes Jahr, dann kann man immerhin irgendwann Karteileichen aussortieren.
Und wie wäre es, dass man während des Urlaubsstatus natürlich kein Wahlrecht hat, also nicht nur einfach für eine Wahl aufkreuzt und dann wieder inaktiv wird?

Wie wäre es, wenn die Urlaubsschaltung maximal ein Quartal (3 Monate) gilt? Oder ein halbes Jahr, dann kann man immerhin irgendwann Karteileichen aussortieren.
Und wie wäre es, dass man während des Urlaubsstatus natürlich kein Wahlrecht hat, also nicht nur einfach für eine Wahl aufkreuzt und dann wieder inaktiv wird?
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Halbes Jahr kling ganz gut. Man muss das ja auch immer begründen. Wenn wir uns jetzt darauf geeinigt haben, kann ja endlich die Abstimmung beginnen!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Dienstag, 26. August 2025, 01:22
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