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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

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1

Donnerstag, 24. Juli 2003, 07:31

Zur Verfassung

Zitat

Art. 35 Verschiedenes
(2) In Alpinia herrscht Gewaltenteilung, niemand darf als Mitglied der Judikative gleichzeitig ein Amt in Legislative und oder Exekutive ausüben.

Wenn ich das Recht verstehe, wird der Mitgliedern der Judikative verboten, gleichzeitig Mitglied der Legislative u/o der Exeskutive zu sein. Aber davor steht doch, das in Alpinia Gewaltenteilung herrscht, und somit dürfte dann ja auch die Legislative von der Exekutive getrennt sein müssen. Ich glaube, das dies vielleicht etwas unglücklich formuliert ist, für mich kommt es so rüber, als herrsche strickte Gewaltentrennung.


Zitat

Art. 19 Amtsverbote
(1) Der Ministerpräsident darf ohne Zustimmung des Parlamentes weder Staatsoberhaupt eines anderen Staates sein noch einer auswärtigen Regierung angehören.

Diesen Teil, der Verfassung finde ich sehr gut, aber bezieht sich das auf die ID, oder die reale Person?


Zitat

Art. 2 Grundrechte
(4) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder seiner Behinderung benachteiligt oder bevorzugt werden.

Könnte man hier nicht noch "oder wegen seiner sexuellen Orientierung benachteiligt oder bevorzugt werden." dranhängen?



Aber ansonsten findei ch alles klar und Verständlich und finde das es eine Meisterleistung ist.
Deshalb erhebe ich jetzt mein Glas, und trinke auf die "Köpfe der Verfassung"

:beer:
Tot?!

Clausi I. von Alpinia

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2

Donnerstag, 24. Juli 2003, 09:59

Zitat

Original von Kenneth MacAlpin
Wenn ich das Recht verstehe, wird der Mitgliedern der Judikative verboten, gleichzeitig Mitglied der Legislative u/o der Exeskutive zu sein. Aber davor steht doch, das in Alpinia Gewaltenteilung herrscht, und somit dürfte dann ja auch die Legislative von der Exekutive getrennt sein müssen. Ich glaube, das dies vielleicht etwas unglücklich formuliert ist, für mich kommt es so rüber, als herrsche strickte Gewaltentrennung.
Gewaltenteilug heißt ja grundsätzlich nur, dass beide Gewalten getrennt ausgeführt werden. Solange man zwei "Jobs" trennen kann, ist es eine Jobtrennung. Hier ist es ähnlich. ;)

Ausserdem ist die Grenze der judikativen Gewalt derzeit sowieso um einiges verwaschen, da die Schöffen ja grundsätzlich meist noch ein anderes Amt haben, dieses aber für den Monat "brach" liegen lassen.

Zitat

Diesen Teil, der Verfassung finde ich sehr gut, aber bezieht sich das auf die ID, oder die reale Person?
Ich denke, das bezieht sich erstmal nur auf die ID. Aber genaueres kann uns nur der Gerichtshof liefern. :D

Zitat

Könnte man hier nicht noch "oder wegen seiner sexuellen Orientierung benachteiligt oder bevorzugt werden." dranhängen?
Könnte man. Muss man aber nicht. ;)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

3

Donnerstag, 24. Juli 2003, 11:59

Zitat

Könnte man hier nicht noch "oder wegen seiner sexuellen Orientierung benachteiligt oder bevorzugt werden." dranhängen?


Zitat

Könnte man. Muss man aber nicht. ;)


Also an sich finde ich den Vorschlag auch nicht schlecht, aber ich denke nicht, dass dies in Alpinia UNBEDINGT in die Verfassung hinein muss, da unser Volk doch sehr sehr tolerant und offen ist und es meiner Meinung nach bisher keinen Anlass für eine zwingend nötige Änderung gab (ich vertraue da jetzt einfach mal blind auf die Bürger Alpinias)
Mit freundlichen Grüßen
Luinil Stern

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4

Donnerstag, 24. Juli 2003, 14:12

In keiner Verfassung, stand dies bisher. Das ist für mich etwas traurig. Da ich ja auch zu einer Randgruppe gehöre, in den Punkten und diese wird nicht von der Verfassung "geschützt".
Tot?!

5

Donnerstag, 24. Juli 2003, 14:16

Das ist ja verständlich. Aber ist es nicht viel schöner, wenn es erst gar keinen Grund gibt, dass diese Selbstverständlichkeit von der Verfassung geschützt werden muss??
Mit freundlichen Grüßen
Luinil Stern

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6

Donnerstag, 24. Juli 2003, 14:20

Es herrschat auch kein Rassismus in Alpinia, aber trotzdem steht es in der Verfassung.
Tot?!

7

Donnerstag, 24. Juli 2003, 14:26

Okay, wenn es für dich persönlich so wichtig ist....dann hast du Recht...dann müsste dies theoretisch auch in die Verfassung hinein. Obwohl ich immer noch glaube, das soetwas nur im RL erforderlich wäre und nicht hier
Mit freundlichen Grüßen
Luinil Stern

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8

Donnerstag, 24. Juli 2003, 14:38

Wenn du schon so argumentierst, dann wären die Punkte Rassismus, Gleichberechtigung, etc. nicht in der Verfassung von nöten.
Tot?!

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9

Donnerstag, 24. Juli 2003, 14:40

[B]Art. 2 Grundrechte

(4) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner Behinderung oder gar seiner sexuellen Orientierungs wegen benachteiligt oder bevorzugt werden.
[/B]
Tot?!

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10

Donnerstag, 24. Juli 2003, 17:02

Zitat

Original von Clausi von Plausibel

Zitat

Diesen Teil, der Verfassung finde ich sehr gut, aber bezieht sich das auf die ID, oder die reale Person?
Ich denke, das bezieht sich erstmal nur auf die ID. Aber genaueres kann uns nur der Gerichtshof liefern. :D

Im Staatsbürgerschaftsgesetz steht, dass eine RL-Person keine zweite ID in Alpinia haben darf, ausser zur bereicherung der Kultur. Diese Zweit-ID darf dann aber kein politisches Amt ausüben!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]

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11

Donnerstag, 24. Juli 2003, 17:03

Es ging doch um den Abschnitt, das ein MP und ein SP nicht, Regierungsmitglied oder Staatsoberhaupt eines anderen Staates werden dürfen, ohne Zustimmung des Parlaments.
Tot?!

Richard Nightingale III.

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12

Donnerstag, 24. Juli 2003, 17:43

Ich würde den Abschnitt auf RL-Personen anwenden, aber wie Clausi schon sagte, letzten Endes müsste es unser Gericht entscheiden.
Ministerpräsident a.D.
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Richard Nightingale III.

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13

Donnerstag, 24. Juli 2003, 17:48

Dessen muss sich das Parlament annehmen.
Ministerpräsident a.D.
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14

Donnerstag, 24. Juli 2003, 17:50

Ich wollte eigentlich Ihre Meinung dazu hören.
Tot?!

Richard Nightingale III.

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15

Donnerstag, 24. Juli 2003, 18:08

Es sollte schon rein, aber dafür den mühsamen Prozess einer Verfassungsänderung, insbesondere bei der Geschwindigkeit, mit der unser Parlament arbeitet, anzustrengen, finde ich aus den von Luinil angeführten Gründen etwas übertrieben.
Ministerpräsident a.D.
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16

Donnerstag, 24. Juli 2003, 18:09

Aber es könnte für das nächste mal, wenn eine Verfassungsänmderung gemacht wird. Im Hinterkopf behalten werden.
Tot?!

Richard Nightingale III.

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17

Donnerstag, 24. Juli 2003, 18:13

Genau.
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18

Donnerstag, 24. Juli 2003, 18:15

Wegen dem bisschen, gleich die Verfassung zu ändern ist quatsch.Aber sobald der Bedarf, nach einer Veränderung da ist. Möchte ich unsere lieben Parlamentarier bitten, dies aufzunehmen. :)
Tot?!