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Jack Kröger

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1

Montag, 21. Juli 2003, 13:57

Verfügung zu den politischen Parteien

§ 1 – Begriff der Partei

Die politischen Parteien sind Ausdruck des politischen Pluralismus; sie wirken bei der Bildung und Äußerung des Volkswillens mit und sind das Hauptinstrument der politischen Beiteilung. Ihre Gründung und die Ausübung ihrer Tätigkeit sind im Rahmen der Achtung der Verfassung und des Gesetzes frei. Ihre innere Struktur und Arbeitsweise müssen demokratisch sein.

§ 2 – Parteigründung

(1) Parteigründungen sind offiziell zu beantragen und nach der Zulassung öffentlich im Forum bekannt zu geben.
(2) Voraussetzungen für die Gründung einer Partei sind:
- eigene Parteihomepage
- ein Parteiprogramm, in denen die Ziele der Partei ersichtlich sind
- eine Satzung, welche die innere Struktur und Arbeitsweise der Partei festlegt
- ein demokratisch gewählter Vorstand mit mindestens zwei Mitgliedern
- mindestens 3 Mitglieder

§ 3 – Zulassung

Die Zulassung einer Partei wird vom Innenministerium entschieden.
Ein Entzug der Zulassung oder eine Zulassungsverweigerung ist möglich, wenn die
Bedingungen aus § 1 und § 2 nicht erfüllt sind.
Es findet eine regelmäßige Prüfung der Bedingungen durch das Innenministerium statt.

§ 4 – Mitgliedschaft

Jeder gemeldete Bürger/in Alpinias kann Mitglied einer Partei werden, oder eine Partei gründen.
Mitgliedschaft in mehr als einer Partei Alpinias ist nicht zulässig.

§ 5 - Übergangsbestimmungen

Alle Parteien, die den Voraussetzungen nach §2 (2) derzeit nicht nachkommen, haben eine Woche Zeit, um die Voraussetzungen zu erfüllen. Ansonsten wird den parteien die Zulassung entzogen.

§ 6 - Schlussbestimmungen, Gültigkeit

Diese Verfügung gilt, bis sie durch das Parlament aufgehoben wird. Es wird dem Parlament empfohlen, die Inhalte dieser Verfügung in ein Parteiengesetz zu verarbeiten.

Rantaplan, den 09. Juni 2003


Da es in Alpinia nicht genug politisch Interessierte Staatsbürger gibt um die gennanten Grenzen zu erreichen, es aber aus rein demokratischen Gründen mehr als eine Partei geben sollte, bin ich dafür folgende Punkte zu ändern.

Ich schlage vor, den Punkt:
- mindestens 3 Mitglieder
auf:
- mindestens 1 Mitglied
zu ändern.

Außerdem den Punkt:
- ein demokratisch gewählter Vorstand mit mindestens zwei Mitgliedern
zu streichen.

Außerdem können die § 5 und § 6 gestrichen werden.
Ich bin dafür, die Paragraphen wie gennant zu ändern, und dann die Verordnung in ein gesetz umzuwandeln.

Zu §5. Meinen nachforschungen zu folge, dürfte zur Zeit keine der 3 Parteien existieren. Die LiLi und die PBD haben nicht genug Mitglieder. Die SÖA hatte innerhalb der gennanten Frist des §5 kein Parteiprogramm. Außerdem ist nicht z u erkennen, ob der Vorstand der SÖA aus mehr als 2 Mitgliedern besteht. Das wäre auch gegen die verordnung.
Ich bitte deßhalb alle Abgeordneten diesen mißstand sofort zu bereinigen, andernfalls, sehe ich mich gezwungen gegen alle Parteien zu klagen.

Clausi I. von Alpinia

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2

Montag, 21. Juli 2003, 14:30

Zitat

Original von Jack Kröger
Ich schlage vor, den Punkt:
- mindestens 3 Mitglieder
auf:
- mindestens 1 Mitglied
zu ändern.
Mindestens 2 Mitglieder wäre angemessen. Das schafft derzeit jede Partei. Ansonsten gründet jeder seine eigene Partei, damit er in den Genuss des besonderen Rechtschutzes und der besonderen Privilegien kommt...

Zitat

Außerdem den Punkt:
- ein demokratisch gewählter Vorstand mit mindestens zwei Mitgliedern
zu streichen.
Nein. Bei einem Mitglied ist weniger Kontrolle da und vor allem keine Handhabe bei Inaktivität des einzigsten Vorsitzes gegeben... Man könnte dies aber mit einer Frist verkn+üpfen, da jede Partei etwa 2 Wochen Zeit aben sollte, aus mind. 2 Mitgliedern zu bestehen.

Zitat

Außerdem können die § 5 und § 6 gestrichen werden.
Ich bin dafür, die Paragraphen wie gennant zu ändern, und dann die Verordnung in ein gesetz umzuwandeln.
Wieso §5 streichen?

Zitat

Die SÖA hatte innerhalb der gennanten Frist des §5 kein Parteiprogramm. Außerdem ist nicht z u erkennen, ob der Vorstand der SÖA aus mehr als 2 Mitgliedern besteht.
Doch, hatte die SÖA. Und die parteiinterne Wahl hat ergeben, dass ich und Frau Luinil Parteikoordinatoren der SÖA geworden sind. Nur zur Info...
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Jack Kröger

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3

Montag, 21. Juli 2003, 15:09

Zitat

Mindestens 2 Mitglieder wäre angemessen. Das schafft derzeit jede Partei. Ansonsten gründet jeder seine eigene Partei, damit er in den Genuss des besonderen Rechtschutzes und der besonderen Privilegien kommt...


Okay meinetwegen auch 2 Mitglieder. Welchen besonderen Rechtsschutz meinst du denn? Haben den nicht erst Palamentarier?

Zitat

Nein. Bei einem Mitglied ist weniger Kontrolle da und vor allem keine Handhabe bei Inaktivität des einzigsten Vorsitzes gegeben... Man könnte dies aber mit einer Frist verkn+üpfen, da jede Partei etwa 2 Wochen Zeit aben sollte, aus mind. 2 Mitgliedern zu bestehen.


Das ist durchaus akzeptabel.

Zitat

Wieso §5 streichen?


Sorry ich habe nicht gelesen das dieser Paragraph ja schon allgemein gilt. Natürlich ist der nicht zu streichen. Allerdings köntne ein Gericht darüber entscheiden ob eine partei aufgelöst wird oder nicht.

Zitat

Doch, hatte die SÖA.


Nein definitiv nicht. Ich habe jeden Tag nach dem inkrafttreten der Verordnung auf eure HP geguckt. Und das Parteiprogramm war erst 6 Tage nach ablauf der Frist Online. Aber egal.

Zitat

Und die parteiinterne Wahl hat ergeben, dass ich und Frau Luinil Parteikoordinatoren der SÖA geworden sind. Nur zur Info...


HAt se denn einen großen Blumenstrauß und ein Küßchen bekommen oder nur Aufgaben?

Joshua Sendler

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4

Mittwoch, 23. Juli 2003, 13:46

ich stimme euch beiden zu

und das mit SÖA ist zmindest jetzt nicht mehr wichtig

Zitat

When all else fails, read the directions.

Richard Nightingale III.

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5

Mittwoch, 23. Juli 2003, 18:06

Es ist aber unsinnig, eine Partei mit 2 Mitgliedern zu erlauben, dann aber zu verlangen, dass beide im Vorstand sind. Wer außer der SÖA hat denn schon eine Doppelspitze?
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters

Joshua Sendler

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6

Mittwoch, 23. Juli 2003, 21:02

Es ist eigentlich egal würde ich sagen...

wenn der Vorstand abhaut gibts eh keine partei mehr *vorausgesetzt die partei hat nur 2 mitglieder davor*

Zitat

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Clausi I. von Alpinia

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7

Mittwoch, 23. Juli 2003, 21:07

Zitat

Original von Richard Nightingale III.
Es ist aber unsinnig, eine Partei mit 2 Mitgliedern zu erlauben, dann aber zu verlangen, dass beide im Vorstand sind. Wer außer der SÖA hat denn schon eine Doppelspitze?
Keine. Aber ein Stellvertreterposten ist doch wohl drin? ?(
Clausi von Plausibel
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8

Mittwoch, 23. Juli 2003, 21:43

Dem Vorschlag von Herrn Kröger, die Anzahl der Gründungsmitglieder von 3 auf 1 herabzusetzen, werde ich nicht zustimmen.

Begründung:
Grundsätzlich befürworte ich eine vielfältige Parteienlandschaft, jedoch sollte eine Partei über einen gewissen Grundstock an Mitgliedern verfügen und bin daher der Meinung, dass die Anzahl von 3 Gründungsmitgliedern gerechtfertigt ist.

Zum zweiten Vorschlag von Herrn Kröger möchte ich nur anfügen, dass dieser Absatz nicht gestrichen werden soll, sondern nur dahingehenden abgeändert werden soll, dass jede Partei nach Außen hin eine Vertretung haben muss. Wie diese Vertretung jedoch genau aussehen muss, soll jede Partei mittels der Satzung selbst entscheiden können.
Eric Deschamps

Joshua Sendler

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9

Mittwoch, 23. Juli 2003, 22:09

Ich finde für unsere Micronation wäre 2 Mitglieder noch aktzeptable

Zitat

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10

Donnerstag, 24. Juli 2003, 17:19

2 Mitglieder sind gut.
Also Vertreter finde ich besser als Doppespitze!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]

Richard Nightingale III.

Verstorbener Freund

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11

Donnerstag, 24. Juli 2003, 17:54

Ein Stellvertreter ist Unsinn. Dann sage ich halt, das dessen einzige Aufgabe die Vertretung des Vorsitzenden ist, wenn dieser ausgebürgert wird und schon habe ich die Situation, dass ich gleich nur einen Vorstand haben kann. Und wenn ich nur 2 oder 3 Mitglieder habe, brauche ich auch keinen großen Vorstand.
Ministerpräsident a.D.
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12

Freitag, 25. Juli 2003, 19:56

Zitat

Original von Richard Nightingale III.
Ein Stellvertreter ist Unsinn. Dann sage ich halt, das dessen einzige Aufgabe die Vertretung des Vorsitzenden ist, wenn dieser ausgebürgert wird und schon habe ich die Situation, dass ich gleich nur einen Vorstand haben kann. Und wenn ich nur 2 oder 3 Mitglieder habe, brauche ich auch keinen großen Vorstand.

HÄ? ?(
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]

Jack Kröger

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13

Montag, 28. Juli 2003, 13:48

Recht hat er.
Zwei Fürhungsspitzen bei einer 2 Mann oder 3 Mann Partei sind wirklich Schwachsinn. Es wäre wohl sinnvoll, so ab 5 Leuten eine weitere Person mit in den Vorstand zu nehmen. Zumindest, es so gesetzlich zu regeln. Es heißt ja nicht das das die Parteien intern anders Regeln können.

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14

Mittwoch, 30. Juli 2003, 20:58

Wenn ihr meint!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]

Clausi I. von Alpinia

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15

Samstag, 2. August 2003, 20:44

Ich schlage folgende Fassung vor, die einerseits an die Aufteilung der Verfassung angepasst ist (Artikel statt §) und andererseit weitere Verbesserungen enthält, kursiv markiert.
Ich bitte um Diskussion.

Parteiengesetz

Art. 1 Begriff der Partei

Die politischen Parteien sind Ausdruck des politischen Pluralismus; sie wirken bei der Bildung und Äußerung des Volkswillens mit und sind das Hauptinstrument der politischen Beiteilung. Ihre Gründung und die Ausübung ihrer Tätigkeit sind im Rahmen der Achtung der Verfassung und des Gesetzes frei. Ihre innere Struktur und Arbeitsweise müssen demokratisch sein.

Art. 2 Parteigründung
(1) Parteigründungen sind offiziell zu beantragen und nach der Zulassung öffentlich im Forum bekannt zu geben.
(2) Voraussetzungen für die Gründung einer Partei sind:
- eigene Parteihomepage
- ein Parteiprogramm, in denen die Ziele der Partei ersichtlich sind
- eine Satzung, welche die innere Struktur und Arbeitsweise der Partei festlegt
- ein demokratisch gewählter Vorstand, der ab einer Mitgliederstärke von 5 aus mindestens zwei Personen besteht, ansonsten mindestens aus einer
- mindestens 2 Mitglieder
(3) Nach Parteigründung sind alle in (2) geforderten Voraussetzungen innerhalb von zwei Wochen zu erfüllen. Ist dies nicht der Fall, verliert sie ihre Rechtsstellung als Partei.
(4) Vereinigungen, die sich gegen die verfassungsgemäße Grundordnung, die Gesetze oder die Völkerverständigung richten, sind verboten.


Art. 3 Zulassung
(1) Die Zulassung einer Partei wird vom Innenministerium entschieden.
(2) Ein Entzug der Zulassung oder eine Zulassungsverweigerung ist möglich, wenn die Bedingungen aus Art. 1 und Art. 2 nicht erfüllt sind.
Es findet eine regelmäßige Prüfung der Bedingungen durch das Innenministerium statt.

Art. 4 Mitgliedschaft
(1) Jeder gemeldete Bürger/in Alpinias kann Mitglied einer Partei werden. Jeder wahberechtigte Bürger kann eine Partei gründen.
(2) Die Mitgliedschaft in mehr als einer Partei Alpinias ist nicht zulässig.

Rantaplan, den XX. XXXXXX 20XX
Clausi von Plausibel
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16

Samstag, 2. August 2003, 22:42

Sehr schön.
Eine Anmerkung hätte ich aber dann doch noch: Wer überprüft Art. 2 Abs. 3 u. 4?
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]

Clausi I. von Alpinia

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17

Samstag, 2. August 2003, 23:22

Zitat

Original von Johannes XXIII
Sehr schön.
Eine Anmerkung hätte ich aber dann doch noch: Wer überprüft Art. 2 Abs. 3 u. 4?
Das Innenministerium. Das impliziert doch Art. 3 (1) und (2). ;)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

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18

Sonntag, 3. August 2003, 10:39

Alles klar. Dann habe ich nichts weiter zu meckern!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]

Joshua Sendler

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19

Sonntag, 3. August 2003, 11:21

bin damit zufrieden :]

Zitat

When all else fails, read the directions.

Jack Kröger

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20

Sonntag, 3. August 2003, 11:23

Okay wenn bis um 13 Uhr kein Wiederspruch erfolgt reiche ich es zur Abstimmung ein.