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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

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1

Freitag, 25. Juli 2003, 15:51

Antrag

Hohes Gericht der Demokratischen Republik Alpinia!
Ich möchte gerne beantragen, das die Zeitung "Der Joker", von Herrn Rainer Kastor, in Alpinia verboten wird.

Die Gründe lieferte Herr Kastor, sogar mit Stolz.
KLICK MICH!

"Vielen Dank, der Vergleich ehrt uns. Aber auf diese Stufe wollen wir uns mit unserem kleinen, von lauischen Kindern auf Klopapier gedruckten Werk (noch) nicht stellen." <-- Herr Rainer Kastor.

Daher ist es für mich untragbar, das diese Zeitung in unserem Land verkauft werden darf. Es ist nach ethischen und moralischen Gesichtspunkten unabdingbar, das diese Zeitung verboten wird. Ich kann nicht mit dem Gewissen leben, das die Kinder unseres Nachbarlandes so scharmlos ausgenützt werden, um dieses Schandblatt zu produzieren.

Wegen diesen Gründen möchte ich eine Klage gegen Herrn Rainer Kastor und seine Zeitung einreichen.
Tot?!

Dr. Thasco

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2

Freitag, 25. Juli 2003, 15:58

Sehr geehrter Herr MacAlpin,

zunächst: Ich bestätige hiermit den Eingang Ihrer Klage.

Sie beantragen, die Zeitung verbieten zu lassen, sagen im letzten Absatz aber, dass Sie Herrn Kastor verklagen wollen. Das Gericht geht daher davon aus, dass dieser Antrag eine Klageschrift ist und wird daher über die Zulassung oder Nicht-Zulassung beraten.
Viele Grüße

Dr. Thasco

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3

Freitag, 25. Juli 2003, 15:59

Zur Klarstellung:

Ich möchte die Zeitung und den Chefredakeur und Besitzer verklagen.
Tot?!

Dr. Thasco

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4

Freitag, 25. Juli 2003, 16:05

Zulassungbescheid

Ich lasse die Klage zu.

Nach geltender Gerichtsordnung muss der Tatbestand geltendes Recht in Alpinia brechen, um zugelassen zu werden.

Artikel 2 der Verfassung befasst sich mit den Grundrechten:

Zitat


Art. 2 Grundrechte
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Jeder hat das Recht auf Freiheit, Leben, Eigentum und Sicherheit.


In dem vom Kläger vorgeworfenen Tatbestand könnte eine Verletzung der Verfassung vorliegen.

Gegen diesen Beschluss gibt es kein Rechtsmittel.

Die Verhandlung wird vom Richter im Gerichtssaal eröffnet. Nach der Gerichtsordnung ist es Kläger und Angeklagtem freigestellt, sich einen Anwalt zu nehmen.
Viele Grüße

Dr. Thasco