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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

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1

Donnerstag, 24. Juli 2003, 18:33

Gesetzesvorschlag

Gesetz über Sonn- und Feiertage (GSFT) der DR Alpinia



§1: Allgemeines
(1) Die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe.
(2) Von der Arbeitsruhe ausgenommen sind die Tätigkeiten der Polizei, Feuerwehr, medizinischen Einrichtungen, sonstige Hilfs- und Pflegeeinrichtungen, Verkehrs- und Postbetriebe und Tätigkeiten, die zur Versorgung mit elektrischem Strom, Wasser und Gas notwendig sind.
(3) Möchte ein Arbeitnehmer jedoch an Sonntagen und auch an Feiertagen seiner Arbeit nachgehen ist dies zu gewähren
(4) Die in §2 festgelegten gesetzlichen Feiertage sind nur für die Demokratische Republik Alpinia gültig.
(5) Vorschläge für Feiertage können jederzeit dem Staatspräsidenten unterbreitet werden.

§2: Gesetzliche Feiertage
Als gesetzliche Feiertage werden die folgenden festgelegt:
01.01. - Neujahrstag
07.02. - Tag der Einheit (Eintragung auf der int. Weltkarte)
12.11. - Nationalfeiertag (Gründung Alpinias)
23.12. - Tag der Demokratie (Erste Wahl des Parlamentes)
31.12. - Jahresend

§3: Kirchliche Feiertage
Arbeitnehmern ist an den kirchlichen Feiertagen ihrer Religion Zeit zu geben, an den Feierlichkeiten teilzunehmen, soweit keine betrieblichen Notwendigkeiten bestehen.

§4: Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Dies ist die Version 1.0.





Unterschrift des Staatspräsidenten

Tot?!

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2

Donnerstag, 24. Juli 2003, 21:50

Will den niemand sich dazu äußern? ?(
Tot?!

3

Donnerstag, 24. Juli 2003, 21:56

heißt das dann, das am Sonntag im Regierungsforum nichts mehr gepostet werden darf???(

Den Tag der Einheit würde ich aber anders nennen, hier wurde nichts vereinigt, außerdem ist das zuviel RL.
Mitglied der Sozialökologische Alternative
Vorstandsvorsitzender der GeokoAG
Vorsitzender des WIST

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4

Donnerstag, 24. Juli 2003, 21:59

Dort steht doch auch, wenn man arbeiten will, das man es ihm gewähren muss, also kann man da auch im Parlament, etc. posten.

Und die Feiertage sind von der Alpinia-HP übernommen, dort stehen auch die Erklärungen für die Feiertage.
Tot?!

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5

Freitag, 25. Juli 2003, 00:06

Gibt es den sonst niemanden, der sich dazu äußern möchte? :(
Tot?!

Dr. Thasco

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6

Freitag, 25. Juli 2003, 15:36

Zitat

Original von Kenneth MacAlpin
§1: Allgemeines
(1) Die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe.
(2) Von der Arbeitsruhe ausgenommen sind die Tätigkeiten der Polizei, Feuerwehr, medizinischen Einrichtungen, sonstige Hilfs- und Pflegeeinrichtungen, Verkehrs- und Postbetriebe und Tätigkeiten, die zur Versorgung mit elektrischem Strom, Wasser und Gas notwendig sind.
(3) Möchte ein Arbeitnehmer jedoch an Sonntagen und auch an Feiertagen seiner Arbeit nachgehen ist dies zu gewähren


Wieso brauchen wir diese ganzen Paragraphen, wenn es eh egal ist, ob man am Sonntag arbeitet oder nicht?

Zitat


§2: Gesetzliche Feiertage
Als gesetzliche Feiertage werden die folgenden festgelegt:
01.01. - Neujahrstag
07.02. - Tag der Einheit (Eintragung auf der int. Weltkarte)
12.11. - Nationalfeiertag (Gründung Alpinias)
23.12. - Tag der Demokratie (Erste Wahl des Parlamentes)
31.12. - Jahresend


Witzige GEschichte. In der vorigen Verfassung war es das Privileg des Präsidenten, Feiertage zu erlassen. Das sind diese da auch. Nach der neuen hat er das Recht nicht mehr, die Feiertage sind aber noch da... :D
Viele Grüße

Dr. Thasco

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7

Freitag, 25. Juli 2003, 15:42

Zitat

Original von Dr. Thasco
Wieso brauchen wir diese ganzen Paragraphen, wenn es eh egal ist, ob man am Sonntag arbeitet oder nicht?

Es muss aber jedem Bürger freigestellt sein, ob er da arbeitet oder nicht. Der Sonntag ist normal ein Ruhetag, aber auf ausdrücklichen Wunsch, sollte es dem Bürger doch erlaubt sein zu arbeiten.

Zitat

Original von Dr. Thasco
Witzige GEschichte. In der vorigen Verfassung war es das Privileg des Präsidenten, Feiertage zu erlassen. Das sind diese da auch. Nach der neuen hat er das Recht nicht mehr, die Feiertage sind aber noch da... :D

Neue Vorschläge für Feiertage, könnten Sie ja gerne machen. :))
Tot?!

Joshua Sendler

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8

Freitag, 25. Juli 2003, 17:54

Zitat

Original von Kenneth MacAlpin
§1: Allgemeines
(1) Die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe.
(2) Von der Arbeitsruhe ausgenommen sind die Tätigkeiten der Polizei, Feuerwehr, medizinischen Einrichtungen, sonstige Hilfs- und Pflegeeinrichtungen, Verkehrs- und Postbetriebe und Tätigkeiten, die zur Versorgung mit elektrischem Strom, Wasser und Gas notwendig sind.
(3) Möchte ein Arbeitnehmer jedoch an Sonntagen und auch an Feiertagen seiner Arbeit nachgehen ist dies zu gewähren

Gastromonie? *so schreibt man des doch oder?*

Zitat

When all else fails, read the directions.

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9

Freitag, 25. Juli 2003, 18:01

Was wollen Sie damit sagen? ?(
Tot?!

Joshua Sendler

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10

Freitag, 25. Juli 2003, 18:14

dürfen die nicht offen haben?

Zitat

When all else fails, read the directions.

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11

Freitag, 25. Juli 2003, 18:23

Zitat

sonstige Hilfs- und Pflegeeinrichtungen, Verkehrs- und Postbetriebe und Tätigkeiten, die zur Versorgung mit elektrischem Strom, Wasser und Gas notwendig sind.


Gastronimie, kann man eigentlich zu Versorgung mit Wasser und zu Hilfs- und Pflegeeinrichtungen dazu ordnen. :))
Tot?!

12

Freitag, 25. Juli 2003, 18:26

Zitat

Original von Kenneth MacAlpin

Zitat

sonstige Hilfs- und Pflegeeinrichtungen, Verkehrs- und Postbetriebe und Tätigkeiten, die zur Versorgung mit elektrischem Strom, Wasser und Gas notwendig sind.


Gastronimie, kann man eigentlich zu Versorgung mit Wasser und zu Hilfs- und Pflegeeinrichtungen dazu ordnen. :))


LOL ROTFL :rofl: :wallbash:
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13

Freitag, 25. Juli 2003, 18:30

Jetzt mal ganz im ernst, man sollte das noch hinzufügen. Ganz recht, Herr Sendler.
Tot?!

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14

Samstag, 26. Juli 2003, 17:36

Gesetz über Sonn- und Feiertage (GSFT) der DR Alpinia



§1: Allgemeines
(1) Die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe.
(2) Von der Arbeitsruhe ausgenommen sind die Tätigkeiten der Polizei, Feuerwehr, medizinischen Einrichtungen, sonstige Hilfs- und Pflegeeinrichtungen, Gastronomische Betriebe, Verkehrs- und Postbetriebe und Tätigkeiten, die zur Versorgung mit elektrischem Strom, Wasser und Gas notwendig sind.
(3) Möchte ein Arbeitnehmer jedoch an Sonntagen und auch an Feiertagen seiner Arbeit nachgehen ist dies zu gewähren
(4) Die in §2 festgelegten gesetzlichen Feiertage sind nur für die Demokratische Republik Alpinia gültig.
(5) Vorschläge für Feiertage können jederzeit dem Staatspräsidenten unterbreitet werden.

§2: Gesetzliche Feiertage
Als gesetzliche Feiertage werden die folgenden festgelegt:
01.01. - Neujahrstag
07.02. - Tag der Einheit (Eintragung auf der int. Weltkarte)
12.11. - Nationalfeiertag (Gründung Alpinias)
23.12. - Tag der Demokratie (Erste Wahl des Parlamentes)
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§3: Kirchliche Feiertage
Arbeitnehmern ist an den kirchlichen Feiertagen ihrer Religion Zeit zu geben, an den Feierlichkeiten teilzunehmen, soweit keine betrieblichen Notwendigkeiten bestehen.

§4: Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Dies ist die Version 1.0.





Unterschrift des Staatspräsidenten
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Dr. Thasco

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15

Samstag, 26. Juli 2003, 19:10

Zitat

Original von Kenneth MacAlpin
Es muss aber jedem Bürger freigestellt sein, ob er da arbeitet oder nicht. Der Sonntag ist normal ein Ruhetag, aber auf ausdrücklichen Wunsch, sollte es dem Bürger doch erlaubt sein zu arbeiten.


Ja, sicher darf es jedem freigestellt sein, aber dann muss man es nicht vorher theoretisch verbieten. Ich brauche nicht sagen "Ab sofort dürfen keine Hunde mehr gehalten werden " und im gleichen Atemzug "Jeder Bürger darf aber frei entscheiden, ob er einen Hund haben will". :) Verstehen Sie, was ich meine?

Zitat


Neue Vorschläge für Feiertage, könnten Sie ja gerne machen. :))


Danke, danke, aber derzeit gibt es kein Gesetz, dass irgendjemand hier dazu berechtigt, einen Feiertagsvorschlag zu machen. :)
Viele Grüße

Dr. Thasco

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16

Samstag, 26. Juli 2003, 19:50

Ja, ich hab verstanden wie Sie das meinten, ich werde es nochmals überarbeiten.

Zitat


Danke, danke, aber derzeit gibt es kein Gesetz, dass irgendjemand hier dazu berechtigt, einen Feiertagsvorschlag zu machen. :)

Sobald dieses Gesetz durchs Parlament kommt und verkündet wirde, kann man es ja. :))
Tot?!

Clausi I. von Alpinia

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17

Samstag, 26. Juli 2003, 22:34

Wie wäre es, wenn der Staatspräsident oder die regierung die Kompetenz zurückerhält und wir somit die Verfassung ändern? Solche überflüssigen, höchstens simulierte Bürger betreffende Gesetze sind sinnlos... :rolleyes:

Heißen wir bald Büralpelon?
Clausi von Plausibel
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18

Samstag, 26. Juli 2003, 23:03

Zitat

Original von Clausi von Plausibel
Wie wäre es, wenn der Staatspräsident oder die regierung die Kompetenz zurückerhält und wir somit die Verfassung ändern? Solche überflüssigen, höchstens simulierte Bürger betreffende Gesetze sind sinnlos... :rolleyes:

Heißen wir bald Büralpelon?


:rolleyes: , Entschuldigung das ich diesen Vorschlag machte. :rolleyes:
Tot?!

Clausi I. von Alpinia

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19

Sonntag, 27. Juli 2003, 11:05

Zitat

Original von Kenneth MacAlpin
:rolleyes: , Entschuldigung das ich diesen Vorschlag machte. :rolleyes:
Wie wäre es mit Vorschlägen für viel wichtigere Gesetze? :rolleyes:
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

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20

Sonntag, 27. Juli 2003, 11:49

Zitat

Original von Clausi von Plausibel

Zitat

Original von Kenneth MacAlpin
:rolleyes: , Entschuldigung das ich diesen Vorschlag machte. :rolleyes:
Wie wäre es mit Vorschlägen für viel wichtigere Gesetze? :rolleyes:

Gute Idee!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]