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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Dr. Thasco

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1

Freitag, 25. Juli 2003, 16:10

Verhandlung Mac Alpin gg. Kastor

Geehrte Anwesende,

hiermit eröffne ich das Verfahren Kenneth Mac Alpin gegen Rainer Kastor.

Als erstes stelle ich die Anwesenheit fest.

Schöffen Frau Eros und Herr Lyman, Kläger Herr Mac Alpin und Angeklagter Herr Kastor mögen eine Anwesenheitsbekundung ablegen. Möglicher Rechtsbeistand bitte ebenfalls melden, allerdings wird hierbei darauf hingewiesen, dass eine Akkreditierung vor Gericht vorliegen muss.
Viele Grüße

Dr. Thasco

2

Freitag, 25. Juli 2003, 16:14

Schöffin Eros ist anwesend.
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3

Freitag, 25. Juli 2003, 16:17

Ich, Kenneth MacAlpinia, geboren am 07.06.1983, wohnhaft in Brexen, Bürger der Demokratischen Republik Alpinia gebe dem Hohen Gericht unter dem Vorsitz von Lord Thasco bekannt, dass ich anwesend bin und meine Anklage, selbst vertreten werde.
Tot?!

Dr. Thasco

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4

Freitag, 25. Juli 2003, 16:35

Ich weise daraufhin, dass für das Erscheinen der Klagegegnerseite 120 Stunden Erscheinungsfrist festgelegt werden. Ansonsten geht das Verfahren im Sinne der Klage aus.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Dr. Thasco

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5

Freitag, 25. Juli 2003, 16:44

Noch ein Hinweis: Bitte lesen Sie sich in die Gerichtsordnung ein. Ich als vorsitzender Richter werde das jeweilige Rederecht erteilen. Die Schöffen haben jederzeit das Recht zu Fragen. Sollten Kläger oder Angeklagter etwas fragen wollen ausserhalb ihres Rederechts, mögen Sie das durch ein "Ich möchte gerne xyz eine Frage stellen" anzeigen.

Nach der Anwesenheitserklärung werden noch Formalia bekanntgegeben. Danach beginnt der in der Gerichtsordnung festgeschriebene Prozessweg.
Viele Grüße

Dr. Thasco

6

Freitag, 25. Juli 2003, 17:37

Erklärung



Bin da!

Josh Lyman

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7

Samstag, 26. Juli 2003, 18:46

Schöffe Lyman ist anwesend.
Josh Lyman

Dr. Thasco

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8

Samstag, 26. Juli 2003, 19:04

Vielen Dank! Ich stelle die Anwesenheit aller relevanten Personen fest. Der Prozess ist somit rechtsgültig.

Zunächst noch Formalia:

1. Beiträge zu editieren ist bis zum Ende des Prozesses verboten. Auch nicht wg. Rechtschreibung, ich nehme es da nicht soo genau mit.
2. Nach Paragraph 5 der Gerichtsordnung lege ich fest, dass
a) das Eröffnungsplädoyer maximal 72 Stunden dauern darf
b) die Beweisaufnahme maximal 72 Stunden dauern darf
c) das Schlussplädoyer maximal 72 Stunden dauern darf.
3. Beleidigungen haben in diesem gerichtssal nichts verloren. Wenn Beleidigungen nach einmaliger Ermahnung von mir wiederholt vorkommen, werde ich nach Paragraph 4, Absatz 4 einen Rechtsbeistand für die betroffene Person verfügen und dem Ermahnten Redeverbot erteilen.

Nach dem dieses geklärt ist, kommen wir nun zum Eröffnungsplädoyer:

Der Kläger Herr Mac Alpin hat das Wort und möge OHNE NENNUNG EINES STRAFMASSES die Anklage vorbringen.

Danach hat die Verteididgung das Wort. Bitte meine Herren.
Viele Grüße

Dr. Thasco

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9

Samstag, 26. Juli 2003, 20:04

Danke. Meine Klage richtet sich gegen Herrn Kastor und seine Firma, die die Zeitung "Der Joker" produziert.
Für mich ist es untragbar, das diese Zeitung in Alpinia vertireben werden darf. Da zur Produktion der Zeitung Kinder als Arbeitskräfte dienen. Ich berufe mich da auf Artikel 2 (2) des Grunggesetzes

Zitat

Jeder hat das Recht auf Freiheit, Leben, Eigentum und Sicherheit.

Es ist nach ethischen und moralischen Gesichtspunkten unabdingbar das die Zeitung in Alpinia vertrieben werden darf.
Herr Kastor findet es auch noch gut, das seine Zeitung von Kindern gedruckt wird. :(

Ich möchte gerne noch zwei Klagen gegen Herrn Kastor einreichen.

Auf der HP seiner Zeitung die Produktionsfiremen genannt werden.

Zitat

Der Joker wird herausgegeben von der Kastorderjoker Dionysos GbR i.G., der Kastorderjoker Alpinia GmbH i.G. und der Kastorderjoker Volkby AG i.G.
Der Druck erfolgt durch die Kinderarbeit Druckgesellschaft, Lauenburg.
Verantwortlicher im Sinne des nichtexistenten Pressegesetzes: Rainer Kastor, Dionysos

Die Firmen Kastorderjoker Alpinia GmbH i.G. und der Kastorderjoker Volkby AD i.G. gibt es gar nicht, daher möchte ich Ihn der Lüge bezichtigen.

Desweiteren möchte ich HErr Kastor verklagen, wegen diesem Kommentar von Ihn KLICK MICH!, und dann runter scrollen. Ich äußerte mich, das er verklagt werden sollte, da Kinderarbeit etwas verwerfliches ist und er wurde direkt unfreundlich. Falls er seinen Beitrag nochmals bearbeitet, zitere ich ihn hier:

Zitat

Und ihnen gehört mal die Fresse poliert, aber deswegen mach ich das doch nicht sofort.

Das "nicht sofort" stört mich an diesem Satz. Daher bitte ich Sie für mich Personenschutz anzuordnen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Tot?!

10

Samstag, 26. Juli 2003, 20:59

Wenn ich dazu ein paar Nachfragen stellen dürfte (erstmal nur zum Klageantrag): [darf ich Fragen stellen, Herr Richter?]

Mit "Grunggesetz" meinen Sie die Verfassung der Demokratischen Republik Alpinia?
Erklären Sie bitte genauer, wie Artikel 2(2) verletzt wird.

Betreff Klage 2: Nach welchem Gesetz ist Lügen in Alpinia verloren?

Betreff Klage 3: Handelt es sich hierbei um eine Klage oder beantragen Sie Personenschutz? Falls ersteres, formulieren Sie die Klage bitte genauer aus.
[SCHILD] [/SCHILD]

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11

Samstag, 26. Juli 2003, 23:12

Verzeihen Sie bitte, das ich mich undeutlich aussprach.

Der Artikel 2(2), der Verfassung, wird verletzt, da die Kinder dazu gezwungen werden. Es sind zwar keine alpinischen Kinder, aber sowas war und ist auch in Lauenburg verboten. Ich kann es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, das diese Zeitung hier verkauft werden darf.

Zu Ihrem zweiten Betreff:
Lügen ist nicht Strafbar. Aber diese Firmen gibt es nicht.

Zu Ihrem dritten Betreff:
Ich möchte Ihn verklagen, weil er mir drohte. Und ich möchte Personenschutz beantragen.
Tot?!

12

Sonntag, 27. Juli 2003, 02:04

Zitat

Original von Kenneth MacAlpin
Zu Ihrem dritten Betreff:
Ich möchte Ihn verklagen, weil er mir drohte. Und ich möchte Personenschutz beantragen.


Vielleicht noch, auf Grund welcher Gesetzesgrundlage Sie ihn verklagen..ö
[SCHILD] [/SCHILD]

Dr. Thasco

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13

Sonntag, 27. Juli 2003, 09:46

Rückfragen bezüglich des Verständisses sind durch seiten der Schöffen selbstverständlich erlaubt.

Wenn Herr Mac Alpin den letzten Punkt der Rückfrage der Schöffin Eros noch beantwortet hat dann Herr Kastor Gelegenheit zur Erwiederung.
Viele Grüße

Dr. Thasco

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14

Sonntag, 27. Juli 2003, 17:16

Zitat

Original von Eva Maria Eros

Zitat

Original von Kenneth MacAlpin
Zu Ihrem dritten Betreff:
Ich möchte Ihn verklagen, weil er mir drohte. Und ich möchte Personenschutz beantragen.


Vielleicht noch, auf Grund welcher Gesetzesgrundlage Sie ihn verklagen..ö


Artikel 2(2) der Verfassung. Da jeder das Recht auf Leben hat. :)
Tot?!

15

Sonntag, 27. Juli 2003, 18:58

Klageerwiderung

Hohes Gericht!

Folgendes möchte ich auf die Klage des Herrn MacAlpin antworten:

Ich bin als Chefredakteur nicht für Druck und Vertrieb des Jokers verantwortlich, sondern für die Redaktion und den Inhalt. Klagegegner sollte also der Verlag oder die Druckgesellschaft sein.
Für die Behauptung, daß der Druck des Jokers in Kinderarbeit oder der Druckgar irgendjemand das "Recht auf Freiheit, Leben, Eigentum und Sicherheit" nimmt, gibt es keinerlei Beweis.
Die Verlage Kastorderjoker Dionysos GbR i.G., Kastorderjoker Alpinia GmbH i.G. und Kastorderjoker Volkby AG i.G. sind, wie am Kürzel i.G. leicht ersichtlich in Gründung, existieren folglich nicht. Mich der Lüge zu bezichtigen ist also eine bodenlose Unterstellung des Herrn MacAlpin.
In diesem Punkt lege ich eine Wiederklage wegen Verleumdung gegen Herrn MacAlpin ein.
Zum letzten Punkt: Das Zitat "Und ihnen gehört mal die Fresse poliert, aber deswegen mach ich das doch nicht sofort." gebe ich zu. Das sollte aber keine Drohung sein, sondern nur darauf hinweisen, das man erstmal über das Thema reden sollte, statt gleich zum Gericht zu laufen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Mehr habe ich nicht zu sagen :evil:

Dr. Thasco

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16

Sonntag, 27. Juli 2003, 22:36

Vielen Dank Herr Kastor für die Klageerwiederung.

Wir treten somit in die Beweisaufnahme.

Herr Mac Alpin, Herr Kastor spricht davon, dass es keinerlei Beweise gibt. Was haben Sie als Beweise oder Zeugen vorzulegen?

Herr Kastor, wie kann eine Zeitung in einem Verlag erscheinen, der nicht existiert?

Hinweis: Die Schöffen haben Fragerecht.
Viele Grüße

Dr. Thasco

17

Sonntag, 27. Juli 2003, 23:03

Ich bitte das Gericht mich für die nächsten 100 Stunden zu entschuldigen. Aus persönlichen Gründen muss ich Alpinia verlassen.

*sim-off* URLAUB :] *sim-on*

EDIT: GENEHMIGT. :) gez. Dr. Thasco
[SCHILD] [/SCHILD]

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18

Montag, 28. Juli 2003, 00:07

In dem Posting, das ich zitierte stand, das er die Kinderarbeit sogar für gut empfindet.
Auf der homepage stand ebenfalls, das die Zeitung von Kinder gedrückt wird.
Ich frage Sie auch, Herr Kastor, wie kann ihre Zeitung gedruckt werden, wenn die Firma nicht existiert?
In Dionysos sind Sie auch als Firmenchef eingetragen und nicht als Chefredakteur.
Tot?!

Dr. Thasco

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19

Montag, 28. Juli 2003, 11:25

Zitat

Original von Kenneth MacAlpin
In dem Posting, das ich zitierte stand, das er die Kinderarbeit sogar für gut empfindet.
Auf der homepage stand ebenfalls, das die Zeitung von Kinder gedrückt wird.


Bitte geben Sie Links an.
Viele Grüße

Dr. Thasco

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20

Montag, 28. Juli 2003, 12:13

KLICK MICH! und bitte runterscrollen.

Hier zitiere ich auch nochmals diese Stelle:

Zitat

Vielen Dank, der Vergleich ehrt uns. Aber auf diese Stufe wollen wir uns mit unserem kleinen, von lauischen Kindern auf Klopapier gedruckten Werk (noch) nicht stellen.
Tot?!