Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
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Gesetzesvorschlag II
Gesetz zum Schutze der Kinder (GSK) der DR Alpinia
§1: Allgemeines
(1) Die Volljährigkeit ist mit dem erreichen des 19 Lebensjahres gegeben.
(2) Sobald das Kind das 15 Lebensjahr erreicht hat, gilt es als Jugendlicher.
(3) Bis zum erreichen der Volljährigkeit sind die Kinder und Jugendlichen nur beschränkt haftbar. Näheres regelt das Strafgesetzbuch.
§2: Sorgerecht
(1) Das Sorgerecht wird sofort nach der Geburt auf die Mutter übertragen, sofern keine andere Regelung mit der Kindesmutter vereinbar wurde.
(2) Das Sorgerecht der Waisenkinder hat der Staat.
(3) Das Sorgerecht kann jederzeit, auf Wunsch des Kindes, oder der Erziehungsberechtigten abgegeben werden. Es bedarf jedoch der Zustimmung, des örtlichen Jugendamtes.
(4) Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet ihre „Schutzbefohlenden“ zu schützen.
(5) Das Sorgerecht kann per Gerichtsbeschluss aberkannt werden, wenn das Kind unter physischer und/oder psychischer Gewalt ausgesetzt ist, wenn die Erziehungsberechtigten ihre Führsorgepflicht verletzen, wenn schadhafter Einfluss auf das Kind einwirkt.
§3: Kinderarbeit
(1) Kinderarbeit ist in Alpinia in jeglicher Form verboten.
(2) Erziehungsberechtigte, dürfen dem Kind erst Arbeiten erteilen wenn es das 15 Lebensjahr erreicht hat, und somit zum Jugendlichen wird.
(3) Die Arbeitszeit darf die maximale Grenze von 2 Stunden täglich nicht überschreiten. Für die Arbeit, ist dem Kind, eine entsprechende Entlohnung zu zahlen.
(4) Körperliche Arbeit ist bis zum erreichen der Volljährigkeit verboten.
§4: Alkohol und Tabak
(1) Der Ausschank alkoholischer Getränke, sowie der Verkauf von alkoholischen Getränken und sonstigen Lebensmittel, die mit alkoholischen Inhaltsstoffen versetzt wurden, an Minderjährige ist verboten.
(2) Tabak ist für Minderjährige ebenfalls verboten.
(3) Zum Schutze der Kinder wird auf das Aufstellen von Zigarettenautomaten, außerhalb von Gaststätten generell verzichtet.
§5: Ausgangsrecht
(1) Minderjährige genießen ein beschränktes Ausgangsrecht.
(2) Bis zum erreichen des 15 Lebensjahres dürfen die Kinder bis maximal 20:00 Uhr, ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten in der Öffentlichkeit aufhalten.
(3) Ab dem erreichen des 15 Lebensjahres dürfen die Jugendlichen bis maximal 22:00 Uhr, ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten in der Öffentlichkeit aufhalten.
(4) Ab dem erreichen des 17 Lebensjahres ist es ihnen gestattet bis maximal 00:00 Uhr, ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten in der Öffentlichkeit aufhalten.
(5) Minderjährigen ist der Besuch in Gaststätten bis zum erreichen des 17 Lebensjahres, ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten, der Zutritt zu verwehren.
§6: Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Dies ist die Version 1.0.
§1: Allgemeines
(1) Die Volljährigkeit ist mit dem erreichen des 19 Lebensjahres gegeben.
(2) Sobald das Kind das 15 Lebensjahr erreicht hat, gilt es als Jugendlicher.
(3) Bis zum erreichen der Volljährigkeit sind die Kinder und Jugendlichen nur beschränkt haftbar. Näheres regelt das Strafgesetzbuch.
§2: Sorgerecht
(1) Das Sorgerecht wird sofort nach der Geburt auf die Mutter übertragen, sofern keine andere Regelung mit der Kindesmutter vereinbar wurde.
(2) Das Sorgerecht der Waisenkinder hat der Staat.
(3) Das Sorgerecht kann jederzeit, auf Wunsch des Kindes, oder der Erziehungsberechtigten abgegeben werden. Es bedarf jedoch der Zustimmung, des örtlichen Jugendamtes.
(4) Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet ihre „Schutzbefohlenden“ zu schützen.
(5) Das Sorgerecht kann per Gerichtsbeschluss aberkannt werden, wenn das Kind unter physischer und/oder psychischer Gewalt ausgesetzt ist, wenn die Erziehungsberechtigten ihre Führsorgepflicht verletzen, wenn schadhafter Einfluss auf das Kind einwirkt.
§3: Kinderarbeit
(1) Kinderarbeit ist in Alpinia in jeglicher Form verboten.
(2) Erziehungsberechtigte, dürfen dem Kind erst Arbeiten erteilen wenn es das 15 Lebensjahr erreicht hat, und somit zum Jugendlichen wird.
(3) Die Arbeitszeit darf die maximale Grenze von 2 Stunden täglich nicht überschreiten. Für die Arbeit, ist dem Kind, eine entsprechende Entlohnung zu zahlen.
(4) Körperliche Arbeit ist bis zum erreichen der Volljährigkeit verboten.
§4: Alkohol und Tabak
(1) Der Ausschank alkoholischer Getränke, sowie der Verkauf von alkoholischen Getränken und sonstigen Lebensmittel, die mit alkoholischen Inhaltsstoffen versetzt wurden, an Minderjährige ist verboten.
(2) Tabak ist für Minderjährige ebenfalls verboten.
(3) Zum Schutze der Kinder wird auf das Aufstellen von Zigarettenautomaten, außerhalb von Gaststätten generell verzichtet.
§5: Ausgangsrecht
(1) Minderjährige genießen ein beschränktes Ausgangsrecht.
(2) Bis zum erreichen des 15 Lebensjahres dürfen die Kinder bis maximal 20:00 Uhr, ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten in der Öffentlichkeit aufhalten.
(3) Ab dem erreichen des 15 Lebensjahres dürfen die Jugendlichen bis maximal 22:00 Uhr, ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten in der Öffentlichkeit aufhalten.
(4) Ab dem erreichen des 17 Lebensjahres ist es ihnen gestattet bis maximal 00:00 Uhr, ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten in der Öffentlichkeit aufhalten.
(5) Minderjährigen ist der Besuch in Gaststätten bis zum erreichen des 17 Lebensjahres, ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten, der Zutritt zu verwehren.
§6: Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Dies ist die Version 1.0.
Unterschrift des Staatspräsidenten
Tot?!
Hmm, das ist aber arg kontrovers...
1. Keine Anführungszeichen ("") in Gesetzestexten!
2. Was ist körperliche Arbeit, was nicht?
3. Wieso darf ein 16jähriger nicht in eine Pommesbude gehen?
4. Etc. pp.
1. Keine Anführungszeichen ("") in Gesetzestexten!
2. Was ist körperliche Arbeit, was nicht?
3. Wieso darf ein 16jähriger nicht in eine Pommesbude gehen?
4. Etc. pp.
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Zitat
Original von Richard Nightingale III.
Hmm, das ist aber arg kontrovers...
Weshalb?
Zitat
Original von Richard Nightingale III.
1. Keine Anführungszeichen ("") in Gesetzestexten!
Lässt sich machen, ich habe aber auch schon Gesetze mit Anführungszeichen gesehen.
Zitat
Original von Richard Nightingale III.
2. Was ist körperliche Arbeit, was nicht?
Stimmt, das müßte noch klar definiert werden.
Zitat
Original von Richard Nightingale III.
3. Wieso darf ein 16jähriger nicht in eine Pommesbude gehen?
Pommesbude? Solche Einrichtungen habe ich doch gar nicht im Gesetzestext erwähnt.

Zitat
Original von Richard Nightingale III.
4. Etc. pp.
Könnten Sie mir das vielleicht etwas näher erläutern?
Tot?!
Zitat
Original von Kenneth MacAlpin
Zitat
Original von Richard Nightingale III.
Hmm, das ist aber arg kontrovers...
Weshalb?
Weil es von Unstimmigkeiten nur so wimmelt. Weil Definitionen fehlen. Weil es fraglich ist, ob wir solch ein Gesetz brauchen.
Zitat
Original von Kenneth MacAlpin
Zitat
Original von Richard Nightingale III.
1. Keine Anführungszeichen ("") in Gesetzestexten!
Lässt sich machen, ich habe aber auch schon Gesetze mit Anführungszeichen gesehen.
Wo denn? Mit Sicherheit nur in Bananenrepubliken. Gesetze müssen schon eindeutig formulier sein.
Zitat
Original von Kenneth MacAlpin
Zitat
Original von Richard Nightingale III.
2. Was ist körperliche Arbeit, was nicht?
Stimmt, das müßte noch klar definiert werden.
Ich warte!
Zitat
Original von Kenneth MacAlpin
Zitat
Original von Richard Nightingale III.
3. Wieso darf ein 16jähriger nicht in eine Pommesbude gehen?
Pommesbude? Solche Einrichtungen habe ich doch gar nicht im Gesetzestext erwähnt.![]()
Moment, hier:
Zitat
(5) Minderjährigen ist der Besuch in Gaststätten bis zum erreichen des 17 Lebensjahres, ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten, der Zutritt zu verwehren.
Das schließt auch Pommesbuden und ähnliches mit ein.
Zitat
Original von Kenneth MacAlpin
Zitat
Original von Richard Nightingale III.
4. Etc. pp.
Könnten Sie mir das vielleicht etwas näher erläutern?
Ich wollte anderen auch noch was lassen, aber gut, ich mach mal weiter:
5. Was ist eine Kindsmutter? Wieso entscheidet die über das Sorgerecht?
6. Thema Kinderarbeit: Generell verboten, aber eingeschränkt erlaubt? Hier fehlen genauere Definitionen.
7. Warum sollen die Kinder ausgerechnet mit 19 volljährig sein, warum nicht mit 16, 18, 20, 21, 25, etc.?
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Das mit Gaststätten, war so gemeint, das Sie nicht in der nähe von Etablisemonts sich aufhalten, wo Alkohol ausgeschenkt wird.
Kindesmutter, statt Kindsmutter.
Die entscheidet über das Sorgerecht, weil es IHR Kind ist.
Wieso mit 19 volljährig? Mit 18, laut meinen Vorschlages.
Kindesmutter, statt Kindsmutter.
Die entscheidet über das Sorgerecht, weil es IHR Kind ist.
Wieso mit 19 volljährig? Mit 18, laut meinen Vorschlages.
Tot?!
Zitat
(2) Bis zum erreichen des 15 Lebensjahres dürfen die Kinder bis maximal 20:00 Uhr, ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten in der Öffentlichkeit aufhalten.
Haben dann die Kinder/Jugendlichen Hausarreest??? Das ist aber eine Einschränkung der Menschenrechte, soweit ich weiß.
Und dann in drei vier jahren sich beklagen, das Alpinias Kinder zu fett sind.... das sind die richtigen.
Zitat
Original von Georg von Modamien
Zitat
(2) Bis zum erreichen des 15 Lebensjahres dürfen die Kinder bis maximal 20:00 Uhr, ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten in der Öffentlichkeit aufhalten.
Haben dann die Kinder/Jugendlichen Hausarreest??? Das ist aber eine Einschränkung der Menschenrechte, soweit ich weiß.
Und dann in drei vier jahren sich beklagen, das Alpinias Kinder zu fett sind.... das sind die richtigen.
Die Kinder können solang raus wie Sie wollen, halt in Begleitung von Erziehungsberechtigten. Das Geschiet zum Schutze des Kindes.
Das heißt nur, das Sie nicht nach draußen dürfen, alleine. Sie können aber auf einer Party sein, solang es die Eltern erlauben.
P.S.: Das ist in Deutschland ebenfalls so.
Tot?!
simoff//
also wenn du sowas in deutschland einbringen würdest gäbe es bestimmt Studentenproteste und noch mehr als beim Iraq Krieg
simon//
also wenn du sowas in deutschland einbringen würdest gäbe es bestimmt Studentenproteste und noch mehr als beim Iraq Krieg

simon//
Zitat
When all else fails, read the directions.
Zitat
Original von JoshuaSendler
simoff//
also wenn du sowas in deutschland einbringen würdest gäbe es bestimmt Studentenproteste und noch mehr als beim Iraq Krieg![]()
simon//
Tut mir leid, da muss ich dich enttäuschen, sowas gibt es in Deutschland bereits. Sobald man 14 ist darf man bis 22Uhr alleine auf den Straßen los sein, sobald man 16 ist bis 24Uhr und sobald man 18 ist, egal wann.
Tot?!
Zitat
Original von Kenneth MacAlpin
Zitat
Original von JoshuaSendler
simoff//
also wenn du sowas in deutschland einbringen würdest gäbe es bestimmt Studentenproteste und noch mehr als beim Iraq Krieg![]()
simon//
Tut mir leid, da muss ich dich enttäuschen, sowas gibt es in Deutschland bereits. Sobald man 14 ist darf man bis 22Uhr alleine auf den Straßen los sein, sobald man 16 ist bis 24Uhr und sobald man 18 ist, egal wann.
und in Dt hält sich sowie so keiner dran, dann brauchen wir sowas hier erst recht nicht.
also heut nach 22:00 gehe ich mal auf die strasse und verhafte alle kinder unter 14 ohne begleitung von älteren *lol*
Zitat
When all else fails, read the directions.
Wie wäre es, wenn wir ein "Gesetz zur Strafbarkeit von überflüssigen Gesetzesvorschlägen" konzipieren...

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
sowas sollten wir mal diskutieren oder wie wärs mit einem Gesetz zur Vermeidugn unnötiger Gesetze??
Oder etwas diplomatischer formuliert:
Verbot von nichtsimulationsrelevanten Gesetzen.
Verbot von nichtsimulationsrelevanten Gesetzen.
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Einigen wir uns einfach darauf, dass wir solche Themen solange nicht mehr (konstruktiv und damit ressourcenintensiv) angehen, sondern uns auf Wichtigeres konzentrierenß Dazu zählen die in der Verfassung vorgesehenen Gesetze sowie ein Diplomatiegesetz und ein StGB.

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Vielleicht könnte das Parlament auch mal die dort bereits eingereichten Vorschläge für Gesetze abarbeiten?
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Gute Idee. Ich habe bei meinen täglich besuchten Veranstaltungen nicht nur gutes über die Parlamentsarbeit gehört!
Zitat
Original von Richard Nightingale III.
Vielleicht könnte das Parlament auch mal die dort bereits eingereichten Vorschläge für Gesetze abarbeiten?
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Zitat
Original von Clausi von Plausibel
... täglich besuchten Veranstaltungen ...
Was für Veranstaltungen?

Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Sie vergessen, dass ich Staatspräsident bin und zu beinahe jeder kulturellen und sportlichen Großveranstalung eingeladen bin?
Zitat
Original von Richard Nightingale III.
Was für Veranstaltungen?![]()

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
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Samstag, 10. Mai 2025, 09:48
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