Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
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Verfügung zu den politischen Parteien
§ 1 – Begriff der Partei
Die politischen Parteien sind Ausdruck des politischen Pluralismus; sie wirken bei der Bildung und Äußerung des Volkswillens mit und sind das Hauptinstrument der politischen Beiteilung. Ihre Gründung und die Ausübung ihrer Tätigkeit sind im Rahmen der Achtung der Verfassung und des Gesetzes frei. Ihre innere Struktur und Arbeitsweise müssen demokratisch sein.
§ 2 – Parteigründung
(1) Parteigründungen sind offiziell zu beantragen und nach der Zulassung öffentlich im Forum bekannt zu geben.
(2) Voraussetzungen für die Gründung einer Partei sind:
- eigene Parteihomepage
- ein Parteiprogramm, in denen die Ziele der Partei ersichtlich sind
- eine Satzung, welche die innere Struktur und Arbeitsweise der Partei festlegt
- ein demokratisch gewählter Vorstand mit mindestens zwei Mitgliedern
- mindestens 3 Mitglieder
§ 3 – Zulassung
Die Zulassung einer Partei wird vom Innenministerium entschieden.
Ein Entzug der Zulassung oder eine Zulassungsverweigerung ist möglich, wenn die
Bedingungen aus § 1 und § 2 nicht erfüllt sind.
Es findet eine regelmäßige Prüfung der Bedingungen durch das Innenministerium statt.
§ 4 – Mitgliedschaft
Jeder gemeldete Bürger/in Alpinias kann Mitglied einer Partei werden, oder eine Partei gründen.
Mitgliedschaft in mehr als einer Partei Alpinias ist nicht zulässig.
§ 5 - Übergangsbestimmungen
Alle Parteien, die den Voraussetzungen nach §2 (2) derzeit nicht nachkommen, haben eine Woche Zeit, um die Voraussetzungen zu erfüllen. Ansonsten wird den parteien die Zulassung entzogen.
§ 6 - Schlussbestimmungen, Gültigkeit
Diese Verfügung gilt, bis sie durch das Parlament aufgehoben wird. Es wird dem Parlament empfohlen, die Inhalte dieser Verfügung in ein Parteiengesetz zu verarbeiten.
Rantaplan, den 09. Juni 2003
Da es in Alpinia nicht genug politisch Interessierte Staatsbürger gibt um die gennanten Grenzen zu erreichen, es aber aus rein demokratischen Gründen mehr als eine Partei geben sollte, bin ich dafür folgende Punkte zu ändern.
Ich schlage vor, den Punkt:
- mindestens 3 Mitglieder
auf:
- mindestens 1 Mitglied
zu ändern.
Außerdem den Punkt:
- ein demokratisch gewählter Vorstand mit mindestens zwei Mitgliedern
zu streichen.
Außerdem können die § 5 und § 6 gestrichen werden.
Ich bin dafür, die Paragraphen wie gennant zu ändern, und dann die Verordnung in ein gesetz umzuwandeln.
Zu §5. Meinen nachforschungen zu folge, dürfte zur Zeit keine der 3 Parteien existieren. Die LiLi und die PBD haben nicht genug Mitglieder. Die SÖA hatte innerhalb der gennanten Frist des §5 kein Parteiprogramm. Außerdem ist nicht z u erkennen, ob der Vorstand der SÖA aus mehr als 2 Mitgliedern besteht. Das wäre auch gegen die verordnung.
Ich bitte deßhalb alle Abgeordneten diesen mißstand sofort zu bereinigen, andernfalls, sehe ich mich gezwungen gegen alle Parteien zu klagen.
Die politischen Parteien sind Ausdruck des politischen Pluralismus; sie wirken bei der Bildung und Äußerung des Volkswillens mit und sind das Hauptinstrument der politischen Beiteilung. Ihre Gründung und die Ausübung ihrer Tätigkeit sind im Rahmen der Achtung der Verfassung und des Gesetzes frei. Ihre innere Struktur und Arbeitsweise müssen demokratisch sein.
§ 2 – Parteigründung
(1) Parteigründungen sind offiziell zu beantragen und nach der Zulassung öffentlich im Forum bekannt zu geben.
(2) Voraussetzungen für die Gründung einer Partei sind:
- eigene Parteihomepage
- ein Parteiprogramm, in denen die Ziele der Partei ersichtlich sind
- eine Satzung, welche die innere Struktur und Arbeitsweise der Partei festlegt
- ein demokratisch gewählter Vorstand mit mindestens zwei Mitgliedern
- mindestens 3 Mitglieder
§ 3 – Zulassung
Die Zulassung einer Partei wird vom Innenministerium entschieden.
Ein Entzug der Zulassung oder eine Zulassungsverweigerung ist möglich, wenn die
Bedingungen aus § 1 und § 2 nicht erfüllt sind.
Es findet eine regelmäßige Prüfung der Bedingungen durch das Innenministerium statt.
§ 4 – Mitgliedschaft
Jeder gemeldete Bürger/in Alpinias kann Mitglied einer Partei werden, oder eine Partei gründen.
Mitgliedschaft in mehr als einer Partei Alpinias ist nicht zulässig.
§ 5 - Übergangsbestimmungen
Alle Parteien, die den Voraussetzungen nach §2 (2) derzeit nicht nachkommen, haben eine Woche Zeit, um die Voraussetzungen zu erfüllen. Ansonsten wird den parteien die Zulassung entzogen.
§ 6 - Schlussbestimmungen, Gültigkeit
Diese Verfügung gilt, bis sie durch das Parlament aufgehoben wird. Es wird dem Parlament empfohlen, die Inhalte dieser Verfügung in ein Parteiengesetz zu verarbeiten.
Rantaplan, den 09. Juni 2003
Da es in Alpinia nicht genug politisch Interessierte Staatsbürger gibt um die gennanten Grenzen zu erreichen, es aber aus rein demokratischen Gründen mehr als eine Partei geben sollte, bin ich dafür folgende Punkte zu ändern.
Ich schlage vor, den Punkt:
- mindestens 3 Mitglieder
auf:
- mindestens 1 Mitglied
zu ändern.
Außerdem den Punkt:
- ein demokratisch gewählter Vorstand mit mindestens zwei Mitgliedern
zu streichen.
Außerdem können die § 5 und § 6 gestrichen werden.
Ich bin dafür, die Paragraphen wie gennant zu ändern, und dann die Verordnung in ein gesetz umzuwandeln.
Zu §5. Meinen nachforschungen zu folge, dürfte zur Zeit keine der 3 Parteien existieren. Die LiLi und die PBD haben nicht genug Mitglieder. Die SÖA hatte innerhalb der gennanten Frist des §5 kein Parteiprogramm. Außerdem ist nicht z u erkennen, ob der Vorstand der SÖA aus mehr als 2 Mitgliedern besteht. Das wäre auch gegen die verordnung.
Ich bitte deßhalb alle Abgeordneten diesen mißstand sofort zu bereinigen, andernfalls, sehe ich mich gezwungen gegen alle Parteien zu klagen.
Mindestens 2 Mitglieder wäre angemessen. Das schafft derzeit jede Partei. Ansonsten gründet jeder seine eigene Partei, damit er in den Genuss des besonderen Rechtschutzes und der besonderen Privilegien kommt...
Zitat
Original von Jack Kröger
Ich schlage vor, den Punkt:
- mindestens 3 Mitglieder
auf:
- mindestens 1 Mitglied
zu ändern.
Nein. Bei einem Mitglied ist weniger Kontrolle da und vor allem keine Handhabe bei Inaktivität des einzigsten Vorsitzes gegeben... Man könnte dies aber mit einer Frist verkn+üpfen, da jede Partei etwa 2 Wochen Zeit aben sollte, aus mind. 2 Mitgliedern zu bestehen.
Zitat
Außerdem den Punkt:
- ein demokratisch gewählter Vorstand mit mindestens zwei Mitgliedern
zu streichen.
Wieso §5 streichen?
Zitat
Außerdem können die § 5 und § 6 gestrichen werden.
Ich bin dafür, die Paragraphen wie gennant zu ändern, und dann die Verordnung in ein gesetz umzuwandeln.
Doch, hatte die SÖA. Und die parteiinterne Wahl hat ergeben, dass ich und Frau Luinil Parteikoordinatoren der SÖA geworden sind. Nur zur Info...
Zitat
Die SÖA hatte innerhalb der gennanten Frist des §5 kein Parteiprogramm. Außerdem ist nicht z u erkennen, ob der Vorstand der SÖA aus mehr als 2 Mitgliedern besteht.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Zitat
Mindestens 2 Mitglieder wäre angemessen. Das schafft derzeit jede Partei. Ansonsten gründet jeder seine eigene Partei, damit er in den Genuss des besonderen Rechtschutzes und der besonderen Privilegien kommt...
Okay meinetwegen auch 2 Mitglieder. Welchen besonderen Rechtsschutz meinst du denn? Haben den nicht erst Palamentarier?
Zitat
Nein. Bei einem Mitglied ist weniger Kontrolle da und vor allem keine Handhabe bei Inaktivität des einzigsten Vorsitzes gegeben... Man könnte dies aber mit einer Frist verkn+üpfen, da jede Partei etwa 2 Wochen Zeit aben sollte, aus mind. 2 Mitgliedern zu bestehen.
Das ist durchaus akzeptabel.
Zitat
Wieso §5 streichen?
Sorry ich habe nicht gelesen das dieser Paragraph ja schon allgemein gilt. Natürlich ist der nicht zu streichen. Allerdings köntne ein Gericht darüber entscheiden ob eine partei aufgelöst wird oder nicht.
Zitat
Doch, hatte die SÖA.
Nein definitiv nicht. Ich habe jeden Tag nach dem inkrafttreten der Verordnung auf eure HP geguckt. Und das Parteiprogramm war erst 6 Tage nach ablauf der Frist Online. Aber egal.
Zitat
Und die parteiinterne Wahl hat ergeben, dass ich und Frau Luinil Parteikoordinatoren der SÖA geworden sind. Nur zur Info...
HAt se denn einen großen Blumenstrauß und ein Küßchen bekommen oder nur Aufgaben?
ich stimme euch beiden zu
und das mit SÖA ist zmindest jetzt nicht mehr wichtig
und das mit SÖA ist zmindest jetzt nicht mehr wichtig
Zitat
When all else fails, read the directions.
Es ist aber unsinnig, eine Partei mit 2 Mitgliedern zu erlauben, dann aber zu verlangen, dass beide im Vorstand sind. Wer außer der SÖA hat denn schon eine Doppelspitze?
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Es ist eigentlich egal würde ich sagen...
wenn der Vorstand abhaut gibts eh keine partei mehr *vorausgesetzt die partei hat nur 2 mitglieder davor*
wenn der Vorstand abhaut gibts eh keine partei mehr *vorausgesetzt die partei hat nur 2 mitglieder davor*
Zitat
When all else fails, read the directions.
Keine. Aber ein Stellvertreterposten ist doch wohl drin?
Zitat
Original von Richard Nightingale III.
Es ist aber unsinnig, eine Partei mit 2 Mitgliedern zu erlauben, dann aber zu verlangen, dass beide im Vorstand sind. Wer außer der SÖA hat denn schon eine Doppelspitze?

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Dem Vorschlag von Herrn Kröger, die Anzahl der Gründungsmitglieder von 3 auf 1 herabzusetzen, werde ich nicht zustimmen.
Begründung:
Grundsätzlich befürworte ich eine vielfältige Parteienlandschaft, jedoch sollte eine Partei über einen gewissen Grundstock an Mitgliedern verfügen und bin daher der Meinung, dass die Anzahl von 3 Gründungsmitgliedern gerechtfertigt ist.
Zum zweiten Vorschlag von Herrn Kröger möchte ich nur anfügen, dass dieser Absatz nicht gestrichen werden soll, sondern nur dahingehenden abgeändert werden soll, dass jede Partei nach Außen hin eine Vertretung haben muss. Wie diese Vertretung jedoch genau aussehen muss, soll jede Partei mittels der Satzung selbst entscheiden können.
Begründung:
Grundsätzlich befürworte ich eine vielfältige Parteienlandschaft, jedoch sollte eine Partei über einen gewissen Grundstock an Mitgliedern verfügen und bin daher der Meinung, dass die Anzahl von 3 Gründungsmitgliedern gerechtfertigt ist.
Zum zweiten Vorschlag von Herrn Kröger möchte ich nur anfügen, dass dieser Absatz nicht gestrichen werden soll, sondern nur dahingehenden abgeändert werden soll, dass jede Partei nach Außen hin eine Vertretung haben muss. Wie diese Vertretung jedoch genau aussehen muss, soll jede Partei mittels der Satzung selbst entscheiden können.
Eric Deschamps
Ich finde für unsere Micronation wäre 2 Mitglieder noch aktzeptable
Zitat
When all else fails, read the directions.
2 Mitglieder sind gut.
Also Vertreter finde ich besser als Doppespitze!
Also Vertreter finde ich besser als Doppespitze!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Ein Stellvertreter ist Unsinn. Dann sage ich halt, das dessen einzige Aufgabe die Vertretung des Vorsitzenden ist, wenn dieser ausgebürgert wird und schon habe ich die Situation, dass ich gleich nur einen Vorstand haben kann. Und wenn ich nur 2 oder 3 Mitglieder habe, brauche ich auch keinen großen Vorstand.
Ministerpräsident a.D.
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Ehem. Parteivositzender der PBD
Gründer desStaatstheaters
Gründer desBrexener Symphonie Orchesters
Zitat
Original von Richard Nightingale III.
Ein Stellvertreter ist Unsinn. Dann sage ich halt, das dessen einzige Aufgabe die Vertretung des Vorsitzenden ist, wenn dieser ausgebürgert wird und schon habe ich die Situation, dass ich gleich nur einen Vorstand haben kann. Und wenn ich nur 2 oder 3 Mitglieder habe, brauche ich auch keinen großen Vorstand.
HÄ?

[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Recht hat er.
Zwei Fürhungsspitzen bei einer 2 Mann oder 3 Mann Partei sind wirklich Schwachsinn. Es wäre wohl sinnvoll, so ab 5 Leuten eine weitere Person mit in den Vorstand zu nehmen. Zumindest, es so gesetzlich zu regeln. Es heißt ja nicht das das die Parteien intern anders Regeln können.
Zwei Fürhungsspitzen bei einer 2 Mann oder 3 Mann Partei sind wirklich Schwachsinn. Es wäre wohl sinnvoll, so ab 5 Leuten eine weitere Person mit in den Vorstand zu nehmen. Zumindest, es so gesetzlich zu regeln. Es heißt ja nicht das das die Parteien intern anders Regeln können.
Ich schlage folgende Fassung vor, die einerseits an die Aufteilung der Verfassung angepasst ist (Artikel statt §) und andererseit weitere Verbesserungen enthält, kursiv markiert.
Ich bitte um Diskussion.
Parteiengesetz
Art. 1 Begriff der Partei
Die politischen Parteien sind Ausdruck des politischen Pluralismus; sie wirken bei der Bildung und Äußerung des Volkswillens mit und sind das Hauptinstrument der politischen Beiteilung. Ihre Gründung und die Ausübung ihrer Tätigkeit sind im Rahmen der Achtung der Verfassung und des Gesetzes frei. Ihre innere Struktur und Arbeitsweise müssen demokratisch sein.
Art. 2 Parteigründung
(1) Parteigründungen sind offiziell zu beantragen und nach der Zulassung öffentlich im Forum bekannt zu geben.
(2) Voraussetzungen für die Gründung einer Partei sind:
- eigene Parteihomepage
- ein Parteiprogramm, in denen die Ziele der Partei ersichtlich sind
- eine Satzung, welche die innere Struktur und Arbeitsweise der Partei festlegt
- ein demokratisch gewählter Vorstand, der ab einer Mitgliederstärke von 5 aus mindestens zwei Personen besteht, ansonsten mindestens aus einer
- mindestens 2 Mitglieder
(3) Nach Parteigründung sind alle in (2) geforderten Voraussetzungen innerhalb von zwei Wochen zu erfüllen. Ist dies nicht der Fall, verliert sie ihre Rechtsstellung als Partei.
(4) Vereinigungen, die sich gegen die verfassungsgemäße Grundordnung, die Gesetze oder die Völkerverständigung richten, sind verboten.
Art. 3 Zulassung
(1) Die Zulassung einer Partei wird vom Innenministerium entschieden.
(2) Ein Entzug der Zulassung oder eine Zulassungsverweigerung ist möglich, wenn die Bedingungen aus Art. 1 und Art. 2 nicht erfüllt sind.
Es findet eine regelmäßige Prüfung der Bedingungen durch das Innenministerium statt.
Art. 4 Mitgliedschaft
(1) Jeder gemeldete Bürger/in Alpinias kann Mitglied einer Partei werden. Jeder wahberechtigte Bürger kann eine Partei gründen.
(2) Die Mitgliedschaft in mehr als einer Partei Alpinias ist nicht zulässig.
Rantaplan, den XX. XXXXXX 20XX
Ich bitte um Diskussion.
Parteiengesetz
Art. 1 Begriff der Partei
Die politischen Parteien sind Ausdruck des politischen Pluralismus; sie wirken bei der Bildung und Äußerung des Volkswillens mit und sind das Hauptinstrument der politischen Beiteilung. Ihre Gründung und die Ausübung ihrer Tätigkeit sind im Rahmen der Achtung der Verfassung und des Gesetzes frei. Ihre innere Struktur und Arbeitsweise müssen demokratisch sein.
Art. 2 Parteigründung
(1) Parteigründungen sind offiziell zu beantragen und nach der Zulassung öffentlich im Forum bekannt zu geben.
(2) Voraussetzungen für die Gründung einer Partei sind:
- eigene Parteihomepage
- ein Parteiprogramm, in denen die Ziele der Partei ersichtlich sind
- eine Satzung, welche die innere Struktur und Arbeitsweise der Partei festlegt
- ein demokratisch gewählter Vorstand, der ab einer Mitgliederstärke von 5 aus mindestens zwei Personen besteht, ansonsten mindestens aus einer
- mindestens 2 Mitglieder
(3) Nach Parteigründung sind alle in (2) geforderten Voraussetzungen innerhalb von zwei Wochen zu erfüllen. Ist dies nicht der Fall, verliert sie ihre Rechtsstellung als Partei.
(4) Vereinigungen, die sich gegen die verfassungsgemäße Grundordnung, die Gesetze oder die Völkerverständigung richten, sind verboten.
Art. 3 Zulassung
(1) Die Zulassung einer Partei wird vom Innenministerium entschieden.
(2) Ein Entzug der Zulassung oder eine Zulassungsverweigerung ist möglich, wenn die Bedingungen aus Art. 1 und Art. 2 nicht erfüllt sind.
Es findet eine regelmäßige Prüfung der Bedingungen durch das Innenministerium statt.
Art. 4 Mitgliedschaft
(1) Jeder gemeldete Bürger/in Alpinias kann Mitglied einer Partei werden. Jeder wahberechtigte Bürger kann eine Partei gründen.
(2) Die Mitgliedschaft in mehr als einer Partei Alpinias ist nicht zulässig.
Rantaplan, den XX. XXXXXX 20XX
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Sehr schön.
Eine Anmerkung hätte ich aber dann doch noch: Wer überprüft Art. 2 Abs. 3 u. 4?
Eine Anmerkung hätte ich aber dann doch noch: Wer überprüft Art. 2 Abs. 3 u. 4?
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Das Innenministerium. Das impliziert doch Art. 3 (1) und (2).
Zitat
Original von Johannes XXIII
Sehr schön.
Eine Anmerkung hätte ich aber dann doch noch: Wer überprüft Art. 2 Abs. 3 u. 4?

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Alles klar. Dann habe ich nichts weiter zu meckern!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
bin damit zufrieden
![:]](wcf/images/smilies/pleased.gif)
Zitat
When all else fails, read the directions.
Okay wenn bis um 13 Uhr kein Wiederspruch erfolgt reiche ich es zur Abstimmung ein.
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Donnerstag, 26. Juni 2025, 23:44
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