Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
Zitat
Original von Dr. Thasco
Danke, danke, aber als Mainzer muss ich das ja wissen.
*sim-off*Du wohnst in Mainz? Ich ziehe demnächst in die Gegend! *sim-on*
Sarah Nightingale
*sim-off* Das riecht nach einem RL-Treffen!
Zitat
Original von Sarah Nightingale
*sim-off*Du wohnst in Mainz? Ich ziehe demnächst in die Gegend! *sim-on*
*sim-on*
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Zitat
Original von Clausi von Plausibel
sim-off* Das riecht nach einem RL-Treffen!*sim-on*
*sim-off*Mal schauen. Ich erhoffte mir erstmal Ideen, wo ich preiswert schön wohnen kann. :zwinker:*sim-on*
Sarah Nightingale
*sim-off* Preiswert und Mainz? Au weia!
Aber bevor wir den Thread des Aussenministers vollspammen, öffne ich mal einen Thread im Rl-Sektor. *sim-on*
Aber bevor wir den Thread des Aussenministers vollspammen, öffne ich mal einen Thread im Rl-Sektor. *sim-on*
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
*sim-off*Nicht ganz Mainz, aber in der Nähe. Aber dies gehört wirklich nicht hier hin. *sim-on*
Entschuldigen Sie, Herr de Santos!
Entschuldigen Sie, Herr de Santos!
Sarah Nightingale
Danke für die Tipps,ich werde sogleich in Rantaplan und in der Bibliothek vorbeischauen!
Zitat
Original von Sarah Nightingale
*sim-off*Nicht ganz Mainz, aber in der Nähe. Aber dies gehört wirklich nicht hier hin. *sim-on*
Entschuldigen Sie, Herr de Santos!
Geht schon in Ordnung Frau Nightingale
Vielleicht besuchen sie auch noch das Präsidialpalais in Rantaplan, in welchem ich hehr als ein halbes Jahr gewohnt und gearbeitet habe? 
*sim-off* Da müsste übrigens ein neuer Text hin. Wer immer Präsident wird, sollte mir den Text übermitteln. Das Passwort für das Newsscript gobs ebenfalls.
*sim-on*

*sim-off* Da müsste übrigens ein neuer Text hin. Wer immer Präsident wird, sollte mir den Text übermitteln. Das Passwort für das Newsscript gobs ebenfalls.
*sim-on*
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Zitat
Original von Clausi von Plausibel
Vielleicht besuchen sie auch noch das Präsidialpalais in Rantaplan, in welchem ich hehr als ein halkbes Jahr gewohnt und gearbeitet habe?
Tja wie die Zeit vergeht!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Gäbe es den Interesse an einem Freundschafts- und Diplomatievertrag zwischen Atraverdo und Alpinia?
Ich würde das sehr begrüßen.
Zitat
Original von Diego de Santos
Gäbe es den Interesse an einem Freundschafts- und Diplomatievertrag zwischen Atraverdo und Alpinia?
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Zitat
Original von Diego de Santos
Gäbe es den Interesse an einem Freundschafts- und Diplomatievertrag zwischen Atraverdo und Alpinia?
Durchaus!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Ich würde diesen zum Vorschlag bringen,wenn verbesserungen,bitte sagen.
§ 1 Atraverdo und die Republik Alpinia streben eine freundschaftliche und diplomatische Beziehung gegenüber dem Vertragspartner an.
§ 2 Atraverdo und die Republik Alpinia erkennen sich gegenseitig als unabhängige und souveräne Staaten an.
§ 3 Die Vertragspartner bezeichnen Ihre Beziehungen auf ihren Internetpräsenzen als mindestens "Neutral" oder sinnverwandt ein.
§ 4 Atraverdo und die Republik Alpinia stimmen einem Austausch von Diplomaten zu und ermöglichen den Botschafteraustausch. Die Botschafter beider Länder erhalten diplomatische Immunität. Die Diplomaten werden nicht in ihrer Arbeit behindert und genießen besonderen Schutz der gastgebenden Nation. Die Vertragspartner ermöglichen das Einrichten von Botschaften im eigenen Territorium. Botschaftsgelände ist geschütztes Gebiet und ist Territorium desjenigen Staates, der die Botschaft eingerichtet hat. Polizeiliche Aktionen sind nur auf Aufforderung zu leisten. Unter Angabe von Gründen kann die gastgebende Nation Angehörige des diplomatischen Korps der Vertragspartner ausweisen.
§ 5 Direkte Einmischungen in die Innenpolitik des Gegenübers durch eine unterzeichnende Nation ist untersagt, konstruktive Kritik dagegen ist erwünscht.
§ 6 Die Vertragspartner verpflichten sich, militärische, paramilitärische und geheimdienstliche Aktionen auf dem Territorium des Vertragspartners ohne dessen Genehmigung zu unterlassen.
§ 7 Die Vertragspartner verpflichten sich, einander humanitäre Hilfe bei Naturkatastrophen zu leisten, falls der Vertragspartner diese anfordert.
§ 8 Personalkontrolle an der Grenze des Gegenübers ist notwendig. Dies gilt nicht für die Grenze an das Botschaftsgelände; dort sind Personalkontrollen nur bei nicht in der Botschaft arbeitenden Personen zulässig.
§ 9 Bürger aus Atraverdo und der Republik Alpinia haben das Recht, vor einem Strafverfahren gegen sie mindestens 2 Tage vorher einen Vertreter der Heimat-Nation (deren Staatsbürgerschaft sie haben) zu kontaktieren, wenn sie sich auf fremden Territorium des Gegenübers aufhalten. Dieser Vertreter erhält ebenfalls diplomatische Immunität.
§ 10 Die Vertragspartner ziehen eine wirtschaftliche Zusammenarbeit in Betracht.
§ 11 Dem Handel zwischen Atraverdo und der Republik Alpinia wird zugestimmt.
§ 12 Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald der Vertrag von beiden Vertragspartnern unterzeichnet wurde. Er ist unbefristet für Atraverdo und der Republik Alpinia gültig.
§ 13 Änderungen an diesem Vertrag können nur durch Zustimmung beider unterzeichnenden Nationen durchgeführt werden.
§ 14 Dieser Vertrag kann einseitig aufgelöst werden, dazu ist eine offizielle Mitteilung an den Vertragspartner notwendig. Es besteht eine Kündigungsfrist von einer Woche. Nachdem die Gültigkeit des Vertrages durch die Auflösung erloschen ist, stehen sich die beiden Vertragspartner als neutral gegenüber.
Gezeichnet
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§ 1 Atraverdo und die Republik Alpinia streben eine freundschaftliche und diplomatische Beziehung gegenüber dem Vertragspartner an.
§ 2 Atraverdo und die Republik Alpinia erkennen sich gegenseitig als unabhängige und souveräne Staaten an.
§ 3 Die Vertragspartner bezeichnen Ihre Beziehungen auf ihren Internetpräsenzen als mindestens "Neutral" oder sinnverwandt ein.
§ 4 Atraverdo und die Republik Alpinia stimmen einem Austausch von Diplomaten zu und ermöglichen den Botschafteraustausch. Die Botschafter beider Länder erhalten diplomatische Immunität. Die Diplomaten werden nicht in ihrer Arbeit behindert und genießen besonderen Schutz der gastgebenden Nation. Die Vertragspartner ermöglichen das Einrichten von Botschaften im eigenen Territorium. Botschaftsgelände ist geschütztes Gebiet und ist Territorium desjenigen Staates, der die Botschaft eingerichtet hat. Polizeiliche Aktionen sind nur auf Aufforderung zu leisten. Unter Angabe von Gründen kann die gastgebende Nation Angehörige des diplomatischen Korps der Vertragspartner ausweisen.
§ 5 Direkte Einmischungen in die Innenpolitik des Gegenübers durch eine unterzeichnende Nation ist untersagt, konstruktive Kritik dagegen ist erwünscht.
§ 6 Die Vertragspartner verpflichten sich, militärische, paramilitärische und geheimdienstliche Aktionen auf dem Territorium des Vertragspartners ohne dessen Genehmigung zu unterlassen.
§ 7 Die Vertragspartner verpflichten sich, einander humanitäre Hilfe bei Naturkatastrophen zu leisten, falls der Vertragspartner diese anfordert.
§ 8 Personalkontrolle an der Grenze des Gegenübers ist notwendig. Dies gilt nicht für die Grenze an das Botschaftsgelände; dort sind Personalkontrollen nur bei nicht in der Botschaft arbeitenden Personen zulässig.
§ 9 Bürger aus Atraverdo und der Republik Alpinia haben das Recht, vor einem Strafverfahren gegen sie mindestens 2 Tage vorher einen Vertreter der Heimat-Nation (deren Staatsbürgerschaft sie haben) zu kontaktieren, wenn sie sich auf fremden Territorium des Gegenübers aufhalten. Dieser Vertreter erhält ebenfalls diplomatische Immunität.
§ 10 Die Vertragspartner ziehen eine wirtschaftliche Zusammenarbeit in Betracht.
§ 11 Dem Handel zwischen Atraverdo und der Republik Alpinia wird zugestimmt.
§ 12 Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald der Vertrag von beiden Vertragspartnern unterzeichnet wurde. Er ist unbefristet für Atraverdo und der Republik Alpinia gültig.
§ 13 Änderungen an diesem Vertrag können nur durch Zustimmung beider unterzeichnenden Nationen durchgeführt werden.
§ 14 Dieser Vertrag kann einseitig aufgelöst werden, dazu ist eine offizielle Mitteilung an den Vertragspartner notwendig. Es besteht eine Kündigungsfrist von einer Woche. Nachdem die Gültigkeit des Vertrages durch die Auflösung erloschen ist, stehen sich die beiden Vertragspartner als neutral gegenüber.
Gezeichnet
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Beim ersten überfliegen schausts ganz gut aus.
Ich werde mich aber noch etwas genauer damit befassen müssen.
Ich werde mich aber noch etwas genauer damit befassen müssen.
Das ist doch doppeltgemoppelt. Belassen wir es bei "stimmen einem Austausch von Botschaftern zu."
Zitat
Original von Diego de Santos
§ 4 Atraverdo und die Republik Alpinia stimmen einem Austausch von Diplomaten zu und ermöglichen den Botschafteraustausch.

Ich finde einen Zwang nicht so gut. Warum nicht bei § 6 humanitäre Hilfe als freiwillige Maßnahmen zulassen?
Zitat
§ 7 Die Vertragspartner verpflichten sich, einander humanitäre Hilfe bei Naturkatastrophen zu leisten, falls der Vertragspartner diese anfordert.
Das "ebenfalls" streichen, ansonsten impliziert das noch, dass der "Verdächtige" diese Immunität ebenfalls hätte.
Zitat
§ 9 Bürger aus Atraverdo und der Republik Alpinia haben das Recht, vor einem Strafverfahren gegen sie mindestens 2 Tage vorher einen Vertreter der Heimat-Nation (deren Staatsbürgerschaft sie haben) zu kontaktieren, wenn sie sich auf fremden Territorium des Gegenübers aufhalten. Dieser Vertreter erhält ebenfalls diplomatische Immunität.
Hmm... Überschneidet sich das nicht? Entweder wirtschaftliche Zusammenarbeit ist eine Möglichkeit, oder es wird von vornherein eine Handesvereinbarung geben.
Zitat
§ 10 Die Vertragspartner ziehen eine wirtschaftliche Zusammenarbeit in Betracht.
§ 11 Dem Handel zwischen Atraverdo und der Republik Alpinia wird zugestimmt.

*hust*
Zitat
§ 12 Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald der Vertrag von beiden Vertragspartnern unterzeichnet wurde. Er ist unbefristet für Atraverdo und der Republik Alpinia gültig.
Ausserdem beißt sich der letzte Satz mit § 14. Besser sden ersten Satz in § 14 einfügen und ansonsten § 12 streichen.
Übrigens ist die offizielle Bezeichnung Alpinia's "Demokratische Republik Alpinia".
Zitat
Mehrmals: "Republik Alpinia"
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
So,ich hab ihn jetzt in den meisten Sachen verbessert,gefällt er ihnen jetzt besser?
§ 1 Atraverdo und die Republik Alpinia streben eine freundschaftliche und diplomatische Beziehung gegenüber dem Vertragspartner an.
§ 2 Atraverdo und die Demokratische Republik Alpinia erkennen sich gegenseitig als unabhängige und souveräne Staaten an.
§ 3 Die Vertragspartner bezeichnen Ihre Beziehungen auf ihren Internetpräsenzen als mindestens "Neutral" oder sinnverwandt ein.
§ 4 Atraverdo und die Demokratische Republik Alpinia stimmen einem Austausch von Botschaftern zu. Die Botschafter beider Länder erhalten diplomatische Immunität. Die Diplomaten werden nicht in ihrer Arbeit behindert und genießen besonderen Schutz der gastgebenden Nation. Die Vertragspartner ermöglichen das Einrichten von Botschaften im eigenen Territorium. Botschaftsgelände ist geschütztes Gebiet und ist Territorium desjenigen Staates, der die Botschaft eingerichtet hat. Polizeiliche Aktionen sind nur auf Aufforderung zu leisten. Unter Angabe von Gründen kann die gastgebende Nation Angehörige des diplomatischen Korps der Vertragspartner ausweisen.
§ 5 Direkte Einmischungen in die Innenpolitik des Gegenübers durch eine unterzeichnende Nation ist untersagt, konstruktive Kritik dagegen ist erwünscht.
§ 6 Die Vertragspartner verpflichten sich, militärische, paramilitärische und geheimdienstliche Aktionen auf dem Territorium des Vertragspartners ohne dessen Genehmigung zu unterlassen.
§ 7 Die Vertragspartner verpflichten sich, einander humanitäre Hilfe bei Naturkatastrophen zu leisten, falls der Vertragspartner diese anfordert.
§ 8 Personalkontrolle an der Grenze des Gegenübers ist notwendig. Dies gilt nicht für die Grenze an das Botschaftsgelände; dort sind Personalkontrollen nur bei nicht in der Botschaft arbeitenden Personen zulässig.
§ 9 Bürger aus Atraverdo und der Demokratischen Republik Alpinia haben das Recht, vor einem Strafverfahren gegen sie mindestens 2 Tage vorher einen Vertreter der Heimat-Nation (deren Staatsbürgerschaft sie haben) zu kontaktieren, wenn sie sich auf fremden Territorium des Gegenübers aufhalten. Dieser Vertreter erhält diplomatische Immunität.
§ 10 Die Vertragspartner ziehen eine wirtschaftliche Zusammenarbeit in Betracht.
§ 11 Änderungen an diesem Vertrag können nur durch Zustimmung beider unterzeichnenden Nationen durchgeführt werden.
§ 12 Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald der Vertrag von beiden Vertragspartnern unterzeichnet wurde.Dieser Vertrag kann einseitig aufgelöst werden, dazu ist eine offizielle Mitteilung an den Vertragspartner notwendig. Es besteht eine Kündigungsfrist von einer Woche. Nachdem die Gültigkeit des Vertrages durch die Auflösung erloschen ist, stehen sich die beiden Vertragspartner als neutral gegenüber.
§ 1 Atraverdo und die Republik Alpinia streben eine freundschaftliche und diplomatische Beziehung gegenüber dem Vertragspartner an.
§ 2 Atraverdo und die Demokratische Republik Alpinia erkennen sich gegenseitig als unabhängige und souveräne Staaten an.
§ 3 Die Vertragspartner bezeichnen Ihre Beziehungen auf ihren Internetpräsenzen als mindestens "Neutral" oder sinnverwandt ein.
§ 4 Atraverdo und die Demokratische Republik Alpinia stimmen einem Austausch von Botschaftern zu. Die Botschafter beider Länder erhalten diplomatische Immunität. Die Diplomaten werden nicht in ihrer Arbeit behindert und genießen besonderen Schutz der gastgebenden Nation. Die Vertragspartner ermöglichen das Einrichten von Botschaften im eigenen Territorium. Botschaftsgelände ist geschütztes Gebiet und ist Territorium desjenigen Staates, der die Botschaft eingerichtet hat. Polizeiliche Aktionen sind nur auf Aufforderung zu leisten. Unter Angabe von Gründen kann die gastgebende Nation Angehörige des diplomatischen Korps der Vertragspartner ausweisen.
§ 5 Direkte Einmischungen in die Innenpolitik des Gegenübers durch eine unterzeichnende Nation ist untersagt, konstruktive Kritik dagegen ist erwünscht.
§ 6 Die Vertragspartner verpflichten sich, militärische, paramilitärische und geheimdienstliche Aktionen auf dem Territorium des Vertragspartners ohne dessen Genehmigung zu unterlassen.
§ 7 Die Vertragspartner verpflichten sich, einander humanitäre Hilfe bei Naturkatastrophen zu leisten, falls der Vertragspartner diese anfordert.
§ 8 Personalkontrolle an der Grenze des Gegenübers ist notwendig. Dies gilt nicht für die Grenze an das Botschaftsgelände; dort sind Personalkontrollen nur bei nicht in der Botschaft arbeitenden Personen zulässig.
§ 9 Bürger aus Atraverdo und der Demokratischen Republik Alpinia haben das Recht, vor einem Strafverfahren gegen sie mindestens 2 Tage vorher einen Vertreter der Heimat-Nation (deren Staatsbürgerschaft sie haben) zu kontaktieren, wenn sie sich auf fremden Territorium des Gegenübers aufhalten. Dieser Vertreter erhält diplomatische Immunität.
§ 10 Die Vertragspartner ziehen eine wirtschaftliche Zusammenarbeit in Betracht.
§ 11 Änderungen an diesem Vertrag können nur durch Zustimmung beider unterzeichnenden Nationen durchgeführt werden.
§ 12 Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald der Vertrag von beiden Vertragspartnern unterzeichnet wurde.Dieser Vertrag kann einseitig aufgelöst werden, dazu ist eine offizielle Mitteilung an den Vertragspartner notwendig. Es besteht eine Kündigungsfrist von einer Woche. Nachdem die Gültigkeit des Vertrages durch die Auflösung erloschen ist, stehen sich die beiden Vertragspartner als neutral gegenüber.
Mittwoch, 18. Februar 2026, 19:02
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