Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
Herr Kröger, darf ich auf Absatz 4 des besagten Paragraphen verweisen?! - natürlich darf ich
-

MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Klar dürfen sie. Alerdings steht da nichts von den Mitglieder eines Sportvereines. Und ich finde es nicht sehr prikelnd wenn das Innenministerium jedesmal ne Sondergenehmigung erteilen muß
Hmm, dann haben Sie das falsch verstanden, oder ich habe es dort nicht überdeutlich hervorgehoben!
Nach Abs. 4 gilt jeder Verein, der seinen Zweck in sportlicher Betätigung definiert, als grundsätzlich Ausnahmefähig.
Der zweite Satz, nebenbei bemerkt, die einzige Verbesserung, die ich entgegen der 1ten Fassung getätigt habe, zielt auf die Möglichkeit - wenn ich mich nicht irre, von unserem ehemaligen, ehrwürdigen Ministerpräsidenten angeregt - , auch Vereine mit weniger als zwei Mitgliedern - wenn begründet - durch das Innenministerium zu genehmigen!
Nach Abs. 4 gilt jeder Verein, der seinen Zweck in sportlicher Betätigung definiert, als grundsätzlich Ausnahmefähig.
Der zweite Satz, nebenbei bemerkt, die einzige Verbesserung, die ich entgegen der 1ten Fassung getätigt habe, zielt auf die Möglichkeit - wenn ich mich nicht irre, von unserem ehemaligen, ehrwürdigen Ministerpräsidenten angeregt - , auch Vereine mit weniger als zwei Mitgliedern - wenn begründet - durch das Innenministerium zu genehmigen!
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Kein Kreuzverhör?
Zitat
Original von Jack Kröger
Ich habe keine weiteren fragen.

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Wenn kein weiterer Kommentar kommt, dann reiche ich das Gesetz zur Abstimmung ein.
Die Abstimmung ist beendet und das Vereinsgesetz wurde angenommen. ich bitte die Staatspräsidentin das gesetz zu unterschreiben und zu verkünden und anschließend ins Archiv zu legen.
Donnerstag, 26. Juni 2025, 23:48
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