BESCHLUSS DER GERICHTSPRÄSIDENTIN
Dem Antrag des Innenministers wird statt gegeben. Folgendes stelle ich als Gerichtspräsidentin hiermit fest:
John Virtual wird die Staatsbürgerschaft nach Paragraph 4, Absatz 1f des Gesetzes über die Staatsbürgerschaft mit sofortiger Wirkung entzogen.
BEGRÜNDUNG
Das Gesetz über die Staatsbürgerschaft schreibt in Paragraph 2, Absatz 4 vor, das eine gültige E-Mail-Adresse angegeben werden muß. Das hat Herr Virtual versäumt.
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 72 Stunden Widerspruch eingelegt werden, was zu einer ordentlichen Gerichtsverhandlug führen würde. Widerspruch ist nur von Seiten der Betroffenen möglich. Nach Ablauf der Frist ist der Beschluss rechtswirksam.
HINWEIS
Das Gericht bittet das Innenministerium in Zukunft dergleichen vor der Verleihung der Staatsangehörigkeit zu überprüfen und §2 Absatz 6 zu verwenden.