Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
Pazifismus - wie weit gehen wir?
Auf Grund des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Streitkräfte möchte ich hiermit eine Volksabsimmung darüber begehren, ob Alpinia zukünftig eine Armee unterhält oder sich völlig dem Pazifismus verpflichtet.
Hier zur Erinnerung der betreffenden Abschnitt unserer Verfassung:
Das von mir vorgeschlagene ist hier nicht eindeutig geregelt, deswegen bin ich auch bereit, wenn sich jemand gegen diese allgemeine Entscheidung stellt, eine betreffende Verfassungsänderung zu formulieren.
Ich bin mir weiterhin bewusst, dass ich nicht alleine eine Volksabstimmung begehren kann, deswegen möchte ich alle Bürger, die ähnlich wie ich hier eine Grundsatzentscheidungen treffen möchten, bitten, in diesem Thread ihre Unterstützung für dieses Begehren zu posten.
*sim-off* Nehmt mich morgen nicht allzu sehr auseinander, ich kann nur am frühen Abend kurz vorbeischauen. Danke. *sim-on*
Hier zur Erinnerung der betreffenden Abschnitt unserer Verfassung:
Zitat
Art. 29 Volksbegehren und Volksabstimmung
(1) Eine Volksabstimmung kann vom Staatspräsidenten, der absoluten Mehrheit des Parlaments oder von mindestens 25% aller abstimmungsberechtigten Bürger Alpinias begehrt werden.
(2) Eine Volksabstimmung kann einen Gesetzentwurf, eine Verfassungsänderung, einen Vertragsabschluss oder eine Amtsenthebung beinhalten.
(3) Die Volksabstimmung hat zum betreffenden Thema innerhalb von 3 bis 10 Tagen nach dem Begehren stattzufinden. Der technische und formale Ablauf ist in einem Gesetz zu regeln.
(4) Die Ergebnisse einer Volksabstimmung sind rechtlich einem Beschluss des Parlamentes gleichrangig und bindend.
Das von mir vorgeschlagene ist hier nicht eindeutig geregelt, deswegen bin ich auch bereit, wenn sich jemand gegen diese allgemeine Entscheidung stellt, eine betreffende Verfassungsänderung zu formulieren.
Ich bin mir weiterhin bewusst, dass ich nicht alleine eine Volksabstimmung begehren kann, deswegen möchte ich alle Bürger, die ähnlich wie ich hier eine Grundsatzentscheidungen treffen möchten, bitten, in diesem Thread ihre Unterstützung für dieses Begehren zu posten.
*sim-off* Nehmt mich morgen nicht allzu sehr auseinander, ich kann nur am frühen Abend kurz vorbeischauen. Danke. *sim-on*
Sarah Nightingale
Frau Nightingale,
ich kann Ihre Einwände (und das sind sie ja offensichtlich) gegen den derzeit im Plenum diskutierten Gesetzesvorschlag sehr gut nachvollziehen und stehe bei der von Ihnen gestellten Frage ebenfalls in einem Zwiespalt.
Allerdings erachte ich das bisher Formulierte als vertretbar und akzeptabel.
Wichtig hier: es wird niemand gezwungen in den Dienst der Armee einzutreten.
Ich habe es zweimal gelesen (das zweite mal eher überflogen). Soweit ich mir dessen bewusst bin, liegt die Befehlsgewalt beim Staatspräsidenten - bzw. derzeit ja unserer Staatspräsidentin.
Was mir hier fehlt, ist der Einfluss des Volkers. Er muss nicht direkt über Volksabstimmung offenbart sondern sollte meiner Meinung nach durch das Parlament gefunden und erhört werden.
Allerdings wird gerade noch diskutiert. Demnach bitte ich Sie, lassen Sie die Gespräche vorerst laufen...
Das Ergebnis steht erst dann, wenn eine Abstimmung erfolgreich gelaufen ist! Allerdings möchte ich Ihnen nicht die Möglichkeit nehmen, Ihre Einwände offen darzulegen. Erörtern Sie Ihr Problem genauer, sodass auch die einzelne Meinung gehört und bei Zustimmung von Ihren Vertretern im Parlamaent eingebracht werden kann.
ich kann Ihre Einwände (und das sind sie ja offensichtlich) gegen den derzeit im Plenum diskutierten Gesetzesvorschlag sehr gut nachvollziehen und stehe bei der von Ihnen gestellten Frage ebenfalls in einem Zwiespalt.
Allerdings erachte ich das bisher Formulierte als vertretbar und akzeptabel.
Wichtig hier: es wird niemand gezwungen in den Dienst der Armee einzutreten.
Ich habe es zweimal gelesen (das zweite mal eher überflogen). Soweit ich mir dessen bewusst bin, liegt die Befehlsgewalt beim Staatspräsidenten - bzw. derzeit ja unserer Staatspräsidentin.
Was mir hier fehlt, ist der Einfluss des Volkers. Er muss nicht direkt über Volksabstimmung offenbart sondern sollte meiner Meinung nach durch das Parlament gefunden und erhört werden.
Allerdings wird gerade noch diskutiert. Demnach bitte ich Sie, lassen Sie die Gespräche vorerst laufen...
Das Ergebnis steht erst dann, wenn eine Abstimmung erfolgreich gelaufen ist! Allerdings möchte ich Ihnen nicht die Möglichkeit nehmen, Ihre Einwände offen darzulegen. Erörtern Sie Ihr Problem genauer, sodass auch die einzelne Meinung gehört und bei Zustimmung von Ihren Vertretern im Parlamaent eingebracht werden kann.
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Für mich ist Gewalt niemals eine Lösung. Mein Vater ist gewaltsam zu Tode gekommen, dies hat mir in dieser Hinsicht vielleicht die Augen geöffnet. Ich habe mich anscheinend nicht klar genug ausgedrückt. Ich strebe im Prinzip eine Änderung dieses
Teils der Verfassung an, da hier für meinen Geschmack nicht eindeutig genug geregelt ist, dass die Streitkräfte keinen Angriffskrieg führen können. Dieser Artikel ist sehr flexibel und im Rahmen der derzeitigen Diskussion wollte ich, unabhängig von dieser, darauf hinweisen, dass hier der Pazifismus, oder meinetwegen auch die Neutralität, nicht festgeschrieben ist.
Ich bin nicht gegen eine Armee zur Verteidigung - ich halte diese sogar für unabdingbar. Nur ohne diese Gesetzesvorlage hätte ich mir diese Gedanken nicht gemacht. Beide Diskussionen können beruhigt paralell verlaufen.
Ich hoffe, mich jetzt verständlicher ausgedrückt zu haben.
Zitat
Art. 5 Streitkräfte
Die Streitkräfte, bestehend aus Herr, Marine und Luftwaffe, haben die Aufgabe, die Souveränität und Unabhängigkeit Alpinias zu garantieren und seine territoriale Integrität und Verfassungsordnung zu verteidigen. Zudem kommen den Streitkräften vornehmlich humanitäre Aufgaben zu.
Teils der Verfassung an, da hier für meinen Geschmack nicht eindeutig genug geregelt ist, dass die Streitkräfte keinen Angriffskrieg führen können. Dieser Artikel ist sehr flexibel und im Rahmen der derzeitigen Diskussion wollte ich, unabhängig von dieser, darauf hinweisen, dass hier der Pazifismus, oder meinetwegen auch die Neutralität, nicht festgeschrieben ist.
Ich bin nicht gegen eine Armee zur Verteidigung - ich halte diese sogar für unabdingbar. Nur ohne diese Gesetzesvorlage hätte ich mir diese Gedanken nicht gemacht. Beide Diskussionen können beruhigt paralell verlaufen.
Ich hoffe, mich jetzt verständlicher ausgedrückt zu haben.
Sarah Nightingale
Eben. Was ist das Problem?
Zitat
Original von Quentin Vaurien
Wichtig hier: es wird niemand gezwungen in den Dienst der Armee einzutreten.
Ich möchte nur auf die damalige Verfassungsdiskussion hinweisen, bei der der entsprechende Kompromiss zum Artikel über die Armee gefunden wurde, welcher ebenfalls im ersten Artikel des vorgeschlagenen Gesetzes aufgegriffen wird.
Jeder hat diesem Kompromiss damals zugestimmt, auch Miss Nightingales Vater.
Im Grunde genommen wird durch die Gesetzesvorlage der Einfluß des Präsidenten insofern beschnitten, als dass er grundsätzlich nur in formalen Dingen Befungnis hat. Das bisher in der Verfassung verankerte ist ein Überbleibsel der damaligen Präsidialverfassung und m.M. nach zu Teilen überarbeitungswürdig.
Zitat
Ich habe es zweimal gelesen (das zweite mal eher überflogen). Soweit ich mir dessen bewusst bin, liegt die Befehlsgewalt beim Staatspräsidenten - bzw. derzeit ja unserer Staatspräsidentin.
Zuerst einmal: Was hat Volker damit zu tun?
Zitat
Was mir hier fehlt, ist der Einfluss des Volkers. Er muss nicht direkt über Volksabstimmung offenbart sondern sollte meiner Meinung nach durch das Parlament gefunden und erhört werden.

Weiter (heiter *g*): Das Parlament hat die Vorlage vor der Nase. Was es daraus macht, ist nicht in meiner Befugnis.

Schauen sie sich den Gesetzesvorschlag an. Es heißt: "Ohne Ermächtigung durch das Parlament oder die Volksversammlung kann der Staatspräsident jedoch keine Kriegserklärung von alpinischer Seite aussprechen."
Zitat
Original von Sarah Nightingale
Für mich ist Gewalt niemals eine Lösung. Mein Vater ist gewaltsam zu Tode gekommen, dies hat mir in dieser Hinsicht vielleicht die Augen geöffnet. Ich habe mich anscheinend nicht klar genug ausgedrückt. Ich strebe im Prinzip eine Änderung dieses
Zitat
Art. 5 Streitkräfte
Die Streitkräfte, bestehend aus Herr, Marine und Luftwaffe, haben die Aufgabe, die Souveränität und Unabhängigkeit Alpinias zu garantieren und seine territoriale Integrität und Verfassungsordnung zu verteidigen. Zudem kommen den Streitkräften vornehmlich humanitäre Aufgaben zu.
Teils der Verfassung an, da hier für meinen Geschmack nicht eindeutig genug geregelt ist, dass die Streitkräfte keinen Angriffskrieg führen können. Dieser Artikel ist sehr flexibel und im Rahmen der derzeitigen Diskussion wollte ich, unabhängig von dieser, darauf hinweisen, dass hier der Pazifismus, oder meinetwegen auch die Neutralität, nicht festgeschrieben ist.
Somit ist ein "Alleingang" einer Person (des Präsidenten) nicht möglich. Somit wird der Volksvertretung allein die Befugnis gegeben, ob Alpinia im Krieg ist oder nicht. Somit wird auch das Volk mehrheitlich hinter einer Entscheidung des Parlaments stehen.
Ich denke nicht, dass sich die Meinungen seit der letzten Verfassungsrevision derart verändert haben, als dass ein "Angriffskrieg" jemals von wem auch immer in Erwägung gezogen wird.
Zudem wünsche ich mir tatsächlich einen konkreten Vorschlag ihrerseits, ansonsten sehe ich keine Einigung...
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Ja, das haben Sie!
Trotzdem ist die Diskussion im Plenum doch erst so kurz vorangegangen, dass mit Sicherheit jegliche Bedenken geäussert und behoben werden können.
Mit der Formulierung haben Sie allerdings recht - Angriffskrieg ist so nicht ausgeschlossen (allerdings bitte ich Sie, Herrn von Plausibel nicht irgendeine Absicht zu unterstellen - was ich Ihnen wiederum nicht anmaße). Aber eine Konkretisierung ist in diesem Falle notwendig!
Da haben Sie meine vollste Zustimmung!
Trotzdem ist die Diskussion im Plenum doch erst so kurz vorangegangen, dass mit Sicherheit jegliche Bedenken geäussert und behoben werden können.
Mit der Formulierung haben Sie allerdings recht - Angriffskrieg ist so nicht ausgeschlossen (allerdings bitte ich Sie, Herrn von Plausibel nicht irgendeine Absicht zu unterstellen - was ich Ihnen wiederum nicht anmaße). Aber eine Konkretisierung ist in diesem Falle notwendig!
Da haben Sie meine vollste Zustimmung!
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Zitat
Original von Clausi von Plausibel
Zitat
Zuerst einmal: Was hat Volker damit zu tun?
Zitat
Was mir hier fehlt, ist der Einfluss des Volkers. Er muss nicht direkt über Volksabstimmung offenbart sondern sollte meiner Meinung nach durch das Parlament gefunden und erhört werden.
*sim-off* Ja bitte? *sim-on*
Zum Thema: Alpinia ist der Neutralität verpflichtet, nicht dem Pazifismus. Um unsere Eigenständigkeit und Neutralität zu wahren, brauchen wir eine wehrhafte Armee. Das Alpinia keinen Angriffskrieg führen darf, sollte explizit festgeschrieben werden.
Zum anderen Thema: Der Durchführung eines Volksbegehrens auf Grundlage des genannten Verfassungsartikel steht nichts entgegen. Man muß das Begehren IMO nur formulieren und dann von 25% der Wahlbevölkerung unterschreiben lassen.
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Ich glaube wir reden alle am Thema vorbei.
Frau Nightingale möchte gerne das Volk dazu befragen und wir sollten erst mal herusfinden ob Sie von 25% der Bevölkerung unterstützt wird.
Frau Nightingale möchte gerne das Volk dazu befragen und wir sollten erst mal herusfinden ob Sie von 25% der Bevölkerung unterstützt wird.
So langsam wird es wirklich langweilig: Es gab und gibt keine Grundlage für die Annahme, dass Alpinia der Neutralität verpflichtet ist! Ausserdem kennt jeder meine Meinung hierzu; es ist einfach nicht im Interesse einer souveränen Mikronation!
Zitat
Original von Eva Maria Eros
Zum Thema: Alpinia ist der Neutralität verpflichtet, nicht dem Pazifismus.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Ich denke, dass sich diese Diskussion durch die Aufnahme von Artikel 4 in das Gesetz erledigt hat.
Sarah Nightingale
Freitag, 24. April 2026, 06:32
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