Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

- 1
- 2

Volksabstimmung über die alpinische Nationalhymne
Nachdem in dem anderen Thread angeregt diskutiert wurde, viele gute Ideen und Anregungen kamen und ein Vorschlag für die Hmyne steht, möchte ich nun alle Bürger Alpinias bitten, über diesen Vorschlag abzustimmen.
Ich denke es ist an der Zeit, dass das ganze konkrete Formen annimmt, zumal auch die Mühen derjenigen belohnt werden sollen, die sich Gedanken gemacht haben.
Die Hymne könnt ihr euch anhören unter: Hymne
Ich denke es ist an der Zeit, dass das ganze konkrete Formen annimmt, zumal auch die Mühen derjenigen belohnt werden sollen, die sich Gedanken gemacht haben.
Die Hymne könnt ihr euch anhören unter: Hymne
Mit freundlichen Grüßen
Luinil Stern
Luinil Stern
Das ist natürlich eine interessante Info. Dann können Sie mal eine "dafür-stimme" wieder anziehen.
Art. 29 Volksbegehren und Volksabstimmung
(1) Eine Volksabstimmung kann vom Staatspräsidenten, der absoluten Mehrheit des Parlaments oder von mindestens 25% aller abstimmungsberechtigten Bürger Alpinias begehrt werden.
(2) Eine Volksabstimmung kann einen Gesetzentwurf, eine Verfassungsänderung, einen Vertragsabschluss oder eine Amtsenthebung beinhalten.
(3) Die Volksabstimmung hat zum betreffenden Thema innerhalb von 3 bis 10 Tagen nach dem Begehren stattzufinden. Der technische und formale Ablauf ist in einem Gesetz zu regeln.
(4) Die Ergebnisse einer Volksabstimmung sind rechtlich einem Beschluss des Parlamentes gleichrangig und bindend.
Da es noch kein Gesetz zum formalen Ablauf gibt, wusste ich leider nicht so recht, wie ich dies anstellen muss und habe nach Gefühl gehandelt. Tut mir leid, aller Anfang ist schwer
(1) Eine Volksabstimmung kann vom Staatspräsidenten, der absoluten Mehrheit des Parlaments oder von mindestens 25% aller abstimmungsberechtigten Bürger Alpinias begehrt werden.
(2) Eine Volksabstimmung kann einen Gesetzentwurf, eine Verfassungsänderung, einen Vertragsabschluss oder eine Amtsenthebung beinhalten.
(3) Die Volksabstimmung hat zum betreffenden Thema innerhalb von 3 bis 10 Tagen nach dem Begehren stattzufinden. Der technische und formale Ablauf ist in einem Gesetz zu regeln.
(4) Die Ergebnisse einer Volksabstimmung sind rechtlich einem Beschluss des Parlamentes gleichrangig und bindend.
Da es noch kein Gesetz zum formalen Ablauf gibt, wusste ich leider nicht so recht, wie ich dies anstellen muss und habe nach Gefühl gehandelt. Tut mir leid, aller Anfang ist schwer
Mit freundlichen Grüßen
Luinil Stern
Luinil Stern
olange alle dafür stimmen ist es egal oder?
Wenn sich ja und nein Stimmen ausgleichen gibts probleme.
So ich verabschiede mich ins Wochenende.
Wenn sich ja und nein Stimmen ausgleichen gibts probleme.
So ich verabschiede mich ins Wochenende.
Wo steht denn das mit den 14 Tagen? Ansonsten machen Sie Ihre Sache prima, Frau Luinil!!
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Art. 7 - Wahlen und Abstimmungen
(2) Abstimmungsberechtigt sind alle Bewohner Alpinias, die ihren Wohnsitz zum Abstimmungsbeginn seit mehr als vierzehn Tagen in Alpinia haben.
(3) Wahlen und Abstimmungen sind nur gültig, wenn sich mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten beteiligt.
Und danke Dr. Thasco
(2) Abstimmungsberechtigt sind alle Bewohner Alpinias, die ihren Wohnsitz zum Abstimmungsbeginn seit mehr als vierzehn Tagen in Alpinia haben.
(3) Wahlen und Abstimmungen sind nur gültig, wenn sich mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten beteiligt.
Und danke Dr. Thasco
Mit freundlichen Grüßen
Luinil Stern
Luinil Stern
Na , das sieht ja ganz vielversprechend aus. 
Übrigens: Nächstes Mal alle Formalien beachten.

Übrigens: Nächstes Mal alle Formalien beachten.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Ein sehr guter erster Versuch!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Ich meinte eigentlich das bisherige Ergebnis...
Zitat
Original von Johannes Gutenberg
Ein sehr guter erster Versuch!
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Zitat
Original von Clausi von Plausibel
Ich meinte eigentlich das bisherige Ergebnis...
Zitat
Original von Johannes Gutenberg
Ein sehr guter erster Versuch!
Ich nicht!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Ich bitte also in Art. 3 der Verfassung folgendes einzufügen:
(7) Die alpinische Nationalhymne ist das "Lied vom friedlichen Volke", komponiert von Richard Nightingale III. und Clausi von Plausibel.
Der alte Absatz (7) soll in Absatz (8) umbenannt werden.
(7) Die alpinische Nationalhymne ist das "Lied vom friedlichen Volke", komponiert von Richard Nightingale III. und Clausi von Plausibel.
Der alte Absatz (7) soll in Absatz (8) umbenannt werden.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Zitat
Original von Clausi von Plausibel
Ich bitte also in Art. 3 der Verfassung folgendes einzufügen:
(7) Die alpinische Nationalhymne ist das "Lied vom friedlichen Volke", komponiert von Richard Nightingale III. und Clausi von Plausibel.
Der alte Absatz (7) soll in Absatz (umbenannt werden.
erledigt
Mit freundlichen Grüßen
Luinil Stern
Luinil Stern
Ja nee, doch keine neue Version der Verfassung. Nur ein editieren...
Lösch das mal und lass es, wo du die Nationalhymne ja so im Staatsarchiv aufgenommen hast...
Lösch das mal und lass es, wo du die Nationalhymne ja so im Staatsarchiv aufgenommen hast...
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia

- 1
- 2

Mittwoch, 18. Februar 2026, 22:22
Zum Seitenanfang