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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

1

Donnerstag, 21. August 2003, 05:42

Volksabstimmung über die alpinische Nationalhymne

Nachdem in dem anderen Thread angeregt diskutiert wurde, viele gute Ideen und Anregungen kamen und ein Vorschlag für die Hmyne steht, möchte ich nun alle Bürger Alpinias bitten, über diesen Vorschlag abzustimmen.
Ich denke es ist an der Zeit, dass das ganze konkrete Formen annimmt, zumal auch die Mühen derjenigen belohnt werden sollen, die sich Gedanken gemacht haben.

Die Hymne könnt ihr euch anhören unter: Hymne
Mit freundlichen Grüßen
Luinil Stern

2

Donnerstag, 21. August 2003, 19:55

Ich vergaß zu erwähnen, dass all diejenigen Bürger abstimmungsberechtigt sind, die seit mindestens 14 Tagen Staatsbürger sind ;)
Mit freundlichen Grüßen
Luinil Stern

Sarah Nightingale

Fortgeschrittener

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3

Donnerstag, 21. August 2003, 22:06

Können Sie das denn überhaupt überprüfen?
Sarah Nightingale

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4

Donnerstag, 21. August 2003, 23:05

Das ist natürlich eine interessante Info. Dann können Sie mal eine "dafür-stimme" wieder anziehen. X(
Professor Thing

Manager der Hintertuffinger Black Dragons

Amicus certus in re incerta cernitur!

5

Freitag, 22. August 2003, 05:26

Also ICH kann es nicht überprüfen...da haben Sie Recht Frau NIghtingale...hatte mich durch´s Forum gelesen, um zu schauen, wie das bei der letzten Volksabstimmung war...Hm...HIIILLLLFFFEEEEEE
Mit freundlichen Grüßen
Luinil Stern

6

Freitag, 22. August 2003, 05:37

Art. 29 Volksbegehren und Volksabstimmung
(1) Eine Volksabstimmung kann vom Staatspräsidenten, der absoluten Mehrheit des Parlaments oder von mindestens 25% aller abstimmungsberechtigten Bürger Alpinias begehrt werden.
(2) Eine Volksabstimmung kann einen Gesetzentwurf, eine Verfassungsänderung, einen Vertragsabschluss oder eine Amtsenthebung beinhalten.
(3) Die Volksabstimmung hat zum betreffenden Thema innerhalb von 3 bis 10 Tagen nach dem Begehren stattzufinden. Der technische und formale Ablauf ist in einem Gesetz zu regeln.
(4) Die Ergebnisse einer Volksabstimmung sind rechtlich einem Beschluss des Parlamentes gleichrangig und bindend.


Da es noch kein Gesetz zum formalen Ablauf gibt, wusste ich leider nicht so recht, wie ich dies anstellen muss und habe nach Gefühl gehandelt. Tut mir leid, aller Anfang ist schwer :rolleyes:
Mit freundlichen Grüßen
Luinil Stern

Jack Kröger

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7

Freitag, 22. August 2003, 06:06

olange alle dafür stimmen ist es egal oder?
Wenn sich ja und nein Stimmen ausgleichen gibts probleme.


So ich verabschiede mich ins Wochenende.

Dr. Thasco

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8

Freitag, 22. August 2003, 07:51

Wo steht denn das mit den 14 Tagen? Ansonsten machen Sie Ihre Sache prima, Frau Luinil!!
Viele Grüße

Dr. Thasco

9

Freitag, 22. August 2003, 12:23

Art. 7 - Wahlen und Abstimmungen
(2) Abstimmungsberechtigt sind alle Bewohner Alpinias, die ihren Wohnsitz zum Abstimmungsbeginn seit mehr als vierzehn Tagen in Alpinia haben.
(3) Wahlen und Abstimmungen sind nur gültig, wenn sich mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten beteiligt.


Und danke Dr. Thasco :)
Mit freundlichen Grüßen
Luinil Stern

Clausi I. von Alpinia

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10

Montag, 25. August 2003, 17:28

Na , das sieht ja ganz vielversprechend aus. ;)

Übrigens: Nächstes Mal alle Formalien beachten. :)
Clausi von Plausibel
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11

Montag, 25. August 2003, 21:19

Ein sehr guter erster Versuch!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]

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12

Montag, 25. August 2003, 22:17

Aller Anfang ist schwer! ;)
MfG
Quentin Vaurien

Clausi I. von Alpinia

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13

Montag, 25. August 2003, 22:51

Zitat

Original von Johannes Gutenberg
Ein sehr guter erster Versuch!
Ich meinte eigentlich das bisherige Ergebnis... :D
Clausi von Plausibel
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14

Dienstag, 26. August 2003, 20:13

Zitat

Original von Clausi von Plausibel

Zitat

Original von Johannes Gutenberg
Ein sehr guter erster Versuch!
Ich meinte eigentlich das bisherige Ergebnis... :D

Ich nicht! 8)
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]

15

Dienstag, 26. August 2003, 21:05

Okay...ich würde sagen, die Ergebnisbekanntmachung ist dann Ende der Woche. Sprich am Sonntag Abend.
Mit freundlichen Grüßen
Luinil Stern

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16

Donnerstag, 28. August 2003, 14:15

Okay!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]

17

Sonntag, 31. August 2003, 19:03

Mit 14 Ja Stimmen, keiner Nein-Stimme und keiner Enthaltung wurde per Volksabstimmung der Vorschlag zur Nationalhymne somit mit absoluter Mehrheit angenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Luinil Stern

Clausi I. von Alpinia

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18

Sonntag, 31. August 2003, 19:09

Ich bitte also in Art. 3 der Verfassung folgendes einzufügen:

(7) Die alpinische Nationalhymne ist das "Lied vom friedlichen Volke", komponiert von Richard Nightingale III. und Clausi von Plausibel.

Der alte Absatz (7) soll in Absatz (8) umbenannt werden.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

19

Sonntag, 31. August 2003, 19:21

Zitat

Original von Clausi von Plausibel
Ich bitte also in Art. 3 der Verfassung folgendes einzufügen:

(7) Die alpinische Nationalhymne ist das "Lied vom friedlichen Volke", komponiert von Richard Nightingale III. und Clausi von Plausibel.

Der alte Absatz (7) soll in Absatz (8) umbenannt werden.


erledigt
Mit freundlichen Grüßen
Luinil Stern

Clausi I. von Alpinia

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20

Sonntag, 31. August 2003, 19:31

Ja nee, doch keine neue Version der Verfassung. Nur ein editieren...

Lösch das mal und lass es, wo du die Nationalhymne ja so im Staatsarchiv aufgenommen hast... ;)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia