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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Sarah Nightingale

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1

Samstag, 30. August 2003, 18:52

Klage gegen Wahlen

Hiermit reiche ich folgende Klage zur Zulassung ein:

Ankläger:
Sarah Nightingale III.
(Nebenkläger werden evtl. später benannt)

Angeklagte:
Demokratische Republik Alpinia
Staatspräsidentin Luinil Stern
Wahlamt der DR Alpinia

Tatvorwurf:
Verstoß gegen die Fristen für die derzeit stattfindende Parlamentswahl 08/03

Zeugenbennenung:
folgt später

Zeitraum des Tatvorwurfs:
27.8.03 bis heute

Ich bitte um Zulassung der Klage! Sollte die Anklage gegen mehrere juristische Personen gleichzeitig nicht möglich sein, bitte ich die Anklagen separat zu behandeln.
Sarah Nightingale

Sarah Nightingale

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2

Samstag, 30. August 2003, 19:12

Außerdem bitte ich, sollte die Klage zugelassen werden, um eine einstwillige Verfügung zur Unterbrechung der Wahl, da das Verfahren sich sicherlich bis nach der Wahl hinziehen wird.
Sarah Nightingale

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3

Samstag, 30. August 2003, 19:16

Sollten sie damit weiter machen, so sehe ich sie als die Ursache für eine nicht-verfassungskonforme Unterbrechung eines demokratischen, verfassungsbegründeten Wahlganges! X(
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Sarah Nightingale

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4

Samstag, 30. August 2003, 19:18

Sehen Sie es, wie Sie wollen. Wenn die Wahl verfassungskonform wäre, würde ich nicht gegen sie klagen. Blöd bin ich ja nicht.
Sarah Nightingale

Clausi I. von Alpinia

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5

Samstag, 30. August 2003, 19:28

Zitat

Original von Sarah Nightingale
Blöd bin ich ja nicht.
Ich weiß, was man von jemandem halten muss, der öffentlich über einen Putsch debattiert hat... 8)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Sarah Nightingale

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6

Samstag, 30. August 2003, 19:33

Zitat

Original von Clausi von Plausibel

Zitat

Original von Sarah Nightingale
Blöd bin ich ja nicht.
Ich weiß, was man von jemandem halten muss, der öffentlich über einen Putsch debattiert hat... 8)

Im Sim-off-Forum...

Aber beenden wir dies! Sonst klage ich Sie und mich wegen Vollspammens des Gerichtsforums an. :zwinker:
Sarah Nightingale

Clausi I. von Alpinia

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7

Samstag, 30. August 2003, 19:41

Zitat

Original von Sarah Nightingale
Im Sim-off-Forum...
Im "RL-Board". Ein gewisser Unterschied. ;)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

8

Sonntag, 31. August 2003, 21:10

Ich bitte die Dame und den Herren, ihre Privatgespräche an anderer Stelle weiterzuführen!

Der Eingang der Klage wird bestätigt. Über die Zulassung wird demächst entschieden.
Die Klägerin kann bis zur Zulassungsentscheidung die Klageschrift noch ergänzen (Z.B. Welche Fristen nach welchen Gesetzesartikeln verletzt wurden).
[SCHILD] [/SCHILD]

9

Sonntag, 31. August 2003, 21:16

ENTSCHEID

Der Antrag auf einstweilige Verfügung zur Unterbrechung der Wahl wird abgelehnt. Dem Wahlamt wird aber untersagt, das Ergebnis der Wahl (mit Ausnahme der Wahlbeteiligung) nach Ende der Wahl und vor dem Entscheid über die Klage der Frau Nightingale zu veröffentlichen.

Begründung:
Die Klägerin hat keine Gründe vorgelegt, inwiefern es nötig ist, die Wahl zu unterbrechen. Der Abbruch der Wahl wäre hingegen bereits eine Vorentscheidung in der angestrebten Klage.

Gesprochen im Namen des Volkes

Eva Maria Eros
Richterin
[SCHILD] [/SCHILD]

Sarah Nightingale

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10

Montag, 1. September 2003, 16:55

Muss ich meinen Antrag ergänzen? Da es doch erstmal nur um die Zulassung der Klage geht, sollte dies doch reichen.
Sarah Nightingale

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11

Montag, 1. September 2003, 17:05

Im Rahmen der Wahlen wurden folgende Gesetzwidrigkeiten begangen:

Artikel 22, Satz 2 der Verfassung:

Zitat

Neuwahlen finden alle drei Monate mit einer maximalen Abweichung von einer Woche statt und sind mindestens zehn Tage zuvor anzukündigen.


Diese Frist wurde nicht eingehalten. Vielmehr wurde die Wahl von offizieller Seite gar nicht angekündigt.


§8 der Notverordnung zum Wahlrecht:

Zitat

Alle Wahlberechtigten haben spätestens zwei Wochen vor Beginn der Wahl vom Wahlleiter per Wahlbenachrichtigung in Kenntnis gesetzt zu werden. Dies kann per Mail oder durch ein Posting im Forum geschehen. Dieses muss gut sichtbar und eindeutig benannt sein.


Auch dies ist nicht geschehen.

Ich hoffe, damit die Situation ausreichend dargestellt zu haben, für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Sarah Nightingale

12

Montag, 1. September 2003, 17:36

Zitat

Original von Sarah Nightingale
Muss ich meinen Antrag ergänzen? Da es doch erstmal nur um die Zulassung der Klage geht, sollte dies doch reichen.


Wenn ein Antrag so unbegründet ist, daß er keine Chance auf Erfolg hat, werde ich ihn nicht annehmen.
[SCHILD] [/SCHILD]

Sarah Nightingale

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13

Montag, 1. September 2003, 17:44

Ist die von mir eingereichte Ergänzung nun akzeptabel oder soll ich sie ein weiteres Mal überarbeiten?
Sarah Nightingale

Sarah Nightingale

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14

Montag, 1. September 2003, 17:47

Zitat

Original von Eva Maria Eros
Dem Wahlamt wird aber untersagt, das Ergebnis der Wahl (mit Ausnahme der Wahlbeteiligung) nach Ende der Wahl und vor dem Entscheid über die Klage der Frau Nightingale zu veröffentlichen.

Darf ich nach dem Sinne dieser Entscheidung fragen? Das Ergebnis kann von jedem Staatsbürger jederzeit eingesehen werden.
Sarah Nightingale

15

Montag, 1. September 2003, 17:48

BESCHLUSS

Die Klage gegen die Demokratische Republik Alpinia und das Wahlamt der DR Alpinia wird angenommen.

Eine Klage die Staatspräsidentin wird abgelehnt.

Die Verhandlung wird im Gerichtssaal eröffnet.
[SCHILD] [/SCHILD]

Sarah Nightingale

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16

Montag, 1. September 2003, 18:17

Wenn ich die Gerichtsordnung richtig verstehe, kann ich gegen die Nichtzulassung der Klage gegen die Staatspräsidentin Berufung einlegen. Dies werde ich nicht tun.
Sarah Nightingale