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1

Montag, 1. September 2003, 17:53

Verhandlung Nightingale ./. DR Alpinia/Wahlamt

Hiermit eröffne ich das Verfahren Sarah Nightingale ./. Demokratische Republik Alpinia und Wahlamt Alpinia.

Ich stelle die Anwesenheit fest.
Die Klägerin und eventuelle Nebenkläger sowie evtl. Rechtsbeistand mögen sich bitte melden. Ebenso die Vertreter der Beklagten und die beiden Schöffen Adam Dreistein und Alexeasy Joker.


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2

Montag, 1. September 2003, 17:54

Ich weise darauf hin, daß das editieren im Gerichtssaal zu unterlassen ist.

Die genannten haben 72 Stunden Zeit, sich hier zu melden.
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Sarah Nightingale

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3

Montag, 1. September 2003, 18:18

Melde mich hiermit anwesend!
Sarah Nightingale

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4

Montag, 1. September 2003, 19:07

Hier bin ich!*meld*
Grüzi

Adam Dreistein

:P

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5

Montag, 1. September 2003, 20:25

Hiermit melde ich mich anwesend! Ich bin der Anwalt von Frau Nightingale!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]

Clausi I. von Alpinia

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6

Montag, 1. September 2003, 22:01

Als oberstes Weisungsorgan des Wahlamtes melde ich mich höchstselbst zur Verteidigung. :)

Zudem beantrage ich, Herrn Gutenberg nicht als Anwalt zuzulassen, da er als Mitglied der Regierung selbst der beklagten Institution (dem Staate Alpinia) angehört.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

7

Montag, 1. September 2003, 23:38

(diese bloede zeitverschiebung)

ANWESEND
MFG
Alexeasy Joker


8

Dienstag, 2. September 2003, 12:12

Herr Gutenberg ist unter dem Namen XXIII. als Anwalt beim Gericht registriert. Die Vertretung ist zulässig.

Der Antrag von Herrn von Plausibel ist abgelehnt. Die Gerichtsordnung sieht keine Befangenheitsregelung von Anwälten vor.

Herr von Plausibel, vertreten Sie nur das Wahlamt oder auch die Demokratische Republik Alpinia?
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Clausi I. von Alpinia

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9

Dienstag, 2. September 2003, 15:13

Als Statsoberhaupt ist die Staatspräsidentin für die Vertretung des Staates nach innen und außen verantwortlich. Da die Klage nicht gegen ihr Amt gerichtet ist, wird sie die Vertretung des Staaten übernehmen können.

Somit vertrete ich nur das Wahlamt.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

10

Dienstag, 2. September 2003, 16:36

Dann hat sich Ihre Frage ja erledigt Frau Eros, ob Herr von Plausibel auch meine Vertretung übernimmt...

Vertrete mich also selbst...
Mit freundlichen Grüßen
Luinil Stern

11

Dienstag, 2. September 2003, 16:36

Achja, ich weise auf den Abwesenheits Thread hin! Ich bin ab Montag eine Woche nicht da!
Mit freundlichen Grüßen
Luinil Stern

12

Dienstag, 2. September 2003, 16:47

Gut, dann sind ja alle anwesend.

Ich bitte dann die Klägervertretung, die Klageschrift zu verlesen sowie die Zeugenliste (falls nötig) vorzulegen. Auch die Beklagtenseite mag ihre Zeugenliste vorlegen.
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Sarah Nightingale

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13

Dienstag, 2. September 2003, 17:57

Bis wann haben wir zum Verlesen Zeit?
Sarah Nightingale

14

Dienstag, 2. September 2003, 18:23

Sie haben 54 Stunden Zeit. Das sollte genügen.
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Clausi I. von Alpinia

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15

Mittwoch, 3. September 2003, 17:49

Die Beklagtenseite nennt als Zeugen
Frau Luinil Stern und Herrn Jonathan Vee-Oates.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Sarah Nightingale

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16

Mittwoch, 3. September 2003, 22:11

Da mein Anwalt sein Mandat unter Androhung der Entlassung seines Vorgesetzten niedergelegt hat, bitte ich um eine Erweiterung der Frist bis zum 5.9.2003, 18 Uhr.

Desweiteren möchte ich schon mal bekunden, auch wenn dies wahrscheinlich die falsche Zeit ist (ich bin halt keine Anwältin), dass ich die Berufung der Zeugen von Clausi von Plausibel als unzulässig ansehen werde, da Frau Stern selber (als Vertreterin der Republik) beklagt ist und HerrVee-Oates eine Zweit-ID des Herrn Ministerpräsidenten ist, damit nicht objektiv sein kann und des weiteren zum Zeitpunkt des Gesetzesbruchs noch nicht in Alpinia weilte. Ich hoffe, mit meinen Einwänden auf offene Ohren zu stoßen und dass die unoffizielle Form derselben kein abschlägiges Urteil bezüglich ihres Inhalts verursacht.
Sarah Nightingale

17

Donnerstag, 4. September 2003, 11:56

Aufgrund der Umstände wird die Frist ein letztes Mal bis 5.9.2003, 18 Uhr verlängert. Sollte bis dahin keine Klageschrift vorliegen, wird die Klage als verloren gewertet.

Der Antrag auf Ablehnung der Zeugen ist abgelehnt.
Das Beklagte, bzw deren Vertreter aussagen ist normal. Zweit-IDs sind als sim-off-Sache nicht sim-on zu bewerten, die sim-off-Tatsache ist dem Gericht bekannt und wird entsprechend gewürdigt.
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Clausi I. von Alpinia

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18

Donnerstag, 4. September 2003, 14:17

Zitat

Original von Sarah Nightingale
und HerrVee-Oates eine Zweit-ID des Herrn Ministerpräsidenten ist, damit nicht objektiv sein kann und des weiteren zum Zeitpunkt des Gesetzesbruchs noch nicht in Alpinia weilte.
Und sie sind sicherlich absolut objektiv? 8)
Herr Vee-Oates ist Leiter des Wahlamtes und somit direkt Betroffener ihre "Klage". Er sollte einiges zur Klärung der Umstände beitragen können...

*simoff* Ob Zweit-ID oder nicht, sie haben die selbe Daseinsberechtigung wie Haupt-IDs. Falls das nicht passt: Pech gehabt.
Ich halte mich nur an die Maxime, anständig zu simulieren. *simon*
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Sarah Nightingale

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19

Donnerstag, 4. September 2003, 17:34

Zitat

Original von Clausi von Plausibel
*simoff* [...]
Ich halte mich nur an die Maxime, anständig zu simulieren. *simon*


Dann bin ich ja mal gespannt.
Sarah Nightingale

20

Donnerstag, 4. September 2003, 18:31

Nachdem das nicht geklärt ist, bitte ich die Parteien, nur zur Sache Stellugn zu nehmen. Privatdiskussionen können Sie in der Kaffeepause führen.
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