Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
Berechtigung zur Arbeit als Schöffen
Ich wollte an dieser Stelle mal ein Problem einbringen (bzw. eher nachfragen, wie ihr das seht), dass mir/uns heut aufgefallen ist, als ich die neuen Schöffen ernennen wollte:
Es geht um § 2 Abs. 5 der Gerichtsordnung:
§2 Zusammensetzung; Schöffen
(5) Während der Zeit der Amtsausübung haben Richter und Schöffen alle weiteren staatlichen Aufgaben ruhen zu lassen.
Ich habe Joshua jetzt vorerst aus der Ernennung zum Schöffen raus genommen, da er ja auch gerade als Außenminister vereidigt wird.
Nun mein Problem, das ich irgendwie gesehen hab (kann am RL liegen...Gesetze sind Interpretationssache ;-) ):
Was heißt "während der Zeit der Amtsausübung"? Ist damit die Zeit gemeint, in der man allgemein als Schöffe zur Verfügung steht oder die Zeit, in der man konkret als Schöffe arbeitet, sprichim Gericht an einem Fall mitwirkt??
Es geht um § 2 Abs. 5 der Gerichtsordnung:
§2 Zusammensetzung; Schöffen
(5) Während der Zeit der Amtsausübung haben Richter und Schöffen alle weiteren staatlichen Aufgaben ruhen zu lassen.
Ich habe Joshua jetzt vorerst aus der Ernennung zum Schöffen raus genommen, da er ja auch gerade als Außenminister vereidigt wird.
Nun mein Problem, das ich irgendwie gesehen hab (kann am RL liegen...Gesetze sind Interpretationssache ;-) ):
Was heißt "während der Zeit der Amtsausübung"? Ist damit die Zeit gemeint, in der man allgemein als Schöffe zur Verfügung steht oder die Zeit, in der man konkret als Schöffe arbeitet, sprichim Gericht an einem Fall mitwirkt??
Mit freundlichen Grüßen
Luinil Stern
Luinil Stern
Grundsätzlich ist man ja während des einen Monats durchgehend im Amte des Schöffen. Daher gilt hier meiner Ansicht nach ein generelles Verbot von anderer Amtsausübung als das des Schöffenamtes. 
Wäre ja auch hirnrissig, dann wäre der Paragraph ziemlich sinnlos.

Wäre ja auch hirnrissig, dann wäre der Paragraph ziemlich sinnlos.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Das Problem, dass wir dann nur bekommen könnten, ist, dass es nicht genug aktive Bürger gibt!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Wir haben das bisher schon immer so gehandhabt. Dein Einwand kommt etwas spät...
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Zitat
Original von Clausi von Plausibel
Wir haben das bisher schon immer so gehandhabt. Dein Einwand kommt etwas spät...
Kein Einwand, nur eine Feststellung!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Mittwoch, 9. September 2026, 15:26
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