Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

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Mandats Entziehung
Amtshandlungsgesetz:
Aufgrund dieses Paragraphen, bin ich gezwungen Herrn Georg von Modamien und Herrn Alexeasy Joker das Mandat zu entziehen.
Ich bitte die Parteien innerhalb der Frist einen nachfolger zu stellen.
Zitat
8. Unangekündigte Abwesenheit über einen Zeitraum von länger als vierzehn Tagen. Anhaltspunkt zur Bestimmung der Inaktivität ist der letzte Besuch im Forum.
Aufgrund dieses Paragraphen, bin ich gezwungen Herrn Georg von Modamien und Herrn Alexeasy Joker das Mandat zu entziehen.
Zitat
§6
Bei Ausscheiden eines Abgeordneten während der Legislaturperiode bestimmt seine Partei, Listengemeinschaft oder Wählervereinigung per demokratischer Wahl aus den Reihen ihrer Mitglieder und/oder parteilosen Anhänger innerhalb von zwei Wochen einen Nachfolger.
Ich bitte die Parteien innerhalb der Frist einen nachfolger zu stellen.
ALso, vorab: Ich bin dafür, dass dieses Gesetz Anwendung findet!!
Allerdings muss ich auf eines hinweisen:
Daher darf den beiden erst dann das Mandat entzogen werden, wenn 14 Tage nach Verkündung des Gesetzes rum sind und sie inaktiv waren.
Allerdings muss ich auf eines hinweisen:
Zitat
Art. 34 Grundsätzliches
(4) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde, ausser, dies ist gesetzlich ausdrücklich anders bestimmt.
Daher darf den beiden erst dann das Mandat entzogen werden, wenn 14 Tage nach Verkündung des Gesetzes rum sind und sie inaktiv waren.
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Okay das Gesetz wurde am 14 verkündet. Dementsprechend ist noch bis zum 28 Zeit.
Geehrter Herr Präsident,
ich ziehe meinen Einwand zurück, denn es gab auch schon einen alten Paragraphen, wie ich eben fand:
Ergo sind auch nach alten Gesetz die beiden inaktiv.
ich ziehe meinen Einwand zurück, denn es gab auch schon einen alten Paragraphen, wie ich eben fand:
Zitat
Wahlnotverordnung
§22
Ein Abgeordneter verliert seine Mitgliedschaft im Parlament bei
1.Verzicht
2.Tod
3.Eintritt in eine konkurrierende Partei.
4.Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Partei durch den Hauptgerichtshof
5.Auflösung der Partei ohne Benennung eines Rechtsnachfolgers
6.Verlust der Wählbarkeit
7.Verlust der Staatsbürgerschaft
8. Unangekündigte Abwesenheit über einen Zeitraum von länger als vierzehn Tagen. Anhaltspunkt zur Bestimmung der Inaktivität ist der letzte Besuch im Forum.
Ergo sind auch nach alten Gesetz die beiden inaktiv.
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Da purzelt es mir von den Augen. Die Notverordnung ist ja noch nicht ausser Kraft. Das holen wir in kürze nach.
Nach Prüfung der Lage stimme ich Herrn Thasco zu. Ich bitte die SÖA einen neuen Mandatsträger zu bennenen.
Zitat
Original von Jack Kröger
Da purzelt es mir von den Augen. Die Notverordnung ist ja noch nicht ausser Kraft. Das holen wir in kürze nach.
Brauchs nicht. Sobald es Gesetze dazu gibt, erlischt die Notverordnung.
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
So die Diskussion geht in dem, anderen Thread weiter.
Aber noch was wichtiges. Mit der erlöschung seines Mandates erlischt auch herr Jokers Posten als mein Stellvertreter.
Ich bitte um Vorschläge für einen Nachfolger.
Aber noch was wichtiges. Mit der erlöschung seines Mandates erlischt auch herr Jokers Posten als mein Stellvertreter.
Ich bitte um Vorschläge für einen Nachfolger.
Ich schlage Herrn Dr. Thasco von Jäger vor, Herr Präsident.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Ist notiert.
Weitere Vorschläge.
An die SÖA. Die Zeit für einen Nachfolger läuft morgen abend ab. Wenn bis dahin kein Nachfolger bennat ist, bleibt as Mandat bis zur Ende der LP unbesetzt.
Weitere Vorschläge.
An die SÖA. Die Zeit für einen Nachfolger läuft morgen abend ab. Wenn bis dahin kein Nachfolger bennat ist, bleibt as Mandat bis zur Ende der LP unbesetzt.
Ich muss dafür leider um einen Tag Aufschub bitten, da ich im Moment RL-mässig etwas eingespannt bin!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Die §§ 6 und 9 des Amtshandlungsgesetzes sind aber leider bindend...
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Ich muß mich mal eben entschuldigen.
Es zählt der Beginn dieses Threads da ich sie da erst aufgefordert habe einen nachfolger zu stellen.
Das war der 19 und nicht der 14. Sie haben dementsprechend bis zum 2.11 Zeit.
Ich bitte aber möglichst diese Frist einzuhalten. Ein Aufschub ist dann nicht mehr möglich.
Es zählt der Beginn dieses Threads da ich sie da erst aufgefordert habe einen nachfolger zu stellen.
Das war der 19 und nicht der 14. Sie haben dementsprechend bis zum 2.11 Zeit.
Ich bitte aber möglichst diese Frist einzuhalten. Ein Aufschub ist dann nicht mehr möglich.
Das sollte ich schaffen!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Ich bitte darum, Herrn Matt Suchard als neues Mitglied des Parlaments zu vereidigen!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Ich bitte folgende formale Bedenken zu beachten:
Paragraph 6 des Amtshandlungsgesetzes schreibt eine demokratische Wahl des Nachnominierten einer Partei vor. Dies ist bis dato meines Wissens nicht geschehen.
Paragraph 15 des Wahlgesetzes schreibt vor, dass ein Mitglied einer Partei nicht auf der Liste einer anderen Partei oder Wählergemeinschaft kandidieren darf.
Aufgrund mangelnder weiterer Bestimmungen trifft dies wohl auch auf einen Nachrücker zu.
Artikel 7 der Verfassung besagt, dass das Wahlrecht erst ab einer Staatsbürgerschaft von mindestens 21 Tagen erlangt wird. Dies trifft auf Herrn Suchard nicht zu.
*Leider ist die neutrale Formulierung durch einen Computerabsturz abhanden gekommen, aber man glaube mir, dass ich nur Gesetze anwende. Für die DPA ists blöd wegen dem Mandat, es ist auch auf keinen Fall gegen Matt gerichtet!*
Ich schlage deswegen vor, dem Hauptgerichtshof die Entscheidung zu überlassen, damit bei späteren ähnlichen Fällen eine Rechtssicherheit besteht.
Paragraph 6 des Amtshandlungsgesetzes schreibt eine demokratische Wahl des Nachnominierten einer Partei vor. Dies ist bis dato meines Wissens nicht geschehen.
Paragraph 15 des Wahlgesetzes schreibt vor, dass ein Mitglied einer Partei nicht auf der Liste einer anderen Partei oder Wählergemeinschaft kandidieren darf.
Aufgrund mangelnder weiterer Bestimmungen trifft dies wohl auch auf einen Nachrücker zu.
Artikel 7 der Verfassung besagt, dass das Wahlrecht erst ab einer Staatsbürgerschaft von mindestens 21 Tagen erlangt wird. Dies trifft auf Herrn Suchard nicht zu.
*Leider ist die neutrale Formulierung durch einen Computerabsturz abhanden gekommen, aber man glaube mir, dass ich nur Gesetze anwende. Für die DPA ists blöd wegen dem Mandat, es ist auch auf keinen Fall gegen Matt gerichtet!*
Ich schlage deswegen vor, dem Hauptgerichtshof die Entscheidung zu überlassen, damit bei späteren ähnlichen Fällen eine Rechtssicherheit besteht.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Gegen eine Entscheidung des Gerichtshofes habe ich nichts einzuwenden!
[SCHILD]Danke für die schöne Zeit![/SCHILD]
Soll die Klärung dieses Falles durch das Parlamentspräsidium geschehen oder will der Parteivorstand der SÖA dies selbst tun?
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Dar ich meine Parlamentskollegen - trotz gestriger Feier
- bitten, sich hier zu äussern?
- bitten, sich hier zu äussern?
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Also ich sehe das so. Bis zum 2 hätte ein berechtigter Nachfolger genannt werden müssen. Da das nicht der Fall war, entfällt das Mandat.

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Mittwoch, 18. Februar 2026, 10:08
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