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Jack Kröger

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1

Dienstag, 2. Dezember 2003, 17:11

Beschlussantrag 14 - LP4 3002 - Übergangsgesetz

Folgender Entwurf liegt dem Parlament zur Bearbeitung vor.
Ich bitte um eine schnelle Diskussion, damit das Gesetz noch vor Ende der Verfassungsabstimmung duchgebracht ist.



GESETZ ZUR REGELUNG DES ÜBERGANGES ZUR KANTONSREPUBLIK

§ 1 - Amtsverbleib des Staatspräsidenten.

a) Der amtierende Staatspräsident bleibt auf vierzehn Tage nach Inkrafttreten der neuen Verfassung im Amt. Er behält die Befugnisse, die ihm die Verfassung vom 25. Oktober 2003 zugestanden hat.
In der letzten Woche der Amtszeit hat die Wahl zum neuen Staatspräsidenten nach den Bestimmungen der Bundesverfassung stattzufinden.
b) Dieser Paragraph verliert seine Gültigkeit mit dem vierzehnten Tage nach Inkrafttreten der neuen Verfassung.

§ 2 - Amtsverbleib der Regierung

a) Die amtierende Regierung bleibt auf vierzehn Tage nach Inkrafttreten der neuen Verfassung im Amt. Der Ministerpräsident amtiert für diese Zeit als Vizepräsident in faktischer Funktion der Stellvertretung des Staatspräsidenten nach Art. 34 (2) der Bundesverfassung. Die Regierung fungiert unter dem Namen Bundesrat mit den Befugnissen, die ihr die Verfassung vom 25. Oktober 2003 zugestanden hat.
b) Dieser Paragraph verliert seine Gültigkeit mit dem vierzehnten Tage nach Inkrafttreten der neuen Verfassung.

§ 3 Amtsverbleib des Parlamentes

a) Die vereidigten und im Amt verbliebenen Mitglieder des Parlamentes bleiben auf vierzehn Tage nach Inkrafttreten der neuen Verfassung im Amt. Das Parlament übernimmt die Funktionen des Bundesparlamentes in der neuen Verfassung mit Ausnahme der Rechte zur Verfassungsänderung und zur Aufnahme neuer Kantone.

§ 4 Schlussbestimmungen

Dieses Gesetz tritt am Tage der Verkündung der Verfassung der Kantonsrepublik Alpinia in Kraft und verliert seien Gültigkeit am vierzehnten Tage nach diesem Datum.
Es tritt nicht in Kraft, wenn die Verfassung der Kantonsrepublik Alpinia nicht zustande kommt.

Clausi I. von Alpinia

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2

Dienstag, 2. Dezember 2003, 17:34

Ich denke, das Gesetz ist selbsterkklärend. Somit bliebe auch den Kantonen noch etwas Luft und wir würden nicht von den kommenden Aufgaben überrollt werden. ;)

Ich habe dieses Gesetz ausgearbeitet, weil sonst eine rechtliche Grundlage für das Besetehen der derzeitigen Ämterkonstellation fehlen würde - niemand könnte überhaupt eine Funktion (Wahlausrufung etc.) ausüben.

Wir haben es im übrigen ja im gewissen Sinne mit einer Staatensukzession zu tun, daher befinden wir uns auf rechtlichem Neuland.

Ergänzung: Ich wäre auch bereit, die Frist auf drei Wochen anzuheben, damit wirklich keine Probleme die Umstelungsarbeit hindern können.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

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3

Dienstag, 2. Dezember 2003, 22:24

Herr Kollege von Jäger? ?(
Clausi von Plausibel
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Dr. Thasco

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4

Dienstag, 2. Dezember 2003, 22:43

Hmm... ich mus ehrlich gestehen, dass ich nicht weiss, ob 2 Wochen oder 3 besser wären. Vielleicht wirklich zur Sicherheit drei Wochen?

Ansonsten Zustimmung!!

Ergänzung: Was ist mit den Richtern?
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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5

Dienstag, 2. Dezember 2003, 22:46

Ich habe das noch eingefügt.

Ich hoffe und glaube, dass vierzehn Tage genügen dürften. Vor allem dürfen wir die tatsächlich legitimierten Vertreter, die nach den Bestimmungen der Bundesverfassung gewählt sind, nicht zu lange von der Ausübung ihrer Befugnisse "abhalten", sollten diese früh ins Amt gelangen.

Zitat

GESETZ ZUR REGELUNG DES ÜBERGANGES ZUR KANTONSREPUBLIK

§ 1 - Amtsverbleib des Staatspräsidenten.

a) Der amtierende Staatspräsident bleibt auf vierzehn Tage nach Inkrafttreten der neuen Verfassung im Amt. Er behält die Befugnisse, die ihm die Verfassung vom 25. Oktober 2003 zugestanden hat.
In der letzten Woche der Amtszeit hat die Wahl zum neuen Staatspräsidenten nach den Bestimmungen der Bundesverfassung stattzufinden.
b) Dieser Paragraph verliert seine Gültigkeit mit dem vierzehnten Tage nach Inkrafttreten der neuen Verfassung.

§ 2 - Amtsverbleib der Regierung

a) Die amtierende Regierung bleibt auf vierzehn Tage nach Inkrafttreten der neuen Verfassung im Amt. Der Ministerpräsident amtiert für diese Zeit als Vizepräsident in faktischer Funktion der Stellvertretung des Staatspräsidenten nach Art. 34 (2) der Bundesverfassung. Die Regierung fungiert unter dem Namen Bundesrat mit den Befugnissen, die ihr die Verfassung vom 25. Oktober 2003 zugestanden hat.
b) Dieser Paragraph verliert seine Gültigkeit mit dem vierzehnten Tage nach Inkrafttreten der neuen Verfassung.

§ 3 Amtsverbleib des Parlamentes

a) Die vereidigten und im Amt verbliebenen Mitglieder des Parlamentes bleiben auf vierzehn Tage nach Inkrafttreten der neuen Verfassung im Amt. Das Parlament übernimmt die Funktionen des Bundesparlamentes in der neuen Verfassung mit Ausnahme der Rechte zur Verfassungsänderung und zur Aufnahme neuer Kantone.

§ 4 Amtsverbleib der Richter

a) Die amtierenden Richter des Hauptgerichtshofes bleiben auf vierzehn Tage nach Inkrafttreten der neuen Verfassung im Amt. Die Richter fungieren unter dem Namen Bundesgericht mit den Befignissen des selben nach der neuen Verfassung.


§ 5 Schlussbestimmungen

Dieses Gesetz tritt am Tage der Verkündung der Verfassung der Kantonsrepublik Alpinia in Kraft und verliert seien Gültigkeit am vierzehnten Tage nach diesem Datum.
Es tritt nicht in Kraft, wenn die Verfassung der Kantonsrepublik Alpinia nicht zustande kommt.
Clausi von Plausibel
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Dr. Thasco

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6

Dienstag, 2. Dezember 2003, 22:59

Ok. Let's try it. Ich meine, wenn was schief geht, kann man das Gesetz nochmal umändern. Das sollte möglich sein.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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7

Dienstag, 2. Dezember 2003, 23:03

Faktisch ist das jetzige als auch das spätere Parlament dazu befugt. ;)

Als Antragssteller würde ich das Starten der Abstimmung befürworten.

*sim.off*
Endlich ein bisschen Druck und es passiert etwas. :D
*sim.on*
Clausi von Plausibel
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Jack Kröger

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8

Dienstag, 2. Dezember 2003, 23:12

Es darf gestimmt werden.

Jack Kröger

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9

Mittwoch, 3. Dezember 2003, 09:32

Das Gesetz wurde angenommen.

Dr. Thasco

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10

Mittwoch, 3. Dezember 2003, 13:50

Ich schliesse den Thread.
Viele Grüße

Dr. Thasco