Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
Verfassung: Canton Alpemand
Liebe Bürgerinnen und Bürger des Cantons Alpemand,
ich bitte sie um Kenntnisnahme und Kommentierung des folgenden Dokuments. Ich werde, falls dem niemand wiederspricht, in spätestens 36 Stunden eine Abstimmung darüber (und über etwaige Änderungswünsche) beginnen.
PS: Es gibt übrigens absichtlich eine etwas andere Aufteilung (Duc und Premier). Das liegt in der Geschichte Alpemands begründet.
ich bitte sie um Kenntnisnahme und Kommentierung des folgenden Dokuments. Ich werde, falls dem niemand wiederspricht, in spätestens 36 Stunden eine Abstimmung darüber (und über etwaige Änderungswünsche) beginnen.
Zitat
VERFASSUNG
Das Volk des Kantons Alpemand gibt sich hiermit folgende Verfassung.
Titel I - Der Kanton
Art. 1 Alpemand ist ein Kanton der Kantonsrepublik Alpinia. Es gelten die Grundsätze der Bundesverfassung.
Art. 2 Der Kanton besteht aus den drei Verwaltungbezirken Hintertuffingen, Alpinaculum und Froncbourg. Haupststadt ist Froncbourg.
Art. 3 Die Kantonsfarben sind Rot, Weiß und Blau, das Wappen ist die Rose auf weißem Grund.
Titel II - Die Repräsentative
Art. 1 Alpemand wird durch den Duc repräsentativ vertreten.
Art. 2 Die Thronfolgerbschaft, zu der es infolge des Todes oder der Abdankung kommt, fällt dem direkten und legitimen Nachfolger des amtierenden Duc nach der Erstgeburt in direkter Linie der Verwandten der ersten Stufe zu.
Art. 3 Dem Duc obliegen rein repräsentative Aufgaben. Es ist ihm daher gestattet, andere Staatsämter auszuüben.
Titel III - Die Legislative
Art. 1 Die kantonale Legislative, das Parlement, besteht aus allen Bürgern, die seit mindestens zwei Wochen ihren dauerhaften Wohnsitz im Kanton haben.
Art. 2 Das Parlement beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen.
Art. 3 Das Parlement tagt öffentlich unter den Bestimmungen seiner selbstgegebenen Geschäftsordnung.
Titel IV - Die Exekutive
Art. 1 Die exekutive Gewalt liegt in den Händen des Premiers. Er ist der Regierungschef des Kantons und hat das Recht, Verordnungen zu erlassen sowie den Kanton im Bundesparlament zu vertreten. Er kann einen Kantonsbürger mit der Vertretung im Bundesparlament beauftragen.
Art. 2 Der Premier wird alle drei Monate vom Parlement auf Vorschlag des Ducs gewählt. Es ist eine absolute Mehrheit der Stimmen nötig.
Art. 3 Der Premier hat das Recht eine Kantonsregierung einzurichten. Der Duc ernennt und entlässt die Ministres auf dessen Vorschlag. Aus den Reihen der Ministres bestimmt der Premier seinen Stellvertreter, den Vice-Premier.
Art. 4 Ein konstruktives Mißtrauensvotum gegen den Premier mit gleichzeitiger Nennung eines Nachfolgers kann jedes Mitglied des Parlements beantragen. Es ist erfolgreich, wenn die absolute Mehrheit dem Mißtrauensvotum zustimmt.
Art. 5 Sollte der Premier vor Ende seiner Amtszeit zurück treten oder auf sonstige Weise sein Amt verlieren, so findet eine Neuwahl innerhalb von 10 Tagen statt. Der Duc ernennt für die Zwischenzeit einen fähigen, wahlberechtigten Bürger der das Amt des Premiers kommissarisch übernimmt.
Titel V - Die Judikative
Art. 1 Das Bundesgericht der Kantonsrepublik ist das oberste Organ der Rechtspflege des Kantons.
Titel VI - Die Kommunen
Art. 1 Die Gemeinden regeln ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung.
Art. 2 Die Gemeinden werden von einem Bürgermeister geführt. Die Wahl des Bürgermeister regeln die Stadtverfassungen.
Art. 3 Die Einteilung der Gemeinden wird vom Parlement beschlossen.
Titel VII - Diese Verfassung
Art. 1 Änderungen an dieser Verfassung kann das Parlement mit absoluter Mehrheit beschließen.
Art. 2 Diese Verfassung verliert ihre Gültigkeit, sobald eine andere Verfassung in Kraft tritt, die durch das Volk Alpemands in freier Entscheidung beschlossen wurde.
PS: Es gibt übrigens absichtlich eine etwas andere Aufteilung (Duc und Premier). Das liegt in der Geschichte Alpemands begründet.

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Gefällt mir! Damit bekommen die Kantone auch wirklich unterschiedliche Gesichter! Schön!!
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Wer Duc wird, darf natürlich auch mitentschieden werden. 
Und die 36 Stunden sind bald um, noch kein anderer Bürger hat hierzu Stellung genommen.

Und die 36 Stunden sind bald um, noch kein anderer Bürger hat hierzu Stellung genommen.

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
@Thasco: Sagt du mal Platon bescheid?
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Der hat sich abgemeldet und ist in Urlaub.

Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
So, dann wird nu abgestimmt. Wer nicht mitmacht, hat Pech gehabt. (-> "Demokratie" im weitesten Sinne.
)
Getrennte Wahlgänge:
- Sind sie für den Verfassungsvorschlag?
- Sind sie dafür, dass Clausi von Plausibel "Duc d'Alpemand" wird?
Jeweils die Wahlmöglichkeiten JA, NEIN und Enthaltung. Die Abstimmung dauert 24 Stunden, oder bis eine unabänderliche Mehrheit (2 von 3 Stimmen) erreicht ist, an.

Getrennte Wahlgänge:
- Sind sie für den Verfassungsvorschlag?
- Sind sie dafür, dass Clausi von Plausibel "Duc d'Alpemand" wird?
Jeweils die Wahlmöglichkeiten JA, NEIN und Enthaltung. Die Abstimmung dauert 24 Stunden, oder bis eine unabänderliche Mehrheit (2 von 3 Stimmen) erreicht ist, an.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Mit einer einstimmigen Mehrheit wurden sowohl die Verfassung des Kantons als auch die Berufung von Clausi von Plausibel zum Duc d'Alpemand beschlossen.
Die Wahlbeteiligung lag bei 33%.
Die Wahlbeteiligung lag bei 33%.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Samstag, 10. Mai 2025, 07:36
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