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1

Samstag, 24. Mai 2003, 06:34

Vereinsgesetz

Langsam muessen wir hier ja mal aus dem Ar...aeh...Urschleim rauskommen... :D

Zitat


§1 Vereine

(1) Die Gründung von Vereinen ist frei.

(2) Die Ziele von Vereinen dürfen sich nicht gegen die Verfassung richten.


§2 Gründung von Vereinen

(1) Vereinsgründungen sind beim Ordnungsamt zu beantragen. Im Antrag enthalten sein müssen Name des Vereins, eventuelle Kurzbezeichnung und Gründer.

(2) Nach der Gründung hat der Verein einen Monat Zeit, 3 Mitglieder zu sammeln, eine Satzung und eine Internetpräsenz zu erstellen, die die Satzung enthält. Schafft er dies nicht, verliert er Seine Rechtsstellung als Verein.


§3 Satzungsvorschriften

(1) Die Satzung muss Name, Kurzbezeichnung und Sitz des Vereins enthalten.

(2) Evtl. bestehende Mitgliedsbeiträge müssen in der Satzung deklariert sein.

(3) Entlassungs- bzw. Austrittsgebühren sind unzulässig.


§4 Verbot von Vereinen

Vereine können auf Antrag des Präsidenten oder des Parlament, durch das Parlament verboten werden, wenn sich Ihre Ziele gegen die Verfassung richten.


§5 Sonstiges

(1) Werden die in §2,2 genannten Vorraussetzungen für länger als einen Monat nicht erfüllt, verliert er den Status als Verein.

(2) Die Mitgliedsbeiträge dürfen nicht versteuert werden.

(3) Das Vermögen von verbotenen Vereinen fällt an den Staat.

(4) Der Verein kann unter seinem Namen anklagen und verklagt werden.


§6 Ausnahmeregelungen

(1) Der Innenminister kann per Erlass Ausnahmen von diesem Gesetz für einzelne Vereine anordnen. Der Erlass kann jederzeit unter Angabe von Gründen widerrufen werden. Gegen Ausnahmeregelungen kann der Rechtsweg eingelegt werden.

(2) Vereine, die zum Zwecke der Beteiligung an sportlichen Mannschaftswettkämpfen gegründet wurden, müssen nur 2 Mitglieder haben.


Zwar eigentlich Aufgabe des Innensenators von Bernhard, aber da der nicht aus dem Tee kommt und ich das auch mehr oder weniger versprochen habe, habe ich es mal doch gemacht... :]
Freundlichst
Matt Suchard

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2

Samstag, 24. Mai 2003, 06:36

Da der Volkskammervorsitzende ja zur Zeit im Urlaub ist, eroeffne ich hiermit mal einfach so frei nach Schnauze eine 7 taegige Aussprache.

Bitte nicht beissen, kratzen, hauen, etc...FAIR_BLEIBEN! :D
Freundlichst
Matt Suchard

Dionyscher Botschafter

Joshua Sendler

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3

Samstag, 24. Mai 2003, 15:37

im großen und ganze OK

Zitat

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Joshua Sendler

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4

Samstag, 24. Mai 2003, 19:26

Zitat

Vereine können auf Antrag des Präsidenten oder des Parlament, durch das Parlament verboten werden, wenn sich Ihre Ziele gegen die Verfassung richten.


Müsste es nicht heißen:
Vereine können auf Antrag des Kanzlers oder der Volkskammer, durch die Volkskammer verboten werden, wenn sich Ihre Ziele gegen die Verfassung richten.

Da wir weder einen Präsidenten noch ein Parlament haben.

Zitat

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5

Sonntag, 25. Mai 2003, 00:26

Zitat

Original von Jimmy Hendriks
...


Recht haben Sie...aber ich wuerde sagen, Innenminister oder Volkskammer...
Freundlichst
Matt Suchard

Dionyscher Botschafter

Joshua Sendler

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6

Sonntag, 25. Mai 2003, 01:01

oder, Baron oder Volkskammer

Zitat

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Joshua Sendler

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7

Sonntag, 25. Mai 2003, 11:38

Zitat

oder, Baron oder Volkskammer


würd ich auch sagen!

Zitat

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James Tiberius Tres

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8

Sonntag, 25. Mai 2003, 14:47

Ich würde sagen Baron, Regierung oder Volkskammer.

Ansonsten ist der Vorschlag gut.

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9

Sonntag, 25. Mai 2003, 19:15

Zitat

Original von Matt Suchard
Da der Volkskammervorsitzende ja zur Zeit im Urlaub ist, eroeffne ich hiermit mal einfach so frei nach Schnauze eine 7 taegige Aussprache.

Bitte nicht beissen, kratzen, hauen, etc...FAIR_BLEIBEN! :D


Herr Suchard, frei nach Schnauze??? Was sind das für Ausdrücke?
In meiner Volkskammer spricht man kein Straßenvolkyisch!!!
Tot?!

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10

Sonntag, 25. Mai 2003, 21:48

Zitat

Original von Florian von Bernhard
In meiner Volkskammer spricht man kein Straßenvolkyisch!!!


Ich spreche eigentlich deutsch, aber egal...


zum Gesetz:

Die eine Stelle formuliere ich nochmal um...
Freundlichst
Matt Suchard

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11

Montag, 26. Mai 2003, 14:52

Dann sprechen sie eben kein Straßendeutsch!
Tot?!

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12

Montag, 26. Mai 2003, 17:09

Innenminister oder Volkskammer!

Zitat

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13

Montag, 26. Mai 2003, 17:23

Nur Innensenator.

Kurze Erklärung warum:

Baron: Sollte das nicht machen.

Volkskammer: viel zu aufwendig

Regierung: Warum sollte der (bspw.) Außensenator sich mit so was beschäftigen, dafür wird er wohl eher weniger Zeit haben. Ebenso die anderen Senatoren.

Ich denke das fällt ganz klar in den Bereich des Innensenators, der ja wiederum auch von der Volkskammer abhängig ist.

Zitat

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14

Montag, 26. Mai 2003, 18:33

Ja da haben sie eigentlich recht. :sofa:
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15

Mittwoch, 28. Mai 2003, 03:01

Da wir uns ja nun anscheinend geeinigt haben, schreibe ich jetzt noch die Endfassung und bitte Herrn von Bernhard zur Abstimmung ueberzuschreiten.

Zitat


§1 Vereine

(1) Die Gründung von Vereinen ist frei.

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§4 Verbot von Vereinen

Vereine können auf Antrag des Innenministers, durch das Parlament verboten werden, wenn sich Ihre Ziele gegen die Verfassung richten.


§5 Sonstiges

(1) Werden die in §2,2 genannten Vorraussetzungen für länger als einen Monat nicht erfüllt, verliert er den Status als Verein.

(2) Die Mitgliedsbeiträge dürfen nicht versteuert werden.

(3) Das Vermögen von verbotenen Vereinen fällt an den Staat.

(4) Der Verein kann unter seinem Namen anklagen und verklagt werden.


§6 Ausnahmeregelungen

(1) Der Innenminister kann per Erlass Ausnahmen von diesem Gesetz für einzelne Vereine anordnen. Der Erlass kann jederzeit unter Angabe von Gründen widerrufen werden. Gegen Ausnahmeregelungen kann der Rechtsweg eingelegt werden.

(2) Vereine, die zum Zwecke der Beteiligung an sportlichen Mannschaftswettkämpfen gegründet wurden, müssen nur 2 Mitglieder haben.
Freundlichst
Matt Suchard

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16

Mittwoch, 28. Mai 2003, 04:19

Werte Abgeordnete, wir können nun mit der Abstimmung fortfahren. Jedes Mitglied der Volkskammer hat nur eine Stimme. Die Abstimmungszeit dauert 4 Tage.
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17

Mittwoch, 28. Mai 2003, 04:22

Ich stimme zu!
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18

Mittwoch, 28. Mai 2003, 05:09

Ja.

P.S.: Sollte dazu nicht lieber ein neuer Thread eroeffnet werden? Der Uebersichtlichkeit wegen??
Freundlichst
Matt Suchard

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19

Mittwoch, 28. Mai 2003, 13:31

Ich stimme zu

Zitat

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Joshua Sendler

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20

Mittwoch, 28. Mai 2003, 17:23

Ich stimme ebenfalls zu.

Zitat

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