Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
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Vereinsgesetz
Langsam muessen wir hier ja mal aus dem Ar...aeh...Urschleim rauskommen...
Zwar eigentlich Aufgabe des Innensenators von Bernhard, aber da der nicht aus dem Tee kommt und ich das auch mehr oder weniger versprochen habe, habe ich es mal doch gemacht...
Zitat
§1 Vereine
(1) Die Gründung von Vereinen ist frei.
(2) Die Ziele von Vereinen dürfen sich nicht gegen die Verfassung richten.
§2 Gründung von Vereinen
(1) Vereinsgründungen sind beim Ordnungsamt zu beantragen. Im Antrag enthalten sein müssen Name des Vereins, eventuelle Kurzbezeichnung und Gründer.
(2) Nach der Gründung hat der Verein einen Monat Zeit, 3 Mitglieder zu sammeln, eine Satzung und eine Internetpräsenz zu erstellen, die die Satzung enthält. Schafft er dies nicht, verliert er Seine Rechtsstellung als Verein.
§3 Satzungsvorschriften
(1) Die Satzung muss Name, Kurzbezeichnung und Sitz des Vereins enthalten.
(2) Evtl. bestehende Mitgliedsbeiträge müssen in der Satzung deklariert sein.
(3) Entlassungs- bzw. Austrittsgebühren sind unzulässig.
§4 Verbot von Vereinen
Vereine können auf Antrag des Präsidenten oder des Parlament, durch das Parlament verboten werden, wenn sich Ihre Ziele gegen die Verfassung richten.
§5 Sonstiges
(1) Werden die in §2,2 genannten Vorraussetzungen für länger als einen Monat nicht erfüllt, verliert er den Status als Verein.
(2) Die Mitgliedsbeiträge dürfen nicht versteuert werden.
(3) Das Vermögen von verbotenen Vereinen fällt an den Staat.
(4) Der Verein kann unter seinem Namen anklagen und verklagt werden.
§6 Ausnahmeregelungen
(1) Der Innenminister kann per Erlass Ausnahmen von diesem Gesetz für einzelne Vereine anordnen. Der Erlass kann jederzeit unter Angabe von Gründen widerrufen werden. Gegen Ausnahmeregelungen kann der Rechtsweg eingelegt werden.
(2) Vereine, die zum Zwecke der Beteiligung an sportlichen Mannschaftswettkämpfen gegründet wurden, müssen nur 2 Mitglieder haben.
Zwar eigentlich Aufgabe des Innensenators von Bernhard, aber da der nicht aus dem Tee kommt und ich das auch mehr oder weniger versprochen habe, habe ich es mal doch gemacht...
Freundlichst
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Da der Volkskammervorsitzende ja zur Zeit im Urlaub ist, eroeffne ich hiermit mal einfach so frei nach Schnauze eine 7 taegige Aussprache.
Bitte nicht beissen, kratzen, hauen, etc...FAIR_BLEIBEN!
Bitte nicht beissen, kratzen, hauen, etc...FAIR_BLEIBEN!
Freundlichst
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
im großen und ganze OK
Zitat
When all else fails, read the directions.
Zitat
Vereine können auf Antrag des Präsidenten oder des Parlament, durch das Parlament verboten werden, wenn sich Ihre Ziele gegen die Verfassung richten.
Müsste es nicht heißen:
Vereine können auf Antrag des Kanzlers oder der Volkskammer, durch die Volkskammer verboten werden, wenn sich Ihre Ziele gegen die Verfassung richten.
Da wir weder einen Präsidenten noch ein Parlament haben.
Zitat
When all else fails, read the directions.
Zitat
Original von Jimmy Hendriks
...
Recht haben Sie...aber ich wuerde sagen, Innenminister oder Volkskammer...
Freundlichst
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
oder, Baron oder Volkskammer
Zitat
When all else fails, read the directions.
Zitat
oder, Baron oder Volkskammer
würd ich auch sagen!
Zitat
When all else fails, read the directions.
Ich würde sagen Baron, Regierung oder Volkskammer.
Ansonsten ist der Vorschlag gut.
Ansonsten ist der Vorschlag gut.
Zitat
Original von Matt Suchard
Da der Volkskammervorsitzende ja zur Zeit im Urlaub ist, eroeffne ich hiermit mal einfach so frei nach Schnauze eine 7 taegige Aussprache.
Bitte nicht beissen, kratzen, hauen, etc...FAIR_BLEIBEN!
Herr Suchard, frei nach Schnauze??? Was sind das für Ausdrücke?
In meiner Volkskammer spricht man kein Straßenvolkyisch!!!
Tot?!
Zitat
Original von Florian von Bernhard
In meiner Volkskammer spricht man kein Straßenvolkyisch!!!
Ich spreche eigentlich deutsch, aber egal...
zum Gesetz:
Die eine Stelle formuliere ich nochmal um...
Freundlichst
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Innenminister oder Volkskammer!
Zitat
When all else fails, read the directions.
Nur Innensenator.
Kurze Erklärung warum:
Baron: Sollte das nicht machen.
Volkskammer: viel zu aufwendig
Regierung: Warum sollte der (bspw.) Außensenator sich mit so was beschäftigen, dafür wird er wohl eher weniger Zeit haben. Ebenso die anderen Senatoren.
Ich denke das fällt ganz klar in den Bereich des Innensenators, der ja wiederum auch von der Volkskammer abhängig ist.
Kurze Erklärung warum:
Baron: Sollte das nicht machen.
Volkskammer: viel zu aufwendig
Regierung: Warum sollte der (bspw.) Außensenator sich mit so was beschäftigen, dafür wird er wohl eher weniger Zeit haben. Ebenso die anderen Senatoren.
Ich denke das fällt ganz klar in den Bereich des Innensenators, der ja wiederum auch von der Volkskammer abhängig ist.
Zitat
When all else fails, read the directions.
Da wir uns ja nun anscheinend geeinigt haben, schreibe ich jetzt noch die Endfassung und bitte Herrn von Bernhard zur Abstimmung ueberzuschreiten.
Zitat
§1 Vereine
(1) Die Gründung von Vereinen ist frei.
(2) Die Ziele von Vereinen dürfen sich nicht gegen die Verfassung richten.
§2 Gründung von Vereinen
(1) Vereinsgründungen sind beim Ordnungsamt zu beantragen. Im Antrag enthalten sein müssen Name des Vereins, eventuelle Kurzbezeichnung und Gründer.
(2) Nach der Gründung hat der Verein einen Monat Zeit, 3 Mitglieder zu sammeln, eine Satzung und eine Internetpräsenz zu erstellen, die die Satzung enthält. Schafft er dies nicht, verliert er Seine Rechtsstellung als Verein.
§3 Satzungsvorschriften
(1) Die Satzung muss Name, Kurzbezeichnung und Sitz des Vereins enthalten.
(2) Evtl. bestehende Mitgliedsbeiträge müssen in der Satzung deklariert sein.
(3) Entlassungs- bzw. Austrittsgebühren sind unzulässig.
§4 Verbot von Vereinen
Vereine können auf Antrag des Innenministers, durch das Parlament verboten werden, wenn sich Ihre Ziele gegen die Verfassung richten.
§5 Sonstiges
(1) Werden die in §2,2 genannten Vorraussetzungen für länger als einen Monat nicht erfüllt, verliert er den Status als Verein.
(2) Die Mitgliedsbeiträge dürfen nicht versteuert werden.
(3) Das Vermögen von verbotenen Vereinen fällt an den Staat.
(4) Der Verein kann unter seinem Namen anklagen und verklagt werden.
§6 Ausnahmeregelungen
(1) Der Innenminister kann per Erlass Ausnahmen von diesem Gesetz für einzelne Vereine anordnen. Der Erlass kann jederzeit unter Angabe von Gründen widerrufen werden. Gegen Ausnahmeregelungen kann der Rechtsweg eingelegt werden.
(2) Vereine, die zum Zwecke der Beteiligung an sportlichen Mannschaftswettkämpfen gegründet wurden, müssen nur 2 Mitglieder haben.
Freundlichst
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Werte Abgeordnete, wir können nun mit der Abstimmung fortfahren. Jedes Mitglied der Volkskammer hat nur eine Stimme. Die Abstimmungszeit dauert 4 Tage.
Tot?!
Ja.
P.S.: Sollte dazu nicht lieber ein neuer Thread eroeffnet werden? Der Uebersichtlichkeit wegen??
P.S.: Sollte dazu nicht lieber ein neuer Thread eroeffnet werden? Der Uebersichtlichkeit wegen??
Freundlichst
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Matt Suchard
Dionyscher Botschafter
Ich stimme ebenfalls zu.
Zitat
When all else fails, read the directions.

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Mittwoch, 18. Februar 2026, 22:49
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