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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Dr. Thasco

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1

Sonntag, 7. Dezember 2003, 20:14

Beschlussantrag 17: Anpassung der Geschäftsordnung an neue Verfassung

Ich reiche meinen eigenen Antrag hiermit ein:

Zitat


Geehrter Herr Präsident,

da wir als Parlament ja arbeitsfähig bleiben wollen, als erstes die Anpassung der Geschäftsordnung an unsere neue Verfassung. Ich habe lediglich die zu ändernen Punkte eingebracht:

Zitat



. WAHL DES PARLAMENTSPRÄSIDENTEN
§ 1 Konstituierung
- fällt weg, da es keine Konstituierung mehr gibt nach der neuen Verfassung.

Stattdessen:
§1 Vorsitz
(1) Das Parlament wird durch das Präsidium, bestehend aus dem Parlamentspräsidenten und dessen Stellvertreter, geleitet.

§ 2 Wahl des Parlamentspräsidenten und deren Stellvertreter
(1) Das Parlament wählt seinen Parlamentspräsidenten für die Dauer der von 3 Monaten.
(3) Scheidet der Parlamentspräsident oder dessen Stellvertreter aus dem Amt, ist innerhalb von 7 Tagen eine Neuwahl nach § 2 Absatz (2) einzuleiten.

§ 3 Wahl des Ministerpräsidenten
- entfällt-

II. AUFGABEN DES PARLAMENTSPRÄSIDENTEN

§ 3 Aufgaben des Parlamentspräsidenten
(3) Der Parlamentspräsident nimmt die Beschlussanträge der Abgeordneten, der Bundesräte und des Staatspräsidenten entgegen, macht sie allen Abgeordneten zugänglich und leitet innerhalb den in dieser Geschäftsordnung vorgesehenen Fristen Aussprache und Abstimmung ein.

§ 6 Sitzungen
(1) Das Parlament tagt permanent.
(2) Die Kommunikation des Parlaments erfolgt im Plenum des Forums der Kantonsrepublik Alpinia. Der Öffentlichkeit wird jederzeit voller Einblick in die Arbeit des Parlaments gewährleistet.



Soweit meine Änderungsvorschläge.
Viele Grüße

Dr. Thasco

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2

Montag, 8. Dezember 2003, 15:54

Keine Meinungen?
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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3

Montag, 8. Dezember 2003, 16:02

Ich würde eine Art Regelung für die Wahl des Präsidiums wie im ratelonischen Bundesrat angewandt, vorstellen.

Die verschiedenen Amtszeiten der Abgeordneten würde zu häufige und chaotische Wahlen begünstigen, das sollte nicht auftreten.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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4

Montag, 8. Dezember 2003, 16:08

Wie ist es denn in Ratelon geregelt?

Wäre so etwas denkbar: Wechsel des Präsidiums jeden Monat nach fester Reihenfolge (Alphabetisch). Erster Präsi somit Alpemand, stlv. wäre Volkby. Nächster Monat dann Earlshire als Präsi, Stlv. wäre Alpemand. Etc.pp.

Sollte ein Mitglied des Bundesparlaments in der Regierung sitzen, würde dieser Kanton übergangen.

Wie wäre sowas?
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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5

Montag, 8. Dezember 2003, 16:47

Genau das meinte ich. ;)

In der Geschäftsordnung des ratelonischen Unionsrates heißt es:

Zitat

§2: Die Präsidentschaft:
(1) Der Unionsrat verfügt ständig über ein Präsidium, bestehend aus einem Präsidenten und seinem Stellvertreter.
(2) Die Präsidentschaft und Stellvertreterschaft beginnt jeweils mit dem Beginn eines Quartals.
(3) Die Präsidentschaft ergibt sich aus folgendem Ablauf:
1) Präsident: Vertreter des Landes Salbor, Stellvertreter: Vertreter der Republik Roldem;
2) Vertreter der Republik Vesteran, Vertreter des Landes Salbor;
3) Vertreter der Westlichen Inseln, Vertreter der Republik Vesteran;
4) Vertreter des Freistaates Freistein, Vertreter des Westlichen Inseln
5) Vertreter des Unionslandes Heroth, Vertreter des Freistaates Freistein;
6) Vertreter der Republik Imperia, Vertreter des Unionslandes Heroth;
7) Vertreter des Unionslandes Katista, Vertreter der Republik Imperia;
8) Vertreter der Republik Roldem, Vertreter des Unionslandes Katista.
9) Wiederbeginnend mit Punkt 1.
(4) Die Präsidentschaft Salbors beginnt mit dem 1. Januar 2003.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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6

Montag, 8. Dezember 2003, 17:00

Wow, wie kompliziert. :D Aber ok.

Also dann wie folgt mein Vorschlag dahingehend:

Zitat


§ 2 Zusammensetzung des Präsidiums
(1) Das Präsidium tritt für die Dauer von einem Monat zusammen und wechselt danach in einer vorbestimmten Reihenfolge.
(2) Die Reihenfolge der Präsidiumsbesetzung ist alphabetisch, beginnend mit dem Abgeordneten des Kantons Alpemand als Parlamentspräsident und dem Abgeordneten des Kantons Volkby als Stellvertreter.
(3) Stellvertretender Parlamentspräsident ist immer der Abgeordnete des Kantons, der den vorhergehende Parlamentspräsident stellte.
(4) Sollte ein Abgeordneter Mitglied des Bundesrates sein, so wird dieser Kanton bei der Besetzung des Präsidiums übergangen.
(5) Neue Kantone werden in die Alphabetische Liste übernommen und nach Absatz 2 und in Anlehnung an Absatz 3 eingefügt.


Wäre das so ok?
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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7

Montag, 8. Dezember 2003, 17:15

Und wo ist die alphabetische Liste? ;)

Absatz 5 finde ich übrigens bei näherem darüber nachdenken für nicht sonderlich demokratisch bzw. der Kantonsgleichberechtigung zuträglich.

Wenn schon kantonale Exekutive und bundesstaatliche Legislative verquickt werden (können), warum dann nicht auch im Sinne der Regierbarkeit eine Verquickung von bundesstaatlicher Exekutive und Legislative zulassen?
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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8

Montag, 8. Dezember 2003, 21:51

Zitat

Original von Clausi von Plausibel
Und wo ist die alphabetische Liste? ;)


Es steht nur "alphabetische Reihenfolge" dort, nicht "Liste". :) Die Kantone haben Namen, diese eben in alph. Reihenfolge. Da brauchen wir keine Liste erstellen. So sparen wir uns ein Ändern, wenn andere Kantone hinzukommen.

Zitat


Absatz 5 finde ich übrigens bei näherem darüber nachdenken für nicht sonderlich demokratisch bzw. der Kantonsgleichberechtigung zuträglich.
Wenn schon kantonale Exekutive und bundesstaatliche Legislative verquickt werden (können), warum dann nicht auch im Sinne der Regierbarkeit eine Verquickung von bundesstaatlicher Exekutive und Legislative zulassen?


Was meinen die beiden anderen Kollegen?
Viele Grüße

Dr. Thasco

Jack Kröger

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9

Dienstag, 9. Dezember 2003, 20:40

Ich meine, das wir das jetzt nicht allzu zwingend ändern müssen. Wenn wir ein neues Parlament haben, dann sollte mann dise Vorschläge aufgreifen und weiterentwickeln.

Jack Kröger

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10

Dienstag, 9. Dezember 2003, 20:51

Sorry mein Fehler das mit dem Parlament. Ich kann mich da noch nicht so richtig dran gewöhnen.

Aber was anderes. In Rantaplan ist es möglich den Vertreter im Parlament von jetzt auf gleich aus dem Amt zu werfen und zu ersetzen. Das hätte dann ja den Effekt, das man wenn der Zufall es will direkt zum Parlamentspräsidenten aufsteigen kann, was ichnicht glücklich finde. Ich wäre dafür den PP weiterhin zu wählen, aber die Zeitabstände zu verkürzen.

11

Dienstag, 9. Dezember 2003, 20:54

Das Rotationsverfahren halte ich für gut. Das der Abgeordente während der Amtszeit des PP sich ändert ist in allen Akntonen so. Da sehe ich auch kein größeres Problem.

Dr. Thasco

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12

Mittwoch, 10. Dezember 2003, 07:57

Schliesse mich Herrn von Volkby an.
Viele Grüße

Dr. Thasco

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13

Donnerstag, 11. Dezember 2003, 08:16

Kommen wir hier auch mal voran? Wenn wir für jede Anpassung so lange brauchen, seh ich schwarz...
Viele Grüße

Dr. Thasco

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14

Donnerstag, 11. Dezember 2003, 16:25

Wenn bis morgen früh keine Änderungen mehr kommen, werde ich das ganze zur Abstimmung frei geben.
Viele Grüße

Dr. Thasco

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15

Freitag, 12. Dezember 2003, 09:52

Die Abstimmung wurde eröffnet.
Viele Grüße

Dr. Thasco

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16

Freitag, 12. Dezember 2003, 18:24

Eine Mehrheit wurde bereits gefunden. Damit ist die Geschäftsordnung beschlossen.
Viele Grüße

Dr. Thasco

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17

Montag, 15. Dezember 2003, 16:33

Ähm ... liebe Kollegen, ich habe gerade gesehen, wir haben noch was in der GO drin, was wir überarbeiten müssten. Da wir ja keine LEGISLATUR mehr haben, müssten die Beschlussanträge anders nummeriert werden.

Vorschlag: Beschlussanträge pro Jahr als fortlaufende Nummer. Wäre das ok?
Viele Grüße

Dr. Thasco

Jack Kröger

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18

Montag, 15. Dezember 2003, 16:52

Das würde meine Zustimmung finden.
Dazu eine Frage. kann mann den zur Verfügung stehenden Platz für die Threadnamen erhöhen???? Wir haben ja schon des öfteren gesehen das bei manchen Beschlussanträgen der Platz nicht ausreicht.
Beschlussantrag xx 2003 - Reform des Gesetztes des beispiellosen Beispiels würde da niemals hinpassen.

Dr. Thasco

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19

Montag, 15. Dezember 2003, 16:56

Können kann man das, glaub ich, aber da sollte dann besser Clausi bzw. Joshua dran.
Viele Grüße

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20

Montag, 15. Dezember 2003, 17:10

Ich hab keine Einwände gegen den neuen Vorschlag. 8)
Freundlichst
Matt Suchard

Dionyscher Botschafter