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Vorgehen: Anpassung der Gesetze
Verehrte Kollegen,
damit etwas Ordnung in die anstehenden Arbeiten kommt, sollten wir grundätzliche Überlegungen machen, in welcher Reihenfolge wir bestimmte Gesetze überarbeiten und ob dies bei bestimmten Gesetzen überhaupt nötig ist.
Als Beispiel nehme ich einmal das Amtshandlungsgesetz: Nachdem ich mir dieses angeschaut habe, sind bis auf die Eidesregelungen für den soldatischen Berufsstand keinerlei Regelungen mehr relevant. Die Parlamentszusammensetzung regeln die einzelnen Kantone autonom und der allgemeine Amtseid ist in der Verfassung festgelegt.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
Die Eide könnte man ja in das Gesetz über die Streitkräfte mit reinpacken. Dann hätten wir keine notwendigkeit mehr für das Amtshandlungsgesetz.
Ich denke wir sollten die Gesetze Wahlgesetz, Wahlkampfgesetz und Parteiengesetz als erstes überarbeiten. Die Schulordnung zum beispiel könnten wir ganz zum Schluß neu machen. Das halte ich noch nicht für zwingend notwendig.
Damit bin ich einverstanden.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia