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Kanidaten Stellvertreter
Die Volkskammer sucht Kanidaten für den Posten des Stellvertreters des Volkskammer Präsidenten.
Bewerbungen und Vorschläge bitte hier.
Bewerbungen und Vorschläge bitte hier.
Vorschlag: Quentin Vaurien
Präsident des Sportbundes von Alpinia
Ex-Haupt-ID
Neben-ID für sportliche Belange
Ex-Haupt-ID
Neben-ID für sportliche Belange
Ich bitte den Präsidenten darum, die Frage des Stellvertreters noch für etwa 3-4 Tage auszusetzen. Eine Begründung kann ich anschliessend liefern.
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Ich bitte noch um Geduld bis Ende der Woche. Wenn ich bis Freitag nichts gesagt habe, möge die Aussprache weitergeführt werden. Vielen Dank für das Verständnis!!
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Leider kann ich nichts neues berichten. Daher bitte ich um Verzeihung. Seine Exzellenz, Herr Präsident, kann weiterverfahren. Ich bin mit Herrn Vaurien als Stlv. Präsident einverstanden.
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Nun wenn er sich diesbezüglich selber äussern würde.
Bzw bin ich offen für weiter Vorschläge.
Bzw bin ich offen für weiter Vorschläge.
Ich teile vorsorglich mit, dass ich für das Amt des stellvertretenden Volkskammerpräsidenten nicht zur Verfügung stehen werde.
Eine Begründung hierzu darf und kann dem Vorschlag seiner Majestät zur Neubesetzung des Amtes des Reichskanzlers entnommen werden.
Eine Begründung hierzu darf und kann dem Vorschlag seiner Majestät zur Neubesetzung des Amtes des Reichskanzlers entnommen werden.
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Wie ich gesehen habe, wäre das ambitionierte Amt des Recihskanzlers nicht unvereinbar mit der Amtsausübung des Stellvertreters.
Lediglich § 1 Abs. 3 der GO würde konträr dazu laufen, dass das Amt des Reichskanzlers unvereinbar mit einem Amt der rechtsprechende Gewalt ist (§ 2 Abs. 1 Gesetz über die Reichskanzlei).
Allerdings ist dies wohl eher eine Marginalie und dürfte dem nicht entgegenstehen.
Ich stelle mich hiermit also doch für das Amt des stellvertretenden Volkskammerpräsidenten zur Verfügung.
Lediglich § 1 Abs. 3 der GO würde konträr dazu laufen, dass das Amt des Reichskanzlers unvereinbar mit einem Amt der rechtsprechende Gewalt ist (§ 2 Abs. 1 Gesetz über die Reichskanzlei).
Allerdings ist dies wohl eher eine Marginalie und dürfte dem nicht entgegenstehen.
Ich stelle mich hiermit also doch für das Amt des stellvertretenden Volkskammerpräsidenten zur Verfügung.
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Quentin Vaurien« (29. Juni 2005, 09:52)
Also die Einwände kömmen von mir.
Ich sehe es nicht so gerne wenn der Reichskanzler seine Anträge auf eigene Faust zur Diskussion stellen würde, nur weil ich gerade mal 10 Minuten nicht da bin.
Ich hätte gerne einen anderen Vorschlag.
Ich sehe es nicht so gerne wenn der Reichskanzler seine Anträge auf eigene Faust zur Diskussion stellen würde, nur weil ich gerade mal 10 Minuten nicht da bin.
Ich hätte gerne einen anderen Vorschlag.
Nun denn, Zeit ist nunmehr genügend vergangen.
Es ist demnach angebracht, dass die Wahl nun eingeleitet wird.
Es ist demnach angebracht, dass die Wahl nun eingeleitet wird.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
*gelöscht* Kann nicht kandidieren.
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dr. Thasco« (16. Juli 2005, 21:09)
Ich werde die Wahl nicht einleiten.
Ich verweise noch mal auf den von Herrn Vaurin gennaten Absatz in der GeschO. Einen Satz der meiner Meinung nach von höchster Bedeutung ist.
Demzufolge kann Herr Vaurin als Reichskanzler nicht kandidieren.
Wenn sich keine weitere Person findet bleibt der Posten bis auf weiteres unbesetzt.
Ich verweise noch mal auf den von Herrn Vaurin gennaten Absatz in der GeschO. Einen Satz der meiner Meinung nach von höchster Bedeutung ist.
Demzufolge kann Herr Vaurin als Reichskanzler nicht kandidieren.
Wenn sich keine weitere Person findet bleibt der Posten bis auf weiteres unbesetzt.
Zitat
Original von Jack Kröger
Demzufolge kann Herr Vaurin als Reichskanzler nicht kandidieren.
Das ist meiner Auffassung nach falsch. Herr Vaurien kann als Reichskanzler auch Mitglied des Präsidiums der Volkskammer sein.
Die Interpretation der Geschäftsordnung ist mitnichten eine rechtsprechende Tätigkeit, sondern eine Aufgabe der Selbstorganisation der Volkskammer.
Da sowohl Verfassung als auch GEschgäftsordnung dien Bestand eines funktionsfähigen Präsidiums erfordern, ist die Volkskammer zur Schaffung der entsprechenden Umstände durchaus verpflichtet. Der Präsident kann die Wahl eines Stellvertreters also nicht verweigern.
Sollten Sie Ihre Auffassung weiterhin vertreten, so wird der Gerichtshof hier entscheiden müssen.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
*Schulterzuck* Verfassung und GO wollen zwar ein funktionstüchtiges Präsidium, aber wenn Herr Kröger als Präsident der Volkskammer die GO so interpretiert, dass der Reichskanzler nicht Mitglied des Präsidiums werden kann, so ist das sein Recht, denn es heisst ja auch in der GO:
"(3) In strittigen Fällen interpretiert der geschäftsführende Präsident die Geschäftsordnung."
"(3) In strittigen Fällen interpretiert der geschäftsführende Präsident die Geschäftsordnung."
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Wie gesagt: Da wir nun einen funktionsfähigen Gerichtshof haben, wird sich das schon noch klären lassen...
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Ich wüsste nicht, warum wir da den Gerichtshof brauchen. Dr. Thasco hat es doch bereits zitiert:
"(3) In strittigen Fällen interpretiert der geschäftsführende Präsident die Geschäftsordnung."
Also ist es die Sache von Herrn Kröger, das zu entscheiden.
"(3) In strittigen Fällen interpretiert der geschäftsführende Präsident die Geschäftsordnung."
Also ist es die Sache von Herrn Kröger, das zu entscheiden.
Über der Geschäftsordnung steht immernoch die Verfassung.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
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Montag, 21. Juli 2025, 01:50
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